Wenn ein geliebter Mensch im Alter pflegebedürftig wird, stehen Familien oft vor einer doppelten Herausforderung: Neben der emotionalen Belastung müssen organisatorische und vor allem finanzielle Fragen geklärt werden. Die meisten Senioren in Braunschweig hegen den tiefen Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben – sei es im vertrauten Haus in Lehndorf, in der gemütlichen Wohnung im Östlichen Ringgebiet oder im barrierefreien Bungalow in Broitzem. Um diesen Wunsch zu erfüllen, ist die Unterstützung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst oft unerlässlich.
Doch wie setzen sich die Kosten für einen solchen Dienstleister zusammen? Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse im Jahr 2026, und mit welchem Eigenanteil müssen Sie rechnen? Das System der Pflegefinanzierung in Deutschland, und speziell die regionalen Regelungen in Niedersachsen, können auf den ersten Blick komplex und unübersichtlich wirken. Als Experten für die Seniorenpflege und -beratung bei PflegeHelfer24 möchten wir Ihnen mit diesem umfassenden Ratgeber Licht ins Dunkel bringen. Wir erklären Ihnen detailliert, faktisch fundiert und leicht verständlich, wie die Abrechnung in Braunschweig funktioniert, welche Budgets Ihnen zustehen und wie Sie die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse optimal ausschöpfen.
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein professionelles Dienstleistungsunternehmen, das pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit versorgt. Das primäre Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Betroffenen ein würdevolles, sicheres und weitgehend selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, während gleichzeitig pflegende Angehörige spürbar entlastet werden.
Die Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes in Braunschweig lassen sich grob in drei Hauptkategorien unterteilen, die auch für die spätere Abrechnung mit den Kassen von entscheidender Bedeutung sind:
Die Grundpflege (nach SGB XI): Hierbei handelt es sich um körperbezogene Pflegemaßnahmen. Dazu zählen die Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren), der Ernährung (mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) sowie der Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden). Diese Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet.
Die hauswirtschaftliche Versorgung: Wenn die Kräfte nachlassen, wird auch der Haushalt zur Belastung. Pflegedienste übernehmen Tätigkeiten wie das Reinigen der Wohnung, das Einkaufen von Lebensmitteln, das Waschen und Bügeln der Kleidung sowie das Beheizen der Wohnräume. Auch diese Leistungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse.
Die medizinische Behandlungspflege (nach SGB V): Dies ist ein elementarer Unterschied zur Grundpflege. Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden müssen. Beispiele hierfür sind das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das Setzen von Injektionen (z. B. Insulin), die Wundversorgung, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie die Blutzuckermessung. Diese Leistungen werden nicht von der Pflegekasse, sondern direkt von der Krankenkasse bezahlt.
Für Sie als Angehörige oder Betroffene ist es wichtig zu wissen: Sie können die Leistungen des Pflegedienstes flexibel nach Ihren individuellen Bedürfnissen buchen. Ob der Dienst nur einmal wöchentlich zum großen Vollbad kommt oder dreimal täglich zur umfassenden Versorgung anrückt – der Pflegevertrag wird exakt auf Ihre familiäre Situation in Braunschweig zugeschnitten.
Professionelle Pflege und Unterstützung in den eigenen vier Wänden.
Um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst decken zu können, stellt die soziale Pflegeversicherung verschiedene Budgets zur Verfügung. Die Höhe dieser Budgets richtet sich ausschließlich nach dem offiziell festgestellten Pflegegrad (früher Pflegestufe) der betroffenen Person. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Unterstützungsbedarf und dementsprechend auch die finanzielle Leistung der Kasse.
Grundsätzlich müssen Sie zwischen zwei wesentlichen Leistungsarten unterscheiden: dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen.
Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Es ist primär dafür gedacht, pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn für ihren Einsatz zu entlohnen oder anzuerkennen. Der Pflegebedürftige kann über dieses Geld frei verfügen.
Die Pflegesachleistungen hingegen sind ein zweckgebundenes Budget. Dieses Geld wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern steht ausschließlich für die Bezahlung von professionellen Dienstleistern, also ambulanten Pflegediensten, zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab, bis das monatliche Budget erschöpft ist.
