Zuschuss-Rechner · § 40 SGB XI · Stand 2026
Badumbau 2026: Kosten, Pflegekassen-Zuschuss und Förderung
Was kostet ein barrierefreies Bad, und wie viel übernimmt die Pflegekasse? Berechnen Sie hier in Sekunden Ihren §40-SGB-XI-Zuschuss und den verbleibenden Eigenanteil. Ergebnis sofort, ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten.
- Bis zu 4.180 € Zuschuss (§ 40 SGB XI), im Haushalt bis 16.720 €
- Sauberer Teilumbau in 1–2 Tagen
- Fugenlose, pflegeleichte Wandpaneele statt Fliesenabriss
- Bis zu 0 € Eigenanteil bei förderfähigen Teilumbauten
1. Welchen Pflegegrad hat die pflegebedürftige Person?
Der Zuschuss gilt ab Pflegegrad 1; die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich. Unsicher? Zum Pflegegradrechner
2. Wie viele Personen mit Pflegegrad leben im Haushalt?
Der Zuschuss gilt pro Person: Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, bekommt für dieselbe Maßnahme das Doppelte.
3. Welche Maßnahme planen Sie?
Der Zuschuss gilt für jede anerkannte Maßnahme, vom Haltegriff bis zur Komplettsanierung.
4. Ihre Postleitzahl (optional)
Viele Bundesländer fördern zusätzlich zur Pflegekasse. Wir zeigen Ihnen das Programm Ihres Bundeslandes.
Ihr Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Der Eigenanteil muss nicht das Ende sein: Je nach Bundesland senkt ein Landesförderprogramm ihn weiter, in einigen Ländern um mehrere tausend Euro. Geben Sie in Schritt 4 Ihre Postleitzahl ein, wir zeigen Ihnen das Programm Ihres Bundeslandes.
Richtwerte inkl. Montage. Wichtig: Den Zuschuss vor Beginn der Arbeiten formlos bei der Pflegekasse beantragen und die schriftliche Genehmigung abwarten; nachträgliche Anträge werden meist abgelehnt.
Konkrete Angebote für Ihre Situation?
Erst rechnen, dann vergleichen: Wir holen kostenlos und unverbindlich Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region ein.
Jetzt Badumbau-Angebote vergleichenWas kostet ein barrierefreier Badumbau 2026?
Der häufigste Umbau, Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein, kostet inklusive Montage etwa 4.000 bis 7.000 € und ist als Teilumbau in ein bis drei Arbeitstagen erledigt. Einzelmaßnahmen wie Haltegriffe oder ein erhöhtes WC beginnen bei unter 200 €, die barrierefreie Komplettsanierung liegt bei 15.000 bis 30.000 € und dauert mehrere Wochen. Ob altersgerecht, seniorengerecht oder behindertengerecht: Kostenrahmen und Förderwege sind bei allen Varianten dieselben. Vom Endpreis geht der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person ab; beim Ehepaar mit zwei Pflegegraden 8.360 € für dieselbe Maßnahme.
| Maßnahme | Kosten inkl. Montage | Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss* |
|---|---|---|
| Badewanne zur Dusche umbauen (Teilumbau) | 4.000 € - 7.000 € | 0 € - 2.820 € |
| Bodengleiche Dusche einbauen | 4.000 € - 6.000 € | 0 € - 1.820 € |
| Badewanne mit Tür | 2.500 € - 3.500 € | 0 € |
| Haltegriffe montieren (je Set) | 80 € - 500 € | 0 € |
| Erhöhtes WC inkl. Montage | 150 € - 800 € | 0 € |
| Unterfahrbarer Waschtisch | 500 € - 1.500 € | 0 € |
| Türverbreiterung (min. 80 cm) | 800 € - 1.500 € | 0 € |
| Rutschhemmender Bodenbelag (R10) | 1.000 € - 3.000 € | 0 € |
| Barrierefreie Komplettsanierung | 15.000 € - 30.000 € | 10.820 € - 25.820 € |
Badewanne zur Dusche umbauen (Teilumbau)
- Kosten inkl. Montage
- 4.000 € - 7.000 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 € - 2.820 €
Bodengleiche Dusche einbauen
- Kosten inkl. Montage
- 4.000 € - 6.000 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 € - 1.820 €
Badewanne mit Tür
- Kosten inkl. Montage
- 2.500 € - 3.500 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 €
Haltegriffe montieren (je Set)
- Kosten inkl. Montage
- 80 € - 500 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 €
Erhöhtes WC inkl. Montage
- Kosten inkl. Montage
- 150 € - 800 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 €
Unterfahrbarer Waschtisch
- Kosten inkl. Montage
- 500 € - 1.500 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 €
Türverbreiterung (min. 80 cm)
- Kosten inkl. Montage
- 800 € - 1.500 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 €
Rutschhemmender Bodenbelag (R10)
- Kosten inkl. Montage
- 1.000 € - 3.000 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 0 €
Barrierefreie Komplettsanierung
- Kosten inkl. Montage
- 15.000 € - 30.000 €
- Eigenanteil nach 4.180 € Zuschuss*
- 10.820 € - 25.820 €
* Eigenanteil bei einer pflegebedürftigen Person im Haushalt; 0 € bedeutet: Der Zuschuss deckt die Maßnahme voraussichtlich komplett. Richtwerte, Stand 2026; maßgeblich ist das individuelle Angebot.
