Digitalgesetz GeDIG: Bundesrat mahnt schnellere Digitalisierung in der Pflege an

Djamal Sadaghiani
GeDIG-Kritik der Länder: Bundesrat fordert zügigere Digitalisierung

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll der Digitalisierung in Medizin und Pflege einen deutlichen Schub verleihen. Doch der aktuelle Zeitplan stößt bei den Bundesländern auf deutliche Kritik. In ihren Empfehlungen für das parlamentarische Verfahren fordern die zuständigen Bundesratsausschüsse spürbare Nachbesserungen und warnen vor unnötigen Verzögerungen im Pflege- und Praxisalltag.

Lange Übergangsfristen bremsen digitale Pflegeprozesse aus

Grundsätzlich begrüßen der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Innere Angelegenheiten die Stoßrichtung des Gesetzes. Die Stärkung der digitalen Infrastruktur, eine bessere Vernetzung zwischen den Sektoren und die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) seien essenziell für eine moderne Versorgung. Allerdings stoßen sich die Ländervertreter an den vorgesehenen Einführungsdaten einzelner digitaler Anwendungen, die ihnen deutlich zu spät kommen.

Besonders im Fokus stehen Anwendungen, die den Versorgungsalltag und die häusliche Pflege unmittelbar betreffen:

  • Häusliche Krankenpflege: Die elektronische Verordnung und Leistungsgrundlage soll erst ab dem 1. September 2028 verpflichtend werden.
  • Heilmittelverordnungen: Für digitale Verordnungen im Heilmittelbereich ist der 1. Juni 2029 vorgesehen.
  • Elektronische Überweisungen: Die digitale Schnittstelle zwischen Praxen soll erst zum 1. September 2029 greifen.
  • Notfalldatenzugriff: Ein standardisierter Zugriff auf Notfalldaten ist nach dem Entwurf erst zum 1. Januar 2030 geplant.

Aus Sicht der Länderkammer behindern diese späten Stichtage die dringend erforderliche Beschleunigung im Gesundheits- und Pflegesektor. Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, die Umsetzungsfristen im weiteren Gesetzgebungsverfahren so weit wie möglich zu verkürzen und stattdessen verbindliche, straffe Übergangszeiträume festzulegen.

Skepsis bei der digitalen Ersteinschätzung

Neben den Zeitplänen äußern die Ausschüsse auch inhaltliche Bedenken an der geplanten digitalen Bedarfseinschätzung. Über diese Funktion sollen Patientinnen und Patienten künftig digital an die passende Versorgungsebene geleitet werden. Die Länder warnen davor, weitreichende technische Mindestanforderungen gesetzlich festzuschreiben, solange die rechtlichen Grundlagen für die eigentlichen Primärversorgungsstrukturen noch nicht geschaffen sind. Eine technische Vorfestlegung dürfe der grundlegenden Debatte über Zuständigkeiten und Grenzen der digitalen Patientensteuerung nicht vorgreifen.

Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren

Laut dem Bundesgesundheitsministerium soll das GeDIG das Gesundheitssystem spürbar entlasten und Bürokratie abbauen. Ob die Bundesregierung auf die Forderungen der Länder eingeht und die Einführung digitaler Verordnungen in der Pflege vorzieht, wird sich in den anstehenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat zeigen.

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