Der Erhalt der eigenen Mobilität ist im Alter ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. Wenn die Beine schwächer werden, Gelenkerkrankungen wie Arthrose schmerzen oder Atemwegserkrankungen längere Fußwege unmöglich machen, drohen oft Isolation und der Verlust der Selbstständigkeit. Der Weg zum Supermarkt, der Besuch beim Arzt oder der kurze Ausflug in den Park werden zu unüberwindbaren Hürden. In genau diesen Fällen kann ein Elektromobil (oft auch als Seniorenmobil oder Scooter bezeichnet) oder ein Elektrorollstuhl den Alltag revolutionieren und Ihnen ein großes Stück Freiheit zurückgeben.
Viele Senioren und deren Angehörige scheuen jedoch die hohen Anschaffungskosten, die für ein hochwertiges Elektromobil schnell mehrere tausend Euro betragen können. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die gesetzliche Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für ein solches Hilfsmittel zu übernehmen. Ein Elektromobil kann vom Arzt auf Rezept verordnet werden.
Dieser umfassende Ratgeber führt Sie detailliert durch den gesamten Prozess. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche medizinischen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie Sie das Rezept richtig ausstellen lassen, wie Sie den Antrag bei der Krankenkasse erfolgreich einreichen und was Sie tun können, falls Ihr Antrag im ersten Schritt abgelehnt wird.
Ein Elektromobil schenkt im Alltag neue Unabhängigkeit
Um zu verstehen, warum und wann die Krankenkasse zahlt, ist ein kurzer Blick auf die Gesetzeslage wichtig. Die Basis für die Kostenübernahme bildet das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Genauer gesagt regelt § 33 SGB V den Anspruch von Versicherten auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Laut Gesetz haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um:
den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
eine bestehende Behinderung auszugleichen.
Ein Elektromobil fällt in die dritte Kategorie: Es dient dem Behinderungsausgleich. Die Krankenkasse ist dafür zuständig, Ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Zu diesen Grundbedürfnissen gehört in der deutschen Rechtsprechung ausdrücklich auch die Erschließung des Nahbereichs rund um die eigene Wohnung. Wenn Sie also nicht mehr in der Lage sind, kurze Strecken zu Fuß zurückzulegen (zum Beispiel zum nächsten Supermarkt, zur Apotheke oder zum Arzt), muss die Krankenkasse ein Hilfsmittel zur Verfügung stellen, das diese ausgefallene Körperfunktion (das Gehen) kompensiert.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse. Während die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (wie einen Treppenlift oder einen Badewannenlift) zuständig ist, fällt die Sicherstellung der Mobilität außerhalb der Wohnung in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist für die Beantragung eines Elektromobils daher nicht zwingend erforderlich, auch wenn er bei der Argumentation für Ihre allgemeine Einschränkung hilfreich sein kann.
Bevor Sie den Arzt aufsuchen, sollten Sie wissen, ob für Ihre individuelle Situation ein Elektromobil oder ein Elektrorollstuhl die bessere Wahl ist. Beide Fahrzeuge dienen der Mobilität, richten sich aber an unterschiedliche Bedürfnisse und stellen unterschiedliche Anforderungen an den Nutzer.
Das Elektromobil (Scooter) wird über eine Lenksäule mit beiden Händen gesteuert, ähnlich wie ein Fahrrad oder ein Motorroller. Es ist primär für den Außenbereich konzipiert. Um ein Elektromobil sicher führen zu können, benötigen Sie ausreichend Kraft in beiden Armen und Händen sowie eine gute Rumpfstabilität, um aufrecht auf dem Sitz zu bleiben. Elektromobile haben oft einen größeren Wendekreis und sind für die Nutzung innerhalb der eigenen Wohnung in der Regel zu sperrig.
Der Elektrorollstuhl hingegen wird meist über einen Joystick gesteuert, der in der Armlehne integriert ist. Er kann mit nur einer Hand (oder sogar mit dem Kinn oder anderen Spezialsteuerungen) bedient werden. Ein Elektrorollstuhl ist extrem wendig, dreht sich fast auf der Stelle und ist ausdrücklich auch für den Innenbereich (die eigene Wohnung) gedacht. Die Krankenkasse bewilligt einen Elektrorollstuhl in der Regel dann, wenn die Kraft in den Armen für ein Elektromobil nicht mehr ausreicht oder wenn das Hilfsmittel zwingend auch innerhalb der Wohnung benötigt wird, weil der Versicherte auch dort gehunfähig ist.
Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes werden beide Fahrzeugtypen unter der Produktgruppe 18 (Krankenfahrstühle) geführt. Das Elektromobil findet sich meist unter der spezifischen Hilfsmittelnummer 18.51.05.xxxx.
Elektromobile eignen sich ideal für den Außenbereich
Elektrorollstühle sind wendig und perfekt für Innenräume
Die Krankenkasse genehmigt ein Elektromobil auf Rezept nicht als Komfort-Fahrzeug für Spazierfahrten, sondern ausschließlich als medizinisch notwendiges Hilfsmittel. Damit die Kosten übernommen werden, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Gehunfähigkeit oder starke Einschränkung: Sie können sich aus eigener Kraft (auch mit Gehhilfen wie Rollator oder Krücken) nicht mehr im Nahbereich Ihrer Wohnung bewegen. Die Strecke, die Sie noch schmerzfrei oder sicher zurücklegen können, ist extrem limitiert (oft wird von weniger als 50 bis 100 Metern gesprochen).
Fehlende Alternativen: Die Nutzung eines manuellen Greifreifenrollstuhls ist Ihnen nicht möglich, da Ihnen beispielsweise die Kraft in den Armen fehlt oder eine Herzerkrankung die körperliche Anstrengung verbietet.
Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen in der Lage sein, das Elektromobil sicher im Straßenverkehr zu führen. Das bedeutet: Ausreichende Sehkraft, ausreichendes Hörvermögen, Reaktionsfähigkeit und geistige Klarheit (keine fortgeschrittene Demenz), um Verkehrsregeln zu erkennen und zu befolgen.
Unterbringungsmöglichkeit: Sie müssen nachweisen können, dass Sie einen sicheren, witterungsgeschützten Stellplatz für das Elektromobil haben (z. B. Garage, absperrbarer Schuppen, ebenerdiger Hausflur) und dass dort eine Steckdose zum Aufladen der Batterie vorhanden ist. Aus Brandschutzgründen verbieten viele Vermieter das Abstellen im Treppenhaus.
Wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen (insbesondere die geistige Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr) vom Gutachter der Krankenkasse angezweifelt wird, droht eine Ablehnung.
Der Prozess von der ersten Idee bis zur Auslieferung des Fahrzeugs erfordert etwas Geduld und die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge. Gehen Sie strukturiert vor, um Fehler zu vermeiden, die zu einer Ablehnung führen könnten.
Schritt 1: Das Gespräch mit dem Hausarzt oder Facharzt
Der erste Weg führt Sie zu Ihrem behandelnden Arzt. Das kann der Hausarzt, ein Orthopäde oder ein Neurologe sein. Schildern Sie ihm detailliert Ihre Einschränkungen im Alltag. Erklären Sie, dass Sie das Haus kaum noch verlassen können und warum ein Rollator nicht mehr ausreicht. Bitten Sie den Arzt um die Ausstellung eines Rezeptes (Muster 16) für ein Elektromobil.
Schritt 2: Die korrekte Ausstellung des Rezeptes
Ein einfaches "Elektromobil erbeten" auf dem Rezept reicht nicht aus. Die Krankenkassen prüfen die Verordnungen sehr streng. Das Rezept muss extrem präzise formuliert sein. Folgende Punkte müssen zwingend auf dem Kassenrezept vermerkt sein:
Die genaue Diagnose (z. B. schwere Gonarthrose beidseitig, fortgeschrittene COPD, Herzinsuffizienz NYHA III).
Das genaue Hilfsmittel (z. B. "Elektromobil 6 km/h, 4-rädrig").
Die Hilfsmittelnummer (z. B. 18.51.05.1xxx).
Eine kurze Begründung der medizinischen Notwendigkeit (z. B. "Wegfall der Gehfähigkeit im Nahbereich, Nutzung eines manuellen Rollstuhls aufgrund von Schulterarthrose nicht möglich").
Schritt 3: Der Gang zum Sanitätshaus
Mit diesem Rezept gehen Sie nicht direkt zur Krankenkasse, sondern zu einem zertifizierten Sanitätshaus. Das Sanitätshaus ist der direkte Vertragspartner der Krankenkassen. Achten Sie darauf, dass das Sanitätshaus Verträge mit Ihrer speziellen Krankenkasse hat. Die Experten vor Ort werden Sie beraten und mit Ihnen verschiedene Modelle testen. Es ist elementar wichtig, dass Sie probesitzen und prüfen, ob Sie die Lenksäule sicher bedienen können.
