Mehr Schutz für Einsatz- und Pflegekräfte: Bundeskabinett beschließt schärfere Strafen

Benedikt Hübenthal
Härtere Strafen bei Gewalt gegen Pflege- und Einsatzkräfte beschlossen

Wer Menschen im Dienst der Gesellschaft attackiert, muss künftig mit spürbar härteren Konsequenzen rechnen. Das Bundeskabinett hat einen wegweisenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Schutz von Einsatzkräften sowie Pflege- und Gesundheitspersonal deutlich stärkt. Angesichts steigender Übergriffe im Berufsalltag soll das Strafrecht spürbar verschärft werden, um Helferinnen und Helfern den nötigen Rückhalt zu geben.

Höhere Mindeststrafen und bis zu zehn Jahre Haft

Kern des vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurfs ist eine deutliche Anhebung des Strafmaßes für tätliche Angriffe. Die Mindeststrafe für Übergriffe auf Rettungsdienste, Vollstreckungskräfte und medizinisches Personal wird von bislang drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe verdoppelt. In besonders schweren Fällen drohen künftig Haftstrafen zwischen einem und bis zu zehn Jahren – bislang lag der Strafrahmen hier bei sechs Monaten bis fünf Jahren.

Medizinisches Personal und Pflegekräfte besonders im Fokus

Die Neuregelung erfasst explizit auch Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende in Notaufnahmen, Kliniken und Praxen. Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag von Pflege- und Rettungskräften zu verbalen und physischen Übergriffen durch Patienten oder Angehörige. Das neue Gesetz stellt Übergriffe auf medizinisches Personal strafrechtlich auf eine Stufe mit Angriffen auf Rettungsdienste und Vollstreckungsbeamte.

Ebenfalls einbezogen werden Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr wie Zugbegleiter und Busfahrer sowie Mitarbeitende der Daseinsvorsorge, etwa in der kommunalen Versorgung.

Klares Signal für den Schutz der Helfer

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll die Reform ein unmissverständliches Zeichen setzen: Wer sich tagtäglich für die Gesundheit, Sicherheit und Versorgung der Allgemeinheit einsetzt, darf nicht zum Ziel von Aggressionen werden. Der Gesetzentwurf bedarf nun noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages, bevor die verschärften Regelungen in Kraft treten können.

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