Haushaltshilfe für Senioren in Herne: Ratgeber zum 125-Euro-Entlastungsbetrag 2026

Haushaltshilfe für Senioren in Herne: Ratgeber zum 125-Euro-Entlastungsbetrag 2026

Haushaltshilfe für Senioren in Herne: Ihr umfassender Ratgeber zum 125-Euro-Entlastungsbetrag im Jahr 2026

Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen der Ort, an dem sie sich am sichersten und geborgensten fühlen. Gerade im Alter wächst der Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt im vertrauten Zuhause in Herne wohnen zu bleiben. Doch mit zunehmendem Alter oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit fallen alltägliche Aufgaben im Haushalt oft schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Herausforderung, das Fensterputzen birgt Sturzgefahren, und der Wocheneinkauf auf dem Herner Wochenmarkt oder im örtlichen Supermarkt lässt sich ohne fremde Hilfe kaum noch bewältigen. Genau hier setzt der gesetzliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich an.

Dieser ausführliche Ratgeber von PflegeHelfer24 richtet sich direkt an Sie als pflegebedürftigen Senior in Herne sowie an Ihre sorgenden Angehörigen. Wir erklären Ihnen detailliert und nach dem aktuellsten Stand des Jahres 2026, was der Entlastungsbetrag ist, wie Sie ihn in Nordrhein-Westfalen (NRW) rechtmäßig für eine Haushaltshilfe einsetzen und warum es von entscheidender Bedeutung ist, auf anerkannte Dienstleister zurückzugreifen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen vollständigen, sofort anwendbaren Fahrplan an die Hand zu geben, damit Sie die Ihnen zustehenden Gelder der Pflegekasse optimal nutzen können, ohne in bürokratische Fallen zu tappen.

Was genau ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro?

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, die im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45b SGB XI) verankert ist. Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird und mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet, steht Ihnen somit ein Budget von 1.500 Euro zur Verfügung.

Wichtig zu verstehen ist die Zweckbindung dieser Gelder: Der Entlastungsbetrag wird nicht als pauschales Geld auf Ihr Girokonto überwiesen (wie es beim regulären Pflegegeld der Fall ist). Es handelt sich um eine sogenannte Kostenerstattungsleistung. Das bedeutet, Sie nehmen eine qualifizierte Dienstleistung in Anspruch, erhalten eine Rechnung und reichen diese bei der Pflegekasse ein. Alternativ – und das ist der in der Praxis häufigste und bequemste Weg – rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Gesetzgeber hat diesen Betrag eingeführt, um zwei Hauptziele zu erreichen:

  • Entlastung der pflegenden Angehörigen: Familienmitglieder, die sich um Sie kümmern, sollen durch professionelle Hilfe im Haushalt oder bei der Betreuung Freiräume erhalten.

  • Förderung der Selbstständigkeit: Sie als pflegebedürftige Person sollen durch gezielte Hilfen im Alltag dabei unterstützt werden, Ihren Haushalt weiterhin eigenständig zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Für detaillierte, rechtliche Hintergrundinformationen können Sie sich auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Entlastungsbetrag informieren.

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Voraussetzung für 125€ Zuschuss

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Die goldene Regel in NRW: Warum nur "anerkannte Dienstleister" abrechnen dürfen

Ein häufiges Missverständnis, das wir in unserer täglichen Beratung in Herne und dem gesamten Ruhrgebiet erleben, ist die Annahme, man könne den Entlastungsbetrag einfach der netten Putzhilfe von nebenan oder der Enkelin als Taschengeld auszahlen. Das ist rechtlich nicht zulässig.

In Nordrhein-Westfalen (und somit auch in Herne) regelt die sogenannte Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) ganz strikt, wer Leistungen über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen darf. Ziel dieser strengen Verordnung ist die Qualitätssicherung. Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Personen, die in den sensiblen Bereich Ihres häuslichen Umfelds eintreten, fachlich geschult, vertrauenswürdig und rechtlich abgesichert (z. B. haftpflichtversichert) sind.

