Krankenhausreform: Vergütung für neue Basisversorger ab 2027 steht

Benedikt Hübenthal
Vergütung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ab 2027 beschlossen

Im deutschen Gesundheitssystem ist ein zentraler Meilenstein für die Neuordnung der Kliniklandschaft erreicht: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf ein gemeinsames Vergütungsmodell für künftige sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen geeinigt. Damit steht das finanzielle Fundament für eine neue Form der wohnortnahen medizinischen und pflegerischen Grundversorgung, die ab Januar 2027 an den Start gehen soll.

Mehr Sicherheit für kleinere Kliniken und Patienten

Die sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nach Paragraph 115g SGB V verbinden ambulante, stationäre Basisbehandlungen und pflegerische Angebote unter einem gemeinsamen Dach. Sie sollen vor allem kleineren Krankenhäusern in ländlichen Regionen eine verlässliche Zukunftsperspektive bieten, wenn diese die spezialisierten Kriterien der neuen bundesweiten Leistungsgruppen nicht vollumfänglich erfüllen können.

Die Neuregelung schafft Planungssicherheit für Träger und Kostenträger gleichermaßen. Nach Angaben der beteiligten Verbände stützt sich das System auf unabhängige Datenanalysen und setzt auf eine Kombination aus Vorhaltefinanzierung und aufwandsbezogenen Pauschalen.

Das Vergütungsmodell im Detail

Für die ersten drei Betriebsjahre gelten bundesweit festgelegte Vergütungssätze, die jährlich dynamisch an die Kostenentwicklung angepasst werden:

  • Feste Vorhaltefinanzierung: Für jedes finanzierungsrelevante Bett erhalten die Einrichtungen eine jährliche Strukturpauschale in Höhe von rund 182.734 Euro. Diese Komponente stellt sicher, dass die Grundkosten für Personal und Infrastruktur auch unabhängig von der reinen Bettenbelegung gedeckt sind.
  • Sachkostenpauschale: Ergänzend wird für jeden vollstationären Belegungstag eine Pauschale von 95 Euro abgerechnet.
  • Koppelung an Fallwerte: Beide Vergütungselemente werden künftig an die Veränderungsrate des bundesweiten Basisfallwerts gekoppelt, um Kostensteigerungen im Klinikbetrieb auszugleichen.

Fokus auf Geriatrie und Innere Medizin

Das Leistungsspektrum der neuen Zentren konzentriert sich gezielt auf häufige, nicht-komplexe Erkrankungen. Im Mittelpunkt stehen die Allgemeine Innere Medizin sowie geriatrische Behandlungen älterer Patientinnen und Patienten – etwa bei Infektionen, Stoffwechselentgleisungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Atemwegsbeschwerden wie COPD.

Gleichzeitig können die Häuser auch ambulante Operationen und Hybrid-Leistungen erbringen. Durch die enge Verzahnung von stationärer Kurzzeitbehandlung, ambulanter Facharztmedizin und pflegerischen Angeboten soll vermieden werden, dass pflegebedürftige oder hochbetagte Menschen für Routinebehandlungen weite Wege in entfernte Schwerpunktkliniken auf sich nehmen müssen.

Ausblick: Startschuss fällt Anfang 2027

Mit der Einigung auf die Vergütung ist der formale Rahmen für die Umwandlung bestehender Standorte geschaffen. In den kommenden Monaten liegt es nun an den Bundesländern und Krankenhausträgern, die regionalen Versorgungspläne zu konkretisieren. Die ersten sektorenübergreifenden Einrichtungen werden voraussichtlich im Januar 2027 ihren regulären Betrieb aufnehmen.

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