Was andere umbauen: die Badumbau-Nachfrage in Zahlen
Über PflegeHelfer24 sind in den letzten Jahren viele Badumbau-Anfragen gestellt worden. Die grob gerundeten Anteile daraus zeigen, was tatsächlich umgebaut wird (Datenstand: August 2026):
Welcher Umbau wird angefragt?
Zwei Dinge fallen auf: Rund jede vierte Anfrage betrifft eine bestehende Dusche, die barrierefrei erneuert werden soll. Der Badumbau ist also längst nicht immer die klassische Wanne-raus-Geschichte. Vor allem die teure Komplettsanierung, die die Preisdiskussion dominiert, ist in der Praxis die Ausnahme: Meist geht es um einen gezielten Teilumbau, den der Pflegekassen-Zuschuss zu einem großen Teil abdeckt.
Der häufigste vermeidbare Fehler
Mehr als jeder dritte Haushalt sucht bereits nach Betrieben, bevor die Bewilligung der Pflegekasse vorliegt und knapp jeder fünfte hat zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Antrag gestellt! Wer vor der schriftlichen Zusage beauftragt, riskiert die vollen 4.180 € pro Person. Erst beantragen, Zusage abwarten, dann beauftragen.
- ·Miete oder Eigentum: Fast die Hälfte der Anfragen (rund 45 %) kommt aus Mietwohnungen. Was Mieter dürfen und was der Vermieter verlangen kann, steht im Abschnitt Mieter oder Eigentümer.
- ·Für wen: Sieben von zehn Anfragenden bauen für sich selbst um, drei von zehn für Angehörige.
- ·Zeitdruck: Gut jede zweite Anfrage soll so bald wie möglich umgesetzt werden - der Teilumbau in ein bis zwei Tagen ist auch deshalb der Standardweg.
Der Pflegekassen-Zuschuss im Detail: 8.360 € für ein Ehepaar
Der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 SGB XI beträgt 2026 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme: ab Pflegegrad 1, in allen Pflegegraden gleich, nicht rückzahlbar. Der Zuschuss gilt pro Person, nicht pro Bad. Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben (auch zweimal nur Pflegegrad 1), erhält für denselben Wanne-zu-Dusche-Umbau 8.360 €. Damit ist der Teilumbau (4.000-7.000 €) für viele Paare fast oder vollständig abgedeckt. Bei bis zu vier Berechtigten im Haushalt, etwa in einer Pflege-WG, sind maximal 16.720 € möglich.
Rechenbeispiel Ehepaar, beide mit Pflegegrad
Die Zuschüsse beider Personen werden für dieselbe Maßnahme zusammengerechnet, gedeckelt auf die tatsächlichen Kosten.
So beantragen Sie den Zuschuss
1. Kostenvoranschlag
Fachbetrieb kommt zur Besichtigung und erstellt einen detaillierten Kostenvoranschlag.
2. Formloser Antrag
Mit Kostenvoranschlag, Pflegegrad-Bescheid und kurzer Begründung an die Pflegekasse, bei Miete plus Vermieterzustimmung.
3. Genehmigung abwarten
Üblich sind drei bis fünf Wochen, je nach Kasse auch länger. Erst nach schriftlicher Zusage beauftragen: Wer vorher baut, riskiert die Ablehnung des gesamten Zuschusses. Kommt eine Ablehnung: Widerspruch binnen eines Monats, siehe FAQ.
4. Umbau & Abrechnung
Nach dem Umbau Rechnung einreichen; meist zahlt die Kasse gegen Rechnung, teils direkt an den Betrieb.
Bewilligung sichern: die zwei Stellschrauben, an denen Anträge scheitern
Die Formulierung im Kostenvoranschlag
Die Pflegekasse bewilligt, was die Pflege erleichtert oder Stürze verhütet, nicht, was schöner aussieht. Bitten Sie den Fachbetrieb, die Positionen entsprechend zu benennen: „Wiederherstellung der selbstständigen Körperpflege" oder „Sturzprävention beim Ein- und Ausstieg" statt „Modernisierung des Bades". Dieselbe Sprache gehört in Ihre Antragsbegründung; eine kurze Stellungnahme von Hausarzt oder Pflegedienst verstärkt sie.
Wenn der Medizinische Dienst prüft
Die Kasse kann den Medizinischen Dienst einschalten, meist nach Aktenlage, gelegentlich per Hausbesuch. Gut vorbereitet heißt: konkrete Alltagssituationen benennen können (Wo genau droht der Sturz? Was geht ohne Hilfe nicht mehr?), ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen und vorhandene Arztberichte bereitlegen. Beim Hausbesuch die Situation zeigen, wie sie im Alltag ist: nichts aufräumen oder beschönigen.
Badumbau Checkliste
Der barrierefreie Badumbau in drei Phasen — mit allen Förderanträgen in der richtigen Reihenfolge, Angebots-Vergleichstabelle und Abnahmeprotokoll zum Ausfüllen.
