Die Pflege eines geliebten Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist eine Aufgabe, die von Hingabe, Liebe und enormem persönlichen Einsatz geprägt ist. Doch so erfüllend diese Tätigkeit sein kann, so kräftezehrend und organisatorisch anspruchsvoll ist sie oft auch. Zwischen Arztbesuchen, der Grundpflege, dem Haushalt und dem eigenen Beruf bleibt pflegenden Angehörigen meist nur wenig Zeit zum Durchatmen. Genau hier setzt ein modernes Konzept an, das den Pflegealltag revolutioniert: die digitale Pflegeberatung per Videocall. Diese zeitgemäße Form der Unterstützung bringt das geballte Fachwissen von zertifizierten Pflegeberatern direkt zu Ihnen ins Wohnzimmer – ohne lange Anfahrtswege, ohne Wartezimmer und mit maximaler Flexibilität.
In einer Welt, die zunehmend vernetzt ist, bietet die Digitalisierung im Gesundheitswesen immense Vorteile für Senioren und deren Familien. Die Möglichkeit, komplexe Fragen rund um das Thema Pflege, Hilfsmittel und gesetzliche Ansprüche bequem über den Bildschirm zu klären, baut Hürden ab und sorgt dafür, dass Hilfe genau dann ankommt, wenn sie am dringendsten benötigt wird. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die digitale Pflegeberatung wissen müssen: von den gesetzlichen Grundlagen über die technischen Voraussetzungen bis hin zu den konkreten Themen, die in einem solchen Videogespräch behandelt werden können.
Um die Bedeutung und die Möglichkeiten der digitalen Pflegeberatung vollständig zu erfassen, ist ein kurzer Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Im deutschen Pflegesystem, das im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert ist, gibt es im Wesentlichen zwei zentrale Säulen der Pflegeberatung, die Sie als Pflegebedürftiger oder als pflegender Angehöriger kennen sollten.
Die individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Jeder Mensch, der Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hat, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle, umfassende und unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Beratung dient dazu, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen, Hilfsangebote aufzuzeigen und die Familie in der oft unübersichtlichen Pflegelandschaft zu navigieren. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass moderne Kommunikationswege unerlässlich sind. Daher ist es ausdrücklich gestattet und erwünscht, dass diese Form der Beratung auch digital, beispielsweise per Videokonferenz, durchgeführt wird. Dies ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte Ersteinschätzung und fortlaufende Begleitung.
Der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Noch wichtiger für den Pflegealltag vieler Familien ist der sogenannte Beratungseinsatz (oft auch Qualitätssicherungsbesuch genannt) nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt wird und dafür Pflegegeld bezieht, ist dieser Beratungseinsatz gesetzlich verpflichtend. Er dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und soll pflegenden Angehörigen praktische Hilfestellung bieten.
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungseinsatz einmal im Halbjahr (also zweimal pro Jahr) abgerufen werden.
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz einmal im Vierteljahr (also viermal pro Jahr) verpflichtend.
Bei Pflegegrad 1 ist der Abruf freiwillig, kann aber einmal im Halbjahr genutzt werden.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder im schlimmsten Fall sogar komplett zu streichen. Seit dem 1. Juli 2022 gibt es hier eine entscheidende und überaus positive Neuerung für alle Beteiligten: Jeder zweite verpflichtende Beratungseinsatz darf digital per Videokonferenz stattfinden. Die Regelung besagt, dass die allererste Beratung zwingend in der eigenen Häuslichkeit vor Ort stattfinden muss, um sich ein physisches Bild der Lage zu machen. Danach können Sie jedoch in einen Rhythmus wechseln, bei dem sich Vor-Ort-Besuche und bequeme Videocalls abwechseln. Dies reduziert den organisatorischen Aufwand für Sie erheblich.
Zeigen Sie dem Berater Ihre Wohnsituation ganz einfach über die Handykamera.
Die Entscheidung, einen Teil der Pflegeberatung in den digitalen Raum zu verlegen, bringt eine Vielzahl von handfesten Vorteilen mit sich, die den Alltag von Senioren und ihren Familien spürbar entlasten.
