Die SECURVITA Krankenkasse ist eine deutsche Betriebskrankenkasse mit besonderem Schwerpunkt auf naturheilkundliche Behandlungsmethoden und ganzheitliche Versorgung. Mit rund 208.000 Versicherten (Stand Januar 2025) gehört sie zu den mittelgroßen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Die Pflegekasse der SECURVITA bietet ihren Mitgliedern umfassende Pflegeleistungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote ergänzt werden.
Als gesetzliche Krankenversicherung ist bei der SECURVITA automatisch auch die Pflegeversicherung integriert. Diese übernimmt die Kosten für pflegerische Versorgung bei Pflegebedürftigkeit und unterstützt Versicherte mit einem breiten Spektrum an Leistungen – von der häuslichen Pflege über teilstationäre Angebote bis hin zur vollstationären Unterbringung. Besonders hervorzuheben ist die bundesweite Erreichbarkeit der SECURVITA über ihre kostenlose Service-Hotline sowie das Engagement in der individuellen Pflegeberatung.
Individuelle Pflegeberatung gibt Sicherheit.
Zum 1. Juli 2025 gelten bei der SECURVITA Krankenkasse angepasste Beitragssätze. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent. Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SECURVITA liegt ab diesem Zeitpunkt bei 3,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2025 monatlich 5.512,50 Euro beziehungsweise jährlich 66.150 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Der Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt bei 1.019,82 Euro monatlich, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge zur Krankenversicherung paritätisch teilen.
Für die Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Beitragssätze, die seit dem 1. Januar 2025 erhöht wurden. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Versicherte ohne Kinder zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozentpunkten, sodass der Gesamtbeitrag für Kinderlose bei 4,2 Prozent liegt. Für Eltern mit mehreren Kindern gelten gestaffelte Beitragssätze, die mit jedem weiteren Kind ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte sinken.
Beitragssätze einfach im Blick.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2025 die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft alle Pflegegrade und verschiedene Leistungsarten. Die SECURVITA Pflegekasse gewährt ihren Versicherten die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in vollem Umfang.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige: Das monatliche Pflegegeld steht Pflegebedürftigen zu, die von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Ab Januar 2025 gelten folgende Beträge: Bei Pflegegrad 2 erhalten Versicherte 347 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 beläuft sich das Pflegegeld auf 800 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 990 Euro pro Monat. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur freien Verfügung verwendet werden.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege: Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, rechnet dieser direkt mit der SECURVITA Pflegekasse ab. Die maximalen monatlichen Beträge betragen ab 2025: 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich, wobei sich die prozentuale Kürzung des Pflegegeldes nach dem Umfang der genutzten Sachleistungen richtet.
Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro ab dem 1. Januar 2025. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Pflegesachleistungen verwendet werden.
Häusliche Pflege stärkt Selbstständigkeit.
Ab dem Jahr 2025 stehen Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget zur Verfügung. Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist. Das Budget beträgt insgesamt 3.539 Euro pro Jahr und kann für beide Leistungsarten flexibel verwendet werden.
Bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen aus dem gleichen Haushalt gelten besondere Regelungen. In diesem Fall können maximal das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes erstattet werden – also 694 Euro bei Pflegegrad 2, 1.198 Euro bei Pflegegrad 3, 1.600 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.980 Euro bei Pflegegrad 5. Hinzu kommen nachgewiesene Aufwendungen für Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Wird die Verhinderungspflege durch nicht verwandte Personen oder professionelle Pflegedienste erbracht, steht das volle Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Beide Leistungsarten – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – können für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Diese Regelung bietet pflegenden Angehörigen wichtige Erholungsphasen und sorgt gleichzeitig für die kontinuierliche Versorgung der Pflegebedürftigen.
Entlastung durch Verhinderungspflege nutzen.
Die teilstationäre Pflege ist eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Versorgung. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während sie den Rest der Zeit zu Hause verbringen. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen bezogen werden – eine Anrechnung erfolgt nicht.
Die monatlichen Höchstbeträge für Tages- und Nachtpflege betragen ab 2025: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge decken die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege ab. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann zusätzlich für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten eingesetzt werden.