- Förderanträge in der richtigen Reihenfolge
- Angebots-Vergleichstabelle für 3 Fachbetriebe
- Abnahmeprotokoll zum Ausfüllen
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Wanne zur Dusche: Der Teilumbau in 1-2 Tagen
Für die meisten Haushalte ist die Badewanne die größte Sturzquelle. Ihr Austausch gegen eine bodengleiche Dusche ist die wirksamste Einzelmaßnahme. Spezialisierte Betriebe erledigen den Teilumbau in 8 bis 24 Arbeitsstunden: alte Wanne demontieren (500-800 €), bodengleiche Duschwanne mit rutschhemmender Oberfläche einsetzen und die Wandflächen mit Paneelen statt neuer Fliesen schließen (Material 2.500-3.500 €, Montage 1.000-1.500 €). Das restliche Bad bleibt völlig unangetastet und benutzbar. Die Komplettsanierung (15.000 bis 30.000 €, Dauer mehrere Wochen) lohnt sich dagegen vor allem, wenn ohnehin saniert werden muss oder ein Rollstuhl dauerhaft Platz braucht (Bewegungsfläche 150 x 150 cm).
Im Altbau entscheidet oft ein unscheinbares Detail über die Machbarkeit: die Höhe des Abwasseranschlusses. Liegt das Fallrohr zu hoch, fehlt der bodengleichen Dusche das nötige Gefälle. Dann schafft eine Duschwasserpumpe Abhilfe (600 bis 1.000 € Mehrkosten), ersatzweise ein flaches Podest, das allerdings wieder eine Stufe bedeutet und damit keine echte Barrierefreiheit. Gute Fachbetriebe klären das beim Vor-Ort-Termin, bevor das Angebot entsteht.
Barrierefrei nach DIN 18040-2: die Kennzahlen
- ·Bewegungsfläche: 120 x 120 cm vor Dusche, WC und Waschtisch, 150 x 150 cm bei Rollstuhlnutzung
- ·Dusche: bodengleich, max. 2 cm Absatz, Rutschklasse R10/B
- ·Tür: mindestens 80 cm breit (Rollstuhl: 90 cm), nach außen öffnend
- ·WC: Sitzhöhe 46-48 cm, beidseitig Platz für Haltegriffe
- ·Wände: tragfähig für Haltegriffe und Duschklappsitz
- ·Armaturen: Thermostat mit Verbrühschutz, Einhebel- statt Drehgriffe
Achten Sie in Angeboten auf den Unterschied zwischen barrierearm und barrierefrei: Barrierearm ist ein dehnbarer Werbebegriff ohne feste Kriterien, barrierefrei ist über die DIN 18040-2 klar definiert. Für den Pflegekassen-Zuschuss genügt zwar auch eine barrierearme Lösung, solange sie die Pflege erleichtert; wer aber ausdrücklich barrierefrei bestellt, sollte die DIN-Werte im Angebot wiederfinden.
Badgestaltung bei Demenz
Bei Menschen mit Demenz zählt neben der Barrierefreiheit die Orientierung: farblich abgesetzte WC-Brille und Haltegriffe (starke Kontraste statt Weiß auf Weiß), ein Orientierungslicht für nächtliche Badgänge und ein abgedeckter oder abnehmbarer Spiegel, wenn das eigene Spiegelbild Angst auslöst. Der Thermostat mit Verbrühschutz ist hier keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht, weil heißes Wasser nicht mehr zuverlässig als Gefahr erkannt wird. Alle diese Anpassungen fallen ebenfalls unter den §40-Zuschuss.
Altbau vor 1993: die Asbest-Frage vor dem Fliesenabriss klären
Bis zum Asbestverbot 1993 wurden Fliesenkleber und Spachtelmassen teils asbesthaltig hergestellt. Kritisch wird das erst beim Abriss, wenn Fasern freigesetzt werden. Deshalb gehört bei älteren Bädern die Schadstoff-Frage in den Vor-Ort-Termin. Der Ausweg, den spezialisierte Betriebe standardmäßig gehen: Überbau-Wandpaneele direkt auf die alten Fliesen, ohne Abriss. Das ist staubarm, umgeht das Asbest-Risiko und macht den Teilumbau in ein bis zwei Tagen überhaupt erst möglich. Muss doch abgerissen werden, gehören Prüfung und Entsorgung nach TRGS 519 in fachkundige Hände.
Drei typische Umbauten und was sie gebracht haben
So sehen die Situationen aus, die uns in Badumbau-Anfragen täglich begegnen. Die Beispiele sind typisiert und anonymisiert (Namen geändert, Beträge gerundet), die Abläufe und Zahlen entsprechen den Rahmenwerten dieser Seite.
Karin M. (76): Angst vor dem Wannenrand
Nach einem Beinahe-Sturz traute sich Frau M. (Pflegegrad 2) nicht mehr allein in die hohe Wanne; geduscht wurde nur noch, wenn die Tochter half. Der Teilumbau zur Walk-in-Dusche mit Klappsitz und Haltegriffen dauerte zwei Tage. Seitdem duscht sie wieder selbstständig, und die Tochter kommt zum Kaffeetrinken statt zum Duschdienst.
Kosten 5.800 € · Zuschuss 4.180 € · Eigenanteil 1.620 €
Eheleute H. (79/81): Umbau zur Miete, 0 € Eigenanteil
Beide Eheleute haben einen Pflegegrad (1 und 3), die Wohnung ist gemietet. Der Vermieter stimmte nach § 554 BGB zu und verzichtete schriftlich auf den Rückbau, weil das barrierefreie Bad die Wohnung aufwertet. Da der Zuschuss pro Person gilt, deckten die zusammengerechneten Zuschüsse den kompletten Wanne-zu-Dusche-Umbau ab.