Nach den umfassenden Pflegereformen und der gesetzlichen Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, gelten für das Jahr 2026 die folgenden festgelegten Monatsbeträge. Diese Zahlen sind bundesweit einheitlich und gelten somit auch für alle Versicherten in Braunschweig:
Pflegegrad 1: Es besteht kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Betroffene erhalten jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, der unter bestimmten Voraussetzungen auch für Pflegedienste genutzt werden kann.
Pflegegrad 2: Monatliches Pflegegeld von 347 Euro ODER monatliche Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro.
Pflegegrad 3: Monatliches Pflegegeld von 599 Euro ODER monatliche Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro.
Pflegegrad 4: Monatliches Pflegegeld von 800 Euro ODER monatliche Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 Euro.
Pflegegrad 5: Monatliches Pflegegeld von 990 Euro ODER monatliche Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro.
Wie Sie an dieser Auflistung deutlich erkennen können, ist das Budget für Pflegesachleistungen stets deutlich höher als das reine Pflegegeld. Der Gesetzgeber möchte damit den Einsatz professioneller Pflegekräfte fördern und sicherstellen, dass auch bei hohen Pflegekosten eine angemessene Versorgung zu Hause gewährleistet werden kann. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der offiziellen Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie in Braunschweig einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, werden Sie feststellen, dass dieser nicht nach einem einfachen Stundenlohn abrechnet. Die Abrechnung von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (SGB XI) erfolgt in Niedersachsen nach einem landesweit standardisierten System: dem sogenannten Niedersächsischen Leistungskomplexkatalog.
Dieses System wurde entwickelt, um die Pflegeleistungen transparent, vergleichbar und fair zu gestalten. Anstatt Minuten zu zählen, werden zusammengehörige Pflegetätigkeiten zu sogenannten Leistungskomplexen (LK) gebündelt. Jedem dieser Komplexe ist eine feste Punktzahl zugeordnet, die den durchschnittlichen zeitlichen und personellen Aufwand widerspiegelt.
Einige der häufigsten Leistungskomplexe in Braunschweig sind:
LK 01 - Erstbesuch: (1.155 Punkte) Dies umfasst die ausführliche Anamnese, die Beratung bei der Auswahl der Leistungen, die Erstellung des Pflegevertrags und die Anlage der Pflegedokumentation. Dieser Komplex wird in der Regel nur einmalig zu Beginn der Pflege abgerechnet.
LK 03 - Kleine Pflege: (231 Punkte) Beinhaltet das An- und Auskleiden, eine Teilwaschung (z. B. Oberkörper oder Intimbereich) sowie die Mund- und Zahnpflege.
LK 04 - Große Pflege: (378 Punkte) Umfasst das An- und Auskleiden, eine Ganzkörperwaschung oder das Duschen sowie die Mund- und Zahnpflege.
LK 05 - Vollbad: (473 Punkte) Ähnlich wie die große Pflege, jedoch spezifisch auf das Baden in einer Badewanne ausgerichtet, was oft mehr Zeit und körperlichen Einsatz der Pflegekraft erfordert.
LK 08 - Transfer / Mobilisation: (53 Punkte) Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, Richten des Bettes und Maßnahmen zum bequemen Liegen oder Sitzen, oft in Kombination mit der Körperpflege abgerechnet.
Wie entsteht nun der Preis in Euro?
Die festgelegte Punktzahl eines Leistungskomplexes wird mit dem sogenannten Punktwert multipliziert. Der Punktwert ist ein Geldbetrag im Cent-Bereich (z. B. 0,065 Euro pro Punkt). Dieser Punktwert ist nicht für alle Pflegedienste in Braunschweig gleich! Jeder ambulante Pflegedienst verhandelt seinen individuellen Punktwert in regelmäßigen Abständen mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Faktoren wie Personalstruktur, Fuhrparkkosten und regionale Gegebenheiten spielen dabei eine Rolle.