Schritt 4: Kostenvoranschlag und Einreichung
Das Sanitätshaus erstellt nach der Auswahl des passenden Standard-Modells einen Kostenvoranschlag. Diesen reicht das Sanitätshaus zusammen mit dem ärztlichen Rezept und oft einem zusätzlichen Begründungsbogen direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie als Patient müssen sich um diesen bürokratischen Schritt in der Regel nicht kümmern.
Schritt 5: Prüfung durch den MDK und Genehmigung
Die Krankenkasse prüft nun den Antrag. Häufig wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet, um die Notwendigkeit gutachterlich zu bewerten. Manchmal erfolgt dies nach Aktenlage, manchmal bittet der MDK um einen Hausbesuch oder eine telefonische Rücksprache. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie den Bewilligungsbescheid, und das Sanitätshaus liefert das Elektromobil zu Ihnen nach Hause aus.
Der erste Schritt führt immer zum Hausarzt
Eine der häufigsten Fragen von Senioren lautet: "Was kostet mich das Elektromobil letztendlich?" Wenn die Krankenkasse den Antrag genehmigt, übernimmt sie die Kosten für die Anschaffung (oder die Miete) eines sogenannten Standardmodells. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Versorgung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein muss.
Die gesetzliche Zuzahlung:
Wie bei fast allen Hilfsmitteln und Medikamenten fällt auch bei einem Elektromobil die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Da ein Elektromobil immer teurer als 100 Euro ist, zahlen Sie im Normalfall exakt 10 Euro gesetzliche Zuzahlung. Wenn Sie durch eine chronische Erkrankung von Zuzahlungen befreit sind (Befreiungsausweis liegt vor), entfallen auch diese 10 Euro.
Das Kassenmodell (6 km/h):
Krankenkassen finanzieren in der Regel Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Diese Geschwindigkeit entspricht einem zügigen Schritttempo und wird vom Gesetzgeber als völlig ausreichend erachtet, um den Nahbereich zu erschließen. Kassenmodelle sind funktional, sicher und robust, verfügen jedoch nicht immer über Luxus-Ausstattungen wie Kapitäns-Sitze aus Echtleder, Federungen für schweres Gelände oder extreme Reichweiten.
Die wirtschaftliche Aufzahlung (Mehrkosten):
Oftmals wünschen sich Senioren ein komfortableres Modell, eine andere Farbe, einen bequemeren Sitz, einen Korb mit mehr Stauraum oder vor allem ein schnelleres Elektromobil (z. B. 15 km/h). Wenn Sie sich für ein Modell entscheiden, das über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht, ist dies problemlos möglich. Allerdings müssen Sie die Preisdifferenz zwischen dem Kassenmodell und Ihrem Wunschmodell selbst tragen. Dies nennt man wirtschaftliche Aufzahlung.
Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall einen Festbetrag (den Preis für das Standardmodell) an das Sanitätshaus. Den Rest der Rechnung begleichen Sie privat. Lassen Sie sich vom Sanitätshaus im Vorfeld genau vorrechnen, wie hoch die private Aufzahlung für Ihr Wunschmodell ausfallen würde. Unterschreiben Sie keine Mehrkostenvereinbarung, bevor Sie die genauen Zahlen kennen!
Ein Elektromobil muss regelmäßig an die Steckdose. Bei täglicher Nutzung summieren sich die Stromkosten für das Aufladen des Akkus über das Jahr hinweg. Ein Fakt, den viele Versicherte nicht kennen: Die Krankenkasse muss auch für die Betriebskosten des Hilfsmittels aufkommen. Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung zum § 33 SGB V.
Sie haben das Recht, sich die Stromkostenrückerstattung für Ihr ärztlich verordnetes Elektromobil oder Ihren Elektrorollstuhl von der Krankenkasse auszahlen zu lassen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Stellen Sie am Ende des Kalenderjahres einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf "Erstattung der Stromkosten für das Hilfsmittel".
Geben Sie in dem Schreiben Ihre Versichertennummer, die Hilfsmittelnummer und das Datum der Bewilligung an.
Einige Krankenkassen erstatten einen pauschalen Betrag (oft zwischen 2,50 Euro und 4,00 Euro pro Monat, also etwa 30 bis 48 Euro im Jahr).
Andere Kassen verlangen eine Berechnung. In diesem Fall multiplizieren Sie die Ladekapazität des Akkus (in kWh) mit der Anzahl der Ladezyklen pro Jahr und Ihrem aktuellen Strompreis (Cent pro kWh) laut Ihrem Stromanbieter.
Es lohnt sich, diesen Antrag jährlich zu stellen. Bewahren Sie sich eine Vorlage auf, um den Prozess in den Folgejahren abzukürzen.