Um als anerkannter Dienstleister für die Unterstützung im Alltag zu gelten, müssen Unternehmen und deren Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachliche Qualifikation: Die eingesetzten Betreuungs- und Haushaltskräfte müssen einen speziellen Qualifikationskurs (in der Regel 40 Unterrichtseinheiten) absolviert haben. Hier lernen sie unter anderem den Umgang mit demenziell erkrankten Menschen, Grundlagen der Ersten Hilfe und rechtliche Rahmenbedingungen.

  • Gewerbliche Anmeldung und Versicherung: Der Anbieter muss ein angemeldetes Gewerbe führen und über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Falls beim Putzen eine wertvolle Vase zu Bruch geht, sind Sie somit abgesichert.

  • Offizielle Registrierung: Der Dienstleister muss von der zuständigen Bezirksregierung oder dem Land NRW offiziell anerkannt sein und erhält ein entsprechendes Zertifikat sowie ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) für die Abrechnung.

Achtung vor Schwarzarbeit: Wenn Sie eine Reinigungskraft "schwarz" beschäftigen, machen Sie sich nicht nur strafbar, Sie können diese Kosten auch niemals über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Rechnungen müssen zwingend die IK-Nummer des anerkannten Dienstleisters ausweisen.

Sonderfall Nordrhein-Westfalen: Die anerkannte Nachbarschaftshilfe

Eine Besonderheit, die das Land NRW bietet und die auch für Sie in Herne hochinteressant sein kann, ist die anerkannte Nachbarschaftshilfe. Wenn Sie jemanden in der Nachbarschaft oder im erweiterten Bekanntenkreis haben (darf nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben), der Ihnen im Haushalt helfen möchte, kann diese Person über den Entlastungsbetrag entschädigt werden.

Allerdings gelten auch hier im Jahr 2026 klare Spielregeln:

  1. Die helfende Person muss sich bei der zuständigen Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.

  2. Sie muss in der Regel einen Pflegekurs absolviert haben (oft bieten die Pflegekassen oder Volkshochschulen diese Kurse kostenlos an) oder eine entsprechende Broschüre des Landes NRW durchgearbeitet und bestätigt haben.

  3. Die Aufwandsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt, oft auf einen bestimmten Stundenlohn (z. B. 8 bis 10 Euro pro Stunde), da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, sondern um ein bürgerschaftliches Engagement handelt.

Für eine vollumfängliche, verlässliche und professionelle Haushaltsreinigung empfehlen wir jedoch in den meisten Fällen den Rückgriff auf zertifizierte Pflegedienste oder spezialisierte Alltagsbegleiter-Agenturen in Herne.

Eine engagierte Haushaltshilfe wischt mit einem Staubtuch über ein Holzregal in einem aufgeräumten, sonnendurchfluteten Wohnzimmer. Realistische Szene, saubere Umgebung.

Professionelle Hilfe bei der Haushaltsreinigung entlastet Senioren im Alltag spürbar.

Eine freundliche Alltagsbegleiterin und ein älterer Herr spazieren gemeinsam durch einen grünen Park, beide lächeln entspannt im warmen Nachmittagslicht.

Auch Begleitdienste und gemeinsame Spaziergänge werden vom Entlastungsbetrag problemlos abgedeckt.

Welche Leistungen der Haushaltshilfe werden vom Entlastungsbetrag abgedeckt?

