PKV-Schock: Mehr als die Hälfte aller Privatversicherten zahlt ab Januar mehr

Djamal Sadaghiani
PKV-Beitragserhöhung: Rund 53 Prozent der Versicherten betroffen

Auf viele Versicherte in Deutschland kommt zum Jahreswechsel eine spürbare finanzielle Mehrbelastung zu: Die private Krankenversicherung hebt für einen Großteil ihrer Kundinnen und Kunden die Beiträge an. Nach offiziellen Erhebungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung müssen sich rund 53 Prozent der privat Vollversicherten zum 1. Januar auf höhere Monatsbeiträge einstellen.

Kostenexplosion im Gesundheitswesen treibt Prämien

Hinter den angekündigten Anpassungen steht die anhaltende Teuerung im gesamten Gesundheitssektor. Steigende Ausgaben für moderne medizinische Behandlungen, teurere Arzneimittel sowie kontinuierlich wachsende Aufwendungen im Pflegebereich belasten die Kalkulationen der Assekuranzen. Gesetzliche Vorgaben verpflichten die Versicherer dazu, ihre Tarife anzupassen, sobald die Leistungsausgaben oder die statistische Lebenserwartung bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Besonders betroffen sind diesmal auch Beihilfeberechtigte wie Beamtinnen und Beamte sowie deren Angehörige, bei denen viele Tarife überarbeitet werden müssen. Doch auch Angestellte und Selbstständige bleiben von den Steigerungen vielerorts nicht verschont.

Welche Rechte und Optionen Versicherte jetzt haben

Wer von einer Beitragsanpassung betroffen ist, sollte das Informationsschreiben der eigenen Versicherung aufmerksam prüfen und nicht vorschnell handeln. Verbrauchern stehen mehrere wirksame Instrumente zur Verfügung, um den monatlichen Aufwand wieder abzufedern:

  • Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft (§ 204 VVG): Versicherte haben das gesetzliche Recht, in einen gleichwertigen, günstigeren Tarif ihres Anbieters zu wechseln. Dabei bleiben die erworbenen Altersrückstellungen voll erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nur für eventuelle Mehrleistungen erforderlich.
  • Selbstbeteiligung anpassen: Die Erhöhung des jährlichen Eigenanteils kann den laufenden Monatsbeitrag sofort senken – dies lohnt sich vor allem dann, wenn selten Leistungen in Anspruch genommen werden.
  • Prüfung von Bausteinen: Nicht zwingend benötigte Zusatzbausteine können im Einzelfall gekündigt oder modifiziert werden.
  • Sondertarife im Alter: Für ältere Versicherte oder Ruheständler mit finanziellen Engpässen bieten Standard- oder Basistarife eine Absicherung mit gesetzlich limitierten Beiträgen.

Zudem eröffnet jede außerordentliche Beitragsanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel zu einer komplett anderen Versicherungsgesellschaft ist jedoch meist nur für jüngere, gesunde Versicherte ratsam, da beim Anbieterwechsel oft wertvolle Altersrückstellungen verloren gehen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.