Ein Pflegefall in der eigenen Familie tritt oft unerwartet ein und stellt Angehörige vor enorme organisatorische und emotionale Herausforderungen. Die meisten Senioren hegen den tiefen Wunsch, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen – in der vertrauten Umgebung, voller Erinnerungen und liebgewonnener Gewohnheiten. Wenn der Pflegebedarf jedoch so hoch wird, dass ständige Anwesenheit und Unterstützung erforderlich sind, stoßen pflegende Angehörige schnell an ihre physischen und psychischen Grenzen. Hier bietet die sogenannte 24-Stunden-Pflege (korrekt bezeichnet als Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) eine bewährte und würdevolle Lösung.
Doch so wertvoll diese Form der Rund-um-die-Uhr-Betreuung auch ist, sie wirft unweigerlich eine zentrale Frage auf: Wie lässt sich die 24-Stunden-Pflege finanzieren? Die monatlichen Kosten können das Budget einer durchschnittlichen Rente schnell übersteigen. Die gute Nachricht für das Jahr 2026 ist jedoch: Sie stehen mit diesen Kosten nicht alleine da. Die deutsche Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an finanziellen Hilfen, Zuschüssen und Budgets, die Sie gezielt für die Bezahlung einer Betreuungskraft einsetzen können. Durch wichtige gesetzliche Änderungen und Erhöhungen, die insbesondere in den letzten Jahren (wie dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) in Kraft getreten sind, stehen Familien heute flexiblere und höhere Budgets zur Verfügung als je zuvor.
In diesem umfassenden und detaillierten Ratgeber erklären wir Ihnen transparent und verständlich, welche Töpfe der Pflegekasse Sie nutzen können, wie Sie das Pflegegeld optimal mit dem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag kombinieren und welche steuerlichen Vorteile Ihnen zusätzlich tausende Euro im Jahr einsparen können. Wir nehmen Sie an die Hand und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege auf ein solides, bezahlbares Fundament stellen.
Bevor wir tief in die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Kassenleistungen eintauchen, ist es wichtig, ein realistisches Bild der tatsächlichen Kosten zu zeichnen. Nur wer die Ausgaben kennt, kann die Zuschüsse richtig kalkulieren.
Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist rechtlich gesehen oft irreführend. Es bedeutet nicht, dass eine einzelne Person 24 Stunden am Tag wach ist und arbeitet – dies wäre nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz illegal und menschlich unmöglich. Vielmehr geht es um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Eine Betreuungskraft – häufig aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Rumänien oder der Slowakei – zieht in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. Sie übernimmt Aufgaben in der Grundpflege (wie Körperpflege, Anziehen, Toilettengang), führt den Haushalt (Kochen, Putzen, Einkaufen) und leistet wichtige gesellschaftliche Betreuung (Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Ärzten). Das beruhigende Element für die Familie ist die ständige Rufbereitschaft, auch für gelegentliche nächtliche Einsätze.
Die monatlichen Kosten für dieses Betreuungsmodell variieren stark und hängen von mehreren entscheidenden Faktoren ab:
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft: Je besser die Sprachkenntnisse, desto höher das Gehalt. Eine Kraft mit fließendem Deutsch kostet deutlich mehr als eine Kraft mit Grundkenntnissen.
Qualifikation und Erfahrung: Ausgebildete Pflegekräfte oder Betreuerinnen mit langjähriger Erfahrung in der Demenzbetreuung verlangen ein höheres Honorar.
Umfang der Pflegebedürftigkeit: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5, der bettlägerig ist und mehrfache nächtliche Einsätze benötigt, erfordert einen höheren Betreuungsaufwand als eine Person mit Pflegegrad 2, die lediglich Unterstützung im Haushalt und bei der leichten Grundpflege braucht.
Anzahl der zu betreuenden Personen: Leben zwei pflegebedürftige Ehepartner im selben Haushalt, wird in der Regel ein Paarzuschlag erhoben.
