Rückschlag für Alzheimer-Hoffnung: G-BA sieht keinen Zusatznutzen bei Donanemab

Benedikt Hübenthal
Alzheimer-Medikament Donanemab: G-BA beschließt keinen Zusatznutzen

Es galt als großer Hoffnungsträger für Millionen von Patienten und deren Angehörige: das neue Alzheimer-Medikament Donanemab, das unter dem Handelsnamen Kisunla vertrieben wird. Doch nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine weitreichende Entscheidung getroffen, die die anfängliche Euphorie deutlich dämpft. Demnach bietet das Präparat keinen belegbaren Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Beschluss des G-BA stützt sich auf eine umfassende Nutzenbewertung, die in der Regel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorbereitet wird. Bei der Prüfung neuer Arzneimittel wird in Deutschland streng abgewogen, ob der medizinische Nutzen für die Patienten die möglichen Risiken und Nebenwirkungen übersteigt – und vor allem, ob das neue Medikament besser wirkt als bereits etablierte und zugelassene Behandlungsansätze.

Im Fall von Donanemab kamen die Experten zu dem Schluss, dass dieser therapeutische Mehrwert nicht ausreichend nachgewiesen ist. Für die betroffenen Patienten, ihre Familien und die behandelnden Ärzte ist dies ein wichtiges Signal zur Einordnung der tatsächlichen Wirksamkeit der neuen Therapie.

Wie funktioniert Donanemab (Kisunla)?

Donanemab ist ein moderner Antikörper, der darauf abzielt, schädliche Eiweißablagerungen – sogenannte Amyloid-Plaques – im Gehirn von Alzheimer-Patienten abzubauen. Klinische Studien hatten im Vorfeld gezeigt, dass das Medikament den kognitiven Abbau in einem sehr frühen Stadium der Erkrankung verlangsamen kann. Eine Heilung der Demenzerkrankung ist jedoch auch mit diesem hochmodernen Präparat nicht möglich.

Mögliche Risiken und Nebenwirkungen

Ein wesentlicher Faktor bei der strengen Bewertung durch den G-BA sind stets auch die Nebenwirkungen. Zu den bekannten und gefürchteten Risiken von Antikörper-Therapien wie Donanemab gehören:

  • Schwellungen im Gehirn (sogenannte ARIA-E)
  • Mikroblutungen im Hirngewebe (ARIA-H)
  • Kopfschmerzen und in manchen Fällen allergische Reaktionen

Diese potenziell schweren Nebenwirkungen erfordern eine engmaschige Überwachung durch regelmäßige MRT-Scans, was die Behandlung für die Patienten aufwendig und physisch wie psychisch belastend macht.

Was bedeutet das für Patienten in Deutschland?

Dass der G-BA keinen Zusatznutzen feststellt, bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament vom Markt verschwindet oder seine Zulassung verliert. Allerdings hat dieser Beschluss massive Auswirkungen auf die anstehenden Preisverhandlungen zwischen dem Pharmahersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Ohne einen offiziell anerkannten Zusatznutzen darf das neue, in der Herstellung oft sehr teure Medikament in der Regel nicht mehr kosten als die bisherige, weitaus günstigere Standardtherapie.

Wie auch die Alzheimer Forschung Initiative e. V. in ihrer Einschätzung andeutet, ist es nun entscheidend, die weiteren Entwicklungen und Verhandlungen abzuwarten. Für Betroffene und Angehörige bleibt die medizinische Versorgungslage vorerst unverändert: Die etablierten Standardtherapien zur Linderung der Symptome stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Ob und in welchem Umfang Donanemab künftig in Deutschland von den Krankenkassen erstattet und von Ärzten flächendeckend verschrieben wird, hängt maßgeblich von den kommenden Preisverhandlungen ab.

Die Suche nach einem durchschlagenden Medikament gegen das Vergessen geht damit in die nächste Runde. Die aktuelle Entscheidung unterstreicht jedoch, wie hoch die Hürden für neue Therapien im deutschen Gesundheitssystem sind – ein Mechanismus, der letztlich auch dazu dient, Patienten vor Behandlungen zu schützen, deren Nutzen die Risiken nicht zweifelsfrei überwiegt.

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