Die Entscheidung, einen geliebten Menschen zu Hause zu pflegen, ist von tiefer Zuneigung und großem Verantwortungsbewusstsein geprägt. In einer lebenswerten Stadt wie Oldenburg, mit ihren grünen Stadtteilen von Eversten bis Bürgerfelde und der beschaulichen Atmosphäre, möchten die meisten Senioren ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Doch die häusliche Pflege bringt Angehörige oft an die Grenzen ihrer körperlichen und emotionalen Belastbarkeit. Genau hier setzt die teilstationäre Pflege, allgemein bekannt als Tagespflege, an. Sie bietet die perfekte Balance: Der pflegebedürftige Mensch verbringt den Tag in einer spezialisierten Einrichtung in bester Gesellschaft und kehrt am späten Nachmittag in sein vertrautes Zuhause zurück.
Trotz der offensichtlichen Vorteile zögern viele Familien in Oldenburg, diesen Schritt zu gehen. Der Hauptgrund dafür ist fast immer die Sorge um die Finanzierung. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung das monatliche Pflegegeld drastisch kürzen würde oder dass die Kosten aus eigener Tasche kaum zu stemmen seien. Dieser Artikel räumt mit diesen Missverständnissen auf. Wir zeigen Ihnen detailliert und mit aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2026, wie Sie den Aufenthalt in einer Oldenburger Tagespflege nahezu komplett über die Pflegekasse finanzieren können, ohne dabei finanzielle Einbußen beim Pflegegeld hinnehmen zu müssen.
Lassen Sie uns direkt mit der wichtigsten und erfreulichsten Nachricht beginnen: Die Inanspruchnahme einer Tagespflege führt zu keinerlei Kürzungen bei Ihrem Pflegegeld!
Dieses weit verbreitete Missverständnis stammt noch aus der Zeit vor 2015. Damals wurden die Leistungen für die teilstationäre Pflege tatsächlich mit dem Pflegegeld verrechnet. Das hat sich jedoch grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass pflegende Angehörige dringend Entlastung benötigen, um die häusliche Pflege langfristig aufrechterhalten zu können. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), genauer gesagt in § 41 Abs. 3 SGB XI.
Dort ist unmissverständlich geregelt, dass Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ihrem regulären Pflegegeld in Anspruch nehmen können. Die Pflegekasse stellt für die Tagespflege ein völlig separates, eigenständiges Budget zur Verfügung. Wenn Sie dieses Budget nutzen, bleibt Ihr Pflegegeld zu 100 Prozent unangetastet. Sie erhalten also die volle finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause und gleichzeitig die volle finanzielle Unterstützung für die Betreuung in der Tagespflegeinrichtung. Dies ist ein entscheidender Faktor, der die Tagespflege in Oldenburg zu einer äußerst attraktiven und finanzierbaren Option macht.
Um sich über die genauen gesetzlichen Formulierungen und weiterführende Rechte zu informieren, bietet das Bundesgesundheitsministerium auf seinem offiziellen Portal umfassende und verlässliche Informationen zur Pflegeversicherung an.
Bevor wir tief in die Zahlen und Beispielrechnungen eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, welchen enormen Mehrwert eine Tagespflege bietet. Es handelt sich keineswegs um eine reine "Aufbewahrungsstätte", sondern um einen lebendigen Ort der Begegnung, der Förderung und der professionellen Betreuung. Ein typischer Tag in einer Oldenburger Tagespflege ist strukturiert, abwechslungsreich und genau auf die Bedürfnisse von Senioren abgestimmt.
Der Tag beginnt in der Regel sehr komfortabel: Ein spezialisierter Fahrdienst holt den pflegebedürftigen Menschen direkt an der Haustür ab – ganz gleich, ob Sie in Kreyenbrück, Osternburg, Wechloy oder Bloherfelde wohnen. Die Fahrzeuge sind rollstuhlgerecht ausgestattet, und das geschulte Personal hilft beim Ein- und Aussteigen. Für Angehörige bedeutet dies: Kein morgendlicher Stress im Berufsverkehr, keine logistischen Herausforderungen.