In Braunschweig und dem umliegenden Niedersachsen bewegen sich die Punktwerte im Jahr 2026 erfahrungsgemäß in einer Spanne von 0,06 Euro bis 0,08 Euro pro Punkt. Ein Pflegedienst, der seine Mitarbeiter nach einem höheren Tarifvertrag bezahlt, hat in der Regel auch einen etwas höheren Punktwert genehmigt bekommen.
Die Wegepauschale: Zusätzlich zu den Pflegeleistungen berechnet der Pflegedienst für jeden Hausbesuch eine Wegepauschale (auch Anfahrtspauschale genannt). Diese deckt die Kosten für das Fahrzeug, das Benzin und die Arbeitszeit der Pflegekraft während der Fahrt ab. In Braunschweig wird meist eine einheitliche Pauschale für das gesamte Stadtgebiet berechnet, unabhängig davon, ob der Pflegedienst von der Innenstadt nach Querum oder nach Wenden fährt. Diese Pauschale liegt im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 6,00 Euro und 8,00 Euro pro Einsatz.
Das Abrechnungssystem verstehen und die Pflegekosten im Blick behalten.
Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, haben wir drei realistische Rechenbeispiele für Sie vorbereitet. Für diese Beispiele nehmen wir einen fiktiven, aber realistischen Punktwert von 0,07 Euro und eine Wegepauschale von 7,00 Euro pro Einsatz an. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Kosten je nach gewähltem Pflegedienst in Braunschweig leicht abweichen können.
Beispiel 1: Herr Müller (Pflegegrad 2) - Leichte Unterstützung im Alltag Herr Müller lebt allein in einer Wohnung in Braunschweig-Heidberg. Er benötigt täglich morgens Hilfe bei der Teilwaschung und beim Ankleiden. Gewählte Leistung: Täglich 1x LK 03 (Kleine Pflege). Berechnung pro Tag: 231 Punkte * 0,07 Euro = 16,17 Euro für die Pflegeleistung. Dazu kommt 1x Wegepauschale (7,00 Euro). Kosten pro Tag: 23,17 Euro. Kosten im Monat (bei 30 Tagen): 695,10 Euro.Fazit: Herrn Müller stehen im Pflegegrad 2 monatlich 796 Euro an Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Kosten von 695,10 Euro werden somit vollständig von der Pflegekasse übernommen. Es bleibt sogar ein Restbetrag von 100,90 Euro übrig, den er anteilig als Pflegegeld ausgezahlt bekommen könnte (siehe Kapitel Kombinationsleistung).
Beispiel 2: Frau Schmidt (Pflegegrad 3) - Umfassende Grundpflege Frau Schmidt aus der Braunschweiger Weststadt ist auf den Rollstuhl angewiesen. Sie benötigt jeden Morgen eine Ganzkörperwaschung und Hilfe beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Abends kommt der Pflegedienst erneut, um ihr beim Entkleiden und Zubettgehen zu helfen. Gewählte Leistungen morgens: LK 04 (Große Pflege, 378 Pkt.) + LK 08 (Transfer, 53 Pkt.) = 431 Punkte. Kosten: 431 * 0,07 € = 30,17 € + 7,00 € Wegepauschale = 37,17 €. Gewählte Leistungen abends: LK 03 (Kleine Pflege, 231 Pkt.) + LK 08 (Transfer, 53 Pkt.) = 284 Punkte. Kosten: 284 * 0,07 € = 19,88 € + 7,00 € Wegepauschale = 26,88 €. Kosten pro Tag: 64,05 Euro. Kosten im Monat (bei 30 Tagen): 1.921,50 Euro.Fazit: Frau Schmidt hat Pflegegrad 3, ihr Sachleistungsbudget beträgt 1.497 Euro. Die tatsächlichen Kosten übersteigen das Budget. Die Differenz von 424,50 Euro muss Frau Schmidt als Eigenanteil aus eigenen finanziellen Mitteln (Rente, Ersparnisse) an den Pflegedienst zahlen.