Das rechtliche Modell: Die meisten Familien entscheiden sich für das sogenannte Entsendemodell, bei dem die Kraft bei einem Dienstleister im EU-Ausland angestellt ist und nach Deutschland entsendet wird (nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung). Dieses Modell ist rechtssicher und oft günstiger als das Arbeitgebermodell, bei dem Sie selbst als Arbeitgeber auftreten.
Im Durchschnitt müssen Sie im Jahr 2026 für eine legale und seriös vermittelte 24-Stunden-Betreuungskraft mit monatlichen Kosten zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für Kost und Logis, da die Betreuungskraft im Haushalt mitlebt und verpflegt werden muss, sowie eventuelle Reisekosten, die meist alle zwei bis drei Monate anfallen, wenn das Personal wechselt.
Auf den ersten Blick mag ein Betrag von 3.000 Euro monatlich erschreckend wirken. Doch genau hier setzen die Leistungen der Pflegekasse an, die Ihren tatsächlichen Eigenanteil massiv senken können.
Unterstützung bei der täglichen Grundpflege
Gemeinsame Alltagsgestaltung fördert die Lebensqualität
Das absolute Fundament bei der Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege ist das Pflegegeld. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Geldleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Der große Vorteil des Pflegegeldes ist seine Flexibilität: Die Pflegekasse überweist diesen Betrag monatlich direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Im Gegensatz zu zweckgebundenen Sachleistungen darf der Pflegebedürftige frei darüber verfügen, solange die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.
Genau dieses Geld wird von den meisten Familien genutzt, um die Rechnungen der Vermittlungsagentur für die 24-Stunden-Pflegekraft zu bezahlen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich ausschließlich nach dem festgestellten Pflegegrad. Um Pflegegeld zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Kasse kein Pflegegeld. Die Leistungen wurden zuletzt im Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Für das Jahr 2026 gelten weiterhin diese erhöhten und stabilen Sätze, da die nächste gesetzliche Dynamisierung erst für das Jahr 2028 vorgesehen ist.
Die aktuellen monatlichen Pflegegeld-Sätze für das Jahr 2026 betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Praxis-Tipp zur Beantragung: Das Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen es bei der zuständigen Pflegekasse (die an die Krankenkasse angegliedert ist) beantragen. Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Wenn sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen verschlechtert hat, zögern Sie nicht, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads zu stellen. Der Medizinische Dienst (MD) wird dann eine erneute Begutachtung durchführen. Ein Sprung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 bedeutet beispielsweise ein monatliches Plus von über 200 Euro, das direkt in die Finanzierung der Betreuungskraft fließen kann.
Damit der Anspruch auf das Pflegegeld dauerhaft bestehen bleibt, fordert die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss dieser Beratungseinsatz durch einen professionellen Pflegedienst einmal im Halbjahr erfolgen, bei den Pflegegraden 4 und 5 sogar einmal im Quartal. Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung und stellt sicher, dass die Pflege im häuslichen Umfeld durch die 24-Stunden-Kraft und die Angehörigen optimal läuft. Die Kosten für diesen Beratungseinsatz übernimmt selbstverständlich die Pflegekasse.
Neben dem Pflegegeld hören Familien oft von den sogenannten Pflegesachleistungen. Diese Beträge sind deutlich höher als das Pflegegeld. Für das Jahr 2026 betragen die Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 1.497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 1.859 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, man könne diese hohen Beträge einfach für die 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa nutzen. Das ist in der Regel nicht möglich. Pflegesachleistungen dürfen nur direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, und zwar von ambulanten Pflegediensten, die einen Versorgungsvertrag mit den Kassen haben. Die meisten Vermittlungsagenturen für ausländische Betreuungskräfte erfüllen diese rechtlichen Kriterien nicht.
Dennoch spielen die Pflegesachleistungen bei der 24-Stunden-Pflege eine extrem wichtige Rolle – und zwar durch die sogenannte Kombinationsleistung.
