Bundesregierung stoppt Pflicht zur Personalbemessung für Klinikärzte

Djamal Sadaghiani
Krankenhäuser: Keine Pflicht zur ärztlichen Personalbemessung

In deutschen Krankenhäusern wird es vorerst keine gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung für Ärztinnen und Ärzte geben. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, verzichtet der Gesetzgeber auf den verpflichtenden Einsatz eines standardisierten Instruments zur Ermittlung des ärztlichen Personalbedarfs.

Regierung sieht methodische Schwächen bei Prüfverfahren

Hintergrund der Entscheidung sind die Auswertungen einer modellhaften Erprobung des von der Bundesärztekammer entwickelten Ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPS-BÄK). Nach Einschätzung der Bundesregierung zeigte der Abschlussbericht zu den Praxistests, dass die ermittelten Personalbedarfe vielfach auf subjektiven Schätzungen der einzelnen Krankenhäuser beruhten.

Da das Instrument bislang keine einheitliche Zählmethodik und keine festgelegten Messzeitpunkte vorsieht, eigne es sich aus Sicht der Bundesregierung nicht für einen verbindlichen, flächendeckenden Einsatz oder einen belastbaren Vergleich zwischen verschiedenen Kliniken. Den Hospitälern steht es jedoch frei, das System intern auf freiwilliger Basis als Orientierungshilfe zu nutzen.

Verantwortung bleibt bei den Krankenhausträgern

Die Koalition verweist darauf, dass Krankenhausträger bereits nach den geltenden gesetzlichen Regelungen in der Verantwortung stehen, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung durch ausreichendes Fachpersonal sicherzustellen. Eine starre Vorgabe über eine gesetzliche Quote wird daher nicht eingeführt.

Bundesärztekammer warnt vor Sparmaßnahmen auf Kosten des Personals

Die Entscheidung stößt in der Ärzteschaft auf scharfe Kritik. Die Bundesärztekammer warnte umgehend vor negativen Auswirkungen auf die Behandlungsqualität und die Arbeitsbedingungen auf den Stationen. Eine bloße allgemeine gesetzliche Verpflichtung ohne überprüfbare Kriterien drohe wirkungslos zu bleiben.

Ärztevertreter betonen die Risiken der aktuellen Klinikfinanzierung:

  • Wirtschaftlicher Druck: Krankenhäuser stehen unter massivem Spardruck, was ohne verbindliche Untergrenzen das Risiko von Stellenstreichungen im ärztlichen Dienst erhöht.
  • Gefährdung der Versorgungsqualität: Eine chronische Unterbesetzung beeinträchtigt direkt die Patientensicherheit und führt zu Überlastung.
  • Auswirkungen auf die Pflege: Fehlen verbindliche Standards für den ärztlichen Bereich, erhöht sich erfahrungsgemäß auch die organisatorische Belastung für Pflegeteams im Klinikalltag.

Während die Bundesregierung vor allem auf Bürokratieabbau und Flexibilität für die Träger setzt, fordern Berufsverbände weiterhin verbindliche Leitplanken, um eine verlässliche personelle Mindestausstattung in den Kliniken dauerhaft abzusichern.

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