Onkologen schlagen Alarm: Kassen-Ausschreibungen bedrohen Krebsversorgung
In der ambulanten Krebstherapie droht ein gravierender gesundheitspolitischer Rückschritt: Die Pläne der Bundestags-Koalition, exklusive Krankenkassen-Ausschreibungen für individuell hergestellte Krebsmedikamente (Zytostatika) im Rahmen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wieder einzuführen, lösen in Fachkreisen breite Empörung aus. Niedergelassene Onkologen, Pharmazeuten und Industrieverbände warnen unisono vor unkalkulierbaren Risiken für schwerstkranke Patientinnen und Patienten.
Präzision und Zeitfaktor bei der Krebsbehandlung in Gefahr
Die Zubereitung und Verabreichung von Zytostatika erfordert höchste pharmazeutische Präzision und eingespielte logistische Abläufe zwischen onkologischen Schwerpunktpraxen und spezialisierten Reinraumapotheken. Häufig werden Zytostatika mit modernen Immuntherapien oder Antikörpern kombiniert. Dabei umfasst ein Therapieplan oft mehrere Wirkstoffe, die minutengenau verabreicht werden müssen, um die Wirksamkeit nicht zu gefährden.
Sollten Krankenkassen künftig wieder exklusive Verträge mit einzelnen Ausschreibungsgewinnern schließen dürfen, müssten Praxen je nach Krankenkasse der behandelten Personen mit etlichen verschiedenen Apotheken kooperieren. Der Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie (BNHO) betont, dass dies zu enormen Reibungsverlusten, fehleranfälligen Abläufen und Verzögerungen bei lebenswichtigen Infusionen führen würde.
Rückkehr zu einem gescheiterten System
Ein ähnliches Ausschreibungsmodell existierte in Deutschland bereits in der Vergangenheit. Nach gravierenden Versorgungsproblemen, Lieferverzögerungen und massiver Kritik von Behandlern hatte der Gesetzgeber das Modell im Jahr 2017 ausdrücklich wieder abgeschafft. Dass diese bürokratische Hürde zur reinen Kostendämpfung nun erneut aufleben soll, stößt auf Unverständnis bei den Fachgesellschaften.
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) macht der BNHO deutlich, dass die Sicherheit und Kontinuität der Krebstherapie nicht rein ökonomischen Zielen untergeordnet werden darf. Auch Verbände der Apothekerschaft und Arzneimittelhersteller weisen darauf hin, dass die bestehenden, hochspezialisierten Reinraumlabore vor Ort durch einen ruinösen Preiswettbewerb in ihrer Existenz bedroht würden.
Forderung nach Verzicht auf neue Rabattmodelle
Die beteiligten Verbände fordern den Gesetzgeber auf, den entsprechenden Gesetzesentwurf zu korrigieren und auf die Wiedereinführung der Zytostatika-Ausschreibungen zu verzichten. Für Pflegekräfte, Ärzteteams und Betroffene sei eine verlässliche, wohnortnahe und reibungslose Versorgung unverzichtbar, um die bestmöglichen Therapieergebnisse in der Onkologie zu sichern.
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