Kosten 6.400 € · Zuschüsse 2 × 4.180 € (gedeckelt) · Eigenanteil 0 €
Herr B. (58): rollstuhlgerecht nach MS-Diagnose
Bei fortschreitender Multipler Sklerose plante Herr B. gleich rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2: Bewegungsflächen 150 x 150 cm, unterfahrbarer Waschtisch, breite Tür. Die Komplettsanierung finanzierte er aus Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Kredit 159 und dem Ansatz der restlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung.
Kosten 24.000 € · Zuschuss 4.180 € · Rest über KfW-Kredit und Steuer
Einzelmaßnahmen im Überblick: Von Haltegriffen bis zur Komplettsanierung
Nicht jeder Badumbau bedeutet Komplettsanierung. Oft reicht eine einzelne Maßnahme wie ein Haltegriff oder ein erhöhtes WC. Werden mehrere Einzelmaßnahmen im selben Umbau kombiniert, behandelt die Pflegekasse sie in der Regel als eine gemeinsame wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI mit einem gemeinsamen Zuschuss von bis zu 4.180 €. Ein weiterer Zuschuss wird erst bei einer späteren, wesentlichen Verschlechterung der Pflegesituation fällig.
Badewanne mit Tür (2.500-3.500 €)
Alternative zur bodengleichen Dusche, wenn weiterhin gebadet werden soll oder eine Dusche baulich nicht möglich ist. Einstieg über eine seitliche Tür statt über den Wannenrand. Nach dem Türeinbau muss die Dichtung erst aushärten, die Wanne ist einige Stunden nicht nutzbar.
Haltegriffe (80-500 € je Set)
Die günstigste und schnellste Einzelmaßnahme, meist in wenigen Stunden montiert. Voraussetzung ist ein tragfähiger Wandaufbau; bei Trockenbauwänden ist vorher eine Verstärkung nötig.
Erhöhtes WC (150-800 €)
Sitzhöhe 46 bis 48 cm statt der üblichen 40 cm erleichtert das Aufstehen erheblich. Möglich als nachgerüsteter Aufsatz auf das bestehende WC oder als neues, wandhängendes Modell.
Unterfahrbarer Waschtisch (500-1.500 €)
Für die Nutzung im Sitzen oder mit Rollstuhl. Ablauf und Anschlüsse müssen unter die neue, niedrigere Waschtischhöhe verlegt werden, deshalb aufwendiger als ein reiner Austausch.
Türverbreiterung (800-1.500 €)
Mindestens 80 cm, für Rollstühle 90 cm. Betrifft meist Türzarge und angrenzende Wand; bei tragenden Wänden muss vorher die Statik geprüft werden.
Rutschhemmender Boden (1.000-3.000 €)
Rutschklasse R10/B für Nassbereiche. Als Einzelmaßnahme lässt sich der neue Belag oft über den bestehenden Boden verlegen, ohne diesen komplett zu entfernen.
Komplettsanierung (15.000-30.000 €)
Die volle Badsanierung ist sinnvoll, wenn das Bad ohnehin fällig ist oder mehrere Maßnahmen gleichzeitig anstehen, dann meist günstiger als dieselben Maßnahmen einzeln nacheinander zu beauftragen. Dauer mehrere Wochen, das Bad ist in dieser Zeit nicht nutzbar. Bei Bädern aus der Zeit vor 1993 gehört eine Schadstoffprüfung in die Planung: In alten Fliesenklebern und Spachtelmassen kann Asbest stecken, dessen Entsorgung den Zeitplan und die Kosten spürbar verändert.
Weitere Förderungen: KfW, Steuer, Krankenkasse, Länder
KfW-Zuschuss 455-B aktuell ausgeschöpft
Der Fördertopf für den Investitionszuschuss 455-B wird unterjährig in Tranchen neu aufgelegt (zuletzt im April 2026 mit 50 Millionen Euro) und ist jeweils binnen weniger Wochen ausgeschöpft. Stand August 2026 ist keine Antragstellung möglich. Der zinsgünstige KfW-Kredit 159 ist davon unabhängig und lässt sich weiterhin beantragen. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Planung auf kfw.de, ein neuer Topf lohnt schnelles Handeln.