In der Praxis sieht es oft so aus: Die 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt die Grundpflege, den Haushalt und die Betreuung. Sie darf jedoch rechtlich gesehen keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Das bedeutet: Sie darf keine Spritzen setzen (z. B. Insulin), keine Wundverbände wechseln, keine Kompressionsstrümpfe anziehen und keine Medikamente in Dosetten richten. Wenn Ihr Angehöriger diese medizinischen Leistungen benötigt, muss parallel ein lokaler, deutscher ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Wenn dieser Pflegedienst nun zu Ihnen nach Hause kommt, rechnet er seine Einsätze über die Pflegesachleistungen ab. Verbraucht der Pflegedienst den Höchstbetrag der Sachleistungen nicht vollständig, können Sie sich den restlichen Prozentsatz als anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen. Dies nennt sich Kombinationspflege.
Ein konkretes Rechenbeispiel zur Kombinationsleistung:
Nehmen wir an, Ihr Vater hat Pflegegrad 3. Ihm stehen monatlich 1.497 Euro an Pflegesachleistungen zur Verfügung. Der lokale Pflegedienst kommt täglich, um Insulin zu spritzen und Kompressionsstrümpfe anzuziehen. Am Ende des Monats stellt der Pflegedienst der Pflegekasse 598,80 Euro in Rechnung. Das entspricht genau 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbudgets (1.497 Euro). Da Sie 40 Prozent der Sachleistungen verbraucht haben, stehen Ihnen noch 60 Prozent des Pflegegeldes zu. Das volle Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro. 60 Prozent davon sind 359,40 Euro. Diese 359,40 Euro bekommen Sie auf Ihr Konto überwiesen und können sie zur Mitfinanzierung der 24-Stunden-Betreuungskraft nutzen. So stellen Sie sicher, dass sowohl die medizinische Fachpflege als auch die kontinuierliche Alltagsbetreuung finanziell bestmöglich unterstützt werden.
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht auch Aktivitäten außer Haus
Eine der wichtigsten und positivsten Entwicklungen in der Pflegefinanzierung der letzten Jahre betrifft das Budget für die Ersatzpflege. Bis Mitte 2025 war die Abrechnung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein bürokratischer Dschungel. Man musste Budgets kompliziert hin- und herschieben und strenge Fristen beachten.
Seit dem 1. Juli 2025 hat der Gesetzgeber hier endlich für Klarheit gesorgt: Die bisherigen Einzelbudgets wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag (oft auch als Entlastungsbudget) zusammengefasst.
Dieses Budget ist ein absoluter Gamechanger für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege. Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht nun ein flexibler Gesamtleistungsbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Eine weitere enorme Erleichterung: Die früher geltende "Vorpflegezeit" wurde ersatzlos gestrichen. Früher musste eine Person erst sechs Monate lang zu Hause gepflegt worden sein, bevor sie Anspruch auf Verhinderungspflege hatte. Diese Regelung gibt es nicht mehr. Sobald Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie sofort auf die vollen 3.539 Euro zugreifen.
Wie nutzen Sie dieses Budget für die 24-Stunden-Pflege?
Die Logik der Pflegekassen dahinter ist folgende: Wenn Sie als Angehöriger die Pflege organisieren und hauptverantwortlich durchführen, brauchen Sie Entlastung. Fällt die private Pflegeperson (also Sie) wegen Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung aus, muss eine Ersatzpflege her. Genau diese Rolle der Ersatzpflege übernimmt die 24-Stunden-Betreuungskraft.
Sie können die Rechnungen der Vermittlungsagentur bei der Pflegekasse einreichen und als Verhinderungspflege deklarieren, bis das Budget von 3.539 Euro aufgebraucht ist.