Beispiel 3: Ehepaar Becker (Pflegegrad 4) - Intensive Betreuung zu Hause Herr Becker pflegt seine schwer demenzkranke Frau in Braunschweig-Stöckheim. Er ist jedoch körperlich nicht mehr in der Lage, die schwere Grundpflege zu übernehmen. Der Pflegedienst kommt zweimal täglich für die große Pflege und das Zubettgehen. Zusätzlich wird zweimal wöchentlich für jeweils eine Stunde eine hauswirtschaftliche Kraft zur Reinigung der Wohnung gebucht (abgerechnet nach Zeitkontingent oder spezifischen Leistungskomplexen, hier pauschal mit 40 Euro pro Stunde kalkuliert). Pflegekosten monatlich (ähnlich wie bei Frau Schmidt, aber intensiver): ca. 2.100,00 Euro. Hauswirtschaft (8 Stunden à 40 Euro): 320,00 Euro. Gesamtkosten im Monat: 2.420,00 Euro.Fazit: Das Budget bei Pflegegrad 4 liegt bei 1.859 Euro. Es entsteht ein Eigenanteil von 561,00 Euro. In solchen Fällen beraten wir von PflegeHelfer24 oft auch über Alternativen, wie beispielsweise die 24-Stunden-Pflege, die bei sehr hohem Betreuungsbedarf oft eine wirtschaftlichere und persönlichere Lösung darstellen kann.
In der Realität übernehmen in Braunschweig sehr oft die Familienangehörigen einen großen Teil der Pflege, benötigen aber für bestimmte, körperlich anstrengende Aufgaben (wie das Duschen oder Baden) professionelle Hilfe. Für genau diese Situation hat der Gesetzgeber die sogenannte Kombinationsleistung (Kombinationspflege) gemäß § 38 SGB XI geschaffen.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld prozentual miteinander zu verrechnen. Das Prinzip ist fair und logisch: Der Anteil der Pflegesachleistungen, den Sie nicht verbrauchen, wird Ihnen als prozentualer Anteil des Pflegegeldes auf Ihr Konto überwiesen.
Ein konkretes Rechenbeispiel zur Kombinationsleistung: Nehmen wir an, Sie haben Pflegegrad 3. Ihnen stehen theoretisch 1.497 Euro Sachleistungen oder 599 Euro Pflegegeld zu. Sie beauftragen einen Pflegedienst in Braunschweig, der im Monat Rechnungen in Höhe von 898,20 Euro bei der Pflegekasse einreicht. 1. Schritt: Wir berechnen, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht wurden. 898,20 Euro von 1.497 Euro entsprechen exakt 60 Prozent. 2. Schritt: Wir ermitteln den verbleibenden prozentualen Anspruch. Da Sie 60 % der Sachleistungen genutzt haben, stehen Ihnen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu. 3. Schritt: Wir berechnen den Auszahlungsbetrag. 40 Prozent von 599 Euro (volles Pflegegeld bei PG 3) ergeben 239,60 Euro.
In diesem Szenario bezahlt die Pflegekasse also die komplette Rechnung des Pflegedienstes (898,20 Euro) und überweist Ihnen zusätzlich jeden Monat 239,60 Euro auf Ihr Konto. Dieses Geld können Sie nutzen, um die pflegende Tochter zu unterstützen oder andere Ausgaben zu decken. Die Berechnung erfolgt jeden Monat spitz durch die Pflegekasse, Sie müssen sich um die Mathematik im Hintergrund nicht selbst kümmern. Sie müssen die Kombinationsleistung lediglich einmalig bei Ihrer Pflegekasse beantragen.
Angehörige und Pflegedienst können sich die Aufgaben flexibel teilen.
Ein häufiges Missverständnis in unseren Beratungsgesprächen bei PflegeHelfer24 betrifft die medizinische Versorgung zu Hause. Viele Angehörige befürchten, dass teure medizinische Maßnahmen das Budget der Pflegekasse belasten. Hier können wir Sie beruhigen: Die medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) und berührt Ihre Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) überhaupt nicht.
Wenn Ihr Hausarzt oder Facharzt in Braunschweig feststellt, dass eine medizinische Versorgung zu Hause notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, stellt er eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) aus. Diese Verordnung reichen Sie oder der Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Typische Aufgaben der Behandlungspflege sind:
Das Richten von Medikamenten in Dosetten für die ganze Woche.
Die tägliche Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme.
