GKV-Auslandszahlungen: Warum mitversicherte Angehörige das System entlasten
Die Debatte um Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ins Ausland kocht regelmäßig hoch. Oft steht der Vorwurf im Raum, das deutsche Gesundheitssystem werde durch die Mitversicherung von Familienangehörigen in Drittstaaten finanziell ausgenutzt. Eine aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung zeigt nun jedoch ein völlig anderes Bild: Die Überweisungen an Angehörige in Ländern wie der Türkei oder den Balkanstaaten belasten das System nicht – sie sorgen unter dem Strich sogar für erhebliche Einsparungen.
Hintergrund: Millionenbeträge im Fokus
Auslöser der aktuellen Diskussion war eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. Diese bezog sich auf Medienberichte, nach denen die GKV in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt rund 90 Millionen Euro ins Ausland überwiesen hat. Der Großteil dieser Summe, etwa 60 Millionen Euro, floss in die Türkei. Die restlichen Mittel verteilten sich auf Empfänger in Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien.
Bei den Empfängern handelt es sich um Familienangehörige von Arbeitnehmern, die in Deutschland leben und hier regulär in das Sozialversicherungssystem einzahlen. Dass deren Familien im Heimatland mitversichert sind, ist rechtlich fest verankert und reicht historisch weit zurück.
Historische Verpflichtung und rechtliche Basis
Die Grundlage für diese Zahlungen bilden jahrzehntealte Sozialversicherungsabkommen. Das Abkommen mit der Türkei stammt aus dem Jahr 1964, das entsprechende Abkommen mit dem damaligen Jugoslawien aus dem Jahr 1968. Laut Angaben der Bundesregierung übernahm die Bundesrepublik Deutschland mit der gezielten Anwerbung von Arbeitskräften aus diesen Ländern auch die Verantwortung für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und ihrer Familien.
Die Familienversicherung für Angehörige, die im Heimatland verblieben sind, wird von der Regierung als ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil dieser historischen Vereinbarungen betrachtet. Auch heute noch profitieren Teile der über 500.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer aus der Türkei von dieser Regelung.
Warum das Auslandssystem der GKV Geld spart
Entgegen der häufig geäußerten Kritik, diese Regelung sei ein finanzieller Nachteil für Deutschland, betonen Experten und die Bundesregierung den wirtschaftlichen Nutzen. Die Rechnung ist denkbar einfach: Würden die im Ausland lebenden Familienmitglieder nach Deutschland nachziehen, hätten sie hier denselben Anspruch auf medizinische Versorgung.
- Niedrigere Behandlungskosten: Die medizinischen Behandlungen in der Türkei oder den Balkanstaaten sind in der Regel deutlich günstiger als im deutschen Gesundheitssystem.
- Entlastung der Infrastruktur: Jeder Patient, der im Ausland behandelt wird, entlastet die ohnehin stark beanspruchten deutschen Arztpraxen und Krankenhäuser.
- Vermeidung von Mehrkosten: Die Ausgaben der Krankenkassen wären nach Einschätzung der Bundesregierung signifikant höher, wenn all diese Familienangehörigen in Deutschland leben und hier zu den hiesigen Sätzen behandelt werden würden.
Fazit: Wirtschaftliche Vernunft statt finanzieller Last
Die Faktenlage zeigt deutlich, dass die Mitversicherung von Familienangehörigen im Ausland kein Verlustgeschäft für die gesetzliche Krankenversicherung ist. Vielmehr handelt es sich um ein historisch gewachsenes System, das durch die niedrigeren Behandlungskosten im Ausland zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der GKV führt. Eine Abschaffung dieser Regelung würde das deutsche Gesundheitssystem paradoxerweise teurer zu stehen kommen.
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