Bundesrat fordert „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende

Benedikt Hübenthal
Recht auf Vergessenwerden nach Krebs: Bundesrat verlangt Schutz

Eine überstandene Krebserkrankung ist für Betroffene ein medizinischer Meilenstein und ein persönlicher Neuanfang. Doch im Alltag holt die frühere Diagnose viele Genesene immer wieder ein – insbesondere dann, wenn es um den Abschluss wichtiger Versicherungen oder die Vergabe von Krediten und Baufinanzierungen geht. Der Bundesrat will diese Benachteiligung nun beenden und fordert von der Bundesregierung gesetzliche Schutzvorschriften.

Finanzielle Hürden trotz vollständiger Genesung

Wer nach jahrelanger, erfolgreicher Therapie eine Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder private Krankenversicherung abschließen möchte, scheitert oft an den umfassenden Gesundheitsfragen der Anbieter. Frühere Krebserkrankungen führen in vielen Fällen zu immensen Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder schlichtweg zur vollständigen Ablehnung des Antrags. Auch bei der Vergabe von Immobilienkrediten verlangen Banken häufig zusätzliche Absicherungen, die ehemals Erkrankten verwehrt bleiben.

Aus Sicht der Länderkammer stellt dieser Zustand eine ungerechtfertigte Härte dar. Betroffene würden für ein Schicksal bestraft, das medizinisch längst als geheilt oder dauerhaft stabil gilt. Die bestehende Praxis verhindere so die vollumfängliche Rückkehr in ein normales, selbstbestimmtes Leben.

Medizinisch begründete Fristen als Maßstab

Mit einer entsprechenden Entschließung dringt der Bundesrat auf die gesetzliche Verankerung eines sogenannten Rechts auf Vergessenwerden. Kerngedanke der Initiative ist es, dass Menschen nach Ablauf festgelegter, medizinisch begründeter Fristen ihre frühere Krebserkrankung bei Anträgen nicht mehr offenlegen müssen.

Für die Dauer dieser Fristen sollen wissenschaftliche Erkenntnisse ausschlaggebend sein. Wenn das statistische Rückfallrisiko nach einigen rezidivfreien Jahren – je nach Tumorart und Alter bei der Diagnose oft fünf bis zehn Jahre – dem einer Person ohne Vorerkrankung entspricht, darf die Historie im Rechts- und Wirtschaftsverkehr keine Rolle mehr spielen.

Vorbildfunktion anderer europäischer Staaten

Deutschland hinkt bei diesem Vorhaben im europäischen Vergleich hinterher. Länder wie Frankreich, Belgien, die Niederlande und Portugal haben bereits seit mehreren Jahren ähnliche gesetzliche Regelungen verankert, um Überlebende von Krebserkrankungen vor Diskriminierung auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt zu schützen. Auch die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten seit Längerem, entsprechende Regelungen im Rahmen des europäischen Plans gegen den Krebs umzusetzen.

Entlastung für Betroffene und Familien

Für Patientinnen und Patienten sowie deren Familien bedeutet der Vorstoß der Bundesländer Hoffnung auf echte Chancengleichheit. Ein gesetzlicher Anspruch auf das Vergessenwerden würde nicht nur bürokratische Hürden abbauen, sondern auch den psychologischen Druck nehmen, ein Leben lang über offizielle Formulare an eine schwere Krankheitsphase erinnert zu werden. Ob und wie schnell die Bundesregierung den Auftrag der Länder aufgreift und in einen konkreten Gesetzesentwurf ummünzt, bleibt nun abzuwarten.

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