Um eine verlässliche monatliche Kalkulation zu haben, teilen viele Familien diesen Betrag gedanklich auf das ganze Jahr auf:
3.539 Euro geteilt durch 12 Monate = ca. 294,92 Euro pro Monat.
Zusammen mit dem Pflegegeld bildet dieses Entlastungsbudget die stärkste Waffe gegen hohe Eigenanteile. Wenn Sie beispielsweise Pflegegrad 3 haben (599 Euro Pflegegeld) und den anteiligen Gemeinsamen Jahresbetrag (ca. 294 Euro) dazurechnen, haben Sie bereits fast 900 Euro pro Monat an direkten Kassenleistungen generiert, die Sie eins zu eins an die Betreuungsagentur weiterleiten können.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung: Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, wie die Einreichung der Rechnungen erfolgen soll. Einige Kassen akzeptieren eine direkte Abtretungserklärung, sodass die Agentur direkt mit der Kasse abrechnet. Bei anderen Kassen müssen Sie in Vorleistung gehen, die Rechnung der Agentur bezahlen und diese dann mit dem Zahlungsnachweis bei der Kasse zur Erstattung einreichen.
Zusätzlich zum Pflegegeld und dem Gemeinsamen Jahresbetrag steht jedem Pflegebedürftigen – bereits ab Pflegegrad 1 – ein monatlicher Entlastungsbetrag zu. Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von ehemals 125 Euro auf 131 Euro angehoben. Das entspricht immerhin 1.572 Euro im Jahr.
Im Gegensatz zum Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht einfach auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich um eine zweckgebundene Erstattungsleistung. Sie müssen Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern einreichen, um das Geld zurückzubekommen.
Kann der Entlastungsbetrag für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden?
Hier ist Vorsicht geboten. Die strenge gesetzliche Regelung besagt, dass der Entlastungsbetrag nur für Angebote genutzt werden darf, die "nach Landesrecht anerkannt" sind. Die meisten ausländischen Vermittlungsagenturen für 24-Stunden-Kräfte besitzen diese spezifische landesrechtliche Anerkennung in Deutschland nicht. Daher lehnen Pflegekassen die Erstattung der Agenturrechnungen über den Entlastungsbetrag in der Regel ab.
Dennoch können Sie die 131 Euro indirekt nutzen, um Ihr Gesamtbudget zu entlasten. Setzen Sie den Entlastungsbetrag für andere Dienstleistungen ein, die rund um die Pflege anfallen:
Zusätzliche Haushalts- oder Einkaufshilfen: Beauftragen Sie einen anerkannten lokalen Betreuungsdienst, der einmal pro Woche den Großeinkauf erledigt oder den Garten pflegt.
Fahrtendienste: Nutzen Sie anerkannte Fahrdienste für den Transport zu Fachärzten oder zur Physiotherapie.
Tagespflege: Wenn der Pflegebedürftige ein- oder zweimal pro Woche in eine Tagespflege-Einrichtung geht (was auch der 24-Stunden-Kraft wichtige Freiräume verschafft), können die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege über die 131 Euro abgerechnet werden.
Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags für diese peripheren Aufgaben sparen Sie an anderer Stelle privates Geld, welches Sie wiederum für die Finanzierung der 24-Stunden-Kraft einsetzen können. Ein großer Vorteil: Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort am Monatsende. Sie können diese ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen.
Fahrdienste erleichtern den Alltag und Arztbesuche
Tagespflege als optimale Ergänzung zur häuslichen Betreuung
Ein oft unterschätzter, aber extrem wirkungsvoller Hebel zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege ist das deutsche Steuerrecht. Die Kosten für eine legal beschäftigte Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft können Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG), der die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen regelt.
Der Staat erlaubt es Ihnen, 20 Prozent der angefallenen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abzuziehen. Der maximal absetzbare Betrag der Kosten ist auf 20.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Das bedeutet, Sie können Ihre Steuerlast um bis zu 4.000 Euro pro Jahr reduzieren!
Wie funktioniert das in der Praxis der 24-Stunden-Pflege?