In der Einrichtung angekommen, startet der Tag meist mit einem gemeinsamen, ausgiebigen Frühstück. Hier wird bereits der erste wichtige Aspekt der Tagespflege deutlich: die soziale Interaktion. Viele Senioren leiden zu Hause unter Einsamkeit. Am Frühstückstisch in der Tagespflege wird geplaudert, vielleicht gemeinsam die lokale Tageszeitung gelesen und über Neuigkeiten aus Oldenburg diskutiert.
Im Anschluss finden verschiedene Aktivitäten statt, die von ausgebildeten Fachkräften (wie Ergotherapeuten oder Betreuungskräften nach § 43b SGB XI) angeleitet werden. Zu diesen Angeboten gehören unter anderem:
Gedächtnistraining und Biografiearbeit: Spielerische Übungen, um die geistige Fitness zu erhalten, besonders wichtig für Gäste mit beginnender oder fortgeschrittener Demenz.
Sitzgymnastik und Sturzprävention: Leichte körperliche Übungen, die die Mobilität fördern und das Risiko von Stürzen im häuslichen Umfeld minimieren.
Kreative und hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Gemeinsames Backen, Basteln, Singen oder Gärtnern in Hochbeeten.
Ausflüge: Gelegentliche kleine Touren, beispielsweise in den Oldenburger Schlossgarten oder an den Zwischenahner Meer, sofern die Mobilität der Gruppe dies zulässt.
Nach dem gemeinsamen, oft frisch vor Ort gekochten Mittagessen gibt es eine Mittagsruhe. Dafür stehen bequeme Ruhesessel oder Pflegebetten in ruhigen Räumen zur Verfügung. Am Nachmittag trifft man sich noch einmal zu Kaffee und Kuchen, bevor der Fahrdienst die Senioren am späten Nachmittag sicher wieder nach Hause bringt. Die medizinische Versorgung, wie die Gabe von Medikamenten, Blutzuckermessungen oder das Richten von Verbänden, wird während des gesamten Aufenthalts von examinierten Pflegefachkräften sichergestellt.
Der Fahrdienst holt Senioren sicher und bequem zuhause ab.
Um diesen umfassenden Service finanzieren zu können, stellt die Pflegekasse wie erwähnt ein separates Budget zur Verfügung. Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) um 4,5 Prozent angehoben. Diese erhöhten Beträge sind auch im Jahr 2026 vollumfänglich gültig.
Das monatliche Budget für die teilstationäre Pflege richtet sich strikt nach dem festgestellten Pflegegrad der betroffenen Person. Personen mit Pflegegrad 1 haben noch keinen Anspruch auf dieses spezifische Budget, können aber den sogenannten Entlastungsbetrag nutzen (dazu später mehr). Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen folgende monatliche Summen ausschließlich für die Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung:
Pflegegrad 2:721 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:1.357 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:1.685 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:2.085 Euro pro Monat
Parallel dazu erhalten Sie weiterhin Ihr volles Pflegegeld für die häusliche Pflege, welches im Jahr 2026 folgende Höhe aufweist:
Pflegegrad 2:347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:990 Euro pro Monat
Es ist essenziell zu verstehen, dass das Tagespflege-Budget ein sogenanntes zweckgebundenes Sachleistungsbudget ist. Das bedeutet: Sie bekommen dieses Geld nicht auf Ihr Konto überwiesen. Die Tagespflegeeinrichtung rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, bis der Maximalbetrag Ihres Pflegegrades erreicht ist. Verfällt am Ende des Monats ein Restbetrag, kann dieser leider nicht in den nächsten Monat übernommen oder ausgezahlt werden. Es gilt das Prinzip: Nutzen oder verfallen lassen.
Um zu berechnen, wie viele Tage pro Woche Sie eine Tagespflege in Oldenburg besuchen können, ohne dass hohe private Zuzahlungen entstehen, müssen wir uns ansehen, wie sich der Tagessatz einer solchen Einrichtung zusammensetzt. Der Tagessatz besteht grundsätzlich aus vier verschiedenen Kostenblöcken:
1. Pflegebedingte Aufwendungen (Pflegekosten): Dies ist der größte Posten. Er deckt die eigentliche Betreuung, die medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe) und die Gehälter des Fachpersonals ab. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Pflegegrad – je höher der Pflegegrad, desto höher der tägliche Pflegesatz, da ein höherer Betreuungsaufwand vorliegt.