Tagespflege entlastet Familien.
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig werden. Die SECURVITA Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad unterschiedliche Pauschalen für die pflegebedingten Aufwendungen: Bei Pflegegrad 1 beträgt die monatliche Leistung 131 Euro, bei Pflegegrad 2 sind es 805 Euro, bei Pflegegrad 3 erhalten Versicherte 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 beläuft sich die Leistung auf 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.096 Euro monatlich.
Zusätzlich zu diesen Beträgen gewährt die Pflegeversicherung einen nach Verweildauer gestaffelten Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser beträgt 15 Prozent ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten Aufenthalt in derselben Einrichtung. Diese Regelung soll die finanzielle Belastung für Langzeitbewohner reduzieren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Pflegekasse nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen zusätzlich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist unabhängig vom Pflegegrad und kann je nach Region und Einrichtung erheblich variieren.
Sichere Versorgung im Pflegeheim.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich ab Januar 2025. Diese Pauschale erhöht sich damit um 2 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Zu den erstattungsfähigen Verbrauchsmitteln gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Die SECURVITA Pflegekasse arbeitet mit verschiedenen Anbietern zusammen, die Pflegehilfsmittel-Boxen direkt nach Hause liefern. Versicherte können zwischen verschiedenen Zusammenstellungen wählen und erhalten die Produkte regelmäßig zugeschickt. Alternativ ist es möglich, die Hilfsmittel selbst zu kaufen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einzureichen. Wichtig ist, dass nur Produkte erstattet werden, die den Anforderungen der Pflegeversicherung entsprechen.
Pflegehilfsmittel bequem nach Hause.
Die SECURVITA Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme ab dem 1. Januar 2025. Dieser Zuschuss hilft dabei, die häusliche Umgebung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen und die Pflege zu erleichtern. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Installation von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen, der Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung der Badezimmerausstattung.
Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad – ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf diese Leistung. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme betragen (maximal vier Personen). Wichtig ist, dass der Antrag bei der SECURVITA Pflegekasse gestellt wird, bevor mit den Umbauarbeiten begonnen wird. Nachträgliche Kostenerstattungen sind in der Regel nicht möglich.
Barrierefreies Bad erleichtert den Alltag.
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, erhalten von der SECURVITA Pflegekasse einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro ab Januar 2025. Dieser Zuschlag gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 und kann für eine Präsenzkraft verwendet werden, die organisatorische, verwaltende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt. Voraussetzung ist, dass mindestens drei pflegebedürftige Personen in der Wohngemeinschaft leben und gemeinschaftlich versorgt werden.
Zusätzlich gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen in Höhe von 2.613 Euro pro Person (maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe). Dieses Geld soll die altersgerechte und barrierefreie Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung ermöglichen. Die Anschubfinanzierung wird zusätzlich zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gewährt und kann nur einmalig beantragt werden.
Gemeinsam wohnen, gemeinsam unterstützen.
Die Pflegeberatung ist eine wichtige Leistung der SECURVITA Pflegekasse, die allen Versicherten mit Pflegebedarf kostenlos zur Verfügung steht. Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad hat die Pflegekasse zwei Wochen Zeit, einen Beratungstermin anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen. Die Beratung kann telefonisch, per Videoanruf oder persönlich zu Hause stattfinden.
Die Pflegeberater der SECURVITA unterstützen bei vielen Fragen: Sie informieren über Leistungsansprüche, helfen bei der Antragstellung, vermitteln Kontakte zu Pflegediensten und -einrichtungen, beraten zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen und erstellen einen individuellen Versorgungsplan. Auch pflegende Angehörige können die Beratung in Anspruch nehmen – mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person.
Die SECURVITA bietet die Pflegeberatung bundesweit über spezialisierte Dienstleister an. Versicherte können sich direkt an die Pflegekasse wenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Beratung ist neutral, unabhängig und kostenfrei. Sie hilft dabei, die komplexen Regelungen der Pflegeversicherung zu verstehen und die optimale Versorgung zu organisieren.
Kompetente Unterstützung vor Ort.