Das Verabreichen von Injektionen (z. B. Insulin bei Diabetes, Thrombosespritzen).
Die professionelle Wundversorgung und das Wechseln von Verbänden nach Operationen.
Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen (Klasse II oder höher).
Blutzucker- und Blutdruckmessungen zur medizinischen Einstellung.
Die Kosten für diese Einsätze werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse getragen. Es fällt für Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung an (in der Regel 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr sowie 10 Euro pro Verordnung), es sei denn, Sie besitzen einen Befreiungsausweis für Zuzahlungen. Wichtig: Für die Inanspruchnahme von Behandlungspflege benötigen Sie keinen anerkannten Pflegegrad! Auch ein junger Mensch nach einem Unfall kann diese Leistung in Anspruch nehmen.
Erhalten Sie monatlich zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen im Wert von 40€ direkt nach Hause geliefert.
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Neben dem monatlichen Budget für den Pflegedienst bietet die Pflegeversicherung im Jahr 2026 eine Reihe weiterer finanzieller Hilfen, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten, um die häusliche Pflege in Braunschweig zu optimieren und finanzielle Lücken zu schließen.
1. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Seit der letzten Erhöhung beträgt dieser 131 Euro pro Monat. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie können damit anerkannte Dienstleister bezahlen, die Sie im Alltag unterstützen. In Braunschweig können das Alltagsbegleiter sein, die mit Ihnen auf dem Wochenmarkt einkaufen gehen, Haushaltshilfen für den Großputz oder eben auch der ambulante Pflegedienst, der diesen Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen (z. B. Vorlesen, Spazierengehen im Bürgerpark) oder hauswirtschaftliche Hilfen nutzt. Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden, verfallen aber spätestens am 30. Juni des Folgejahres.
2. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (Das Entlastungsbudget) Wenn die private Pflegeperson (z. B. die Ehefrau oder der Sohn) wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung vorübergehend ausfällt, springt die Pflegekasse ein. Für die sogenannte Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen ab Pflegegrad 2 jährlich beachtliche Summen zur Verfügung, die durch aktuelle Reformen zunehmend in einem flexiblen Entlastungsbudget gebündelt werden. Sie können diese Budgets nutzen, um den ambulanten Pflegedienst in Braunschweig für einen begrenzten Zeitraum (z. B. während Ihres zweiwöchigen Sommerurlaubs) mit einer deutlich intensiveren Versorgung zu beauftragen, ohne dass Ihr reguläres Monatsbudget belastet wird.
3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro monatlich) Pflege macht Schmutz und erfordert Hygiene. Die Pflegekasse zahlt Ihnen monatlich bis zu 40 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Sie können sich diese Hilfsmittel bequem als "Pflegebox" jeden Monat kostenfrei nach Hause nach Braunschweig liefern lassen. Die Abrechnung übernimmt der Anbieter direkt mit der Kasse.
4. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro) Oft ist das eigene Haus in Braunschweig nicht altersgerecht gebaut. Treppen werden zum unüberwindbaren Hindernis, die hohe Kante der Badewanne zur Sturzgefahr. Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern oder erst ermöglichen, mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigem. Leben zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. ein Ehepaar), kann sich der Zuschuss sogar verdoppeln. Typische Maßnahmen sind der Einbau eines Treppenlifts, der barrierefreie Badumbau (z. B. Umbau von Wanne zur bodengleichen Dusche) oder die Verbreiterung von Türen für einen Elektrorollstuhl. Wir von PflegeHelfer24 beraten Sie gerne ausführlich zu diesen Hilfsmitteln und unterstützen Sie bei der Beantragung der Zuschüsse.
5. Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 Euro monatlich) Sicherheit ist das oberste Gebot, besonders wenn Senioren stundenweise allein zu Hause sind. Ein Hausnotruf gibt die Gewissheit, dass im Falle eines Sturzes sofort Hilfe gerufen werden kann. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die monatlichen Mietkosten für das Basisgerät in Höhe von 25,50 Euro sowie in der Regel die einmalige Anschlussgebühr. Auch hierbei unterstützen wir von PflegeHelfer24 Sie gerne bei der Auswahl und Organisation.