Angenommen, Sie zahlen monatlich 2.800 Euro an die Agentur. Das sind 33.600 Euro im Jahr. Bevor Sie diese Kosten beim Finanzamt ansetzen, müssen Sie jedoch die Gelder abziehen, die Sie von der Pflegekasse erhalten haben (Pflegegeld und erstattete Beträge aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag), da Sie diese Beträge nicht selbst aus eigener Tasche bezahlt haben.
Eine Beispielrechnung für die Steuer:
Gesamtkosten Agentur im Jahr: 33.600 Euro
Abzug Pflegegeld (z.B. PG 3, 12 x 599 Euro): - 7.188 Euro
Abzug Gemeinsamer Jahresbetrag: - 3.539 Euro
Verbleibende Eigenbelastung: 22.873 Euro
Da der Maximalbetrag für die Berechnung bei 20.000 Euro liegt, können Sie 20 Prozent von 20.000 Euro ansetzen. Das Finanzamt erstattet Ihnen somit 4.000 Euro im Rahmen Ihres Steuerbescheids. Auf den Monat heruntergebrochen bedeutet dies eine weitere indirekte finanzielle Entlastung von rund 333 Euro.
Zwingende Voraussetzungen für den Steuerabzug:
Das Finanzamt ist in diesem Punkt sehr streng. Damit die Kosten anerkannt werden, müssen zwei Bedingungen ausnahmslos erfüllt sein:
Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung der Vermittlungsagentur oder des Dienstleisters, auf der die erbrachten Leistungen transparent aufgeschlüsselt sind.
Die Zahlung darf unter keinen Umständen in bar erfolgen. Sie müssen den Betrag überweisen, und der Kontoauszug dient als zwingender Nachweis für das Finanzamt.
Sollten die Kosten für die Pflege krankheitsbedingt extrem hoch sein, kann alternativ auch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geprüft werden. Hierbei wird jedoch eine individuelle "zumutbare Eigenbelastung" berechnet, die vom Einkommen und Familienstand abhängt. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann für Sie berechnen, welche der beiden Varianten in Ihrem individuellen Fall den größeren finanziellen Vorteil bringt.
Die Pflegekasse hält noch weitere Töpfe bereit, die zwar nicht direkt das Gehalt der Betreuungskraft bezahlen, aber das Budget der Familie erheblich schonen und die Pflegeumgebung sicherer machen.
1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich)
Bei der täglichen Pflege durch die 24-Stunden-Kraft werden viele Verbrauchsmaterialien benötigt. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme für diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Betrag liegt im Jahr 2026 bei 42 Euro pro Monat. Sie können sich diese Hilfsmittel ganz bequem als sogenannte "Pflegebox" jeden Monat kostenfrei direkt nach Hause liefern lassen. Die Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie müssen sich um nichts kümmern.
2. Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro)
Damit die 24-Stunden-Betreuungskraft sicher und ergonomisch arbeiten kann und der Pflegebedürftige so selbstständig wie möglich bleibt, muss die Wohnung oft barrierefrei angepasst werden. Die Pflegekasse zahlt hierfür einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Typische Beispiele, für die dieser Zuschuss genutzt werden kann, sind:
Der Einbau eines Treppenlifts, um Stürze auf der Treppe zu vermeiden.
Ein barrierefreier Badumbau (z. B. der Umbau einer alten Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche).
Die Installation eines Badewannenlifts.
Das Anbringen von Haltegriffen oder die Verbreiterung von Türrahmen für den Elektrorollstuhl.
Wichtig: Wenn sich die Pflegesituation gravierend ändert (z. B. wenn der Pflegebedürftige vom Rollator auf einen Rollstuhl umsteigen muss), kann dieser Zuschuss von 4.000 Euro sogar ein zweites Mal beantragt werden. Leben zwei Pflegebedürftige zusammen (z. B. ein Ehepaar mit Pflegegraden), verdoppelt sich der Zuschuss auf bis zu 8.000 Euro.