2. Fahrtkosten: Die Kosten für den Transport von der Wohnung in Oldenburg zur Einrichtung und zurück. Auch diese Kosten werden in der Regel als Teil der pflegebedingten Aufwendungen gewertet.
WICHTIG: Das spezifische Tagespflege-Budget der Pflegekasse (die 721 bis 2.085 Euro) darf ausschließlich für diese ersten beiden Posten (Pflegekosten und Fahrtkosten) verwendet werden!
3. Unterkunft und Verpflegung (U&V): Hierunter fallen die Kosten für die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee) sowie Getränke, aber auch Kosten für Strom, Wasser, Heizung und die Reinigung der Räumlichkeiten. Diese Kosten gelten als "Sowieso-Kosten", da Sie zu Hause ebenfalls essen und heizen müssten. Daher werden sie nicht vom Tagespflege-Budget der Pflegekasse übernommen.
4. Investitionskosten (Instandhaltungskosten): Dies sind Kosten, die der Einrichtung für die Anschaffung, Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes und des Inventars (Möbel, Pflegebetten, Therapiebeschaffungen) entstehen. Auch dieser Posten wird nicht vom Tagespflege-Budget gedeckt.
Die Posten 3 und 4 (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) bilden zusammen den sogenannten Eigenanteil, den der Pflegebedürftige theoretisch selbst tragen muss. In Oldenburg liegt dieser Eigenanteil je nach Einrichtung meist zwischen 25 Euro und 35 Euro pro Tag. Doch keine Sorge: Auch für diesen Eigenanteil gibt es eine hervorragende Finanzierungsquelle über die Pflegekasse, die wir im nächsten Abschnitt in den Beispielrechnungen detailliert erläutern.
Gemeinsame Mahlzeiten in der Tagespflege stärken die Gemeinschaft.
Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird (ab Pflegegrad 1), hat nach § 45b SGB XI Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt im Jahr 2026 einheitlich 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist ebenfalls zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger oder der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Der Clou bei der Finanzierung der Tagespflege: Sie können diesen Entlastungsbetrag von 131 Euro explizit dafür nutzen, um den Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) der Tagespflege zu bezahlen! Um dies zu tun, müssen Sie der Tagespflegeeinrichtung lediglich eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Damit erlauben Sie der Einrichtung, diese Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse über das Budget des Entlastungsbetrags abzurechnen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Ein weiterer großer Vorteil des Entlastungsbetrags: Anders als das Tagespflege-Budget verfällt er nicht am Monatsende. Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht oder nicht vollständig nutzen, wird er auf dem "Konto" bei Ihrer Pflegekasse angespart. Sie können angesparte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wer also erst im Sommer mit der Tagespflege beginnt, hat oft schon ein ansehnliches Guthaben angespart, das den Eigenanteil für viele Monate komplett abdecken kann.
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Um die graue Theorie mit Leben zu füllen, schauen wir uns ein konkretes, realistisches Beispiel für das Jahr 2026 an. Wir nehmen an, Herr Müller aus Oldenburg-Eversten hat Pflegegrad 2. Seine Tochter pflegt ihn aufopferungsvoll, ist aber an zwei Tagen in der Woche beruflich stark eingebunden. Daher besucht Herr Müller an diesen beiden Tagen (durchschnittlich 8,5 Tage im Monat) eine lokale Tagespflege.
Wir gehen von folgenden, für Oldenburg typischen Tagessätzen aus (diese können je nach Anbieter leicht variieren):
Pflege- und Fahrtkosten: 75,00 Euro pro Tag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten (Eigenanteil): 30,00 Euro pro Tag
Gesamtkosten pro Tag: 105,00 Euro
Schritt 1: Abrechnung der Pflege- und Fahrtkosten Herr Müller besucht die Einrichtung an 8,5 Tagen im Monat. 8,5 Tage x 75,00 Euro = 637,50 Euro. Das Tagespflege-Budget für Pflegegrad 2 beträgt 721,00 Euro. Die Kosten von 637,50 Euro werden also komplett von der Pflegekasse übernommen. Es verfällt sogar ein kleiner Restbetrag von 83,50 Euro am Monatsende.