1. Enorme Zeitersparnis und maximale Flexibilität Ein Termin vor Ort erfordert Vorbereitung: Die Wohnung muss aufgeräumt sein, man muss zu einer exakten Uhrzeit zu Hause auf den Berater warten, und oft zieht sich der Besuch in die Länge. Ein Videocall hingegen ist punktgenau, effizient und lässt sich wesentlich leichter in einen ohnehin schon vollen Terminkalender integrieren. Sie können den Termin genau dann ansetzen, wenn beispielsweise der Pflegebedürftige schläft oder gerade ruhig beschäftigt ist.
2. Ortsunabhängigkeit und Einbindung weit entfernt lebender Angehöriger Dies ist wohl einer der größten Pluspunkte der digitalen Pflegeberatung. In der heutigen Zeit leben Familien oft über ganz Deutschland oder sogar international verstreut. Die Tochter in München macht sich Sorgen um die Mutter in Hamburg, die vom Vater gepflegt wird. Bei einem klassischen Vor-Ort-Termin könnte die Tochter nur schwer teilnehmen. Bei einem Videocall kann sie sich jedoch mit einem einfachen Klick zuschalten. So sind alle wichtigen Entscheidungsträger der Familie an einem Tisch versammelt – virtuell, aber hochgradig effektiv. Alle hören dieselben Informationen aus dem Mund des Experten, was Missverständnisse in der Familie drastisch reduziert.
3. Visuelle Begutachtung der Wohnsituation per Smartphone-Kamera Ein oft unterschätzter Vorteil des Videocalls ist die Mobilität des Endgeräts. Wenn der Pflegeberater wissen möchte, ob das Badezimmer sturzgefährlich ist, können Sie einfach Ihr Smartphone oder Tablet in die Hand nehmen und dem Berater das Badezimmer über die Kamera live zeigen. Sie können die steile Treppe filmen, den hohen Einstieg in die Badewanne oder die engen Türrahmen. Auf Basis dieser Live-Bilder kann der Experte sofort konkrete Empfehlungen aussprechen – etwa für einen Badewannenlift, einen Treppenlift oder sogar einen kompletten barrierefreien Badumbau.
4. Infektionsschutz für vulnerable Gruppen Senioren und pflegebedürftige Menschen gehören fast immer zu den gesundheitlich vulnerablen Gruppen. Jede Person, die das Haus betritt, bringt ein potenzielles Risiko für Infektionen (wie Grippe, Corona oder andere Atemwegserkrankungen) mit sich. Die digitale Pflegeberatung eliminiert dieses Risiko vollständig. Sie erhalten professionelle Hilfe, ohne die Gesundheit Ihres Angehörigen auch nur dem geringsten Risiko auszusetzen.
Ein handelsübliches Tablet oder Smartphone reicht für die digitale Beratung völlig aus.
Viele Senioren und auch jüngere Angehörige haben zunächst Respekt vor der Technik. Die gute Nachricht ist: Die Hürden für eine digitale Pflegeberatung sind heutzutage extrem niedrig. Die Anbieter von Pflegesoftware haben ihre Systeme so optimiert, dass sie auch für absolute Laien intuitiv bedienbar sind. Folgende Dinge benötigen Sie für einen erfolgreichen Videocall:
Ein geeignetes Endgerät: Sie können ein handelsübliches Smartphone (Android oder iPhone), ein Tablet (z. B. iPad) oder einen Computer/Laptop nutzen. Wichtig ist lediglich, dass das Gerät über eine funktionierende Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verfügt. Tablets haben sich in der Praxis besonders bewährt, da der Bildschirm groß genug ist, um den Berater gut zu erkennen, das Gerät aber gleichzeitig handlich genug ist, um es durch die Wohnung zu tragen.
Eine stabile Internetverbindung: Für eine ruckelfreie Videoübertragung ist eine stabile Internetverbindung essenziell. Nutzen Sie idealerweise das heimische WLAN. Wenn Sie mobile Daten (LTE/5G) nutzen, stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Datenvolumen in Ihrem Tarif haben, da Videoübertragungen datenintensiv sein können.
Einen aktuellen Internetbrowser: In den allermeisten Fällen müssen Sie keine spezielle App herunterladen oder installieren. Die DSGVO-konformen und hochsicheren Plattformen der Pflegeberater funktionieren direkt über Ihren Standard-Browser (wie Safari, Google Chrome, Firefox oder Microsoft Edge).
Eine E-Mail-Adresse: Diese wird benötigt, um Ihnen den Einladungslink für den Videocall sowie im Nachgang wichtige Dokumente oder Protokolle zuzusenden.
