Letzte Frist: ePA-Erstbefüllungspauschale bis Jahresende verlängert
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nimmt weiter Gestalt an – und für Arztpraxen gibt es noch einmal eine finanzielle Verschnaufpause. Die Sondervergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird ein letztes Mal verlängert. Dies gibt medizinischen Einrichtungen bis zum Jahresende Zeit, von den erhöhten Pauschalen zu profitieren.
Einigung auf höchster Ebene: Frist bis zum 31. Dezember
Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nach intensiven Verhandlungen verständigt. Ursprünglich sollte die erhöhte Vergütung früher auslaufen, nun wurde eine harte Deadline gesetzt: Die Regelung zur sogenannten Erstbefüllungspauschale gilt endgültig nur noch bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Für die Praxen bedeutet dies konkret, dass sie für das initiale Anlegen und Befüllen der digitalen Akten ihrer Patienten weiterhin eine Vergütung von etwas mehr als elf Euro erhalten. Diese finanzielle Unterstützung soll den erheblichen administrativen Mehraufwand abfedern, der beim Übergang von der analogen zur digitalen Dokumentation entsteht.
Was bedeutet das für den Praxisalltag?
Die Einführung der ePA ist ein Meilenstein, stellt aber besonders Medizinische Fachangestellte (MFA) und Ärzte vor zeitliche Herausforderungen. Das Zusammentragen von Befunden, Medikationsplänen und Arztbriefen erfordert Sorgfalt und Zeit. Die Verlängerung der Pauschale ist daher ein wichtiges Signal an die Praxen, dass dieser initiale Aufwand honoriert wird.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Fristende: Die erhöhte Pauschale läuft unwiderruflich am 31. Dezember aus.
- Vergütung: Praxen erhalten weiterhin etwas mehr als 11 Euro pro Erstbefüllung.
- Beteiligte: Der Beschluss wurde gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband gefasst.
Der Weg in die digitale Patientenversorgung
Branchenexperten werten die letztmalige Verlängerung als klaren Aufruf an alle niedergelassenen Ärzte, die Digitalisierung nun zügig voranzutreiben. Nach Ablauf der Frist am Ende des Jahres müssen sich Praxen auf die regulären, voraussichtlich niedrigeren Vergütungssätze einstellen. Für Patienten bietet die ePA indes enorme Vorteile: Behandelnde Ärzte haben im Notfall sofortigen Zugriff auf lebenswichtige Gesundheitsdaten, und Doppeluntersuchungen können in Zukunft effektiv vermieden werden.
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