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Beantragung eines Pflegegrades. Dieser Antrag kann formlos bei der SECURVITA Pflegekasse gestellt werden – telefonisch unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 600 3000, schriftlich per Post oder E-Mail an mail@securvita-bkk.de. Es genügt die Mitteilung: "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage einen Pflegegrad".
Nach Eingang des Antrags beauftragt die SECURVITA den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter des MD vereinbart innerhalb kurzer Zeit einen Termin für die Pflegebegutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet und zwischen 30 und 90 Minuten dauert. Bei der Begutachtung wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Das Ergebnis der Begutachtung wird in Form eines Pflegegutachtens dokumentiert, auf dessen Grundlage die SECURVITA über den Pflegegrad entscheidet. Die Entscheidung muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung mitgeteilt werden. Bei Verzögerung kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Versicherte erhalten den Pflegegrad-Bescheid schriftlich zusammen mit dem Gutachten. Bei Bewilligung eines Pflegegrades gelten die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Pflegegrad formlos beantragen.
Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen, die allein oder mit einer Person zusammenleben, die im Notfall nicht helfen kann, ein hohes Maß an Sicherheit. Die SECURVITA Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Basistarif eines Hausnotrufs in Höhe von bis zu 25,50 Euro monatlich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruch auf Kostenübernahme besteht ab Pflegegrad 1, wenn die pflegebedürftige Person in der Lage ist, den Hausnotruf zu bedienen, einen Großteil der Zeit allein oder mit Personen zusammenlebt, die im Notfall keine Hilfe holen können, und aufgrund ihrer Situation jederzeit mit einer Notsituation gerechnet werden muss. Zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr können einmalige Anschlusskosten von 10 bis 80 Euro anfallen, die ebenfalls von der Pflegekasse übernommen werden können.
Zusatzleistungen wie die Schlüsselhinterlegung, mobile Notrufsysteme oder zusätzliche Funktasten müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden. Viele Anbieter bieten jedoch Komplettpakete an, die optimal auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss eines Vertrages verschiedene Anbieter zu vergleichen und sich bei der SECURVITA über zugelassene Vertragspartner zu informieren.
Hausnotruf schafft Sicherheit zu Hause.
Seit einiger Zeit übernimmt die Pflegeversicherung auch Kosten für digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Dabei handelt es sich um technische Anwendungen, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützen. Die SECURVITA Pflegekasse erstattet ab Januar 2025 bis zu 53 Euro monatlich für zugelassene digitale Pflegeanwendungen und die dazugehörigen ergänzenden Unterstützungsleistungen.
Zu den DiPA können beispielsweise Apps zur Sturzprävention, zur Gedächtnisförderung oder zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme gehören. Auch digitale Schulungsprogramme für pflegende Angehörige fallen in diese Kategorie. Wichtig ist, dass die Anwendungen im offiziellen DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Pflegegrad – alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf diese Leistung.
Digitale Helfer im Pflegealltag.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sollen sicherstellen, dass die Versorgung angemessen ist. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Der Beratungseinsatz wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Kosten übernimmt die SECURVITA Pflegekasse direkt. Die Berater schauen sich die Pflegesituation an, geben praktische Tipps, informieren über Hilfsmittel und entlastende Angebote und dokumentieren den Zustand der pflegebedürftigen Person. Versicherte, die Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen beziehen, sind nicht verpflichtet, aber können den Beratungseinsatz auf Wunsch ebenfalls in Anspruch nehmen.
Regelmäßige Beratung sichert Qualität.
Die SECURVITA Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Demenz, Ernährung im Alter, Rückenschonung bei der Pflege und rechtliche Fragen rund um die Pflege. Die Schulungen können als Gruppenkurse oder als individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld stattfinden.
Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist freiwillig und unabhängig vom Pflegegrad möglich – auch ohne dass bereits ein Pflegegrad bewilligt wurde. Die Kurse werden von erfahrenen Pflegefachkräften geleitet und sind auf die praktischen Bedürfnisse im Pflegealltag zugeschnitten. Interessierte können sich direkt bei der SECURVITA über aktuelle Kursangebote informieren. Viele Kurse werden in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen oder ambulanten Pflegediensten angeboten.
