Viele Betroffene und Angehörige reagieren zunächst enttäuscht, wenn der Bescheid der Pflegekasse "nur" den Pflegegrad 1 ausweist. Die gängige Meinung ist oft: "Da gibt es ja fast nichts." Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der Sie bares Geld und wertvolle Unterstützung kosten kann.
Zwar erhalten Sie im Pflegegrad 1 kein Pflegegeld zur freien Verfügung und keine vollen Pflegesachleistungen für den Pflegedienst, doch der Gesetzgeber hat diesen Grad speziell geschaffen, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Es geht um Prävention, Anpassung des Wohnraums und Unterstützung im Alltag.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie als Leser von PflegeHelfer24 exakt, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro strategisch nutzen und wie Sie Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau Ihres Zuhauses sichern.
Pflegegrad 1 bietet wichtige Unterstützung im Alltag
Das Herzstück der Leistungen im Pflegegrad 1 ist der sogenannte Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Hierbei handelt es sich um 125 Euro pro Monat. Das Wichtigste vorab: Dies ist keine Geldleistung, die Ihnen automatisch auf das Konto überwiesen wird. Es ist ein Kostenerstattungsanspruch.
Viele Senioren lassen diesen Betrag verfallen, weil sie nicht wissen, wofür sie ihn einsetzen können. Dabei summieren sich diese 125 Euro im Jahr auf 1.500 Euro, die Ihnen für Unterstützung im Alltag zustehen.
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Gesetzgeber hat den Verwendungszweck bewusst breit gefächert, um individuelle Hilfen zu ermöglichen. Die Angebote müssen jedoch nach Landesrecht anerkannt sein. Typische Einsatzgebiete sind:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung der Wohnung, Fensterputzen, Wäscheservice oder Hilfe beim Einkauf. Dies ist oft die direkteste Form der Entlastung.
Alltagsbegleitung: Begleitung zu Arztterminen, Spaziergänge, Vorlesen oder einfach Gesellschaft leisten, um der Vereinsamung vorzubeugen.
Teilnahme an Betreuungsgruppen: Angebote zur geistigen Aktivierung, oft speziell für Menschen mit beginnender Demenz.
Tages- und Nachtpflege: Zwar reicht der Betrag nicht für eine dauerhafte Unterbringung, er kann aber für einzelne Tage in der Tagespflege genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegeleistungen durch Pflegedienste: Im Pflegegrad 1 können Sie die 125 Euro auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B. Hilfe beim Duschen) durch einen zugelassenen Pflegedienst verwenden – eine Ausnahme, die in höheren Pflegegraden so nicht für den Entlastungsbetrag gilt.
Das Anspar-Prinzip: Nichts geht verloren
Ein entscheidender Vorteil des Entlastungsbetrages ist die Anspar-Möglichkeit. Wenn Sie die 125 Euro in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbrauchen, verfällt der Restbetrag nicht sofort. Er wird auf die Folgemonate übertragen.
Beispiel: Sie haben den Pflegegrad 1 seit Januar, nehmen aber erst im Juni Hilfe in Anspruch. Dann haben Sie 6 x 125 Euro = 750 Euro angespart, die Sie nun für eine größere Maßnahme (z.B. einen intensiven Frühjahrsputz oder eine Woche Tagespflege) einsetzen können.
WICHTIG: Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr können in das folgende Kalenderjahr übertragen werden, müssen dort aber bis zum 30. Juni verbraucht werden. Danach verfallen sie endgültig.
Da es sich um eine Kostenerstattung handelt, müssen Sie in Vorleistung gehen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Abtretungserklärung (Der einfache Weg): Sie beauftragen einen zugelassenen Dienstleister (z.B. einen Pflegedienst oder eine anerkannte Haushaltshilfe). Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Der Dienstleister rechnet dann die 125 Euro direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Kostenerstattung (Der manuelle Weg): Sie bezahlen die Rechnung des Dienstleisters zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit einem kurzen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse überweist Ihnen den Betrag zurück.
Achtung bei Nachbarschaftshilfe: In einigen Bundesländern (z.B. NRW, Sachsen) ist es möglich, den Entlastungsbetrag für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe zu nutzen. Die Hürden hierfür sind niedriger als bei gewerblichen Anbietern, aber es ist ein anerkannter Kurs oder eine Registrierung notwendig. Informieren Sie sich hierzu zwingend bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, da die Regelungen regional stark variieren.
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe
Ein Anspruch, der im Pflegegrad 1 oft übersehen wird, sind die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Ihnen stehen hierfür pauschal bis zu 40 Euro pro Monat zu. Auf das Jahr gerechnet sind das 480 Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie zu Hause gepflegt werden (was bei PG1 der Regelfall ist) und mindestens eine Person (Angehöriger, Freund) bei der Versorgung hilft – auch wenn es nur sporadisch ist.
Was gehört dazu?