Datenschutz und Sicherheit stehen bei der digitalen Pflegeberatung an oberster Stelle. Da in diesen Gesprächen hochsensible Gesundheitsdaten besprochen werden, nutzen zertifizierte Berater ausschließlich Softwarelösungen, die streng nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zertifiziert sind. Die Verbindungen sind Ende-zu-Ende verschlüsselt, und es werden keine Gespräche ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung aufgezeichnet.
Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, haben wir den typischen Ablauf einer digitalen Pflegeberatung – von der Terminbuchung bis zum offiziellen Nachweis für die Pflegekasse – detailliert für Sie aufgeschlüsselt.
Schritt 1: Die Terminvereinbarung Sie kontaktieren eine anerkannte Pflegeberatungsstelle, einen Pflegedienst oder einen zertifizierten unabhängigen Pflegeberater. Dies geschieht meist telefonisch oder über ein Online-Buchungssystem auf der Webseite des Anbieters. Hier geben Sie an, ob es sich um eine Erstberatung nach § 7a SGB XI oder um den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI handelt. Sie wählen einen Termin, der Ihnen zeitlich am besten passt.
Schritt 2: Erhalt des Zugangslinks Kurz nach der Terminvereinbarung (oder spätestens einen Tag vor dem Termin) erhalten Sie eine E-Mail. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen sowie einen speziellen, individuellen Link. Dieser Link ist Ihr virtueller Schlüssel zum Beratungsraum. Oft finden Sie in der E-Mail auch eine kurze Anleitung oder eine Checkliste zur Vorbereitung.
Schritt 3: Das Einwählen (Login) Etwa fünf bis zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin klicken Sie auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop auf den Link in der E-Mail. Ihr Internetbrowser öffnet sich. Meist werden Sie nun von Ihrem Gerät gefragt, ob der Browser auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon zugreifen darf. Dies müssen Sie zwingend bestätigen (auf "Zulassen" klicken). Danach befinden Sie sich in einem virtuellen Wartezimmer, bis der Berater das Gespräch pünktlich startet.
Schritt 4: Das eigentliche Beratungsgespräch Der Pflegeberater begrüßt Sie auf dem Bildschirm. Zu Beginn wird er Ihre Identität kurz abgleichen (z. B. anhand der Versichertennummer). Danach geht es in die inhaltliche Tiefe. Der Berater erfragt die aktuelle Pflegesituation: Wie geht es dem Pflegebedürftigen? Wie geht es Ihnen als Pflegeperson? Gibt es körperliche oder seelische Überlastungen? Welche Pflegehandgriffe fallen besonders schwer? Der Berater wird Ihnen aufmerksam zuhören und gezielte Fragen stellen, um den individuellen Hilfebedarf präzise zu ermitteln.
Schritt 5: Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse Während und nach dem Gespräch dokumentiert der Berater die besprochenen Inhalte, die erkannten Probleme und die empfohlenen Lösungsansätze. Wenn es sich um den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI handelt, erstellt der Berater den offiziellen Nachweis. Dieser Nachweis wird vom Berater in der Regel direkt auf elektronischem Weg (per DTA – Datenträgeraustausch) an die zuständige Pflegekasse übermittelt. Sie müssen sich also nicht selbst um den Postversand kümmern und haben die Gewissheit, dass Ihr Pflegegeld weiterhin sicher und pünktlich ausgezahlt wird.
Oft ist ein barrierefreier Badumbau ein zentrales Thema im Beratungsgespräch.
Die digitale Pflegeberatung ist kein reiner Smalltalk und auch keine reine Pflichtübung für die Behörden. Sie ist ein hochgradig fachliches Gespräch, das darauf abzielt, Ihre individuelle Pflegesituation zu optimieren, Ihre Gesundheit als pflegender Angehöriger zu schützen und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu maximieren. Ein erfahrener Berater wird mit Ihnen eine Vielzahl von Themengebieten abstecken und Ihnen aufzeigen, welche Hilfsmittel und Dienstleistungen Ihnen zustehen.