Praktisches Wissen für Angehörige.
Personen, die Angehörige pflegen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse. Diese Beiträge sichern die spätere Rente der Pflegeperson ab und würdigen die gesellschaftlich wichtige Tätigkeit der häuslichen Pflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen die Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die SECURVITA Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson. Auch eine Unfallversicherung besteht automatisch für pflegende Angehörige – diese greift bei Unfällen während der Pflege oder auf dem Weg zur gepflegten Person. Die soziale Absicherung erfolgt automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Pflege zählt für die Rente.
Die SECURVITA Krankenkasse hat ihren Hauptsitz in Würzburg, die Verwaltung für Versichertenfragen befindet sich jedoch nach wie vor in Hamburg. Die Besucheradresse lautet: Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg. Die Öffnungszeiten für persönliche Besuche sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für postalische Anfragen gilt die Anschrift: Postfach 10 58 29, 20039 Hamburg.
Die kostenlose Service-Hotline der SECURVITA ist unter der Nummer 0800 600 3000 erreichbar. Dieser Service ist aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz gebührenfrei verfügbar. Für allgemeine Anfragen steht die zentrale Telefonnummer +49 40 3347 7 zur Verfügung, per Fax ist die Krankenkasse unter +49 40 3347 9000 erreichbar. E-Mail-Anfragen können an mail@securvita-bkk.de gerichtet werden.
Für spezielle Anliegen von Arbeitgebern existiert ein separater Firmenservice, der unter der Telefonnummer 040-3347 8080 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) erreichbar ist. Die Faxnummer für den Firmenservice lautet 040/33 47 9 82 38, die E-Mail-Adresse firmenservice@securvita-bkk.de. Dieser Service unterstützt Arbeitgeber bei Fragen zur Beitragsabrechnung, Meldeverfahren und sozialversicherungsrechtlichen Themen.
Schnell erreichbar per Hotline.
Die SECURVITA Krankenkasse zeichnet sich durch besondere Schwerpunkte im Bereich der Naturheilverfahren und komplementären Medizin aus. Nach mehreren wegweisenden Urteilen des Bundessozialgerichts darf die SECURVITA ihren Versicherten erweiterte Leistungen in den besonderen Therapierichtungen anbieten, darunter Anthroposophische Medizin, Homöopathie und weitere naturheilkundliche Verfahren. Diese Zusatzangebote gehen über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus.
Im Bereich der Pflege bedeutet dies, dass die SECURVITA bei der Auswahl von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen auch Anbieter berücksichtigt, die auf ganzheitliche Pflegekonzepte spezialisiert sind. Versicherte, die Wert auf naturheilkundliche Begleitung in der Pflege legen, finden bei der SECURVITA kompetente Ansprechpartner. Die Pflegekasse arbeitet mit einem Netzwerk aus Pflegediensten zusammen, die verschiedene Pflegephilosophien vertreten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Präventionsberatung und Gesundheitsförderung. Die SECURVITA unterstützt ihre Versicherten mit Zuschüssen zu Präventionskursen, professioneller Zahnreinigung und verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen. Im Pflegebereich bedeutet dies auch, dass präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit besonders gefördert werden. Dazu gehören Sturzvermeidungsprogramme, Ernährungsberatung für Senioren und Bewegungsangebote.
Ganzheitliche Ansätze ergänzen die Pflege.
Wichtig zu wissen ist, dass die SECURVITA Krankenkasse seit Februar 2018 aufgrund einer Satzungsänderung durch das Bundesversicherungsamt nicht mehr in allen Bundesländern für Neuaufnahmen geöffnet ist. In den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Saarland können sich neue Versicherte nicht mehr bei der SECURVITA anmelden. Bestehende Mitgliedschaften aus diesen Bundesländern bleiben jedoch uneingeschränkt gültig und alle Leistungen stehen weiterhin zur Verfügung.
In allen anderen Bundesländern ist die SECURVITA nach wie vor für neue Mitglieder geöffnet. Die Einschränkung betrifft ausschließlich die Neuaufnahme von Versicherten mit Wohnsitz in den drei genannten Bundesländern. Wer bereits bei der SECURVITA versichert ist und in eines dieser Bundesländer umzieht, kann seine Mitgliedschaft problemlos fortsetzen. Diese Regelung gilt auch für die Pflegeversicherung – alle Pflegeleistungen werden unabhängig vom Wohnort bundesweit gewährt.