Schritt 2: Abrechnung des Eigenanteils Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen belaufen sich auf: 8,5 Tage x 30,00 Euro = 255,00 Euro. Nun setzen wir den Entlastungsbetrag von monatlich 131,00 Euro ein. 255,00 Euro - 131,00 Euro = 124,00 Euro verbleibender privater Eigenanteil.
Schritt 3: Die Gesamtsituation der Familie Die Familie muss am Ende des Monats eine Rechnung von 124,00 Euro an die Tagespflege überweisen. ABER: Herr Müller erhält weiterhin sein volles Pflegegeld in Höhe von 347,00 Euro auf sein Konto. Zieht man die Kosten für die Tagespflege vom Pflegegeld ab (347 Euro - 124 Euro), bleiben der Familie immer noch 223,00 Euro zur freien Verfügung. Und das, obwohl Herr Müller an zwei Tagen in der Woche professionell betreut und verpflegt wird, inklusive Fahrdienst!
Betrachten wir ein weiteres Szenario. Frau Schmidt aus Oldenburg-Bürgerfelde hat Pflegegrad 3. Sie benötigt mehr Unterstützung, und ihr pflegender Ehemann braucht dringend mehr Freiräume, um eigene Arzttermine wahrzunehmen und sich zu erholen. Frau Schmidt besucht die Tagespflege an drei Tagen pro Woche (durchschnittlich 13 Tage im Monat).
Die Tagessätze für Pflegegrad 3 sind aufgrund des höheren Betreuungsbedarfs etwas höher:
Pflege- und Fahrtkosten: 90,00 Euro pro Tag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten (Eigenanteil): 30,00 Euro pro Tag
Gesamtkosten pro Tag: 120,00 Euro
Schritt 1: Abrechnung der Pflege- und Fahrtkosten 13 Tage x 90,00 Euro = 1.170,00 Euro. Das Tagespflege-Budget für Pflegegrad 3 beträgt 1.357,00 Euro. Auch hier deckt das Budget der Pflegekasse die Pflege- und Fahrtkosten zu 100 Prozent ab.
Schritt 2: Abrechnung des Eigenanteils 13 Tage x 30,00 Euro = 390,00 Euro. Abzug des Entlastungsbetrags: 390,00 Euro - 131,00 Euro = 259,00 Euro verbleibender privater Eigenanteil.
Schritt 3: Die Gesamtsituation der Familie Die Familie zahlt 259,00 Euro aus eigener Tasche. Gleichzeitig erhält Frau Schmidt ihr volles Pflegegeld für Pflegegrad 3 in Höhe von 599,00 Euro. Es verbleibt der Familie ein sattes Plus von 340,00 Euro (599 Euro - 259 Euro). Der Ehemann ist an drei Tagen komplett entlastet, Frau Schmidt ist bestens versorgt, und das Haushaltsbudget wird durch das Pflegegeld weiterhin massiv gestützt.
Die obigen Beispiele zeigen, dass ein Besuch von zwei bis drei Tagen pro Woche in der Regel hervorragend durch die Budgets abgedeckt ist. Doch was passiert, wenn Sie die Tagespflege in Oldenburg an fünf Tagen in der Woche (also ca. 21 bis 22 Tage im Monat) nutzen möchten? In diesem Fall werden die Budgets für Pflege/Fahrtkosten sowie der Entlastungsbetrag überschritten.
Sollte das Tagespflege-Budget (z. B. die 1.357 Euro bei Pflegegrad 3) aufgebraucht sein, werden die restlichen Pflege- und Fahrtkosten des Monats privat in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für den Eigenanteil, der den Entlastungsbetrag übersteigt. Dennoch gibt es auch hier Lösungen:
Einsatz des Pflegegeldes: Sie können das weiterhin fließende, ungekürzte Pflegegeld nutzen, um die verbleibenden Rechnungsbeträge der Tagespflege zu begleichen. In vielen Fällen reicht das Pflegegeld aus, um auch eine 5-Tage-Woche zu finanzieren, sodass Sie unterm Strich bei "Null" herauskommen – ohne eigenes Erspartes angreifen zu müssen.
Verhinderungspflege-Budget: In Ausnahmefällen, wenn die reguläre Pflegeperson (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub) ausfällt, kann auch das Budget der Verhinderungspflege genutzt werden, um Aufenthalte in der Tagespflege zu finanzieren. Dies sollte jedoch individuell mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung besprochen werden.
