Bundestag verschärft Terminmeldepflicht für Arztpraxen

Djamal Sadaghiani
Notfallreform beschlossen: Protest gegen neue Terminmeldepflicht für Praxen

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Neben der grundlegenden Neuordnung der Rettungsdienste und Notaufnahmen sorgt vor allem eine kurzfristig eingefügte Regelung für hitzige Debatten: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen künftig feste Terminkontingente an die Terminservicestellen übermitteln. Die bisherige Praxis, nach eigenem Ermessen lediglich freie Behandlungskapazitäten zu melden, gehört damit der Vergangenheit an.

Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen bestimmen Umfang

Hintergrund der Neuerung ist der Plan der Bundesregierung, Patientinnen und Patienten im Akutfall künftig zielgerichteter durch das Gesundheitssystem zu leiten. Über die Notrufnummer 116 117 sowie neu geschaffene Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken sollen Hilfesuchende nach einer qualifizierten Ersteinschätzung direkt in Praxen vermittelt werden, um Krankenhausambulanzen zu entlasten.

Um diese Lotsenfunktion sicherzustellen, strich der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch die Einschränkung auf die Meldung rein „freier“ Termine. Künftig legen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen verbindlich fest, in welchem Umfang Praxen Terminkontingente bereitstellen müssen.

Massiver Widerstand aus Praxen und Berufsverbänden

Die Reaktionen aus der ambulanten Versorgung fallen vehement aus. Laut der Bundesärztekammer greift der Gesetzgeber mit externen Vorgaben tief in die gewachsene Organisation der Praxen ein. Nach Auffassung der ärztlichen Spitzenvertretung müsse sich die Zuteilung von Behandlungsterminen zwingend am individuellen medizinischen Bedarf ausrichten und nicht an starren bürokratischen Zuteilungsquoten.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung übt deutliche Kritik und sieht in der Verpflichtung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Berufsausübung. Aus den Facharztverbänden wird zudem gewarnt, dass bürokratisch vorgegebene Kontingente keine einzige zusätzliche Behandlungsstunde generieren. Vielmehr bestehe die reale Gefahr, dass Akuttermine auf Kosten von Kontrolluntersuchungen, Nachsorgen und der kontinuierlichen Betreuung chronisch erkrankter Menschen durchgesetzt werden.

Herausforderung für die ambulante Pflege und Senioren

Für Pflegekräfte, pflegende Angehörige sowie ältere Patienten birgt die Neuregelung Licht und Schatten. Einerseits soll der beschleunigte Zugang zu Akutterminen verhindern, dass Pflegebedürftige mit akuten Beschwerden stundenlang in überfüllten Notaufnahmen ausharren müssen. Andererseits sind gerade chronisch kranke Pflegebedürftige auf verlässliche, planbare Routinekontrollen bei Fach- und Hausärzten angewiesen.

Sollten Praxen gezwungen sein, reguläre Behandlungsslots für externe Akutvermittlungen zu reservieren, könnten sich die Vorlaufzeiten für routinemäßige Hausbesuche oder wichtige Kontrolltermine weiter verlängern. Wie sich die Neuerung in der Praxis auswirkt, wird maßgeblich von den konkreten Vorgaben abhängen, die Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen in den kommenden Monaten aushandeln müssen.

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