Der Begriff "Unterstützung im Alltag" ist weit gefasst. Wenn Sie einen anerkannten Dienstleister in Herne beauftragen, können Sie das monatliche Budget von 125 Euro für eine Vielzahl von Tätigkeiten einsetzen, die Ihnen das Leben erleichtern. Hier ist eine detaillierte Übersicht der erstattungsfähigen Leistungen:

1. Klassische Haushaltsreinigung (Unterhaltsreinigung) Dies ist der häufigste Grund für die Inanspruchnahme. Dazu gehören:

  • Staubsaugen und Wischen der Fußböden

  • Reinigung von Bad und Sanitäranlagen (Badewanne, Dusche, WC)

  • Staubwischen auf Möbeln und Oberflächen

  • Müllentsorgung und Trennung

  • Fensterputzen (in haushaltsüblichen Mengen und Höhen)

2. Wäschepflege Das Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen und Bügeln der Wäsche sowie das Beziehen der Betten kann besonders für Senioren mit körperlichen Einschränkungen sehr anstrengend sein. Auch diese Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe.

3. Ernährung und Mahlzeitenzubereitung Die Fachkraft kann Ihnen bei der Vorbereitung von Mahlzeiten helfen, Gemüse schneiden, kochen oder auch das anschließende Spülen und Aufräumen der Küche übernehmen. Hinweis: Die reinen Kosten für "Essen auf Rädern" (also die Lebensmittel selbst) können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wohl aber die Dienstleistung des Kochens vor Ort.

4. Einkaufsdienste und Besorgungen Ihre Alltagshilfe kann für Sie einkaufen gehen. Sie schreiben den Einkaufszettel, und die Kraft besorgt die Waren im Supermarkt in Herne, trägt die schweren Taschen in Ihre Wohnung und räumt die Lebensmittel in den Kühlschrank ein. Auch Gänge zur Apotheke (Rezeptabholung) oder zur Post fallen darunter.

5. Begleitdienste und Betreuung Neben der reinen Haushaltsführung umfasst der Entlastungsbetrag auch die soziale Betreuung. Die Kraft kann Sie bei Spaziergängen durch den Gysenbergpark in Herne begleiten, mit Ihnen zum Arzt fahren, Ihnen vorlesen oder einfach Gesellschaft leisten, um Einsamkeit vorzubeugen.

Was NICHT abgedeckt wird: Es ist wichtig zu wissen, wo die Grenzen liegen. Der Entlastungsbetrag deckt keineGrundpflege ab (wie z. B. Hilfe beim Duschen, Anziehen oder Toilettengang). Dafür ist das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung vorgesehen. Ebenso sind schwere handwerkliche Tätigkeiten, umfangreiche Gartenarbeiten (wie Bäume fällen) oder komplette Entrümpelungen nicht Bestandteil der erstattungsfähigen Haushaltshilfe.

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Wer benötigt die Haushaltshilfe?

Wie finde ich zertifizierte Anbieter für Haushaltshilfe in Herne?

Die Suche nach einem passenden, sympathischen und vor allem zertifizierten Anbieter in Herne kann zunächst überwältigend wirken. Doch es gibt klare und strukturierte Wege, wie Sie vorgehen können:

  1. Der regionale Pflegestützpunkt: Die Stadt Herne verfügt über Beratungsstellen, die Ihnen unabhängige Listen von anerkannten Dienstleistern zur Verfügung stellen können. Diese Listen werden regelmäßig aktualisiert.

  2. Ihre Pflegekasse: Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse an. Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Liste der zugelassenen Anbieter in Ihrem Postleitzahlengebiet (z. B. 44623, 44625, 44627 etc.) zuzusenden.

  3. Das Landesportal NRW: Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt einen offiziellen Angebotsfinder im Internet, in dem Sie durch Eingabe Ihres Wohnortes Herne alle registrierten Anbieter für Alltagsunterstützung filtern können.

  4. Die Beratung durch PflegeHelfer24: Als Experten für Seniorenpflege und Hilfsmittel unterstützen wir von PflegeHelfer24 Sie nicht nur bei der Beschaffung von Treppenliften oder Badewannenliften, sondern beraten Sie auch ganzheitlich zur Organisation Ihres Alltags. Wir kennen die Strukturen im Ruhrgebiet und können Ihnen Tipps geben, worauf Sie bei der Auswahl eines lokalen Pflegedienstes oder Betreuungsdienstes achten müssen.