Regionale Besonderheiten beachten.
Wenn die SECURVITA Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad ablehnt oder einen niedrigeren Pflegegrad bewilligt als erwartet, haben Versicherte das Recht zum Widerspruch. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich bei der SECURVITA eingelegt werden. Es ist empfehlenswert, den Widerspruch zu begründen und auf konkrete Punkte im Gutachten hinzuweisen, die möglicherweise nicht korrekt erfasst wurden.
Bei einem Widerspruch wird die Entscheidung erneut geprüft. In vielen Fällen findet eine zweite Begutachtung statt, bei der die Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Pflegesituation genauer darzustellen. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, wird der Pflegegrad rückwirkend zum ursprünglichen Antragsdatum bewilligt. Bei einer Ablehnung des Widerspruchs erhalten Versicherte einen Widerspruchsbescheid, gegen den innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erhoben werden kann. Das Klageverfahren ist für Versicherte kostenfrei.
Es ist ratsam, sich bei einem Widerspruchsverfahren professionell beraten zu lassen. Die SECURVITA bietet selbst Pflegeberatung an, darüber hinaus können unabhängige Pflegeberater, Sozialverbände wie der VdK oder spezialisierte Pflegestützpunkte Unterstützung bieten. Eine sorgfältige Dokumentation des Pflegebedarfs durch ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche ist für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren sehr hilfreich.
Widerspruch gut vorbereitet einlegen.
Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden. Dieser Antrag läuft nach dem gleichen Verfahren ab wie der Erstantrag: formlose Mitteilung an die SECURVITA Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und anschließende Entscheidung über den neuen Pflegegrad. Bei Bewilligung gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Ein Höherstufungsantrag ist besonders dann sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat, neue Erkrankungen hinzugekommen sind, die Selbstständigkeit in mehreren Bereichen abgenommen hat oder der Pflegeaufwand erheblich gestiegen ist. Es gibt keine Wartefristen oder Sperrfristen für einen Höherstufungsantrag – theoretisch kann dieser auch kurz nach der Erstbewilligung gestellt werden, wenn sich die Situation verändert hat.
Viele Pflegebedürftige entscheiden sich für Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Kombination bietet Flexibilität und ermöglicht es, professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst mit der Pflege durch Angehörige zu verbinden. Die Berechnung erfolgt prozentual: Wenn beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, reduziert sich das Pflegegeld auf 60 Prozent.
Bei der SECURVITA können Versicherte die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel gestalten und bei Bedarf anpassen. Eine Änderung ist in der Regel zum Monatswechsel möglich. Es ist empfehlenswert, die Aufteilung regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Situation anzupassen. Besonders bei saisonalen Schwankungen im Pflegebedarf oder bei Krankheit der pflegenden Angehörigen kann eine flexible Anpassung sehr hilfreich sein.
Zusätzlich zu den Kombinationsleistungen können der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie die Leistungen der Tages- und Nachtpflege in vollem Umfang genutzt werden. Diese werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Durch geschickte Kombination verschiedener Leistungen lässt sich eine optimale Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung der pflegenden Angehörigen erreichen.
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Ein häufiges Missverständnis betrifft den Umgang mit nicht genutzten Pflegeleistungen. Während das Pflegegeld monatlich ausgezahlt wird und zur freien Verfügung steht, verfallen nicht genutzte Pflegesachleistungen am Monatsende. Anders verhält es sich beim Entlastungsbetrag: Dieser kann angespart und in den folgenden Monaten des Kalenderjahres sowie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Wenn beispielsweise der Entlastungsbetrag im Januar und Februar nicht genutzt wurde, stehen im März 393 Euro zur Verfügung. Diese Regelung ermöglicht es, größere Anschaffungen oder Leistungen zu finanzieren, die den monatlichen Betrag übersteigen – etwa eine einwöchige Kurzzeitpflege oder die Anschaffung eines elektrischen Pflegebettes für zu Hause. Die SECURVITA Pflegekasse informiert ihre Versicherten regelmäßig über den aktuellen Stand des Entlastungsbetrags.