Hilfe zur Pflege (Sozialamt): Wenn die Rente, das Pflegegeld und das eigene Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten für eine notwendige teilstationäre Betreuung zu decken, kann beim Sozialamt der Stadt Oldenburg ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die ungedeckten Kosten, sofern die finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen ist. Niemand muss aus finanziellen Gründen auf notwendige Pflege verzichten.
Die Finanzierung ist geklärt, nun geht es an die praktische Umsetzung. In Oldenburg und der direkten Umgebung gibt es zahlreiche hervorragende Anbieter – von großen Wohlfahrtsverbänden (wie Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz, AWO) bis hin zu privaten, oft sehr familiär geführten Pflegediensten. Die Wahl der richtigen Einrichtung ist entscheidend für das Wohlbefinden des Senioren.
Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:
Räumliche Nähe: Wählen Sie idealerweise eine Einrichtung, die nicht am anderen Ende der Stadt liegt. Auch wenn der Fahrdienst den Transport übernimmt, sind kürzere Fahrzeiten für Senioren deutlich angenehmer. Wer in Kreyenbrück wohnt, sollte zuerst im Stadtsüden suchen, wer in Ofenerdiek lebt, eher im Norden.
Spezialisierung: Einige Tagespflegen in Oldenburg haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert, insbesondere auf demenzielle Erkrankungen. Diese Einrichtungen verfügen über spezielle architektonische Konzepte (z. B. geschützte Gärten, Rundwege ohne Sackgassen) und besonders geschultes Personal.
Öffnungszeiten: Prüfen Sie, ob die Betreuungszeiten zu Ihrem Alltag passen. Die meisten Einrichtungen öffnen zwischen 08:00 und 08:30 Uhr und schließen zwischen 16:00 und 16:30 Uhr. Manche bieten auch erweiterte Zeiten für berufstätige Angehörige an.
Eigene Küche: Wird das Essen vor Ort frisch gekocht oder von einem Großcaterer geliefert? Der Duft von frischem Essen regt den Appetit an und vermittelt ein Gefühl von Zuhause.
Der Schnuppertag: Dies ist der wichtigste Punkt! Fast jede Tagespflege bietet einen kostenlosen und unverbindlichen Probetag (Schnuppertag) an. Nutzen Sie dieses Angebot zwingend. Nur wenn sich Ihr Angehöriger vor Ort wohlfühlt, das Personal sympathisch ist und die Atmosphäre stimmt, wird das Konzept langfristig funktionieren.
Abwechslungsreiche Aktivitäten und kreatives Gestalten fördern die Vitalität.
Damit der Übergang reibungslos funktioniert und Sie garantiert alle finanziellen Zuschüsse erhalten, empfehlen wir Ihnen, folgende Schritte in genau dieser Reihenfolge abzuarbeiten:
Pflegegrad sicherstellen: Voraussetzung für die Finanzierung ist mindestens Pflegegrad 2 (für das volle Budget) oder Pflegegrad 1 (nur Entlastungsbetrag). Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen Sie umgehend einen Antrag bei der Pflegekasse.
Recherche und Kontaktaufnahme: Suchen Sie nach Einrichtungen in Ihrem Oldenburger Stadtteil. Rufen Sie dort an und fragen Sie gezielt nach freien Plätzen. Da Tagespflegeplätze sehr begehrt sind, kann es gelegentlich zu Wartelisten kommen.
Besichtigung und Kostenvoranschlag: Besuchen Sie die Einrichtung zunächst allein oder mit Ihrem Angehörigen. Lassen Sie sich das Konzept erklären und fordern Sie einen konkreten Kostenvoranschlag an. Bitten Sie die Einrichtungsleitung, Ihnen eine Beispielrechnung für Ihre Wunsch-Tage (z. B. jeden Dienstag und Donnerstag) zu erstellen.
Antrag bei der Pflegekasse stellen: Bevor der erste reguläre Betreuungstag beginnt, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der teilstationären Pflege stellen. Dies ist meist ein einfaches, einseitiges Formular, das Sie auch online herunterladen können. Die Pflegekasse bewilligt das Budget dann offiziell.
Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro für den Eigenanteil nutzen möchten, unterschreiben Sie die entsprechende Abtretungserklärung, die Ihnen die Tagespflegeeinrichtung vorlegt.
Schnuppertag absolvieren: Vereinbaren Sie den Probetag. Begleiten Sie Ihren Angehörigen vielleicht für die erste Stunde, um ihm Sicherheit zu geben, und ziehen Sie sich dann zurück.
Vertragsabschluss: Wenn der Schnuppertag ein Erfolg war, unterschreiben Sie den Pflegevertrag. Achten Sie auf faire Kündigungsfristen und klare Regelungen für den Fall von Urlaub oder Krankheit.
Im Beratungsalltag tauchen immer wieder spezifische Detailfragen auf. Hier beantworten wir die wichtigsten Anliegen von Familien aus Oldenburg:
Was passiert, wenn mein Angehöriger krank wird und nicht in die Tagespflege kann? Die meisten Einrichtungen haben eine sogenannte Abwesenheitsregelung im Vertrag. Wenn Sie Ihren Angehörigen rechtzeitig (meist 24 Stunden vorher oder bis zu einer bestimmten Uhrzeit am Vorabend) abmelden, werden für diesen Tag keine Kosten berechnet. Weder das Budget der Pflegekasse wird belastet, noch müssen Sie den Eigenanteil zahlen. Melden Sie ihn jedoch zu spät ab, kann es sein, dass die Einrichtung eine Ausfallgebühr berechnet (oft in Höhe der Investitionskosten oder des Eigenanteils).
Kann ich die Tagespflege auch mit einem ambulanten Pflegedienst kombinieren? Ja, absolut! Das ist ein weiterer großer Vorteil des deutschen Pflegesystems. Sie können Pflegegeld, einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) und die Tagespflege gleichzeitig nutzen. Wenn morgens der ambulante Pflegedienst nach Hause kommt, um beim Waschen und Anziehen zu helfen, und der Senior danach in die Tagespflege fährt, ist das problemlos möglich. Das Tagespflege-Budget bleibt davon unberührt. Lediglich das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, wenn Sie Pflegesachleistungen durch den ambulanten Dienst in Anspruch nehmen (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).
Muss ich die Fahrtkosten selbst organisieren und bezahlen? Nein. Der Fahrdienst wird von der Tagespflegeeinrichtung organisiert (entweder durch eigene Fahrzeuge oder durch Kooperationspartner wie Taxiunternehmen oder Behinderten-Fahrdienste). Die Kosten hierfür sind in den "pflegebedingten Aufwendungen" inkludiert und werden direkt über das Tagespflege-Budget der Pflegekasse mit abgerechnet. Sie müssen sich weder um die Organisation noch um die Bezahlung des Fahrers kümmern.
Gibt es eine Mindestanzahl an Tagen, die gebucht werden müssen? Gesetzlich gibt es keine Vorgaben. Die meisten Tagespflegen in Oldenburg empfehlen jedoch aus pädagogischen und konzeptionellen Gründen einen Besuch von mindestens zwei Tagen pro Woche. Ein einzelner Tag reicht oft nicht aus, damit sich der Senior an die Gruppe, die Räumlichkeiten und den Rhythmus gewöhnt. Bei Menschen mit Demenz kann ein einzelner Tag in der Woche sogar eher verwirrend als hilfreich sein. Letztlich entscheidet aber der Vertrag, den Sie mit der Einrichtung schließen.
Kann die Einrichtung den Vertrag kündigen, wenn die Pflege zu aufwendig wird? Eine Tagespflege ist für die teilstationäre Betreuung ausgelegt. Wenn sich der Gesundheitszustand drastisch verschlechtert – beispielsweise wenn eine ständige 1-zu-1-Betreuung notwendig wird, starke Hinlauftendenzen (Weglaufen) bestehen, die das Personal nicht auffangen kann, oder eine akute Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt – kann die Einrichtung den Vertrag kündigen. In solchen Fällen muss über eine vollstationäre Pflege (Pflegeheim) oder eine intensivere Betreuung zu Hause nachgedacht werden.
