Neues Modell für Krankschreibungen: GKV-Kommission fordert stufenweise Arbeitsunfähigkeit

Dominik Hübenthal
Stufenweise Arbeitsunfähigkeit: GKV-Kommission plant neue Regeln

Die Debatte um hohe Krankenstände und die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherungen nimmt weiter an Fahrt auf. Nun liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der die klassische Krankschreibung grundlegend verändern könnte. Die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen empfiehlt in ihrem jüngsten Bericht die Einführung einer sogenannten stufenweisen Arbeitsunfähigkeit.

Das Ende der "Ganz-oder-gar-nicht"-Krankschreibung?

Bislang gilt in Deutschland bei einer Krankmeldung meist ein klares Prinzip: Wer krank ist, fällt zu hundert Prozent aus. Zwar gibt es für die Wiedereingliederung nach langen Erkrankungen bereits das sogenannte Hamburger Modell, doch für alltägliche, kurzfristigere Arbeitsunfähigkeiten fehlt eine flexible Zwischenlösung. Genau hier setzt die Expertenkommission an. In einem 483 Seiten starken Report, der jüngst präsentiert wurde, wird ein Modell skizziert, das eine schrittweise beziehungsweise teilweise Arbeitsunfähigkeit im Berufsalltag ermöglichen soll.

Die Idee dahinter: Wer beispielsweise aufgrund eines leichten Infekts oder einer abklingenden Verletzung nicht die volle Schicht absolvieren kann, könnte für wenige Stunden am Tag arbeiten oder leichtere Tätigkeiten übernehmen, anstatt komplett zu Hause zu bleiben.

Kostendruck zwingt zum Handeln

Hintergrund dieses drastischen Vorstoßes ist die angespannte finanzielle Lage der Krankenkassen. Rekordausgaben und ein historisch hoher Krankenstand belasten das Gesundheitssystem enorm. Die GKV-Finanzkommission sucht daher händeringend nach Wegen, um die Ausgaben zu drosseln und gleichzeitig die Produktivität in der Wirtschaft aufrechtzuerhalten.

  • Finanzielle Entlastung: Durch weniger volle Fehltage könnten Lohnfortzahlungskosten der Arbeitgeber und Krankengeldzahlungen der Kassen sinken.
  • Schnellere Rückkehr: Der Kontakt zum Arbeitsplatz bleibt bestehen, was den Wiedereinstieg nach einer Erkrankung erleichtern soll.
  • Flexibilität: Arbeitnehmer könnten ihre Arbeitsleistung besser an ihren tatsächlichen Gesundheitszustand anpassen.

Was bedeutet das für Pflegekräfte?

Besonders in körperlich und psychisch stark fordernden Berufen wie der Pflege wirft der Vorschlag jedoch Fragen auf. Arbeitnehmervertreter befürchten, dass Beschäftigte unter Druck gesetzt werden könnten, trotz Krankheit zumindest teilweise zu arbeiten – ein Phänomen, das als Präsentismus bekannt ist und langfristig zu schwereren Erkrankungen führen kann.

Andererseits könnte eine stufenweise Arbeitsunfähigkeit Pflegekräften helfen, nach einer leichten Überlastung schonender in den Schichtdienst zurückzukehren, ohne sofort wieder die volle Verantwortung und körperliche Belastung von 100 Prozent tragen zu müssen. Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass die Arbeitsbedingungen und die Personalschlüssel solche Teilzeiteinsätze auf Station überhaupt zulassen.

Wie geht es nun weiter?

Noch handelt es sich bei der stufenweisen Arbeitsunfähigkeit lediglich um eine Empfehlung der Regierungskommission. Um ein solches System flächendeckend einzuführen, wären weitreichende Gesetzesänderungen sowie Anpassungen im Arbeits- und Sozialrecht notwendig. Dennoch zeigt der Vorstoß deutlich, dass die Politik angesichts der leeren Kassen im Gesundheitswesen bereit ist, bisherige Tabus zu brechen und neue Wege bei der Arbeitsunfähigkeit zu gehen.

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