Ein Elektromobil ist ein Gebrauchsgegenstand, der Verschleiß unterliegt. Reifen fahren sich ab, Akkus verlieren nach einigen Jahren an Kapazität, und auch die Elektronik kann einen Defekt erleiden. Wer zahlt, wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss?
Wenn Sie sich für das Kassenmodell entschieden haben, bleibt das Elektromobil in der Regel Eigentum der Krankenkasse (oder des Sanitätshauses) und wird Ihnen lediglich als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt. Das hat einen massiven Vorteil für Sie: Die Krankenkasse trägt alle Kosten für Reparaturen, Ersatzteile und notwendige Wartungen. Wenn der Akku defekt ist oder die Reifen erneuert werden müssen, kontaktieren Sie einfach Ihr Sanitätshaus. Dieses rechnet die Reparatur direkt mit der Kasse ab.
Achtung bei wirtschaftlicher Aufzahlung: Wenn Sie sich für ein teureres Premium-Modell mit privater Zuzahlung entschieden haben, übernehmen Krankenkassen Reparaturkosten oft nur bis zu der Höhe, die bei einem Standardmodell angefallen wäre. Die Differenz für teurere Ersatzteile müssen Sie dann unter Umständen selbst tragen. Klären Sie diesen Punkt unbedingt vor dem Kauf mit dem Sanitätshaus.
Die Versicherungsfrage:
Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie benötigen kein spezielles Kennzeichen. Es ist jedoch dringend angeraten, Ihre private Haftpflichtversicherung zu kontaktieren und sicherzustellen, dass Schäden, die Sie eventuell mit dem 6-km/h-Mobil verursachen (z. B. einen Kratzer an einem parkenden Auto), abgedeckt sind. In den meisten modernen Tarifen ist dies kostenfrei inkludiert.
Sollten Sie sich (meist mit privater Aufzahlung) für ein Elektromobil mit 10 km/h oder 15 km/h entscheiden, sieht die rechtliche Lage anders aus. Diese Fahrzeuge sind versicherungspflichtig. Sie müssen jährlich ein Mofakennzeichen (Versicherungskennzeichen) erwerben, das hinten am Fahrzeug angebracht wird. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 30 bis 50 Euro pro Jahr und müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Ein sicherer Stellplatz mit Steckdose ist Voraussetzung
Es ist leider keine Seltenheit, dass Krankenkassen den Erstantrag auf ein Elektromobil ablehnen. Oft geschieht dies aus formalen Gründen oder weil der MDK nach Aktenlage entschieden hat, dass die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend belegt ist. Eine Ablehnung ist jedoch nicht das Ende des Weges!
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid in der Post finden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Handeln Sie strukturiert:
Frist wahren: Reichen Sie sofort einen formlosen, schriftlichen Widerspruch ein. Ein einfacher Satz genügt zunächst: "Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach." Senden Sie dieses Schreiben am besten per Einwurf-Einschreiben.
Gründe analysieren: Lesen Sie den Ablehnungsbescheid genau durch. Warum wurde abgelehnt? Fehlt der Nachweis der Unterbringung? Zweifelt die Kasse an der Gehunfähigkeit? Wurde fälschlicherweise ein manueller Rollstuhl als Alternative vorgeschlagen?
Arzt ins Boot holen: Besprechen Sie die Ablehnungsgründe mit Ihrem behandelnden Arzt. Bitten Sie ihn um ein ausführliches ärztliches Attest, das genau die Punkte entkräftet, die die Krankenkasse angeführt hat. Wenn die Kasse meint, ein manueller Rollstuhl reiche aus, muss der Arzt detailliert attestieren, warum Ihnen die Nutzung eines Rollstuhls (z. B. wegen Arthrose in den Händen oder Herzschwäche) unmöglich ist.
Pflege- und Sozialverbände nutzen: Wenn Sie sich unsicher fühlen, holen Sie sich Hilfe. Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD, aber auch spezialisierte Pflegeberater, haben große Erfahrung im Verfassen von Widersprüchen und wissen genau, welche rechtlichen Formulierungen zum Erfolg führen.
Nach Einreichen der ausführlichen Begründung muss die Krankenkasse den Fall erneut prüfen, oft durch den sogenannten Widerspruchsausschuss. In sehr vielen Fällen wird einem gut begründeten Widerspruch stattgegeben.
Ein Elektromobil löst das Problem der Mobilität im Außenbereich. Doch was passiert, wenn Sie nach dem Ausflug wieder zu Hause ankommen? PflegeHelfer24 weiß aus der täglichen Beratungspraxis, dass Senioren ganzheitliche Lösungen benötigen, um sicher und selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können.
