GKV-Spargesetz: Koalition plant rettende Ausnahmen für psychisch Kranke
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt seit Wochen für erhebliche Unruhe im Gesundheitswesen. Besonders die psychotherapeutische Versorgung schien von den weitreichenden Sparmaßnahmen massiv betroffen zu sein. Doch nun gibt es einen ersten Lichtblick für Therapeuten und Patienten: Die Regierungsfraktionen aus Union und SPD haben offenbar die drohenden negativen Konsequenzen erkannt und planen, das Gesetz nach der Sommerpause in entscheidenden Punkten zu entschärfen.
Massive Kritik aus der Praxis
Bislang sah der Gesetzentwurf vor, die psychotherapeutische Vergütung wieder in das gedeckelte Budget der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einzugliedern. Bisher wurden diese Leistungen extrabudgetär, also zu festen Preisen, vergütet. Berufsverbände und die Bundespsychotherapeutenkammer warnten im Vorfeld eindringlich vor diesem Schritt. Die große Sorge der Experten: Ein Rückfall in die strikte Budgetierung würde die Behandlungskapazitäten für gesetzlich Versicherte drastisch reduzieren und die ohnehin extrem langen Wartezeiten für einen Therapieplatz weiter verschärfen.
Entschließungsantrag verspricht Ausnahmen
Laut einem aktuellen Entschließungsantrag, der im Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgelegt wurde, steuert die Koalition nun um. Auch wenn das grundlegende Spargesetz zunächst auf den Weg gebracht wird, sollen zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause wichtige Korrekturen erfolgen. Ziel ist es, die Versorgung der vulnerabelsten Patientengruppen abzusichern und einen drohenden Versorgungsengpass abzuwenden.
Wer von den geplanten Änderungen profitieren soll
Die Politik plant laut dem vorliegenden Antrag konkrete Ausnahmeregelungen, die eine extrabudgetäre Vergütung in bestimmten Bereichen weiterhin rechtlich absichern sollen. Im Fokus stehen dabei vor allem folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche: Behandlungen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie spezialisierte Fachtherapeuten sollen von den Budgetierungsplänen ausgenommen werden.
- Schwer erkrankte Patienten: Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen weiterhin bedarfsgerecht und ohne finanzielle Deckelung behandelt werden können.
- Akute Notfälle: Für als besonders dringlich eingestufte Fälle sollen ebenfalls Ausnahmen gelten, um schnelle Hilfe in Krisensituationen zu garantieren.
Um den letzten Punkt rechtssicher und transparent zu gestalten, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den offiziellen Auftrag erhalten, klare Kriterien für die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu definieren.
Ein wichtiges Signal für die Patientenversorgung
Für viele Menschen, die dringend auf psychologische Hilfe angewiesen sind, ist das Einlenken der Politik ein enorm wichtiges Signal. Zwar bleibt die generelle Rückkehr zur Budgetierung für weite Teile der psychotherapeutischen Landschaft ein großer Streitpunkt, doch die geplanten Ausnahmen könnten zumindest verhindern, dass die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und schwer kranken Menschen dem Rotstift zum Opfer fällt. Nun bleibt abzuwarten, wie schnell und konsequent die Koalition ihre Versprechen nach der Sommerpause in geltendes Recht umsetzen wird.
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