Klinik-Gewerkschaften einig: Eigene Tarifverträge für Pflege und Ärzte gesichert
In den deutschen Krankenhäusern herrscht weiterhin Klarheit an der Tariffront: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der Marburger Bund (MB) haben ihre gemeinsame Vereinbarung zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz (TEG) langfristig erneuert. Das neue Abkommen gilt bis Ende 2030 und sichert die gewachsene Tarifvielfalt im Klinikalltag ab.
Schutz vor Verdrängung der Tarifverträge
Hintergrund der Absprache ist das 2015 verabschiedete Tarifeinheitsgesetz. Dieses sieht im Grundsatz vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur das Vertragswerk der Gewerkschaft gilt, die im Haus die meisten Mitglieder stellt. Im Krankenhausbereich hätte dies potenziell zu gravierenden Konflikten zwischen den Berufsgruppen führen können – beispielsweise, wenn der Pflege- und Funktionsdienst über Verdi eine Mehrheit besitzt und damit ärztliche Tarifverträge des Marburger Bundes verdrängt werden könnten oder umgekehrt.
Um dieses Szenario auszuschließen, vereinbaren beide Organisationen bereits seit neun Jahren einen gegenseitigen Schutz: Weder Verdi noch der Marburger Bund stellen Anträge zur Feststellung der Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben. Zudem verpflichten sich beide Seiten, entsprechende Klauseln zum Ausschluss der gesetzlichen Verdrängungswirkung auch gegenüber den Klinikarbeitgebern durchzusetzen.
Gezielte Vertretung für Pflege und Ärzteschaft
Durch die Verlängerung des Bündnisses bleibt garantiert, dass beide Berufsgruppen weiterhin durch ihre jeweiligen Gewerkschaften passgenau vertreten werden. Verdi verhandelt vorrangig für Pflegefachpersonen, medizinisch-technische Berufe sowie den Verwaltungs- und Servicebereich, während der Marburger Bund eigenständige Tarifbedingungen für die angestellten Ärztinnen und Ärzte aushandelt.
Vorteile für den Klinikalltag
- Wahrung des Betriebsfriedens: Ein Ausspielen einzelner Berufsgruppen gegeneinander oder Konkurrenzkämpfe um Mitgliedszahlen im laufenden Stationsbetrieb werden verhindert.
- Passgenaue Arbeitszeitmodelle: Spezifische Anforderungen wie Dienstplangestaltung in der Pflege oder Bereitschaftsdienste im ärztlichen Dienst können in separaten Tarifwerken präzise geregelt werden.
- Stabile Verhandlungsbasis: Beide Gewerkschaften betonen, dass sich das Modell in den vergangenen Jahren bewährt hat und Verlässlichkeit für künftige Tarifrunden schafft.
Mit der Verlängerung bis Ende 2030 setzen die beiden mitgliederstärksten Arbeitnehmervertretungen des Gesundheitswesens ein deutliches Signal für Zusammenarbeit und tarifpolitische Kontinuität in einer ohnehin durch Reformen und Fachkräftemangel herausfordernden Kliniklandschaft.
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