| Förderweg | Höhe | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| KfW-Zuschuss 455-B "Barrierereduzierung" |
10 % bis 2.500 € (Einzelmaßnahme), 12,5 % bis 6.250 € (Altersgerechtes Haus) | Fördertopf wird in Tranchen aufgelegt und ist Stand 08/2026 ausgeschöpft: aktuell keine Antragstellung möglich (kfw.de prüfen); dieselben Kostenpositionen ohnehin nicht doppelt mit der Pflegekasse abrechenbar |
| KfW-Kredit 159 | bis 50.000 € pro Wohneinheit | Zinsgünstig, keine Altersbeschränkung, auch für Mieter und Vermieter |
| Steuerbonus § 35a EStG | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr | Nur Lohn-, nicht Materialkosten; alternativ volle Kosten als außergewöhnliche Belastung bei medizinischer Notwendigkeit (Attest) |
| Krankenkasse | Hilfsmittel per Rezept | Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung, aber keine festen Umbauten |
| Landesprogramme | bis 15.000 € und mehr, je nach Bundesland | Direktzuschüsse, Förderdarlehen oder Teilschulderlasse der Landesförderbanken; alle 16 Bundesländer im Detail im Abschnitt Landesförderung |
KfW-Zuschuss 455-B "Barrierereduzierung"
10 % bis 2.500 € (Einzelmaßnahme), 12,5 % bis 6.250 € (Altersgerechtes Haus)
Fördertopf wird in Tranchen aufgelegt und ist Stand 08/2026 ausgeschöpft: aktuell keine Antragstellung möglich (kfw.de prüfen); dieselben Kostenpositionen ohnehin nicht doppelt mit der Pflegekasse abrechenbar
KfW-Kredit 159
bis 50.000 € pro Wohneinheit
Zinsgünstig, keine Altersbeschränkung, auch für Mieter und Vermieter
Steuerbonus § 35a EStG
20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr
Nur Lohn-, nicht Materialkosten; alternativ volle Kosten als außergewöhnliche Belastung bei medizinischer Notwendigkeit (Attest)
Krankenkasse
Hilfsmittel per Rezept
Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung, aber keine festen Umbauten
Landesprogramme
bis 15.000 € und mehr, je nach Bundesland
Direktzuschüsse, Förderdarlehen oder Teilschulderlasse der Landesförderbanken; alle 16 Bundesländer im Detail im Abschnitt Landesförderung
Fördertöpfe kombinieren: was sich stapeln lässt und was nicht
Pflegekasse, Landesförderung, KfW und Steuer lassen sich kombinieren, aber nicht beliebig: Dieselbe Kostenposition darf nie doppelt gefördert werden, und der Handwerker-Steuerbonus ist für öffentlich geförderte Maßnahmen komplett gesperrt (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG: keine Steuerermäßigung für Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden). Wer den Pflegekassen-Zuschuss oder den KfW-Kredit nutzt, kann für denselben Umbau also nicht zusätzlich die 20 % Handwerkerbonus ansetzen; auch das Aufteilen der Rechnung rettet ihn nicht. Der bessere Steuerweg ist bei medizinisch notwendigen Umbauten ohnehin die außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Dort werden erhaltene Zuschüsse nur von den absetzbaren Kosten abgezogen, statt den Abzug ganz zu sperren.
Rechenbeispiel: Komplettsanierung 24.000 € (Ehepaar, beide mit Pflegegrad, NRW)
Voraussetzung: Pflegekasse und Landesförderung fördern unterschiedliche Kostenpositionen, beide Anträge vor Baubeginn. Der §-35a-Handwerkerbonus bleibt in diesem Szenario gesperrt. Steuerliche Angaben ohne Gewähr; im Zweifel Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Landesförderung: Was Ihr Bundesland zum Badumbau dazugibt
Neben Pflegekasse und KfW fördern viele Bundesländer die Wohnraumanpassung über ihre Landesförderbanken, und zwar teils mit Beträgen, die den Pflegekassen-Zuschuss übertreffen. Diese Programme sind kaum bekannt, weil jedes Land eigene Regeln, Banken und Bezeichnungen hat. Drei Fördermechanismen kommen vor:
Direktzuschuss
Geld, das nicht zurückgezahlt wird, wie beim Pflegekassen-Zuschuss. Beispiele: WIBank Hessen (bis 15.000 € je Wohnung), ILB Brandenburg (bis 12.000 € für bauliche Maßnahmen), IFB Hamburg, SAB Sachsen.
Förderdarlehen
Zinsgünstige oder zinsfreie Kredite der Landesbank. Sonderfall Bayern: Das leistungsfreie Baudarlehen der BayernLabo (bis 10.000 €) muss bei zweckentsprechender Nutzung nach 5 Jahren nicht zurückgezahlt werden und wirkt dann wie ein Zuschuss.
Teilschulderlass (Tilgungsnachlass)
Ein Darlehen, von dem ein Teil erlassen wird. Beispiel NRW.BANK: 25 % Basis-Tilgungsnachlass plus 5 Punkte für Barrierefreiheit; bei Pflegebedürftigkeit oder GdB ab 50 werden bis zu 50 % des Darlehens geschenkt.