Tipp für die Auswahl: Wenn Sie Kontakt zu einem Anbieter in Herne aufnehmen, fragen Sie direkt im ersten Telefonat: "Sind Sie nach der AnFöVO NRW anerkannt und können Sie Ihre Leistungen direkt mit meiner Pflegekasse über den Entlastungsbetrag abrechnen?" Wenn die Antwort zögerlich oder negativ ausfällt, suchen Sie sich einen anderen Dienstleister.

Ein älteres Ehepaar sitzt entspannt am Küchentisch und betrachtet zufrieden ein sauberes, glänzendes Küchenumfeld. Warme, einladende Beleuchtung, keine Schriftzüge im Bild.

Mit dem richtigen Dienstleister reichen 125 Euro für eine spürbare und regelmäßige Entlastung.

Kosten und Rechenbeispiele im Jahr 2026: Wie weit reichen 125 Euro?

Eine der häufigsten Fragen, die uns bei PflegeHelfer24 gestellt wird, lautet: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich eigentlich für meine 125 Euro?"

Die Antwort hängt stark von den Stundensätzen der anerkannten Dienstleister ab. Im Jahr 2026 liegen die durchschnittlichen Stundensätze für zertifizierte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter in Nordrhein-Westfalen aufgrund von Inflation, gestiegenen Mindestlöhnen und Verwaltungskosten zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde. In diesen Kosten sind die Anfahrt, die Versicherung, die Lohnnebenkosten und die Verwaltung bereits enthalten.

Rechenbeispiel 1: Die sparsame Nutzung Frau Müller aus Herne-Wanne hat Pflegegrad 2. Sie beauftragt einen zertifizierten Dienstleister, der 38 Euro pro Stunde berechnet. Die Anfahrtspauschale beträgt 5 Euro pro Einsatz. Frau Müller bucht die Hilfe alle 14 Tage für jeweils 1,5 Stunden. Kosten pro Einsatz: (1,5 Std. x 38 €) + 5 € Anfahrt = 62 Euro. Kosten im Monat (2 Einsätze): 124 Euro. Ergebnis: Der Entlastungsbetrag deckt die Kosten fast auf den Cent genau ab. Frau Müller muss nichts aus eigener Tasche zuzahlen.

Rechenbeispiel 2: Ein höherer Bedarf Herr Schmidt aus Herne-Sodingen benötigt jede Woche für 2 Stunden Hilfe bei der Reinigung seines großen Hauses. Der Dienstleister berechnet 40 Euro pro Stunde (inkl. Anfahrt). Kosten pro Woche: 80 Euro. Kosten im Monat (bei 4 Wochen): 320 Euro. Der Entlastungsbetrag deckt 125 Euro ab. Die verbleibenden 195 Euro müsste Herr Schmidt theoretisch selbst bezahlen (als Privatzahler). Doch es gibt eine lukrative Lösung: den Umwandlungsanspruch.

Geheimtipp für mehr Budget: Der Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI)

Wenn Ihnen die 125 Euro im Monat nicht ausreichen, um Ihre Wohnung in Herne sauber zu halten, und Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, sollten Sie unbedingt den Umwandlungsanspruch kennen und nutzen.

Das Pflegegesetz erlaubt es Ihnen, bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen (das ist das Geld, das eigentlich für den ambulanten Pflegedienst für die körperliche Pflege vorgesehen ist) umzuwandeln und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Haushaltshilfe) zu verwenden.

Ein konkretes Beispiel aus dem Jahr 2026: Bei Pflegegrad 2 steht Ihnen ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro zur Verfügung. Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst benötigen, der Sie wäscht oder anzieht (weil Sie das noch selbst können oder Angehörige dies tun), bleibt dieses Budget ungenutzt. Sie können nun 40 Prozent davon – das sind stolze 304,40 Euro – für Ihre Haushaltshilfe umwandeln. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro stehen Ihnen somit plötzlich 429,40 Euro pro Monat für eine zertifizierte Haushaltshilfe in Herne zur Verfügung! Bei einem Stundensatz von 40 Euro könnten Sie damit über 10 Stunden professionelle Hilfe pro Monat finanzieren, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Wichtiger Hinweis: Um diesen Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie in der Regel einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sprechen Sie mit Ihrem gewählten Dienstleister, dieser hilft Ihnen meistens bei der Formulierung dieses Antrags.