3. Zuschuss zum Hausnotruf
Obwohl die 24-Stunden-Kraft im Haus lebt, kann sie nicht ununterbrochen neben dem Pflegebedürftigen stehen. Für Zeiten, in denen die Kraft einkaufen ist oder ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pausen nimmt, bietet ein Hausnotruf maximale Sicherheit. Die Pflegekasse übernimmt bei Vorliegen eines Pflegegrads die einmalige Anschlussgebühr (meist 25,50 Euro) und zahlt einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro für die laufenden Betriebskosten des Basis-Tarifs.
Ein barrierefreies Bad bietet Sicherheit bei der täglichen Pflege
Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, betrachten wir ein realistisches Beispiel für das Jahr 2026.
Ausgangssituation: Herr Schmidt (78) erlitt einen Schlaganfall und hat den Pflegegrad 4 erhalten. Seine Tochter organisiert eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen über eine seriöse Agentur. Die Kosten für die Agentur betragen 3.100 Euro im Monat.
Wie viel muss die Familie Schmidt am Ende tatsächlich aus eigener Tasche zahlen?
Ursprüngliche Kosten: 3.100 Euro
Abzug Pflegegeld (PG 4): - 800 Euro
Abzug Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 € / 12): - ca. 295 Euro
Zwischensumme (direkte monatliche Belastung): 2.005 Euro
Nun macht die Tochter am Ende des Jahres die Kosten in der Steuererklärung ihres Vaters geltend. Die selbst getragenen Kosten belaufen sich auf ca. 24.060 Euro im Jahr. Davon können maximal 20.000 Euro angesetzt werden. 20 Prozent von 20.000 Euro ergeben 4.000 Euro Steuererstattung.
Steuerersparnis pro Monat (4.000 € / 12): - 333 Euro
Tatsächlicher Eigenanteil pro Monat: 1.672 Euro
Wie dieses Beispiel eindrucksvoll zeigt: Durch die intelligente Kombination von Pflegegeld, dem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag und den steuerlichen Vorteilen schrumpfen die anfänglichen Kosten von 3.100 Euro auf einen realen Eigenanteil von 1.672 Euro zusammen. Dies ist ein Betrag, der durch die Rente von Herrn Schmidt und eventuelle Ersparnisse wesentlich leichter zu stemmen ist als die Bruttosumme.
Damit Sie kein Geld verschenken, sollten Sie bei der Organisation der Finanzierung strategisch vorgehen. Halten Sie sich an diese bewährte Checkliste:
Pflegegrad beantragen: Rufen Sie bei der Pflegekasse an und beantragen Sie formlos Leistungen der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst wird sich für einen Begutachtungstermin melden. Bereiten Sie sich gut vor, führen Sie ein Pflegetagebuch und legen Sie alle ärztlichen Befunde bereit.
Bedarf exakt analysieren: Überlegen Sie genau, welche Anforderungen die Betreuungskraft erfüllen muss. Braucht sie einen Führerschein? Muss sie nachts oft aufstehen? Je präziser das Profil, desto genauer das Preisangebot der Agentur.
Agentur auswählen und A1-Bescheinigung prüfen: Entscheiden Sie sich für einen seriösen Anbieter. Lassen Sie sich im Vertrag garantieren, dass die entsendeten Betreuungskräfte sozialversicherungspflichtig angestellt sind und über eine gültige A1-Bescheinigung verfügen. Nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und schützen sich vor dem Vorwurf der Schwarzarbeit.
Pflegegeld-Auszahlung sicherstellen: Geben Sie bei der Pflegekasse an, dass die Pflege durch Angehörige bzw. selbst organisierte Ersatzkräfte sichergestellt wird, damit das Pflegegeld als Geldleistung auf das Konto des Pflegebedürftigen fließt.