Die Tagespflege ist ein wunderbarer Baustein, um die häusliche Pflege in Oldenburg langfristig zu sichern. Doch was passiert in der Zeit, in der Ihr Angehöriger zu Hause ist – abends, nachts und an den Tagen ohne Tagespflege? Um ein rundum sicheres Pflegekonzept zu erstellen, bietet PflegeHelfer24 Ihnen deutschlandweit und natürlich auch in Oldenburg wertvolle Hilfsmittel und Dienstleistungen an, die exakt auf diese häuslichen Phasen abgestimmt sind.
Ein zentraler Punkt ist die Sicherheit bei Alleinsein. Ein moderner Hausnotruf ist die ideale Ergänzung. Sollte Ihr Angehöriger abends stürzen oder medizinische Hilfe benötigen, genügt ein Knopfdruck auf das Armband, um sofort eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale herzustellen. Die Pflegekasse bezuschusst anerkannte Hausnotrufsysteme im Jahr 2026 mit 25,50 Euro monatlich für den Betrieb, sodass für Sie oft gar keine oder nur minimale Kosten entstehen.
Zudem sollte das häusliche Umfeld an die körperlichen Einschränkungen angepasst werden. Wenn das Treppensteigen zur Qual oder zur Gefahr wird, sorgt ein maßgeschneiderter Treppenlift dafür, dass alle Etagen des Hauses weiterhin sicher erreichbar bleiben. Für die tägliche Hygiene bieten wir Lösungen wie einen Badewannenlift oder die komplette Organisation eines barrierefreien Badumbaus an. Wussten Sie, dass die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Person bezuschusst? Wir von PflegeHelfer24 beraten Sie gerne zu diesen Zuschüssen und übernehmen die Koordination der Handwerker.
Sollte die Pflegebedürftigkeit irgendwann so weit fortschreiten, dass auch die Kombination aus pflegenden Angehörigen, ambulantem Dienst und Tagespflege nicht mehr ausreicht, muss der Weg nicht zwingend ins Pflegeheim führen. Eine 24-Stunden-Pflege, bei der eine Betreuungskraft mit im Haushalt lebt, stellt eine würdevolle Alternative dar, die wir Ihnen als Spezialisten für Seniorenpflege ebenfalls kompetent und rechtssicher vermitteln können.
Ein Treppenlift sorgt für mehr Sicherheit im eigenen Zuhause.
Die Finanzierung einer Tagespflege in Oldenburg ist dank der gesetzlichen Regelungen sehr transparent und für die allermeisten Familien problemlos machbar. Lassen Sie sich nicht von falschen Informationen verunsichern. Hier sind noch einmal die entscheidenden Punkte, die Sie sich merken sollten:
Keine Kürzung des Pflegegeldes: Das Budget für die Tagespflege ist komplett separat. Sie erhalten Ihr Pflegegeld zu 100 Prozent weiter.
Hohe Budgets: Je nach Pflegegrad stehen Ihnen im Jahr 2026 zwischen 721 Euro und 2.085 Euro monatlich exklusiv für die teilstationäre Pflege zur Verfügung.
Kostenabdeckung: Dieses Budget deckt die reinen Pflegekosten und den organisierten Fahrdienst von Ihrer Haustür in Oldenburg zur Einrichtung ab.
Cleverer Einsatz des Entlastungsbetrags: Den privaten Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können Sie ganz einfach über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (per Abtretungserklärung) finanzieren.
Finanzielles Plus: Bei einer Nutzung von zwei bis drei Tagen pro Woche bleibt Ihnen nach Abzug eventuell verbleibender geringer Zuzahlungen in der Regel ein großer Teil Ihres Pflegegeldes zur freien Verfügung erhalten.
Kostenloser Schnuppertag: Nutzen Sie immer die Möglichkeit, die Einrichtung vor Vertragsabschluss unverbindlich zu testen.
Die Tagespflege ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Die pflegebedürftigen Senioren erleben in Oldenburg strukturierte, gesellige und fördernde Tage, während Sie als Angehörige endlich die Zeit finden, durchzuatmen, Kraft zu tanken oder unbesorgt Ihrem Beruf nachzugehen. Zögern Sie nicht, diesen wichtigen Schritt zur Entlastung Ihrer Familie zu gehen.
Wichtige Antworten rund um die Finanzierung und Organisation der Tagespflege