Rheinland-Pfalz plant sieben Regiokliniken ab 2027: Alle 74 Standorte bleiben erhalten
Im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform stellt Rheinland-Pfalz die Weichen für die künftige stationäre und ambulante Versorgung neu. Wie das Landesgesundheitsministerium im Gesundheitsausschuss des Landtags bekannt gab, sollen sämtliche 74 bestehenden Krankenhausstandorte im Bundesland gesichert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, sieben ausgewählte Häuser ab Anfang 2027 in sogenannte Regiokliniken umzuwandeln.
Regiokliniken als Brücke zwischen Praxis und Station
Die geplanten Regiokliniken fungieren als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die eine flexible Schnittstelle zwischen ambulanter Betreuung und stationärer Akutversorgung schaffen sollen. Das Konzept zielt insbesondere darauf ab, die wohnortnahe Grundversorgung und Alltagsnotfälle zuverlässig abzusichern, während hochkomplexe Eingriffe verstärkt an spezialisierten Zentren gebündelt werden.
Als künftige Standorte für diese sektorenübergreifenden Einrichtungen wurden folgende Häuser benannt:
- Bernkastel-Kues
- Bingen
- Boppard
- Bad Dürkheim
- Frankenthal
- Hermeskeil
- Kirn
Diese Einrichtungen werden in der Regel mit bis zu 50 Betten betrieben und bieten neben einer ambulanten Notfallanlaufstelle auch kurzstationäre Beobachtungsmöglichkeiten.
Verteilung der Leistungsgruppen und Qualitätsprüfungen
Ein zentraler Bestandteil der Neuordnung ist die verbindliche Zuweisung von insgesamt 61 bundesweit definierten Leistungsgruppen. Diese legen exakt fest, welche medizinischen Leistungen – von der allgemeinen Inneren Medizin über die Endoprothetik bis hin zu komplexen Krebsoperationen – an welchem Standort erbracht werden dürfen.
Die Kliniken im Land hatten insgesamt 1.325 Zuweisungen für Leistungsgruppen beantragt. Nach eingehender Überprüfung durch den Medizinischen Dienst, bei der vor allem Kriterien wie personelle Ausstattung, technische Infrastruktur und Fallzahlen im Fokus standen, wurden rund 79 Prozent positiv bewertet. Das Land plant die Ablehnung von 220 Anträgen, um Überkapazitäten abzubauen und Qualitätsstandards konsequent einzuhalten.
Bedeutung für Pflegekräfte und Patienten
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das Modell, dass die wohnortnahe Erst- und Notfallversorgung in ländlichen Regionen gesichert bleibt, während für spezialisierte Behandlungen klare Qualitätskriterien gelten. Für die Beschäftigten in der Pflege und im ärztlichen Dienst bringen die anstehenden Zuweisungsbescheide, die im Herbst an die Träger verschickt werden, mehr Klarheit über die langfristige strukturelle Ausrichtung ihrer Häuser.
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