Kabinett beschließt Notfall-Reform: So werden Kliniken künftig entlastet
Die medizinische Notfallversorgung in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Umbruch. Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur lang erwarteten Notfall-Reform verabschiedet. Ziel der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf den Weg gebrachten Strukturreform ist es, überlastete Notaufnahmen zu entlasten, den Rettungsdienst effizienter zu machen und Hilfesuchende schneller in die passende medizinische Versorgungsebene zu steuern.
Integrierte Notfallzentren (INZ) als neue Anlaufstellen
Ein zentraler Baustein des neuen Gesetzes ist die flächendeckende Einrichtung sogenannter Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhausstandorten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sollen in diesen Zentren die klassischen Notaufnahmen der Kliniken, die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle organisatorisch und räumlich zusammengeführt werden.
Patienten, die eigenständig ein Krankenhaus aufsuchen, werden künftig durch ein digital unterstütztes Ersteinschätzungsverfahren begutachtet. Das System entscheidet dann, ob ein echter medizinischer Notfall vorliegt, der in der Klinik behandelt werden muss, oder ob eine ambulante Versorgung in der angeschlossenen KV-Praxis ausreicht. Dadurch sollen teure und ressourcenintensive Fehlsteuerungen vermieden werden.

Bessere Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116 117
Auch für Hilfesuchende am Telefon wird sich einiges ändern. Die Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sollen künftig engmaschig miteinander verzahnt werden. Wer in einer Notsituation nicht genau weiß, welche Nummer die richtige ist, soll durch standardisierte Abfragen im Hintergrund an die korrekte Leitstelle oder den telemedizinischen Dienst weitergeleitet werden.
Digitale Ersthelfer und Defibrillator-Register
Um die Überlebenschancen bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf zudem weitreichende digitale Neuerungen vor:
- Telefonische Reanimationsanleitung: Rettungsleitstellen werden gesetzlich verpflichtet, Anrufer bei einem Herzstillstand bereits am Telefon zur Wiederbelebung anzuleiten.
- Ersthelfer-Apps: Leitstellen werden bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. So können registrierte, freiwillige Ersthelfer in der direkten Nachbarschaft des Notfalls alarmiert werden, um lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, bevor der Notarzt eintrifft.
- Defibrillator-Kataster: Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren werden in einem bundesweit einheitlichen, digitalen Register erfasst, auf das die Leitstellen jederzeit zugreifen können.
Für die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen stellt der Bund in den kommenden fünf Jahren insgesamt 225 Millionen Euro zur Verfügung.
Kritik aus der Ärzteschaft und den Kliniken
Während die Bundesregierung die Reform als Meilenstein feiert, der Anfang 2027 in Kraft treten soll, gibt es aus der Praxis auch kritische Stimmen. Mehrere ärztliche Verbände und Krankenhausgesellschaften bemängeln, dass wesentliche Fragen zur Finanzierung der neuen Vorhaltestrukturen und zur kostendeckenden Vergütung ambulanter Behandlungen noch nicht abschließend geklärt seien. Dennoch gilt der Beschluss als wichtiger Schritt, um dem drohenden Kollaps in der Akutversorgung entgegenzuwirken.
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