Honorarkürzungen in der Humangenetik: Streit um neue Tarife

Djamal Sadaghiani
Humangenetik: Honorarkürzungen sorgen für Streit zwischen KBV und GKV

Die Vergütung für humangenetische Untersuchungen in Deutschland steht vor einer drastischen Zäsur. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat weitreichende Preissenkungen für diese hochspezialisierten Leistungen beschlossen. Während die Krankenkassen die Anpassung als notwendigen Schritt zur Modernisierung loben, schlägt die Ärzteschaft Alarm und warnt vor massiven Einschnitten in der Patientenversorgung.

KBV kritisiert Entscheidungen nach Gutsherrenart

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Ausschuss vehement gegen den Beschluss gestimmt. Nach Angaben der Ärztevertretung sieht das neue Paket nicht nur eine deutliche Herabstufung der Vergütung vor, sondern führt auch zusätzliche Mengenstaffelungen auf Praxisebene ein. Die KBV rechnet vor, dass der Leistungsbedarf für die humangenetische In-vitro-Diagnostik dadurch um drastische 31 Prozent gekürzt werden könnte.

Besonders scharfe Kritik übt die Verbandsspitze: Es dürfe keine Entscheidungen nach Gutsherrenart mehr geben, die jeglicher sachlichen Grundlage entbehren. Zudem wird bemängelt, dass Hochschulkliniken für identische Untersuchungen von den Kassen ein Vielfaches dessen erhalten, was niedergelassenen Vertragsärzten zugestanden wird. Um sich gegen die Kürzungen zu wehren, plant die KBV nun die Erstellung eines eigenen Kostengutachtens, das valide empirische Daten zur tatsächlichen Kostenentwicklung liefern soll.

Krankenkassen verweisen auf technischen Fortschritt

Der GKV-Spitzenverband weist die Vorwürfe eines reinen Kahlschlags zurück. Laut den Kassenvertretern handle es sich nicht um eine pauschale Honorarkürzung, da das Gesamtbudget für humangenetische Leistungen unverändert bleibe. Lediglich die Verteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen werde neu justiert.

Die Krankenkassen argumentieren, dass die Bewertungsanpassungen längst überfällig gewesen seien. Die humangenetische Diagnostik habe in den letzten Jahrzehnten enorme technologische Sprünge gemacht. Moderne Analysegeräte seien effizienter, lieferten schnellere Ergebnisse und verursachten deutlich geringere Materialkosten pro Untersuchung. Von diesen Effizienzgewinnen sollen nun auch die Beitragszahler profitieren.

Wie es nun weitergeht

Die Neuregelung soll planmäßig zum 1. Oktober in Kraft treten. Zuvor liegt der Ball jedoch beim Bundesgesundheitsministerium. Das Ministerium hat nun eine Frist von zwei Monaten, um den Beschluss rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.

Die Kernpunkte der Reform im Überblick:

  • Bewertungsabsenkung: Reduzierte Honorare für genetische Laborleistungen.
  • Mengenstaffelung: Neue Obergrenzen und Staffelungen auf Praxisebene.
  • Transparenz: Strukturelle Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sollen die Abrechnung nachvollziehbarer machen.
  • Inkrafttreten: Geplant für den 1. Oktober, sofern das Gesundheitsministerium nicht interveniert.

Ob das letzte Wort in diesem Tarifstreit bereits gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Debatte um die faire Finanzierung der Spitzenmedizin in der ambulanten Versorgung weiter an Schärfe gewinnen wird.

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