Kostenübernahme gesichert: Vergütung für neues Alzheimer-Medikament Donanemab steht fest
Ein Meilenstein für die Demenz-Versorgung
Gute Nachrichten für Patienten mit einer Alzheimer-Erkrankung im Frühstadium und deren Angehörige: Die Finanzierung für die Behandlung mit dem neuen Antikörper Donanemab (Handelsname Kisunla) ist offiziell gesichert. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekannt gab, hat der Bewertungsausschuss nun die genauen Vergütungsregeln festgelegt. Damit können Fachärzte die aufwendige Infusionstherapie ab dem 1. Juli 2026 regulär über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Für wen ist das Medikament Kisunla geeignet?
Donanemab ist kein Heilmittel, kann aber das Fortschreiten der Erkrankung in den frühen Phasen signifikant verlangsamen. Da die Therapie gezielt in die Mechanismen der Demenz eingreift, richtet sie sich an eine eng definierte Patientengruppe. Laut den offiziellen Vorgaben kommt das Medikament für Patienten infrage, die:
- sich in einem frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit befinden,
- eine nachgewiesene Amyloid-Beta-Pathologie (spezifische Eiweißablagerungen im Gehirn) aufweisen,
- und genetisch nicht homozygot für das sogenannte ApoE ε4-Allel sind.
Die Behandlungsdauer mit dem monoklonalen Antikörper ist dabei auf maximal 18 Monate begrenzt, um den bestmöglichen Nutzen bei vertretbaren Risiken zu gewährleisten.
Abrechnung und Vergütung: Das ändert sich für Arztpraxen
Die Verabreichung von Donanemab ist zeit- und ressourcenintensiv. Um die Arztpraxen wirtschaftlich nicht zu belasten, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband eine extrabudgetäre Vergütung vereinbart. Das bedeutet, dass die ärztlichen Leistungen vollständig in voller Höhe bezahlt werden und nicht dem strengen Praxisbudget unterliegen.
Neue EBM-Ziffer ab Juli
Für die Infusionstherapie wird zum 1. Juli die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02103 eingeführt. Diese wird mit 18,73 Euro vergütet. Die Leistung umfasst eine mindestens 30-minütige intravenöse Infusion, die alle vier Wochen verabreicht wird, sowie eine zwingend anschließende ärztliche Überwachungszeit von ebenfalls mindestens einer halben Stunde.
Auch die komplexe und notwendige Diagnostik wird gesondert honoriert. Dazu zählen beispielsweise die Lumbalpunktion (Nervenwasserentnahme) zur Feststellung der Amyloid-Ablagerungen sowie die regelmäßigen MRT-Kontrolluntersuchungen des Gehirns. Letztere sind für die Patientensicherheit unerlässlich, um mögliche Schwellungen oder Blutungen im Gehirn frühzeitig zu erkennen.
Strenge Auflagen für die Behandlung
Aufgrund der Komplexität darf nicht jeder Arzt die neue Therapie durchführen. Der Bewertungsausschuss hat unmissverständlich klargestellt, dass die Behandlung mit Donanemab speziellen Fachgruppen vorbehalten bleibt. Dazu gehören unter anderem Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde. Zudem müssen die behandelnden Mediziner eine ausgewiesene Erfahrung in der Alzheimer-Therapie vorweisen und einen zeitnahen Zugang zu MRT-Diagnostik sicherstellen können – beispielsweise durch die Anbindung an spezialisierte Zentren.
Mit der nun gesicherten Kostenübernahme von Donanemab wird das therapeutische Arsenal gegen die Alzheimer-Krankheit in Deutschland um einen entscheidenden Baustein erweitert. Für viele betroffene Familien bedeutet dies neue Hoffnung auf mehr wertvolle und selbstbestimmte Lebenszeit.
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