1. Optimierung des Wohnumfeldes und Barrierefreiheit Die meisten Unfälle von Senioren passieren in den eigenen vier Wänden. Stürze im Badezimmer oder auf der Treppe haben oft fatale Folgen. Im Videocall können Sie dem Berater Problemstellen in der Wohnung zeigen. Der Experte wird Sie über die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen aufklären. Wussten Sie, dass die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Abbau von Barrieren zahlt? Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, kann dieser Betrag sogar auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Der Berater kann Ihnen konkrete Lösungen empfehlen, wie etwa einen Treppenlift, um die obere Etage wieder sicher erreichbar zu machen, oder einen barrierefreien Badumbau, bei dem die alte, gefährliche Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt wird. Auch kleinere Hilfen wie ein Badewannenlift können den Alltag enorm erleichtern und werden im Gespräch thematisiert.
2. Hilfsmittel für Sicherheit, Mobilität und Kommunikation Ein weiteres zentrales Thema sind Pflegehilfsmittel. Der Berater prüft, ob die aktuellen Hilfsmittel noch ausreichen oder ob ein neuer Bedarf entstanden ist.
Sicherheit: Lebt der Senior noch allein oder ist er tagsüber unbeaufsichtigt? Dann ist ein Hausnotruf unerlässlich. Der Berater erklärt Ihnen, wie Sie diesen beantragen und dass die Pflegekasse monatlich 25,50 Euro für die Basisvariante übernimmt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Mobilität: Wenn das Gehen schwerfällt, der Drang nach frischer Luft und Selbstständigkeit aber groß ist, kann über die Verordnung von Mobilitätshilfen wie einem Elektrorollstuhl oder modernen Elektromobilen gesprochen werden. Diese geben Senioren ein riesiges Stück Freiheit zurück.
Kommunikation und Wahrnehmung: Oft wird in der Pflege vergessen, dass auch die Sinne nachlassen. Der Berater achtet im Gespräch auf Hinweise, ob vielleicht Hörgeräte benötigt werden, um die soziale Isolation des Pflegebedürftigen zu verhindern.
3. Entlastung durch professionelle Pflegedienstleistungen Pflegende Angehörige gehen oft über ihre eigenen Belastungsgrenzen hinaus. Der Pflegeberater ist darauf geschult, Anzeichen von Überlastung (Burnout-Gefahr) frühzeitig zu erkennen. Er wird mit Ihnen besprechen, welche externen Dienstleistungen Sie zur Entlastung hinzuziehen können. Dazu gehören:
Ambulante Pflege: Ein Pflegedienst, der morgens und abends kommt, um bei der Körperpflege oder Medikamentengabe zu helfen. Hierfür können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Alltagshilfe: Unterstützung beim Einkaufen, Putzen oder der Begleitung zu Arztterminen. Hierfür kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro genutzt werden, der jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht.
24-Stunden-Pflege: Wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig wird, das Pflegeheim aber keine Option ist, klärt der Berater über die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte auf.
Intensivpflege: Bei schwersten Erkrankungen, die eine ständige medizinische Überwachung erfordern, berät der Experte über die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege.
4. Finanzielle Leistungen und Anträge Das deutsche Pflegesystem ist finanziell gut ausgestattet, aber extrem bürokratisch. Der Berater prüft im Videocall, ob Sie wirklich alle Gelder ausschöpfen, die Ihnen zustehen. Erklärt werden die Unterschiede zwischen Pflegegeld (Geld zur freien Verfügung für selbst beschaffte Pflegehilfen) und Pflegesachleistungen (Geld, das direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet wird). Ebenso wird geprüft, ob sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat und ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll ist. Auch Themen wie Verhinderungspflege (wenn Sie als Angehöriger in den Urlaub fahren oder krank sind) und Kurzzeitpflege werden detailliert besprochen.
Eine der häufigsten und wichtigsten Fragen von Angehörigen lautet: "Was kostet mich diese umfassende Beratung per Videocall?" Die Antwort ist einfach und beruhigend: Für Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger ist die gesetzliche Pflegeberatung in der Regel völlig kostenlos.
Sowohl die individuelle Beratung nach § 7a SGB XI als auch der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der zuständigen Pflegekasse (oder der privaten Pflegepflichtversicherung) bezahlt. Die Abrechnung erfolgt im Hintergrund direkt zwischen dem zertifizierten Pflegeberater und der Kasse. Sie müssen nicht in Vorleistung treten und erhalten auch keine Rechnung. Das Einzige, was Sie investieren müssen, ist Ihre Zeit – und diese Investition zahlt sich durch die gewonnenen Erkenntnisse und die Sicherung Ihres Pflegegeldes um ein Vielfaches aus.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie bei der Auswahl Ihres Beraters darauf, dass dieser eine offizielle Kassenzulassung besitzt oder als anerkannte Beratungsstelle agiert. Nur dann ist die direkte und kostenfreie Abrechnung mit den Pflegekassen gesetzlich garantiert.