Die Pflegekasse bezuschusst wichtige Umbauten für ein barrierefreies Zuhause.
Die Auswahl an Pflegediensten in Braunschweig und Umgebung ist groß. Da es sich um eine sehr persönliche Dienstleistung handelt, bei der fremde Menschen in Ihre intimste Privatsphäre eintreten, sollte die Wahl wohlüberlegt sein. Gehen Sie am besten systematisch vor:
Bedarfsanalyse: Notieren Sie sich genau, welche Hilfe Sie benötigen. Geht es nur um das Anziehen von Kompressionsstrümpfen (Behandlungspflege), oder brauchen Sie umfassende Hilfe beim Duschen und im Haushalt? Zu welchen Uhrzeiten ist die Hilfe zwingend erforderlich?
Lokale Suche: Suchen Sie nach Pflegediensten, die in Ihrem direkten Braunschweiger Stadtteil (z. B. Nordstadt, Südstadt, Wenden, Rüningen) stark vertreten sind. Zwar ist die Wegepauschale meist stadtweit einheitlich, aber ein Dienst mit kurzen Wegen ist oft pünktlicher und flexibler bei Notfällen.
Kontaktaufnahme und Erstgespräch: Rufen Sie bei zwei bis drei Anbietern an. Achten Sie darauf, wie freundlich und kompetent Sie bereits am Telefon beraten werden. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause. Ein seriöser Pflegedienst wird sich Zeit nehmen, Ihre Wohnsituation zu begutachten und Ihre Wünsche zu erfragen.
Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich nach dem Erstgespräch einen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser muss alle geplanten Leistungskomplexe, die jeweiligen Punktzahlen, den aktuellen Punktwert des Pflegedienstes sowie die Wegepauschalen transparent ausweisen. Vergleichen Sie nicht nur den Endpreis, sondern auch, welche Leistungen exakt inkludiert sind.
Chemie und Vertrauen: Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl. Die Pflegekräfte werden zu einem festen Bestandteil Ihres Alltags. Sympathie, Respekt und eine klare Kommunikation sind genauso wichtig wie fachliche Kompetenz.
Vertragsabschluss: Prüfen Sie den Pflegevertrag auf Kündigungsfristen. Ein guter Vertrag sollte flexibel anpassbar sein, falls sich der Pflegebedarf ändert (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
Im Rahmen unserer täglichen Pflegeberatung bei PflegeHelfer24 begegnen uns immer wieder die gleichen, wichtigen Fragen. Hier haben wir die häufigsten für Sie zusammengefasst und beantwortet:
Muss ich das Erstgespräch (den Erstbesuch) des Pflegedienstes selbst bezahlen? Nein, in der Regel nicht. Wenn Sie nach dem Beratungsgespräch einen Vertrag mit dem Pflegedienst abschließen, rechnet dieser den Leistungskomplex 01 (Erstbesuch) direkt mit Ihrer Pflegekasse über Ihr Sachleistungsbudget ab. Sollten Sie sich gegen den Pflegedienst entscheiden, stellen seriöse Anbieter für das reine Kennenlerngespräch meist keine Rechnung, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich eine Beratungspauschale vereinbart.
Was passiert, wenn mein Budget für Pflegesachleistungen in einem Monat nicht ausreicht? Wenn die Rechnungen des Pflegedienstes das Ihnen zustehende Budget (z. B. 1.497 Euro bei PG 3) übersteigen, stellt Ihnen der Pflegedienst den Differenzbetrag privat in Rechnung. Dies ist der sogenannte Eigenanteil oder die Privatrechnung. Sie müssen diese Kosten dann aus Ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten. Es ist daher enorm wichtig, den Kostenvoranschlag im Vorfeld genau zu prüfen.
Rechnet der Pflegedienst in Braunschweig direkt mit der Pflegekasse ab? Ja, das ist der Standardfall. Sie unterschreiben im Pflegevertrag eine sogenannte Abtretungserklärung. Dadurch ist der Pflegedienst berechtigt, seine Leistungen (bis zur Höhe Ihres Budgets) direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Sie erhalten lediglich eine Kopie der Rechnung (Leistungsnachweis) zur Kontrolle. Nur wenn ein Eigenanteil anfällt, erhalten Sie dafür eine separate Rechnung, die Sie selbst überweisen müssen.