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Experten-Tipp

Budget clever umwandeln

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Die Abrechnung: So funktioniert die Abtretungserklärung

Viele Senioren scheuen sich davor, Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie Angst vor einem Berg von Papierkram haben. Wir können Sie beruhigen: Die Zusammenarbeit mit anerkannten Dienstleistern in Herne ist im Jahr 2026 extrem kundenfreundlich gestaltet.

Das Zauberwort heißt Abtretungserklärung. Wenn Sie einen Vertrag mit einem zertifizierten Anbieter für Haushaltshilfe abschließen, wird man Ihnen in der Regel ein Formular zur Abtretungserklärung vorlegen. Wenn Sie dieses unterschreiben, erlauben Sie dem Dienstleister, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken.

Ihre Vorteile durch die Abtretungserklärung:

  • Keine Vorkasse: Sie müssen die Rechnungen von 125 Euro oder mehr nicht auslegen. Gerade bei einer kleinen Rente ist das eine enorme Erleichterung.

  • Kein Papierkram: Sie müssen keine Briefe an die Pflegekasse frankieren, keine Rechnungen kopieren und keine Formulare ausfüllen.

  • Transparenz: Sie erhalten vom Dienstleister in der Regel monatlich einen Leistungsnachweis. Dort unterschreiben Sie, dass die Reinigungskraft an den vereinbarten Tagen bei Ihnen in Herne vor Ort war. Dieser Nachweis geht dann zusammen mit der Rechnung an die Kasse.

Sollten Sie die Kosten dennoch zunächst selbst tragen wollen (das sogenannte Kostenerstattungsprinzip), erhalten Sie die Rechnung, überweisen den Betrag an den Dienstleister und reichen die Originalrechnung zusammen mit einem Erstattungsantrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Das Geld wird Ihnen dann auf Ihr Konto überwiesen.

Das Verfallsdatum: Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Eine weitere sehr gute Nachricht für Sie: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort am Ende eines Monats, wenn Sie ihn einmal nicht nutzen. Die Pflegekasse funktioniert hier wie ein Sparschwein.

Wenn Sie beispielsweise von Januar bis März keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie im April bereits 500 Euro (4 x 125 Euro) angespart. Dieses Geld können Sie dann gebündelt einsetzen, zum Beispiel für einen großen Frühjahrsputz in Ihrer Herner Wohnung oder für eine intensivere Betreuung, wenn Ihre pflegenden Angehörigen einmal im Urlaub sind.

Die wichtige Frist: Der 30. Juni des Folgejahres Alle Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr (z. B. 2025) ansparen und nicht verbrauchen, nehmen Sie automatisch mit in das nächste Jahr. Sie haben dann bis zum 30. Juni des Folgejahres (also bis zum 30. Juni 2026) Zeit, dieses angesparte Guthaben aufzubrauchen. Erst danach verfällt das Geld aus dem Vorjahr unwiderruflich. Prüfen Sie daher am besten regelmäßig bei Ihrer Pflegekasse, wie hoch Ihr aktuelles Guthaben auf dem Entlastungskonto ist.

Eine Seniorin sitzt an einem aufgeräumten Schreibtisch und telefoniert lächelnd, vor ihr liegt ein aufgeschlagenes Notizbuch. Helles, freundliches Arbeitszimmer mit Zimmerpflanzen.

In wenigen einfachen Schritten organisieren Sie Ihre zertifizierte und zuverlässige Haushaltshilfe.