Es ist eine berechtigte Sorge vieler Familien: "Mein Vater ist 82 Jahre alt und hat noch nie ein Tablet bedient – wie soll er an einem Videocall teilnehmen?" Die digitale Pflegeberatung ist genau für solche Situationen konzipiert und bietet zahlreiche Lösungswege, um technische Hürden abzubauen.
Unterstützung durch Angehörige vor Ort: Am einfachsten ist es, wenn zum Zeitpunkt des Videocalls ein technikaffiner Angehöriger (Sohn, Tochter, Enkel) physisch beim Pflegebedürftigen anwesend ist. Der Angehörige richtet das Tablet ein, klickt auf den Link und positioniert das Gerät so, dass der Senior gut zu sehen und zu hören ist. Während des Gesprächs kann der Angehörige das Tablet halten und bei Bedarf durch die Wohnung führen (z. B. um das Badezimmer für einen potenziellen barrierefreien Badumbau zu zeigen).
Fernwartung und hybride Modelle: Wenn kein Angehöriger vor Ort sein kann, schalten sich viele Familienmitglieder von ihrem eigenen Zuhause aus in den Call ein. Der Senior muss dann lediglich auf den Link klicken, den er per E-Mail erhalten hat. Viele Pflegedienste bieten im Vorfeld auch kurze "Test-Anrufe" an. Dabei ruft eine Bürokraft an einem der Vortage kurz an, um zu prüfen, ob Bild und Ton funktionieren. Das nimmt dem Pflegebedürftigen die Angst vor dem eigentlichen Termin.
Sollte die Technik wider Erwarten komplett streiken oder der Pflegebedürftige kognitiv (z. B. bei fortgeschrittener Demenz) absolut nicht in der Lage sein, die Situation eines Videocalls zu erfassen, greift das hybride Modell. In solchen Ausnahmefällen wird der Berater den Termin abbrechen und stattdessen einen klassischen Hausbesuch vereinbaren. Die Sicherheit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen haben stets absolute Priorität.
Mit der richtigen Vorbereitung holen Sie das Maximum aus Ihrem Beratungstermin heraus.
Ein gut vorbereitetes Beratungsgespräch ist doppelt so effektiv. Nutzen Sie die folgende Checkliste, um das Maximum aus Ihrer digitalen Pflegeberatung herauszuholen:
Technik-Check (15 Minuten vorab):Ist der Akku des Smartphones, Tablets oder Laptops vollständig geladen oder das Gerät an den Strom angeschlossen?Ist die WLAN-Verbindung aktiv und stabil?Ist die Kameralinse sauber (kurz mit einem Mikrofasertuch abwischen)?Ist die Lautstärke laut genug eingestellt, damit auch ein schwerhöriger Senior den Berater gut verstehen kann?
Umgebung vorbereiten:Suchen Sie sich einen ruhigen Raum ohne störende Hintergrundgeräusche (Radio und Fernseher ausschalten).Achten Sie auf die Beleuchtung: Setzen Sie sich nicht mit dem Rücken zu einem hellen Fenster, da die Kamera Sie sonst nur als dunklen Schatten wahrnimmt. Das Licht sollte idealerweise von vorne auf Ihr Gesicht fallen.
Dokumente bereitlegen:Versichertenkarte des Pflegebedürftigen (die Versichertennummer wird zum Abgleich benötigt).Aktueller Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad.Medikamentenplan und Arztbriefe (falls sich der Gesundheitszustand kürzlich gravierend verändert hat).Eine Liste der aktuell genutzten Hilfsmittel (z. B. Rollator, Hausnotruf, Pflegebett).
Fragen notieren:Schreiben Sie sich in den Tagen vor dem Termin alle Fragen auf, die Ihnen in den Sinn kommen. Im Eifer des Gefechts vergisst man oft die wichtigsten Punkte. (Beispiel: "Wie beantrage ich den Zuschuss für den Treppenlift?" oder "Habe ich Anspruch auf Alltagshilfe?")