| Bundesland | Programm / Bank | Förderhöhe (bis zu) | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank: Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit | Darlehen bis 50.000 € + Zuschuss bis 1.500 € | Zinsgünstiges Darlehen plus 3-%-Zuschuss (max. 1.500 €) bei Umbau nach DIN 18040-2; wegen hoher Nachfrage aktuell lange Bewilligungszeiten. |
| Bayern | BayernLabo: Förderung von barrierefreiem Wohnen im Bestand | bis 10.000 € | Leistungsfreies Baudarlehen: Bei zweckentsprechender Nutzung muss es nach 5 Jahren nicht zurückgezahlt werden und wirkt dann wie ein Zuschuss. Mit Einkommensgrenzen. |
| Berlin | IBB: IBB Altersgerecht Wohnen | Darlehen bis 50.000 € | Zinsverbilligtes Darlehen (KfW-Kombination); ein eigener Landeszuschuss für private Badumbauten existiert nicht. |
| Brandenburg | ILB: Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum | bis 12.000 € (+ 14.000 € für Lifte/Rampen) | Direktzuschuss bis 90 % der Kosten: 12.000 € für bauliche Maßnahmen wie den Badumbau, weitere 14.000 € für höhenüberwindende Hilfsmittel. Voraussetzung: GdB ab 80. |
| Bremen | BAB Bremen | kein eigenes Landesprogramm | Die BAB leitet nur die KfW-Bundesprogramme durch; eigene Landesmittel für den barrierefreien Umbau gibt es nicht. |
| Hamburg | IFB Hamburg: Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum | 3.000 – 20.000 € je Maßnahme | Direktzuschuss für Selbstnutzer, bodengleiche Dusche ausdrücklich förderfähig; mit Einkommensgrenzen. |
| Hessen | WIBank: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum | bis 15.000 € je Wohnung | Direktzuschuss mit Teilbudgets (Bad: bis 5.500 €). Ausdrücklich nur für Maßnahmen, für die vor der Bewilligung noch kein Auftrag erteilt wurde. |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI-MV: Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand | 30 % der Kosten, max. 4.500 € | Direktzuschuss ohne Rechtsanspruch: bewilligt wird, solange die Landesmittel des Jahres reichen. |
| Niedersachsen | NBank: Modernisierung (Eigentumsförderung) | Darlehen bis 75.000 € | Darlehens-Zuschuss-Kombination je nach Haushaltssituation; Details und aktuelle Konditionen direkt bei der NBank erfragen. |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK: Modernisierung (Wohnraumförderung) | Tilgungsnachlass 25 – 30 %, bis 50 % | Darlehen mit Teilschulderlass: 25 % Basis plus 5 Punkte für Barrierefreiheit; bei Pflegebedürftigkeit oder GdB ab 50 bis zu 50 % des Darlehens geschenkt. Mit Einkommensgrenzen. |
| Rheinland-Pfalz | ISB: ISB-Darlehen Modernisierung (Programm 505) | Darlehen bis 100.000 € + 15 – 25 % Tilgungszuschuss | Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (15 bis 25 % je nach Einkommen); barrierefreier Umbau ist förderfähige Modernisierung. |
| Saarland | SIKB: Alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen | 5.000 – 11.250 € je nach Zielgruppe | Direktzuschuss, gestaffelt nach Zielgruppe (Menschen mit Behinderung bis 11.250 €, Ältere ab 60 bis 7.500 €) und nach Umfang (Komplettumbau oder Einzelmaßnahme); mit Einkommensgrenzen. Konditionen vor Antrag beim Ministerium prüfen. |
| Sachsen | SAB: Förderrichtlinie Wohnraumanpassung | 80 % der Kosten, bis 4.000 € (Rollstuhl: 10.000 €) | Direktzuschuss (mindestens 1.500 €); seit 03/2026 mit Einkommensgrenzen (40.000 € Alleinlebende, 60.000 € Zwei-Personen-Haushalt) statt Wohnflächengrenzen. |
| Sachsen-Anhalt | IB Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt MODERN | Darlehen bis 50.000 € | Zinsgünstiges Darlehen, das den barrierereduzierenden Umbau abdeckt; einen Landes-Direktzuschuss für den Badumbau gibt es nicht. |
| Schleswig-Holstein | — | kein Landesprogramm für Privathaushalte | Der Fonds für Barrierefreiheit fördert nur Vereine, Praxen und Kommunen. Privathaushalte kombinieren Pflegekasse, KfW und Steuerbonus. |
| Thüringen | Thüringer Aufbaubank: Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) | 50 % der Kosten (Kostenrahmen bis 11.000 €) | Direktzuschuss nach der neuen Richtlinie (seit 04/2026): 50 % Fördersatz, Mindestinvestition 7.500 € netto. Achtung: Die Mittel für 2026 sind seit Juni ausgeschöpft; einen Neustart bei der Aufbaubank beobachten. |
Baden-Württemberg
- Programm / Bank
- L-Bank: Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
- Förderhöhe (bis zu)
- Darlehen bis 50.000 € + Zuschuss bis 1.500 €
- Wichtig zu wissen
- Zinsgünstiges Darlehen plus 3-%-Zuschuss (max. 1.500 €) bei Umbau nach DIN 18040-2; wegen hoher Nachfrage aktuell lange Bewilligungszeiten.
Bayern
- Programm / Bank
- BayernLabo: Förderung von barrierefreiem Wohnen im Bestand
- Förderhöhe (bis zu)
- bis 10.000 €
- Wichtig zu wissen
- Leistungsfreies Baudarlehen: Bei zweckentsprechender Nutzung muss es nach 5 Jahren nicht zurückgezahlt werden und wirkt dann wie ein Zuschuss. Mit Einkommensgrenzen.
Berlin
- Programm / Bank
- IBB: IBB Altersgerecht Wohnen
- Förderhöhe (bis zu)
- Darlehen bis 50.000 €
- Wichtig zu wissen
- Zinsverbilligtes Darlehen (KfW-Kombination); ein eigener Landeszuschuss für private Badumbauten existiert nicht.
Brandenburg
- Programm / Bank
- ILB: Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum
- Förderhöhe (bis zu)
- bis 12.000 € (+ 14.000 € für Lifte/Rampen)
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss bis 90 % der Kosten: 12.000 € für bauliche Maßnahmen wie den Badumbau, weitere 14.000 € für höhenüberwindende Hilfsmittel. Voraussetzung: GdB ab 80.
Bremen
- Programm / Bank
- BAB Bremen
- Förderhöhe (bis zu)
- kein eigenes Landesprogramm
- Wichtig zu wissen
- Die BAB leitet nur die KfW-Bundesprogramme durch; eigene Landesmittel für den barrierefreien Umbau gibt es nicht.
