Datenauswertung durch Kassen: Bundesärztekammer schlägt Alarm

Benedikt Hübenthal
Patientendaten bei Krankenkassen: Bundesärztekammer warnt vor GeDIG-Plänen

Im deutschen Gesundheitswesen bahnt sich ein grundlegender Konflikt über den Umgang mit hochsensiblen Patientendaten an. Anlass ist das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Während die Politik die Digitalisierung vorantreiben und bestehende Datenschätze besser nutzbar machen will, äußert die deutsche Ärzteschaft massive Bedenken hinsichtlich der geplanten Befugnisse der gesetzlichen Krankenkassen.

Medizinische Beurteilung ist keine Kassenaufgabe

Nach Ansicht der Bundesärztekammer darf die Beurteilung von Gesundheitsrisiken keinesfalls an Kostenträger ausgelagert werden. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt stellte klar, dass die Analyse individueller Krankheitsrisiken und das Aussprechen konkreter medizinischer Empfehlungen eine originäre Kernaufgabe der behandelnden Mediziner bleiben müssen. Werde dieser Bereich den Krankenkassen überlassen, greife dies tief in den geschützten Raum der ärztlichen Behandlung ein und gefährde das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Praxen.

Hintergrund der Debatte sind geplante Regelungen, nach denen Krankenkassen Informationen aus der elektronischen Patientenakte (ePA) systematisch durchforsten dürfen. Ziel dieser automatisierten Analysen soll es sein, potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren und die Versicherten direkt auf Angebote oder Gefahren hinzuweisen – ohne dass der behandelnde Haus- oder Facharzt zwingend eingebunden wird.

Lebensstil-Tracking und Versuche in Reallaboren

Besondere Kritik entzündet sich zudem an weiteren Details des Gesetzentwurfs. Geplant ist unter anderem, dass Krankenkassen personenbezogene Lebensstildaten – beispielsweise zu Ernährungsgewohnheiten, Alkoholkonsum oder Rauchverhalten – erfassen dürfen. Zudem sollen die Kassen in sogenannten Reallaboren neuartige Auswertungsverfahren für Gesundheitsdaten erproben können, teils ohne dass vorab das ausdrückliche Einverständnis der Versicherten eingeholt werden muss.

Die Ärzteschaft warnt vor den weitreichenden Folgen eines solchen Schrittes:

  • Verunsicherung bei Versicherten: Automatisierte Schreiben oder digitale Warnhinweise von Kassen können Betroffene grundlos ängstigen, wenn der persönliche klinische Kontext fehlt.
  • Bruch des Arztgeheimnisses: Patientinnen und Patienten könnten davor zurückschrecken, sensible Details in der Praxis offen anzusprechen, wenn diese Daten später algorithmenbasiert bei der Kasse landen.
  • Zusätzliche Praxisbelastung: Verunsicherte Versicherte drängen mit unverstandenen Kassenhinweisen in die ohnehin überfüllten Praxen, um standardisierte Risikobewertungen abzuklären.

Datenanalyse ja, aber unter ärztlicher Kontrolle

Die Kritik der Bundesärztekammer richtet sich nicht grundsätzlich gegen die digitale Auswertung von Gesundheitsdaten. Eine strukturierte Nutzung von Daten aus der elektronischen Patientenakte zur Früherkennung von Erkrankungen wird von Medizinern prinzipiell befürwortet. Allerdings fordert die Ärzteschaft unmissverständlich, dass sowohl die Auswertungsmethoden als auch die Kommunikation von Ergebnissen zwingend in der Hand der ärztlichen Selbstverwaltung liegen müssen.

Ob ein Laborwert oder eine frühere Diagnose tatsächlich eine akute Gefahr darstelle, lasse sich niemals isoliert über Software-Algorithmen bestimmen, sondern immer nur im persönlichen Gespräch und unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation eines Menschen. Für Patienten und Pflegebedürftige bleibt die Hoffnung, dass der parlamentarische Gesetzgebungsprozess die scharfe Kritik aufgreift und der Patientenschutz im vertrauten Behandlungszimmer gewahrt bleibt.

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