Bundestag beschließt neues Gesetz: Schnellere Anerkennung für ausländische Fachkräfte im Gesundheitswesen

Dominik Hübenthal
Bundestag beschließt Gesetz zur schnelleren Anerkennung von Heilberufen

Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Nun hat die Politik einen entscheidenden Schritt unternommen: Der Deutsche Bundestag verabschiedete ein weitreichendes Gesetz, das die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in den Heilberufen deutlich beschleunigen soll. Doch Mediziner und Experten mahnen: Schnelligkeit darf nicht zulasten der Patientensicherheit gehen.

Mehr Tempo gegen den Personalnotstand

Das neue Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen zielt darauf ab, drängende bürokratische Hürden abzubauen. Angesichts tausender unbesetzter Stellen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen ist das deutsche Gesundheitssystem dringend auf qualifiziertes Fachpersonal aus dem Ausland angewiesen. Laut Expertenmeinungen nahmen allein im Jahr 2024 die Landesärztekammern mehr als 5.300 Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Staatsbürgerschaft neu auf. Ein zügiges, transparentes Anerkennungsverfahren soll nun dafür sorgen, dass diese Fachkräfte schneller in die direkte Patientenversorgung integriert werden können.

Bundesärztekammer fordert hohe Sorgfaltsmaßstäbe

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt machte jedoch anlässlich des Bundestagsbeschlusses deutlich, dass die Reform nicht auf Kosten der Behandlungsqualität gehen darf. Man unterstütze das Ziel, die Verfahren zügiger zu gestalten, betonte aber zugleich, dass Qualität und Patientensicherheit konsequent gesichert bleiben müssen. Eine substanzielle Verbesserung ließe sich laut Reinhardt nur erreichen, wenn der gesamte Integrationsprozess - von der Information im Herkunftsland bis zur Einarbeitung in Deutschland - in den Blick genommen werde.

Zentralisierung und einheitliche Kenntnisprüfungen

Um dem föderalen Flickenteppich entgegenzuwirken, sieht das verabschiedete Gesetz rechtliche Möglichkeiten zur teilweisen Zentralisierung der Verfahren vor. Ein zentraler Baustein ist dabei die sogenannte Kenntnisprüfung, die künftig als Regelfall gelten soll. Die Ärzteschaft bewertet diesen Ansatz für eine verbindliche und bundesweit vergleichbare Feststellung der Qualifikation positiv, fordert jedoch, dass diese Prüfung als echte Zugangsprüfung ausgestaltet wird und nicht nur dem Ausgleich von Defiziten dient.

Forderung nach einem bundesweiten Approbationsregister

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Sicherheit der Patienten ist der lückenlose Informationsaustausch zwischen den Behörden. Die Bundesärztekammer fordert daher die konsequente Einführung eines bundesweiten Ärztlichen Approbationsregisters Deutschland. Ein solches Register würde es den Approbationsbehörden und Ärztekammern ermöglichen, digital und rechtssicher auf Daten zuzugreifen und so die Überprüfung der Qualifikationen weiter zu beschleunigen.

Ausblick: Entlastung für Pflege und Medizin?

Für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist das neue Gesetz ein dringend erwartetes Signal. Wenn ausländische Kolleginnen und Kollegen schneller ihre volle Berufszulassung erhalten, sinkt die Belastung für das bestehende Team. Damit die Reform jedoch in der Praxis greift, müssen nun auch die zuständigen Landesbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass sie die Anträge zügig bearbeiten können. Nur so wird aus dem neuen Gesetz ein echter Befreiungsschlag für das deutsche Gesundheitssystem.

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