Ihre Checkliste: In 6 Schritten zur Haushaltshilfe in Herne

Damit Sie das Gelesene sofort in die Praxis umsetzen können, haben wir von PflegeHelfer24 eine übersichtliche Checkliste für Sie erstellt:

  1. Pflegegrad prüfen: Haben Sie bereits mindestens Pflegegrad 1? Falls nein, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst wird Sie begutachten. Erst ab dem Monat der Antragstellung steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.

  2. Bedarf ermitteln: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen, welche Aufgaben in Ihrem Haushalt in Herne Ihnen am schwersten fallen. Ist es das Putzen der Böden? Das Einkaufen? Oder das Fensterputzen?

  3. Anbieter suchen: Suchen Sie nach anerkannten Dienstleistern nach AnFöVO NRW in Herne. Nutzen Sie die Listen der Pflegekassen, regionale Pflegestützpunkte oder das Internet.

  4. Erstgespräch führen: Laden Sie 1-2 Anbieter zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch zu sich nach Hause ein. Die Chemie zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe muss stimmen. Klären Sie zwingend die Stundensätze und Anfahrtskosten.

  5. Vertrag und Abtretung: Wenn Sie sich entschieden haben, unterschreiben Sie den Dienstleistungsvertrag und im besten Fall direkt die Abtretungserklärung, damit der Dienstleister mit der Kasse abrechnen kann.

  6. Leistungen abrufen und kontrollieren: Lassen Sie sich monatlich die geleisteten Stunden per Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigen. So behalten Sie stets den Überblick über Ihr Budget.

Ganzheitliche Unterstützung durch PflegeHelfer24

Eine Haushaltshilfe ist ein enormer Schritt in Richtung eines sicheren und selbstbestimmten Alltags. Doch oft reicht die Unterstützung im Haushalt allein nicht aus, um ein dauerhaftes, sicheres Leben in den eigenen vier Wänden in Herne zu garantieren. Genau hier kommt das umfassende Konzept von PflegeHelfer24 ins Spiel.

Während der Entlastungsbetrag dafür sorgt, dass Ihre Wohnung sauber bleibt, kümmern wir uns um die strukturelle und technische Sicherheit in Ihrem Zuhause. Wir beraten Senioren in ganz Deutschland – und natürlich auch in Herne – zu essenziellen Pflegehilfsmitteln:

  • Der Hausnotruf: Was nützt eine saubere Wohnung, wenn Sie stürzen und keine Hilfe rufen können? Ein Hausnotrufsystem ist die perfekte Ergänzung zur Haushaltshilfe. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse auch hierfür in der Regel die monatlichen Grundkosten (aktuell 25,50 Euro).

  • Treppenlifte: Wenn das Schlafzimmer in der ersten Etage liegt und das Treppensteigen zur Qual wird, vermitteln wir maßgeschneiderte Treppenlift-Lösungen. Hierfür können Sie den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person bei der Pflegekasse beantragen.

  • Badewannenlifte und barrierefreier Badumbau: Wenn die Körperpflege beschwerlich wird, beraten wir Sie zu Badewannenliften oder der Umwandlung Ihrer alten Wanne in eine begehbare, barrierefreie Dusche.

  • Mobilitätshilfen: Ob Elektrorollstuhl oder Elektromobil – wir helfen Ihnen, Ihre Mobilität in Herne, sei es für Ausflüge zum Schloss Strünkede oder für den Besuch bei Bekannten, aufrechtzuerhalten.

Unsere Pflegeberatung zeigt Ihnen auf, wie Sie die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung – von der ambulanten Pflege über die 24-Stunden-Pflege bis hin zu Hilfsmitteln und eben dem Entlastungsbetrag – optimal miteinander kombinieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haushaltshilfe und dem Entlastungsbetrag

In unserer täglichen Beratungspraxis tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Kann ich den Entlastungsbetrag auch auszahlen lassen? Nein. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine reine Sach- bzw. Kostenerstattungsleistung. Eine Barauszahlung auf Ihr Konto ohne den Nachweis einer erbrachten Dienstleistung durch einen anerkannten Anbieter ist gesetzlich ausgeschlossen.