Wenn das Gehen schwerfällt, sind auch Treppen im Haus oder der Einstieg in die Badewanne oft massive Gefahrenquellen. Hier greifen andere Hilfsmittel und Fördertöpfe:
Der Treppenlift: Wenn Sie das Elektromobil benötigen, weil Ihnen das Laufen schwerfällt, ist das Treppensteigen im Haus meist ebenfalls ein Risiko. Ein Treppenlift ermöglicht den sicheren Zugang zu allen Etagen.
Der Badewannenlift oder barrierefreie Badumbau: Die Körperpflege muss sichergestellt sein. Ein Badewannenlift hilft beim Ein- und Ausstieg. Alternativ kann die Wanne zu einer ebenerdigen Dusche umgebaut werden.
Der Hausnotruf: Sicherheit auf Knopfdruck. Ein Hausnotrufsystem sorgt dafür, dass im Falle eines Sturzes in der Wohnung sofort Hilfe gerufen werden kann.
Wichtig zu wissen: Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern (Treppenlift, Badumbau), ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad. Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro (pro Person im Haushalt mit Pflegegrad) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts genutzt werden. Die Kosten für den Hausnotruf (die monatliche Grundgebühr von 25,50 Euro) werden ab Pflegegrad 1 ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.
Ein Treppenlift überwindet Hürden im eigenen Zuhause
Barrierefreie Umbauten erleichtern die tägliche Pflege
Um Ihnen den Ablauf noch einmal übersichtlich darzustellen, haben wir die wichtigsten Schritte in einer Checkliste zusammengefasst. Arbeiten Sie diese Punkte systematisch ab:
Voraussetzungen prüfen: Bin ich gehunfähig im Nahbereich? Kann ich das Fahrzeug geistig und körperlich sicher bedienen? Habe ich einen sicheren, ebenerdigen Abstellplatz mit Steckdose?
Arzttermin vereinbaren: Symptome schildern und Rezept (Muster 16) anfordern.
Rezept kontrollieren: Sind Diagnose, genaue Bezeichnung (z. B. Elektromobil 6 km/h) und die Hilfsmittelnummer vermerkt?
Sanitätshaus aufsuchen: Rezept vorlegen, Modelle probesitzen und auf einfache Bedienbarkeit der Lenksäule achten.
Antragstellung abwarten: Das Sanitätshaus erstellt den Kostenvoranschlag und reicht alles bei der Krankenkasse ein.
Bei Genehmigung: Klären, ob eine private Aufzahlung (für ein Premium-Modell) gewünscht ist.
Bei Ablehnung: Innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen und ärztliches Attest nachreichen.
Nach Erhalt: Jährlich die Rückerstattung der Stromkosten bei der Krankenkasse beantragen.
Versicherung prüfen: Bei 6 km/h-Modellen der privaten Haftpflichtversicherung Bescheid geben. (Bei 15 km/h-Modellen Versicherungskennzeichen kaufen).
Der Verlust der uneingeschränkten Gehfähigkeit ist ein tiefer Einschnitt im Leben eines jeden Menschen. Doch er muss nicht gleichbedeutend mit Einsamkeit und dem Verlust der Unabhängigkeit sein. Ein Elektromobil auf Rezept ist ein vom Gesetzgeber garantiertes Recht, um genau diese drohende Isolation zu verhindern.
Lassen Sie sich von bürokratischen Hürden nicht abschrecken. Der Weg über den Arzt, das Sanitätshaus und die Krankenkasse mag zunächst mühsam erscheinen, doch er lohnt sich. Wenn Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen und das ärztliche Rezept präzise formuliert ist, stehen Ihre Chancen auf eine vollständige Kostenübernahme für ein Kassenmodell exzellent.
Sprechen Sie offen mit Ihrem Hausarzt über Ihre Einschränkungen. Nutzen Sie die Expertise von zertifizierten Sanitätshäusern für das Probesitzen und scheuen Sie sich nicht davor, bei einer ungerechtfertigten Ablehnung konsequent Widerspruch einzulegen. Ihre Mobilität, Ihre Freiheit und Ihre aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind es wert, diesen Weg zu gehen. Sobald Sie das erste Mal mit Ihrem neuen Elektromobil selbstständig zum Bäcker, in den Park oder zu Freunden fahren, werden Sie spüren, wie viel Lebensqualität Ihnen dieses Hilfsmittel zurückgibt.
Wichtige Antworten auf einen Blick