Um Ihnen die letzten Unsicherheiten zu nehmen, beantworten wir hier die häufigsten Fragen, die pflegende Angehörige im Zusammenhang mit der digitalen Pflegeberatung stellen.
Darf wirklich jeder Beratungseinsatz nach § 37.3 digital stattfinden? Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Qualität der Pflege auch durch den direkten, persönlichen Eindruck gesichert werden muss. Daher gilt die Regel: Die Erstberatung muss vor Ort stattfinden. Danach darf jeder zweite Termin per Videokonferenz durchgeführt werden. Im Wechsel findet also weiterhin ein Hausbesuch statt. Dies ist der perfekte Kompromiss aus persönlicher Nähe und digitaler Effizienz.
Was passiert, wenn die Internetverbindung während des Gesprächs abbricht? Das ist kein Grund zur Panik. Technische Störungen können immer passieren. Der Pflegeberater wird in einem solchen Fall versuchen, Sie telefonisch zu erreichen. Wenn das Problem schnell behoben werden kann, wird der Videocall fortgesetzt. Sollte das Internet dauerhaft ausfallen, kann das Gespräch an diesem Tag abgebrochen und ein neuer, zeitnaher Termin vereinbart werden, ohne dass Ihnen Nachteile bei der Pflegekasse entstehen.
Muss ich WhatsApp oder Skype für die Beratung nutzen? Nein, in der Regel nicht. Aus Gründen des strengen Datenschutzes im Gesundheitswesen nutzen professionelle Pflegeberater spezialisierte, zertifizierte Softwarelösungen. Sie erhalten einen Link, der sich sicher in Ihrem normalen Internetbrowser öffnet. Sie müssen keine privaten Konten (wie bei Skype) anlegen oder Ihre Handynummer (wie bei WhatsApp) mit kommerziellen Messengern verknüpfen.
Kann der Pflegeberater im Videocall den Pflegegrad erhöhen? Nein, der Pflegeberater selbst vergibt oder erhöht keine Pflegegrade. Dies ist in Deutschland ausschließlich die Aufgabe des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. von Medicproof (bei privat Versicherten). Der Pflegeberater kann im Videocall jedoch sehr wohl feststellen, ob eine Höherstufung aussichtsreich ist, und Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge für die Pflegekasse helfen sowie Sie auf die Begutachtung durch den MD vorbereiten.
Was geschieht, wenn ich den Beratungstermin komplett vergesse oder ignoriere? Wenn Sie Pflegegeld beziehen und den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht abrufen, wird die Pflegekasse Sie zunächst schriftlich an Ihre Pflicht erinnern. Ignorieren Sie auch diese Aufforderung, hat die Kasse das Recht, Ihr Pflegegeld zunächst um 50 Prozent zu kürzen und bei weiterer Weigerung komplett einzustellen. Die digitale Pflegeberatung macht es Ihnen jedoch so einfach wie nie zuvor, diese Fristen bequem und ohne großen Aufwand einzuhalten.
Weitere offizielle und vertrauenswürdige Informationen zu Ihren Rechten in der Pflegeberatung finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Informieren Sie sich hier beim Bundesgesundheitsministerium über die übergreifenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die digitale Pflegeberatung per Videocall ist weit mehr als nur eine technische Spielerei oder eine Notlösung. Sie ist ein fundamentaler Baustein einer modernen, zugänglichen und effizienten Gesundheitsversorgung. Für pflegende Angehörige, die täglich Großes leisten, bietet sie eine unverzichtbare Entlastung im organisatorischen Bereich. Sie sparen wertvolle Zeit, schonen Ihre Nerven und können dennoch auf das geballte Fachwissen von Experten zugreifen.
Ob es um die Beantragung von Pflegegeld, die Organisation einer 24-Stunden-Pflege, die Installation eines lebensrettenden Hausnotrufs oder die Planung für einen barrierefreien Badumbau geht – der Bildschirm wird zum Fenster zu einem besseren, sichereren Pflegealltag. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind geschaffen, die Kosten werden von den Pflegekassen getragen und die technische Umsetzung ist heute so einfach wie ein normaler Telefonanruf. Nutzen Sie diese Chance, um sich die Unterstützung zu holen, die Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen verdienen. Die digitale Pflegeberatung stellt sicher, dass Sie in der anspruchsvollen Aufgabe der häuslichen Pflege niemals allein gelassen werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur digitalen Pflegeberatung