Intensivpflege: Folgeverordnungen bald bequem per Video möglich

Djamal Sadaghiani
Außerklinische Intensivpflege: Folgeverordnungen per Video ab Juli

Eine erfreuliche Nachricht für schwerstkranke Patienten und deren Angehörige: Ab Anfang Juli 2026 wird der Zugang zu Verordnungen in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) deutlich erleichtert. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekannt gab, können Folgeverordnungen künftig unter bestimmten Voraussetzungen bequem per Videosprechstunde ausgestellt werden. Damit entfallen für viele Betroffene und deren Familien strapaziöse und aufwendige Wege in die Arztpraxis.

Der Bewertungsausschuss passt die Vergütung an

Um diese digitale Neuerung reibungslos in den Praxisalltag zu integrieren, hat der Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend aktualisiert. Ärztinnen und Ärzte können demnach ab dem 1. Juli die Gebührenordnungsposition (GOP) 37710 in Höhe von 21,28 Euro auch dann abrechnen, wenn die Verordnung rein digital über eine Videosprechstunde erfolgt. Für die Dokumentation und Verordnung kommen dabei wie beim persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt das Formular 62B für die Verordnung selbst sowie das Formular 62C für den dazugehörigen Behandlungsplan zum Einsatz.

Strenge Voraussetzungen für die Patientensicherheit

Trotz der neuen telemedizinischen Freiheiten bleibt die Sicherheit der Patientinnen und Patienten oberste Priorität. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Vorfeld klare Leitplanken definiert, unter denen die Fernbehandlung zulässig ist:

  • Persönlicher Kontakt: Innerhalb der vergangenen zwölf Monate muss zwingend mindestens eine persönliche Konsultation zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten stattgefunden haben. Eine Erstverordnung per Video ist somit ausgeschlossen.
  • Sichere Beurteilung: Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt muss auch über den Bildschirm zweifelsfrei beurteilen können, ob die medizinischen Voraussetzungen für die außerklinische Intensivpflege weiterhin gegeben sind.
  • Körperliche Untersuchung bei Zweifeln: Ist eine sichere klinische Einschätzung via Video nicht möglich, bleibt eine physische Untersuchung vor Ort unumgänglich.

Auch Portokosten werden künftig erstattet

Ein weiteres Detail, das den Praxen den Rücken stärkt: Die Kostenpauschale für den postalischen Versand von Dokumenten an den Patienten (GOP 40128, bewertet mit 0,96 Euro) wurde im Zuge der Neuregelung erweitert. Ab Juli kann diese Pauschale auch für den Versand der Folgeverordnung sowie des Behandlungsplans abgerechnet werden. Das stellt sicher, dass die Originaldokumente ohne finanzielle Nachteile für die Praxen sicher bei den Pflegebedürftigen ankommen.

Mit diesem Schritt treibt das Gesundheitssystem die Digitalisierung weiter voran und beweist, dass moderne Telemedizin auch in der hochkomplexen außerklinischen Intensivpflege einen wertvollen Beitrag zur Entlastung aller Beteiligten leisten kann.

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