Gemeinsamen Jahresbetrag abrufen: Reichen Sie die Rechnungen der Agentur regelmäßig (z. B. quartalsweise) bei der Pflegekasse ein und berufen Sie sich auf den Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.
Hilfsmittel beantragen: Beantragen Sie parallel die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro) und prüfen Sie, ob ein barrierefreier Badumbau oder ein Treppenlift (Zuschuss bis 4.000 Euro) die Pflegesituation erleichtern würde.
Belege für das Finanzamt sammeln: Heften Sie alle Rechnungen der Agentur sowie die dazugehörigen Kontoauszüge (Überweisungsbelege) sorgfältig für die nächste Einkommensteuererklärung ab.
Gute Planung und Beratung erleichtern die Pflegefinanzierung
Im Beratungsalltag tauchen immer wieder die gleichen Mythen und Missverständnisse auf, die zu Enttäuschungen oder finanziellen Nachteilen führen können. Wir klären die wichtigsten Irrtümer auf:
Mythos 1: "Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an die polnische Agentur."
Falsch. Die Pflegekasse hat keine rechtliche Beziehung zu der ausländischen Vermittlungsagentur. Das Pflegegeld wird immer an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Sie als Familie sind dafür verantwortlich, die Rechnungen der Agentur von diesem Geld zu begleichen.
Mythos 2: "Wenn ich die 24-Stunden-Pflege habe, brauche ich keinen lokalen Pflegedienst mehr."
Das kommt darauf an. Für die reine Grundpflege und den Haushalt reicht die 24-Stunden-Kraft aus. Wenn jedoch ärztlich verordnete Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung) nötig ist, darf die Betreuungskraft dies aus rechtlichen und haftungstechnischen Gründen nicht übernehmen. Dafür muss ein lokaler Pflegedienst beauftragt werden (finanziert über die Krankenkasse nach SGB V oder über die Pflegesachleistungen).
Mythos 3: "Ich kann die kompletten Pflegesachleistungen für die 24-Stunden-Kraft nutzen, wenn ich keinen Pflegedienst habe."
Falsch. Pflegesachleistungen sind streng an die Zulassung als ambulanter Pflegedienst nach deutschem Recht gebunden. Da die Vermittlungsagenturen diese Zulassung nicht haben, können Sie für diese Kräfte nur das (niedrigere) Pflegegeld sowie das Entlastungsbudget nutzen.
Für weiterführende und tagesaktuelle Informationen zu allen gesetzlichen Rahmenbedingungen empfehlen wir einen Blick in den offiziellen Online-Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.
Erhalten Sie monatlich zuzahlungsfreie Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen im Wert von 40 Euro direkt nach Hause.
Jetzt Pflegebox beantragen
Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege ist ein großer Schritt, der dem Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause ermöglicht und die Angehörigen massiv entlastet. Die Finanzierung dieser Betreuungsform ist im Jahr 2026 dank der gestiegenen Kassenleistungen besser machbar denn je.
Die drei wichtigsten Säulen Ihrer Finanzierungsstrategie sollten sein:
Das Pflegegeld, das je nach Pflegegrad bis zu 990 Euro monatlich einbringt und frei verfügbar ist.
Der neue Gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget), der Ihnen weitere 3.539 Euro pro Jahr flexibel für die Rechnungen der Agentur zur Verfügung stellt.
Die steuerliche Absetzbarkeit, durch die Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr vom Finanzamt zurückholen können.
Nutzen Sie zudem alle flankierenden Zuschüsse wie die 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Treppenlifte oder Badumbauten) und die monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Wenn Sie all diese Bausteine klug kombinieren, reduziert sich der anfänglich hoch erscheinende Rechnungsbetrag der Agentur auf einen realistischen und planbaren monatlichen Eigenanteil. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuellen Ansprüche vollumfänglich auszuschöpfen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Liebsten die beste Betreuung erhalten, ohne dass die Familie in finanzielle Not gerät.
Die häufigsten Fragen kurz beantwortet