Bundesratsinitiative: Betäubungsmittelgesetz soll für Drogenkonsumräume gelockert werden
Der zunehmende Konsum von Crack stellt Großstädte und Hilfeeinrichtungen vor wachsende Herausforderungen. Mit einer neuen Initiative im Bundesrat soll das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nun an die veränderten Konsummuster angepasst werden. Ziel des Vorstoßes ist es, bestehende rechtliche Hürden abzubauen, damit suchtkranke Menschen vermehrt geschützte Konsumräume nutzen können, statt im öffentlichen Raum zu verbleiben.
Rechtliche Hürden bei gemeinschaftlichem Konsum
Hintergrund der Initiative ist die veränderte Drogenszene: Während Betroffene früher vor allem intravenös konsumierten, wird Crack heute überwiegend geraucht – und das häufig gemeinschaftlich. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist in Drogenkonsumräumen zwar der Eigenbesitz geringer Mengen toleriert, nicht jedoch die Weitergabe von Substanzen oder das Teilen von Konsumutensilien wie Crackpfeifen.
Sozialarbeiter und Pflegefachkräfte in den Einrichtungen sind derzeit gesetzlich verpflichtet, das Teilen von Utensilien oder geringen Mengen zu unterbinden, da dies juristisch als unerlaubte Abgabe oder Handel gewertet werden kann. Dies führt in der Praxis oft dazu, dass Hilfesuchende die Einrichtungen meiden oder vor die Tür gehen müssen, was die Drogenszenen im Umfeld von Bahnhöfen und Innenstädten vergrößert.
Mehr Spielraum für die Bundesländer gefordert
Der Vorschlag sieht vor, den Bundesländern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. So soll es ermöglicht werden, die Weitergabe von Kleinstmengen zum unmittelbaren gemeinsamen Verbrauch innerhalb der Konsumräume rechtssicher zu tolerieren. Der kommerzielle Drogenhandel bliebe davon unberührt und weiterhin strikt untersagt.
Befürworter betonen die Vorteile dieser Neuregelung für die Sucht- und Gesundheitshilfe:
- Erreichbarkeit: Schwerstabhängige Personen bleiben im System und erhalten Zugang zu medizinischer Betreuung sowie psychosozialer Unterstützung.
- Entlastung der Innenstädte: Der Konsum wird von Gehwegen und öffentlichen Plätzen in beaufsichtigte Räume verlagert.
- Infektionsschutz: Durch die professionelle Aufsicht und saubere Utensilien sinkt das Risiko für übertragbare Krankheiten und akute gesundheitliche Notfälle.
Schutzraum für Betroffene und Entlastung für das Umfeld
Fachkräfte aus der Drogen- und Pflegehilfe weisen seit Langem darauf hin, dass starre Regelungen im Betäubungsmittelgesetz die Schadensminderung (Harm Reduction) erschweren. Wenn suchtkranke Menschen Schutzräume wegen formaler Verbote verlassen müssen, steigen Verelendung und die Gefahr von Notfällen drastisch an. Ob der Bund den Gesetzesrahmen entsprechend modernisiert, wird in den kommenden Beratungen im Bundesrat und Bundestag entschieden.
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