Hamburg
- Programm / Bank
- IFB Hamburg: Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
- Förderhöhe (bis zu)
- 3.000 – 20.000 € je Maßnahme
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss für Selbstnutzer, bodengleiche Dusche ausdrücklich förderfähig; mit Einkommensgrenzen.
Hessen
- Programm / Bank
- WIBank: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
- Förderhöhe (bis zu)
- bis 15.000 € je Wohnung
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss mit Teilbudgets (Bad: bis 5.500 €). Ausdrücklich nur für Maßnahmen, für die vor der Bewilligung noch kein Auftrag erteilt wurde.
Mecklenburg-Vorpommern
- Programm / Bank
- LFI-MV: Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
- Förderhöhe (bis zu)
- 30 % der Kosten, max. 4.500 €
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss ohne Rechtsanspruch: bewilligt wird, solange die Landesmittel des Jahres reichen.
Niedersachsen
- Programm / Bank
- NBank: Modernisierung (Eigentumsförderung)
- Förderhöhe (bis zu)
- Darlehen bis 75.000 €
- Wichtig zu wissen
- Darlehens-Zuschuss-Kombination je nach Haushaltssituation; Details und aktuelle Konditionen direkt bei der NBank erfragen.
Nordrhein-Westfalen
- Programm / Bank
- NRW.BANK: Modernisierung (Wohnraumförderung)
- Förderhöhe (bis zu)
- Tilgungsnachlass 25 – 30 %, bis 50 %
- Wichtig zu wissen
- Darlehen mit Teilschulderlass: 25 % Basis plus 5 Punkte für Barrierefreiheit; bei Pflegebedürftigkeit oder GdB ab 50 bis zu 50 % des Darlehens geschenkt. Mit Einkommensgrenzen.
Rheinland-Pfalz
- Programm / Bank
- ISB: ISB-Darlehen Modernisierung (Programm 505)
- Förderhöhe (bis zu)
- Darlehen bis 100.000 € + 15 – 25 % Tilgungszuschuss
- Wichtig zu wissen
- Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (15 bis 25 % je nach Einkommen); barrierefreier Umbau ist förderfähige Modernisierung.
Saarland
- Programm / Bank
- SIKB: Alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen
- Förderhöhe (bis zu)
- 5.000 – 11.250 € je nach Zielgruppe
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss, gestaffelt nach Zielgruppe (Menschen mit Behinderung bis 11.250 €, Ältere ab 60 bis 7.500 €) und nach Umfang (Komplettumbau oder Einzelmaßnahme); mit Einkommensgrenzen. Konditionen vor Antrag beim Ministerium prüfen.
Sachsen
- Programm / Bank
- SAB: Förderrichtlinie Wohnraumanpassung
- Förderhöhe (bis zu)
- 80 % der Kosten, bis 4.000 € (Rollstuhl: 10.000 €)
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss (mindestens 1.500 €); seit 03/2026 mit Einkommensgrenzen (40.000 € Alleinlebende, 60.000 € Zwei-Personen-Haushalt) statt Wohnflächengrenzen.
Sachsen-Anhalt
- Programm / Bank
- IB Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt MODERN
- Förderhöhe (bis zu)
- Darlehen bis 50.000 €
- Wichtig zu wissen
- Zinsgünstiges Darlehen, das den barrierereduzierenden Umbau abdeckt; einen Landes-Direktzuschuss für den Badumbau gibt es nicht.
Schleswig-Holstein
- Programm / Bank
- —
- Förderhöhe (bis zu)
- kein Landesprogramm für Privathaushalte
- Wichtig zu wissen
- Der Fonds für Barrierefreiheit fördert nur Vereine, Praxen und Kommunen. Privathaushalte kombinieren Pflegekasse, KfW und Steuerbonus.
Thüringen
- Programm / Bank
- Thüringer Aufbaubank: Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)
- Förderhöhe (bis zu)
- 50 % der Kosten (Kostenrahmen bis 11.000 €)
- Wichtig zu wissen
- Direktzuschuss nach der neuen Richtlinie (seit 04/2026): 50 % Fördersatz, Mindestinvestition 7.500 € netto. Achtung: Die Mittel für 2026 sind seit Juni ausgeschöpft; einen Neustart bei der Aufbaubank beobachten.
Stand August 2026, gegen die Programmseiten der Förderbanken geprüft. Landesprogramme ändern sich unterjährig und Fördertöpfe erschöpfen sich (Beispiel Thüringen); prüfen Sie die Konditionen vor der Planung direkt bei der Förderbank oder der Wohnberatungsstelle.
Die drei Antragsregeln, die in fast allen Ländern gelten
- ·Strikte Vorab-Antragspflicht: Gefördert wird nur, was bei Antragstellung noch nicht beauftragt ist. Hessen formuliert es wörtlich: Es werden nur Maßnahmen gefördert, für die vor der Bewilligung noch keine Aufträge erteilt wurden.
- ·Einkommensgrenzen: Viele Programme sind einkommensabhängig (etwa Bayern, NRW, Hamburg, Sachsen mit 40.000 € für Alleinlebende und 60.000 € für Paare). Die Grenzen liegen oft höher, als Antragsteller vermuten; Prüfung lohnt sich.
- ·Nachweis der Notwendigkeit: Je nach Land genügt der Pflegegrad, oder es braucht einen Schwerbehindertenausweis (Brandenburg: GdB ab 80, Saarland: Merkzeichen G/aG oder Alter ab 60) bzw. eine Stellungnahme einer Fachstelle.