Einmalhandschuhe
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Mundschutz (OP-Masken oder FFP2)
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch)
Fingerlinge
Wie erhalten Sie diese Hilfsmittel? Sie müssen nicht jeden Monat zur Apotheke laufen und Quittungen sammeln. Der effizienteste Weg ist die Nutzung einer sogenannten Pflegebox. Viele Sanitätshäuser und spezialisierte Anbieter versenden monatlich ein Paket mit den von Ihnen ausgewählten Artikeln direkt an Ihre Haustür und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie haben keinen Papierkram und erhalten die Produkte kostenfrei.
Dies ist einer der finanziell bedeutendsten Aspekte des Pflegegrads 1. Wenn Ihre Selbstständigkeit durch Umbauten in der Wohnung erhalten oder wiederhergestellt werden kann, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Dieser Zuschuss ist kein Darlehen, sondern ein direkter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Er gilt für alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendig sind. Ändert sich der Gesundheitszustand später gravierend und wird ein neuer Umbau nötig, kann der Zuschuss erneut gewährt werden.
Typische Maßnahmen für Senioren im Pflegegrad 1:
1. Das barrierefreie Bad Der häufigste Einsatzort für den Zuschuss. Oft wird die alte Badewanne, deren hoher Rand ein Sturzrisiko darstellt, gegen eine ebenerdige Dusche (Walk-in Dusche) getauscht.
Entfernung der Wanne
Einbau einer flachen Duschtasse oder gefliesten Fläche
Rutschfeste Fliesen
Haltegriffe und Duschsitz
Da ein kompletter Badumbau oft teurer als 4.000 Euro ist, deckt der Zuschuss einen großen Teil der Kosten, den Rest müssen Sie selbst tragen. Dennoch ist die Ersparnis enorm.
2. Treppenlifte Wenn das Treppensteigen zur Qual wird oder die Sturzgefahr zu hoch ist, sichert ein Treppenlift den Zugang zu allen Etagen und damit oft den Verbleib im eigenen Haus. Die Kosten für einen geraden Treppenlift beginnen oft bei ca. 3.000 bis 5.000 Euro. Mit dem Zuschuss von 4.000 Euro ist ein solcher Lift im Idealfall fast vollständig finanziert. Bei kurvigen Treppen sind die Kosten höher, aber der Sockelbetrag der Kasse bleibt eine massive Hilfe.
3. Türverbreiterungen und Rampen Sollten Sie auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sein, sind schmale Türen oder Stufen am Hauseingang Hindernisse.
Verbreiterung von Türzargen
Entfernung von Türschwellen (Stolperfallen)
Installation von festen Rampen im Außenbereich
Der "Ehepaare-Bonus": Leben zwei pflegebedürftige Personen (beide mindestens Pflegegrad 1) in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Zuschuss für eine gemeinsame Maßnahme auf bis zu 8.000 Euro kumuliert werden (max. 16.000 Euro bei 4 Personen in einer WG). Das macht größere Umbauten wie einen Außenaufzug oder ein komplett saniertes Bad oft ohne nennenswerte Zuzahlung möglich.
WICHTIG - Der Ablauf: Beantragen Sie den Zuschuss IMMER bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen.
Antrag bei der Pflegekasse stellen ("Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen").
Auf den schriftlichen Bescheid warten.
Umbau durchführen lassen.
Rechnung einreichen und Geld erhalten.
Ein barrierefreies Bad erhöht die Sicherheit
Treppenlifte ermöglichen Mobilität im ganzen Haus
Sicherheit ist ein zentrales Thema im Alter. Ein Hausnotrufsystem stellt sicher, dass Sie im Falle eines Sturzes oder Unwohlseins sofort Hilfe rufen können, auch wenn Sie das Telefon nicht erreichen.
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für einen Hausnotruf, sofern Sie allein leben oder über weite Teile des Tages allein sind und aufgrund Ihres Zustands mit Notsituationen zu rechnen ist.
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel:
Die einmalige Anschlussgebühr (oft ca. 10 - 50 Euro).
Eine monatliche Pauschale von derzeit 25,50 Euro (Stand 2024/2025, Betrag kann leicht variieren, früher 23,00 Euro).
Für Sie bedeutet das: Entscheiden Sie sich für ein Basis-Modell, ist der Hausnotruf für Sie oft komplett kostenlos. PflegeHelfer24 empfiehlt dringend, diesen Anspruch wahrzunehmen. Es ist eine technische Absicherung, die Leben rettet und Angehörige beruhigt. Moderne Systeme funktionieren oft auch ohne Festnetzanschluss über Mobilfunk und sind optisch unauffällig (z.B. als Armband).
Neben den Verbrauchsmaterialien gibt es die "technischen Pflegehilfsmittel". Hierbei handelt es sich um langlebige Produkte. Im Gegensatz zum Umbauzuschuss werden diese meist leihweise von der Kasse zur Verfügung gestellt.
Beispiele für Ansprüche bei Pflegegrad 1 (je nach medizinischer Notwendigkeit):
Pflegebett: Wenn das Aufstehen aus einem normalen Bett nicht mehr möglich ist oder die Pflege im Bett stattfinden muss.
Rollator oder Rollstuhl: Zur Erhaltung der Mobilität. (Hier ist oft primär die Krankenkasse zuständig, aber bei reiner Pflegebedürftigkeit auch die Pflegekasse).
