Deutscher Ärztetag beschließt: Erste Kopie der Patientenakte wird künftig kostenlos

Benedikt Hübenthal
Kostenlose Patientenakte & Telemedizin: Neue Rechte für Patienten

Gute Nachrichten für Millionen von Patienten und Pflegebedürftigen in Deutschland: Der Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten wird deutlich unbürokratischer und vor allem günstiger. Wie auf dem 130. Deutschen Ärztetag beschlossen wurde, erhalten Patienten künftig die erste Kopie ihrer Patientenakte unentgeltlich. Damit wird ein zentrales Patientenrecht gestärkt und die Transparenz in der medizinischen Behandlung maßgeblich gefördert.

Ein Meilenstein für die Patientenrechte

Bislang war die Einsichtnahme in die eigene Krankenakte oft mit administrativen Hürden und nicht selten mit Kosten verbunden. Arztpraxen und Kliniken durften für die Erstellung von Kopien Gebühren in Rechnung stellen. Durch eine weitreichende Anpassung der sogenannten Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) gehört dies nun größtenteils der Vergangenheit an.

Die Entscheidung ermöglicht es Patienten, sich ohne finanzielle Hürden ein genaues Bild über ihre Diagnosen, Behandlungsverläufe und ärztlichen Notizen zu machen. Gerade für Menschen, die den Arzt wechseln, eine Zweitmeinung einholen möchten oder auf die Koordination verschiedener Fachärzte und Pflegedienste angewiesen sind, ist dies ein enormer Vorteil.

Wann Ausnahmen von der Regel gelten

Die Neuregelung ist ein starkes Signal für mehr Selbstbestimmung, sieht jedoch in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen vor. Die kostenfreie Herausgabe der Akte kann verweigert oder eingeschränkt werden, wenn:

  • Erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die unbegleitete Einsichtnahme den psychischen oder physischen Gesundheitszustand des Patienten ernsthaft gefährden könnte.
  • Rechte Dritter berührt werden, die einen besonderen Schutz erfordern und durch die Herausgabe verletzt würden.

Telemedizin wird zum Standard in der Versorgung

Neben der kostenfreien Patientenakte hat das Ärztegremium einen weiteren zukunftsweisenden Beschluss gefasst: Die Telemedizin wird offiziell und noch fester in der ärztlichen Berufsordnung verankert. Videosprechstunden, digitale Gesundheitsanwendungen und Fernbehandlungen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollen nun als regulärer Bestandteil der Patientenversorgung weiter ausgebaut werden.

Besonders für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist dies eine enorme Erleichterung im Alltag. Routinetermine, die Besprechung von Laborbefunden oder die Anpassung von Medikamentenplänen können so bequem von zu Hause aus stattfinden. Das spart nicht nur wertvolle Zeit, sondern erspart geriatrischen oder mobilitätseingeschränkten Patienten auch beschwerliche und kräftezehrende Wege in die Praxis.

Fazit: Mehr Transparenz und Komfort

Die jüngsten Änderungen der Berufsordnung sind ein deutlicher Schritt in Richtung einer modernen, digitalen und patientenzentrierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Kombination aus dem kostenfreien Zugang zur eigenen Patientenakte und dem Ausbau telemedizinischer Angebote schafft die Grundlage für eine bessere Aufklärung und eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekräften und Patienten.

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