Krankenhaus nur nach Anruf? KV-Vize fordert 116117-Pflicht für Patienten
Wer kennt es nicht: Ein plötzliches Unwohlsein am Wochenende oder akute Schmerzen in der Nacht. Der erste Impuls vieler Patienten und pflegender Angehöriger ist oft der direkte Weg in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses. Doch genau diese Praxis sorgt bundesweit für chronisch überlastete Kliniken. Nun gibt es einen drastischen Vorstoß: Der telefonische Kontakt zur Rufnummer 116117 soll verpflichtend werden, bevor Patienten eine Notaufnahme aufsuchen dürfen.
"Wenn die Option bleibt, wird sie auch genutzt"
Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), fand auf dem 16. Nationalen Fachkongress Telemedizin deutliche Worte. Er fordert eine gesetzliche Verankerung dieser Pflicht im Rahmen der anstehenden Notfallreform. Seine Begründung ist pragmatisch: Wenn die Patienten weiterhin die unverbindliche Option haben, bei Beschwerden direkt in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser zu gehen, dann werden sie diesen Weg auch weiterhin wählen.
Das Ziel der KVN ist es, die sogenannte Patientensteuerung drastisch zu verbessern. Wer medizinische Hilfe benötigt, die nicht offenkundig lebensbedrohlich ist, soll künftig zuerst über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 triagiert – also medizinisch ersteingeschätzt – werden. Erst danach soll entschieden werden, ob ein Krankenhausbesuch wirklich notwendig ist.
Telemedizin als erfolgreicher Filter
Dass eine solche Steuerung funktionieren kann, zeigt ein Blick nach Niedersachsen. Dort wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst bereits im Sommer 2025 grundlegend reformiert. Im Zentrum steht dabei die Telemedizin. Anrufer der 116117 erhalten nach einer standardisierten Ersteinschätzung zunächst eine telemedizinische Beratung per Telefon oder Video. Laut Angaben der KVN können so bereits rund 80 Prozent der Fälle abschließend geklärt werden, ohne dass ein Arzt ausrücken oder der Patient eine Bereitschaftspraxis aufsuchen muss. Oft reicht eine ärztliche Beratung oder die Ausstellung eines elektronischen Rezeptes (eRezept) völlig aus.
Was bedeutet die Forderung für Pflegebedürftige?
Für pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste würde eine solche Pflicht eine klare Verhaltensänderung bedeuten. Bei akuten, aber nicht lebensgefährlichen Zuständen – wie etwa einem beginnenden Harnwegsinfekt am Wochenende, Fieber oder leichten Stürzen ohne offensichtliche Frakturen – müsste zwingend zuerst die 116117 kontaktiert werden. Die Fachkräfte am Telefon entscheiden dann über das weitere Vorgehen. Dies schützt auch immobile Senioren vor unnötigen und anstrengenden Transporten in ein Krankenhaus, wenn eine häusliche Versorgung durch den aufsuchenden Bereitschaftsdienst ausreicht.
Wichtige Ausnahme: Der Notruf 112
Wichtig bleibt bei all diesen Überlegungen jedoch die strikte Trennung der Zuständigkeiten. Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen wie dem Verdacht auf einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder bei schwerer Atemnot bleibt weiterhin der Notruf 112 die einzige und richtige Wahl. Die geforderte 116117-Pflicht bezieht sich ausschließlich auf Beschwerden, mit denen man normalerweise den Hausarzt aufsuchen würde, dieser aber aufgrund von Sprechzeiten, Wochenenden oder Feiertagen nicht erreichbar ist.
Ob der Gesetzgeber diesen Vorstoß tatsächlich in die geplante Notfallreform aufnimmt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Um den drohenden Kollaps der Notfall- und Akutversorgung abzuwenden, werden strukturelle Veränderungen unumgänglich sein.
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