Patientenrechtegesetz vor Reform: Grüne fordern radikalen Schutz bei Behandlungsfehlern

Djamal Sadaghiani
Patientenrechtegesetz 2.0: Grüne planen neue Regeln bei Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler sind in deutschen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen leider keine Seltenheit. Doch wer als Patient oder Pflegebedürftiger zu Schaden kommt, steht oft vor einer schier unüberwindbaren Hürde: der Beweislast. Genau hier setzt ein neuer Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion im Bundestag an, der das veraltete Patientenrechtegesetz von 2013 grundlegend reformieren soll.

Die Beweislast als größte Hürde

Bislang müssen Patienten nachweisen, dass ein Fehler vorlag und dieser ursächlich für den erlittenen Schaden war. Ohne medizinisches Fachwissen und vollständigen Zugang zu den eigenen Akten ist dies ein kräftezehrender Prozess. Laut dem AOK-Bundesverband stellt diese Regelung für Geschädigte eine kaum überwindbare Hürde dar.

Die Grünen fordern nun eine deutliche Beweislasterleichterung. Künftig soll für Betroffene eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichen, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dies würde die Position der Patienten massiv stärken.

Verantwortung der Klinikleitung statt einzelner Pflegekräfte

Ein zentraler Aspekt des neuen Entwurfs betrifft die sogenannte Organisationsverantwortung. Oft entstehen Behandlungsfehler nicht durch das bewusste Fehlverhalten einer einzelnen Pflegekraft oder eines Arztes, sondern durch strukturelle Probleme wie Personalmangel, mangelhafte Einarbeitung oder unklare Abläufe.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass in solchen Fällen künftig die Leitung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in die Pflicht genommen wird. Dies entlastet das ohnehin stark beanspruchte medizinische und pflegerische Personal vor Ort, das bisher häufig als Sündenbock für schlechte Rahmenbedingungen herhalten musste.

Weitere Kernpunkte der geplanten Reform:

  • Verbesserte Akteneinsicht: Patienten sollen schneller und vollständiger Zugang zu ihren Behandlungsunterlagen erhalten.
  • Lückenlose Dokumentation: Nachträgliche Änderungen in Patientenakten müssen transparent und manipulationssicher nachvollziehbar sein.
  • Unabhängige Gutachter: Die gesetzliche Verankerung eines qualitätsgesicherten Gutachterwesens soll für mehr Fairness bei der Aufklärung sorgen.

Ein längst überfälliger Schritt?

Dass Handlungsbedarf besteht, belegen alarmierende Zahlen: Nach Schätzungen des Medizinischen Dienstes Bund werden jährlich Hunderttausende Menschen in Deutschland durch vermeidbare Fehler geschädigt. Die Folgekosten für das Gesundheitssystem gehen in die Milliarden.

In einer Zeit, in der der Kostendruck im Gesundheitswesen stetig steigt und Abläufe immer weiter verdichtet werden, wächst auch das Risiko für Fehler. Ein modernisiertes Patientenrechtegesetz könnte hier den dringend benötigten Schutzschirm für Patienten und Pflegebedürftige bieten – und gleichzeitig das Pflegepersonal rechtlich absichern.

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