Kann ich den ambulanten Pflegedienst wechseln, wenn ich unzufrieden bin? Selbstverständlich. Sie haben das Recht auf freie Wahl des Dienstleisters. Wenn Sie mit der Qualität, der Pünktlichkeit oder der Kommunikation nicht zufrieden sind, können Sie den Pflegevertrag kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Pflegeverträge beträgt in der Regel 14 Tage, oft ist auch eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Es empfiehlt sich jedoch, erst zu kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Pflegedienst in Braunschweig gefunden haben, der die Versorgung nahtlos übernehmen kann.
Wie oft ändern sich die Preise (Punktwerte) der Pflegedienste? Die Punktwerte werden in der Regel jährlich oder alle zwei Jahre zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen in Niedersachsen neu verhandelt. Aufgrund steigender Lohnkosten (insbesondere durch die Tariftreuepflicht in der Pflege) und allgemeiner Inflation steigen die Punktwerte regelmäßig an. Ihr Pflegedienst ist vertraglich verpflichtet, Sie rechtzeitig (meist vier Wochen vorher) über eine Preiserhöhung schriftlich zu informieren. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht.
Zahlt die Kasse auch, wenn der Pflegedienst am Wochenende oder an Feiertagen kommt? Ja. Pflegebedürftigkeit kennt kein Wochenende. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Einsätze an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Allerdings dürfen Pflegedienste für diese Tage gesetzlich geregelte Zuschläge auf die Leistungskomplexe berechnen. Diese Zuschläge belasten Ihr monatliches Sachleistungsbudget entsprechend stärker. Ihr Kostenvoranschlag sollte diese Wochenendzuschläge bereits realistisch abbilden.
Die Organisation der häuslichen Pflege in Braunschweig ist zweifellos ein komplexes Thema, das Einarbeitung erfordert. Das System aus Pflegegraden, Sachleistungen, Leistungskomplexen und Punktwerten wirkt anfangs abschreckend. Doch mit dem richtigen Wissen und einer transparenten Beratung verliert dieses System seinen Schrecken.
Die wichtigste Erkenntnis für Sie sollte sein: Der Gesetzgeber stellt im Jahr 2026 beträchtliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Pflege zu Hause zu sichern. Von den regulären Pflegesachleistungen über den Entlastungsbetrag bis hin zu Zuschüssen für Wohnumfeldverbesserungen (wie den Treppenlift oder Badewannenlift) – es gibt viele Töpfe, aus denen Sie schöpfen können. Der Schlüssel zu einer bezahlbaren und guten Pflege liegt in der klugen Kombination dieser Budgets und in der Auswahl eines vertrauenswürdigen Pflegedienstes, der transparent abrechnet.
Vergleichen Sie die Kostenvoranschläge in Braunschweig sorgfältig, achten Sie auf die Höhe des Punktwertes und die berechneten Wegepauschalen. Nutzen Sie die Kombinationsleistung, wenn Sie als Angehörige selbst mit anpacken, und vergessen Sie nicht, medizinische Leistungen (Behandlungspflege) strikt über den Hausarzt und die Krankenkasse abzurechnen, um Ihr Pflegebudget zu schonen.
Wir von PflegeHelfer24 wissen, dass jeder Pflegefall individuell ist. Ob Sie auf der Suche nach einer passenden Alltagshilfe, einem zuverlässigen ambulanten Dienst, einer umfassenden 24-Stunden-Pflege oder den richtigen Hilfsmitteln wie Elektromobilen oder Hörgeräten sind – eine fundierte, ehrliche Beratung ist der erste Schritt zu einer spürbaren Entlastung. Wir hoffen, dass dieser Ratgeber Ihnen die nötige Sicherheit gibt, um die richtigen Entscheidungen für sich oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in Braunschweig zu treffen.
Wichtige Antworten zu den Kosten der ambulanten Pflege in Braunschweig