Toilettenstuhl: Für die nächtliche Notdurft, wenn der Weg zum Bad zu weit oder zu gefährlich ist.
Für technische Hilfsmittel gilt meist eine gesetzliche Zuzahlung von 10%, jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, entfällt dieser Betrag.
Ein relativ neuer Anspruch, der auch für Pflegegrad 1 gilt, sind die Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Hierbei handelt es sich um Apps oder browserbasierte Anwendungen, die helfen, den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegediensten zu verbessern.
Ihnen stehen hierfür bis zu 50 Euro pro Monat zur Verfügung. Dies ist ein Budget, das direkt für die Nutzung solcher zugelassenen Apps verwendet werden kann. Beispiele sind Apps für Gedächtnistraining bei beginnender Demenz oder Sturzprophylaxe-Übungen.
Kostenlose Beratungsbesuche geben Sicherheit
Beratungsbesuche (§ 37.3 SGB XI): Während diese Besuche bei Pflegegrad 2 und höher verpflichtend sind, um das Pflegegeld zu erhalten, sind sie bei Pflegegrad 1 freiwillig. Sie haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie dies! Ein Pflegeberater kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich Ihre Situation an und gibt wertvolle Tipps zu Hilfsmitteln oder Hebetechniken. Zudem dient der Besuch als Nachweis bei der Kasse, dass die Versorgung sichergestellt ist. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Pflegekurse für Angehörige: Die Pflegekasse zahlt Kurse für Ihre Angehörigen, um diese auf die Pflegesituation vorzubereiten. Das können Kurse zur Mobilisation, zur Körperpflege oder zum Umgang mit Demenz sein. Diese finden oft in Kliniken, bei Pflegediensten oder mittlerweile auch online statt.
Erhalten Sie monatlich Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutzeinlagen im Wert von 40€ kostenlos.
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Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen wir klar benennen, was im Pflegegrad 1 ausgeschlossen ist. Da der Pflegegrad 1 "nur" eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit attestiert, fehlen folgende Leistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen:
Kein Pflegegeld: Es gibt keine monatliche Barzahlung zur freien Verfügung.
Keine Pflegesachleistung (im engeren Sinne): Es gibt kein großes Budget (wie die 761 Euro bei PG2) für den Pflegedienst. Pflegedienste können nur über den Entlastungsbetrag (125 Euro) finanziert werden.
Keine Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt, gibt es kein separates Budget für Ersatz.
Keine Kurzzeitpflege: Der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung für kurze Zeit wird nicht pauschal bezuschusst (allerdings kann der Entlastungsbetrag hierfür angespart und genutzt werden).
Warum ist das so?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Menschen im Pflegegrad 1 noch weitgehend selbstständig sind und primär Unterstützung im Haushalt, bei der Anpassung der Wohnung oder Beratung benötigen, aber keine tägliche, umfassende körperliche Pflege. Sollte sich Ihr Zustand verschlechtern, stellen Sie umgehend einen Höherstufungsantrag.
Damit Sie keinen Euro verschenken, gehen Sie diese Liste Schritt für Schritt durch:
Bescheid prüfen: Liegt der Bescheid über Pflegegrad 1 vor?
Pflegebox bestellen: Suchen Sie sich einen Anbieter und beantragen Sie die 40-Euro-Pauschale für Desinfektionsmittel und Handschuhe.
Hausnotruf installieren: Kontaktieren Sie einen Anbieter (oder uns bei PflegeHelfer24), um den Antrag auf Kostenübernahme für das Basisgerät zu stellen.
Wohnung checken: Benötigen Sie eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlift? Holen Sie Angebote ein und stellen Sie den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung (4.000 Euro) bevor Sie beauftragen.
Entlastungsbetrag nutzen: Überlegen Sie, was Ihnen am meisten hilft (Putzhilfe, Einkaufshilfe, Betreuung). Suchen Sie einen anerkannten Anbieter und schließen Sie einen Vertrag ab. Reichen Sie die Rechnungen regelmäßig ein oder vereinbaren Sie eine Abtretung.
Beratungstermin: Vereinbaren Sie einen freiwilligen Beratungstermin, um eventuell übersehene Risiken im Haushalt zu erkennen.
Der Pflegegrad 1 ist oft der erste Kontakt mit dem Pflegesystem. Auch wenn das fehlende Pflegegeld schmerzt, bietet das Paket aus Entlastungsbetrag, Wohnumfeldverbesserung und Hausnotruf einen geldwerten Vorteil von mehreren Tausend Euro pro Jahr bzw. einmalig für Umbauten.
Diese Leistungen dienen dazu, Ihre Autonomie zu bewahren. Ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift, finanziert durch die Pflegekasse, steigert Ihre Lebensqualität sofort und nachhaltig. Lassen Sie diese Gelder nicht bei der Kasse liegen – sie stehen Ihnen zu.
Haben Sie Fragen zu Treppenliften, Hausnotruf-Systemen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln? Wir bei PflegeHelfer24 stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
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