Neuer Datenschutz-Chef: Moritz Hennemann vom Bundestag gewählt

Dominik Hübenthal
Moritz Hennemann: Bundestag wählt neuen Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Schutz unserer sensiblen Gesundheitsdaten bekommt ein neues Gesicht. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Deutsche Bundestag einen neuen obersten Datenschützer gewählt. Der Jurist und Hochschullehrer Prof. Dr. Moritz Hennemann übernimmt das anspruchsvolle Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Deutliches Votum im Parlament

Mit breiter Mehrheit stimmten die Abgeordneten für den 41-jährigen Rechtsprofessor aus Freiburg. Auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, dem sich auch weite Teile der Regierungskoalition anschlossen, erhielt Hennemann 391 Ja-Stimmen. Dem standen 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen gegenüber. Für die erfolgreiche Wahl waren lediglich 316 Stimmen erforderlich.

Hennemann tritt damit ein schweres Erbe an und folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider. Die bisherige Amtsinhaberin, die erst im Mai 2024 gewählt worden war, musste ihren Posten im Frühjahr 2026 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zur Verfügung stellen. Sie betonte damals, dass ein derart wichtiges Amt uneingeschränkte Präsenz erfordere, die sie während ihrer Genesung nicht leisten könne.

Was der Wechsel für die Pflege und das Gesundheitswesen bedeutet

Für Pflegekräfte, Ärzte und Patienten ist die Personalie von enormer Bedeutung. Die oberste Datenschutzbehörde des Bundes ist maßgeblich an der Ausgestaltung der digitalen Medizin und Pflege beteiligt. Zu den zentralen Aufgabenbereichen in der Gesundheitspolitik gehören unter anderem:

  • Die sichere und nutzerfreundliche Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Die Regelung von Zugriffsrechten für das Pflege- und Gesundheitspersonal.
  • Die Integration und Überwachung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS).

Experten werten die Wahl Hennemanns als Signal für einen pragmatischeren Kurs. Der Jurist, der zuletzt an der Universität Freiburg lehrte und als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig war, gilt als Befürworter eines praxisnahen Datenschutzes. In der Vergangenheit hatte er sich wiederholt kritisch zu unnötigen bürokratischen Hürden geäußert und für ein einheitliches Datengesetzbuch plädiert. Dieses soll Innovationen – etwa in der Telemedizin und der digitalen Pflegedokumentation – nicht ausbremst, sondern rechtssicher ermöglichen.

Ein Spagat zwischen Schutz und Innovation

Die Herausforderungen für den neuen BfDI sind gewaltig. Gerade im sensiblen Pflegebereich muss der Spagat gelingen: Einerseits müssen hochsensible Diagnosen und private Pflegedokumentationen strikt vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Andererseits darf ein überzogener Datenschutz in der Praxis nicht dazu führen, dass lebenswichtige Informationen im Notfall fehlen oder Pflegekräfte durch unnötige Bürokratie und unklare Vorgaben zusätzlich belastet werden.

Mit Moritz Hennemann steht nun ein ausgewiesener Fachmann für Informations- und Datenrecht an der Spitze, der genau diesen Ausgleich schaffen soll. Die Fachwelt und das Gesundheitswesen werden in den kommenden Monaten genau beobachten, wie er seine theoretischen Ansätze in die Praxis der digitalen Pflege und Medizin übersetzt.

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