Was passiert, wenn die Rechnung der Haushaltshilfe höher ist als 125 Euro? Wenn Ihre monatliche Rechnung beispielsweise 150 Euro beträgt und Sie kein angespartes Guthaben aus Vormonaten haben, übernimmt die Pflegekasse exakt 125 Euro. Die restlichen 25 Euro stellt Ihnen der Dienstleister privat in Rechnung. Sie können diese Zuzahlung vermeiden, indem Sie den oben beschriebenen Umwandlungsanspruch nutzen (sofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben).

Muss ich die Haushaltshilfe bei Urlaub oder Krankheit im Krankenhaus weiterbezahlen? Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrem Dienstleister in Herne ab. Seriöse Anbieter haben eine Klausel, die es Ihnen erlaubt, Einsätze bei rechtzeitiger Absage (z. B. 24 bis 48 Stunden vorher) kostenfrei zu stornieren. Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt auf diese Stornierungsbedingungen.

Darf die Haushaltshilfe auch meine Fenster putzen? Ja, das Fensterputzen gehört zur haushaltsnahen Dienstleistung und wird anerkannt. Allerdings gibt es Einschränkungen aus Gründen des Arbeitsschutzes. Die Reinigungskraft darf in der Regel nicht auf hohe Leitern steigen. Fenster, die sich ebenerdig oder mit einem kleinen Tritt erreichen lassen, sind jedoch problemlos abgedeckt.

Kann ich meine Schwiegertochter über den Entlastungsbetrag bezahlen? Nein. Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind (dazu gehören Ehepartner, Kinder, Enkel, Schwiegerkinder), dürfen nicht über den Entlastungsbetrag vergütet werden. Der Gesetzgeber geht hier von einer familiären Beistandspflicht aus. Für diese Personen ist das reguläre Pflegegeld gedacht.

Gilt der Entlastungsbetrag auch, wenn ich in einer Senioren-WG lebe? Ja, absolut. Auch in ambulant betreuten Wohngruppen in Herne steht jedem Bewohner mit Pflegegrad der Entlastungsbetrag zu. Oft tun sich die Bewohner zusammen und bündeln ihre Entlastungsbeträge (das sogenannte Pooling), um gemeinsam eine Reinigungskraft für die Gemeinschaftsräume oder eine Betreuungskraft für gemeinsame Ausflüge zu finanzieren.

Zusammenfassung und Fazit

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich ist ein enorm wichtiges Instrument der Pflegeversicherung, um Senioren in Herne ein langes, würdevolles und sauberes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Er entlastet nicht nur Sie selbst bei anstrengenden Hausarbeiten wie dem Staubsaugen oder Einkaufen, sondern nimmt auch Ihren pflegenden Angehörigen eine große Last von den Schultern.

Die wichtigste Regel im Jahr 2026 lautet: Beauftragen Sie in Nordrhein-Westfalen ausschließlich anerkannte Dienstleister nach AnFöVO. Nur so ist garantiert, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt und der Dienstleister bequem per Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abrechnen kann. Nutzen Sie Ihr Budget weise, denken Sie an das Ansparen von ungenutzten Beträgen bis zum 30. Juni des Folgejahres und prüfen Sie bei einem höheren Bedarf unbedingt den Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI), der Ihr Budget massiv erhöhen kann.

Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Ob es um die Beratung zur richtigen Pflegestufe geht, um die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege oder um die Ausstattung Ihres Hauses in Herne mit lebensrettenden Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf oder einem Treppenlift – wir sorgen dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum sicher und bestens versorgt fühlen. Zögern Sie nicht, Ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen – es ist Ihr gutes Recht und ein wichtiger Schritt für Ihre Lebensqualität im Alter.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten rund um den Entlastungsbetrag und Haushaltshilfen in Herne

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