Rettungsdienst am Limit: Schleswig-Holstein plant radikale Notfall-Reform
Der Rettungsdienst stößt vielerorts an seine Belastungsgrenzen. Steigende Einsatzzahlen, der spürbare Fachkräftemangel und der demografische Wandel zwingen die Politik zum Handeln. Die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein hat nun den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht. Die von Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) initiierte Novelle zielt darauf ab, die Notfallversorgung im Norden Deutschlands grundlegend neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten.
Ressourcen schonen, echte Notfälle priorisieren
Der Kern der geplanten Reform liegt in einer deutlich verbesserten Patientensteuerung. Laut dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium werden Rettungskräfte derzeit häufig für Einsätze gebunden, die medizinisch gesehen keine akuten Notfälle darstellen. Dies führt dazu, dass das hochqualifizierte Personal für tatsächliche lebensbedrohliche Situationen im schlimmsten Fall fehlen könnte.
Mit der Einführung einer landeseinheitlichen medizinischen Einsatzkategorisierung soll hier Abhilfe geschaffen werden. Konkret bedeutet das für die Bürger:
- Höchste Priorität: Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen, wie etwa einem Herzinfarkt oder einem schweren Verkehrsunfall, gilt weiterhin die strikte Vorgabe, dass der Rettungswagen innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort sein muss.
- Niedrigere Priorität: Bei weniger dringlichen Beschwerden, wie etwa einem verstauchten Fuß oder leichten Schmerzen, kann sich die Wartezeit auf einen Krankenwagen künftig verlängern.
- Alternative Wege: Anrufer ohne akuten Notfallbedarf sollen durch die Leitstellen verstärkt in den ambulanten Sektor, beispielsweise an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, vermittelt werden.
Schleswig-Holstein folgt mit dieser intelligenten Flexibilisierung dem Vorbild Baden-Württembergs und nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Flexible Lösungen für den ländlichen Raum
Ein weiteres zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Schaffung sogenannter „Rettungsstandorte“. Besonders in ländlichen Gebieten oder stark frequentierten Urlaubsregionen an der Küste sollen Rettungsmittel künftig flexibel und temporär stationiert werden können, ohne dass dort eine vollständige, dauerhafte Rettungswache mit all ihren infrastrukturellen Anforderungen errichtet werden muss. Dies ermöglicht eine dynamische Anpassung an saisonale Schwankungen und verkürzt im Ernstfall die Anfahrtswege erheblich.
Telemedizin und mehr Handlungsspielraum
Auch die Digitalisierung hält verstärkt Einzug in die Rettungswagen. Das neue Gesetz verankert erstmals verbindliche personelle, technische und infrastrukturelle Vorgaben für die telemedizinische Einsatzunterstützung. Notfallsanitäter sollen zudem mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung ihrer heilkundlichen Tätigkeiten erhalten, was ihre Kompetenzen vor Ort stärkt und die Notärzte entlasten kann.
Zusätzlich räumt eine sogenannte Experimentierklausel den Kreisen und kreisfreien Städten künftig die Möglichkeit ein, innovative Versorgungsmodelle in der Praxis rechtssicher zu erproben. So sollen moderne und bedarfsgerechte Konzepte schneller in den Rettungsalltag integriert werden können.
Nach der Zustimmung des Kabinetts geht der Entwurf nun in die obligatorische Verbändeanhörung. Mit einer finalen Verabschiedung durch den Landtag wird gerechnet, sodass die neuen Regelungen zeitnah in Kraft treten können, um die Einsatzkräfte spürbar zu entlasten und die Versorgung langfristig zu sichern.
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