Kürzungen bei Hybrid-DRG: Neue Vergütung soll Millionen sparen

Dominik Hübenthal
Hybrid-DRG: Vergütungsreform soll GKV-Millionen einsparen

Im deutschen Gesundheitssystem bahnt sich ein spürbarer Kurswechsel an: Die Vergütungsregeln für die erst vor wenigen Jahren eingeführten Hybrid-DRGs stehen vor tiefgreifenden Änderungen. Ambulant durchgeführte Operationen und Behandlungen, die ohne eine Übernachtung im Krankenhaus auskommen, sollen künftig nicht mehr über die spezielle sektorengleiche Pauschale vergütet werden. Stattdessen ist eine Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen. Dies soll dazu beitragen, das milliardenschwere Finanzdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar abzudämpfen.

Massive Einsparungen für die gesetzlichen Kassen

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums bringt die geplante Absenkung der Honorare auf das EBM-Niveau für Ein-Tages-Fälle eine erhebliche finanzielle Entlastung mit sich. Allein für das Jahr 2027 beziffert das Ministerium das Einsparpotenzial auf rund 235 Millionen Euro. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Katalogs, mit dem die Ausgabendynamik im Gesundheitswesen gebremst werden soll.

Die Neuregelung sieht vor, dass die bisherige sektorengleiche Pauschale ab 2027 ausschließlich dann greift, wenn Patientinnen und Patienten mindestens eine Nacht stationär im Krankenhaus verweilen. Erfolgt der Eingriff rein ambulant am selben Tag, sinkt die Vergütung auf das Niveau der vertragsärztlichen Gebührenordnung. Ab 2028 soll das System der Hybrid-DRGs nach den vorliegenden Plänen sogar vollständig aufgelöst und im stationären Sektor durch neue Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden.

Kritik an drohenden Fehlanreizen für Kliniken

Während die gesetzlichen Krankenkassen den Schritt begrüßen und auf bisherige Übervergütungen verweisen, schlägt die Ärzteschaft Alarm. Medizinerinnen und Mediziner warnen davor, dass die Reform den Prozess der Ambulantisierung empfindlich ausbremsen könnte. Wenn Eingriffe mit einer Übernachtung im Krankenhaus finanziell deutlich besser honoriert werden als rein ambulante Operationen, entstehe ein gravierender wirtschaftlicher Fehlanreiz:

  • Mehr Klinikübernachtungen: Krankenhäuser könnten dazu verleitet werden, Behandelte über Nacht aufzunehmen, obwohl ein Eingriff medizinisch problemlos ambulant durchführbar wäre.
  • Rückschritt bei der Ambulantisierung: Verbände befürchten eine Abkehr vom Ziel, moderne medizinische Eingriffe ressourcenschonend und tagesstationär zu erbringen.
  • Zusätzliche Belastung des Pflegepersonals: Unnötige Übernachtungen binden dringend benötigte Betten und Pflegekräfte auf den Stationen.

Hintergrund der Hybrid-DRG

Die Hybrid-DRGs wurden Anfang 2024 ins Leben gerufen, um genau diesen Widerspruch zwischen Praxis und Krankenhaus aufzulösen. Praxen und Kliniken sollten für definierte operative Eingriffe denselben Festbetrag erhalten, um die Verlagerung stationärer Fälle in den ambulanten Sektor voranzutreiben. Ob die nun anstehende Reform das Gesundheitssystem tatsächlich nachhaltig entlastet oder durch wieder steigende Übernachtungszahlen neue Kosten verursacht, dürfte in den kommenden Monaten für intensive Debatten sorgen.

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