Für einen reibungslosen Pflegealltag empfiehlt es sich, wichtige Dokumente gut zu organisieren. Bewahren Sie alle Bescheide der SECURVITA Pflegekasse übersichtlich auf und notieren Sie sich wichtige Fristen, etwa für Beratungseinsätze oder die Einreichung von Rechnungen für den Entlastungsbetrag. Ein Pflegeordner mit Unterteilungen für verschiedene Themen (Bescheide, Rechnungen, Gutachten, Verträge mit Pflegediensten) sorgt für Übersicht.
Nutzen Sie die kostenlose Service-Hotline der SECURVITA bei Fragen und Unklarheiten. Die Mitarbeiter können verbindliche Auskünfte zu Leistungsansprüchen geben, bei der Antragstellung helfen und Kontakte zu Pflegediensten vermitteln. Bei komplexen Fragen ist es oft hilfreich, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren – entweder telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause.
Informieren Sie sich regelmäßig über Neuerungen in der Pflegeversicherung. Die SECURVITA informiert ihre Versicherten über wichtige Änderungen, etwa durch das Versichertenmagazin oder auf der Webseite. Da sich die Pflegeleistungen regelmäßig erhöhen und neue Angebote hinzukommen, lohnt es sich, auf dem Laufenden zu bleiben. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Die SECURVITA Krankenkasse bietet ihren Versicherten als integrierte Pflegekasse umfassende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Mit rund 208.000 Versicherten gehört sie zu den mittelgroßen gesetzlichen Krankenkassen und zeichnet sich durch besondere Schwerpunkte im Bereich der Naturheilverfahren und ganzheitlichen Versorgung aus.
Zentrale Leistungen der SECURVITA Pflegekasse umfassen:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege durch ambulante Dienste: 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade zur Finanzierung zusätzlicher Unterstützungsangebote
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro pro Jahr
Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Versorgung: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege mit gestaffelten Zuschüssen zum Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit Zuschüssen bis 4.180 Euro pro Maßnahme
Hausnotruf mit monatlicher Kostenübernahme von bis zu 25,50 Euro
Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Wichtige Kontaktdaten der SECURVITA Pflegekasse:
Kostenlose Service-Hotline: 0800 600 3000
Zentrale Telefonnummer: +49 40 3347 7
E-Mail: mail@securvita-bkk.de
Postanschrift: Postfach 10 58 29, 20039 Hamburg
Besucheradresse: Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr
Antragstellung und wichtige Fristen: Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt formlos bei der SECURVITA Pflegekasse. Nach Antragstellung beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Die Entscheidung über den Pflegegrad muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung erfolgen. Bei Bewilligung gelten die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Versicherte haben bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung die Möglichkeit zum Widerspruch innerhalb eines Monats.
Beitragssätze ab Juli 2025: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SECURVITA beträgt 3,9 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 18,5 Prozent. Für die Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Beitragssätze zwischen 2,6 und 4,2 Prozent, abhängig von der Anzahl der Kinder.
Besondere Hinweise: Die SECURVITA ist seit Februar 2018 nicht mehr für Neuaufnahmen in den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Saarland geöffnet. Bestehende Mitgliedschaften bleiben jedoch uneingeschränkt gültig, und alle Pflegeleistungen werden bundesweit gewährt. Die SECURVITA zeichnet sich durch ihre Schwerpunkte im Bereich der Naturheilverfahren und komplementären Medizin aus, was sich auch in der Auswahl der Kooperationspartner im Pflegebereich widerspiegelt.
Die SECURVITA Pflegekasse unterstützt ihre Versicherten mit professioneller Pflegeberatung, transparenter Leistungsgewährung und einem umfassenden Service. Durch die bundesweite kostenlose Hotline und verschiedene Kontaktmöglichkeiten ist die Pflegekasse gut erreichbar. Die regelmäßigen Leistungserhöhungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angemessen unterstützt werden.
Häufige Fragen und Antworten