Krisenresilienz im Gesundheitswesen: Wichtiges Sicherstellungsgesetz verzögert sich

Benedikt Hübenthal
GeSiG verzögert sich: Neues Krisen-Gesetz für das Gesundheitswesen kommt später

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor gewaltigen Herausforderungen: Pandemien, Extremwetterereignisse, Cyberangriffe und eine veränderte geopolitische Sicherheitslage erfordern eine nie dagewesene Krisenfestigkeit. Um diese zu gewährleisten, plant die Bundesregierung das sogenannte Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG). Doch der ambitionierte Zeitplan gerät nun ins Wanken.

Gesetzentwurf lässt auf sich warten

Ursprünglich sollte der Entwurf für das weitreichende Gesetz bereits in diesem Sommer präsentiert werden. Wie aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bekannt wurde, verschiebt sich die Vorlage jedoch. Nun wird ein Entwurf für spätestens Spätsommer 2026 anvisiert, damit das Gesetz Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Dies soll eine historische Lücke in den Sicherstellungsgesetzen schließen.

Warum ein neues Gesetz zur Krisenresilienz?

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Gesundheitswesen in extremen Ausnahmesituationen schnell an seine Belastungsgrenzen stößt. Laut dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium wachsen Gesundheitsschutz und Sicherheitspolitik heutzutage immer enger zusammen. Das GeSiG soll daher sicherstellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste auch unter außergewöhnlicher Belastung voll handlungs- und leistungsfähig bleiben. Spontane Ad-hoc-Lösungen, wie sie oft in der Vergangenheit nötig waren, sollen durch verbindliche, gut durchdachte Regelungen ersetzt werden.

Die Kernpunkte des Gesundheitssicherstellungsgesetzes

Um im Ernstfall gewappnet zu sein, sieht das geplante Gesetz umfassende Strukturveränderungen vor. Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Klare Zuständigkeiten: Ein gemeinsames Lageverständnis und belastbare Kommunikationswege zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsakteuren.
  • Ressourcenmanagement: Die gezielte Bevorratung von medizinischen Gegenmaßnahmen, um Lieferengpässe in Krisenzeiten zu überbrücken.
  • Skalierbarkeit: Die Möglichkeit, Behandlungskapazitäten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen bei Bedarf rasant hochzufahren.
  • Personalübersicht: Eine systematische Erfassung des verfügbaren Gesundheitspersonals zur optimalen Koordination.

Ärzteschaft mahnt zur Eile

Die Verzögerung des Gesetzesentwurfs stößt bei Medizinern auf Besorgnis. Der Deutsche Ärztetag betonte bereits im Mai in Hannover, dass das Gesetz als umfassendes Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz konzipiert werden müsse. Die Delegierten forderten eindringlich, die rechtlichen Grundlagen ohne weitere Verzögerungen zu verabschieden. Eine robuste Gesundheitsversorgung dulde keinen Aufschub, da die Bedrohungsszenarien real und allgegenwärtig seien.

Für Pflegekräfte, Ärzte und Patienten bleibt nun abzuwarten, wie detailliert der Entwurf im Spätsommer ausfallen wird und wie schnell die Umsetzung in der Praxis erfolgen kann.

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