Mieter oder Eigentümer: Wer darf was?
Fast die Hälfte der Badumbau-Anfragen bei uns kommt aus Mietwohnungen - die Rechtsfrage ist also keine Randnotiz, sondern für viele der erste Schritt.
Zur Miete (§ 554 BGB)
Der Vermieter muss zustimmen. Bei berechtigtem Interesse (Alter, Krankheit, Behinderung) haben Mieter darauf grundsätzlich Anspruch, solange keine gewichtigen Vermieterinteressen entgegenstehen. Üblich ist eine Rückbau-Vereinbarung für den Auszug; oft lässt sich stattdessen schriftlich festhalten, dass der Umbau bleibt; ein barrierefreies Bad erhöht den Wohnungswert. Der §40-Zuschuss steht Mietern genauso zu wie Eigentümern.
Im Eigentum
Im eigenen Haus sind Sie frei; in der Eigentümerwohnung betrifft der Badumbau in der Regel nur Sondereigentum und braucht keinen WEG-Beschluss, außer tragende Wände, Steigleitungen oder anderes Gemeinschaftseigentum sind betroffen. Für diesen Fall hilft § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG: Ein Anspruch besteht nur, wenn die konkrete bauliche Veränderung angemessen ist und dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient, nicht für Barrierefreiheit oder Alter allein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Gemeinschaft nur noch im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung über das Wie der Ausführung, nicht mehr über das Ob. Eigentümer können zusätzlich KfW-Zuschuss oder -Kredit mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren (unterschiedliche Kostenpositionen).
So gewinnen Sie Ihren Vermieter für den Umbau
Das Vermieter-Gespräch scheitert selten am Recht und öfter an der Vorbereitung. Drei Argumente überzeugen in der Praxis: Der Umbau kostet den Vermieter nichts (der Mieter zahlt, gefördert von Pflegekasse und Land), ein barrierefreies Bad steigert den Wohnungswert und erweitert den Kreis möglicher Nachmieter, und die Sorge vor dem Auszug lässt sich mit einer Rückbau-Vereinbarung auffangen; oft einigt man sich stattdessen schriftlich darauf, dass der Umbau bleibt. Unser Musterantrag enthält die passende Einverständniserklärung zum Ausfüllen und eine Argumentationshilfe für das Gespräch:
Musterantrag Wohnumfeldverbesserung
Fertige Antragsvorlage für den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € — mit Formulierungs-Hilfen für die Begründung und der Einverständniserklärung des Vermieters nach § 554 BGB.
- Fertige Vorlage — sofort einsatzbereit
- Formulierungs-Hilfen, die Ablehnungen vermeiden
- Vermieter-Zustimmung nach § 554 BGB zum Ausfüllen
Jetzt kostenlos erhalten
Per E-Mail direkt in Ihr Postfach
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Fachbetrieb finden und Angebote vergleichen
Für den Zuschuss braucht es einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs, und für Abdichtung, Rutschklassen und Gewährleistung auch dessen Ausführung. Vergleichen lohnt sich: Zwischen Betrieben liegen bei identischer Maßnahme oft mehrere hundert bis tausend Euro. Achten Sie auf Festpreis-Angebote nach Vor-Ort-Termin, Erfahrung mit Wanne-zu-Dusche-Systemen und darauf, dass der Betrieb die Unterlagen für Pflegekasse und KfW kennt.
Kostenlos Badumbau-Angebote einholen
Wir vermitteln unverbindlich geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region, inklusive Unterstützung beim Zuschuss-Antrag.
Zum Badumbau-AnbietervergleichSo geht es weiter
Der §40-Zuschuss deckt in der Regel eine zusammenhängende Umbaumaßnahme ab; ein weiterer Zuschuss wird erst bei einer späteren, wesentlichen Verschlechterung der Pflegesituation fällig. Wer das Bad umbaut, prüft meist auch den Treppenlift gleich mit (eigener Zuschuss-Rechner, dieselbe Förderlogik). Speziellere Lösungen behandeln unsere Ratgeber zur Badewanne mit Tür und zur barrierefreien Dusche. Alle Geld-Rechner rund um die Pflege: im Pflege-Rechner-Hub.
Häufige Fragen zum Badumbau
Was zahlt die Pflegekasse für den Badumbau 2026?
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme (§ 40 SGB XI), ab Pflegegrad 1 und in allen Pflegegraden gleich hoch. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, addiert sich der Zuschuss bis zu einem Maximum von vier Personen: 8.360 € bei einem Ehepaar mit zwei Pflegegraden, maximal 16.720 € bei vier oder mehr Berechtigten.
Wer hat Anspruch auf den Badumbau-Zuschuss?
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5; die Zuschusshöhe ist bei allen gleich. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Mieter und Eigentümer sind gleichermaßen anspruchsberechtigt.
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Der häufigste Fall, der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, kostet etwa 4.000 bis 7.000 € und ist in ein bis zwei Arbeitstagen erledigt. Einzelmaßnahmen sind deutlich günstiger: Haltegriffe ab 80 €, ein erhöhtes WC ab 150 €, eine Badewanne mit Tür 2.500 bis 3.500 €. Die barrierefreie Komplettsanierung liegt bei 15.000 bis 30.000 €.
Wie beantrage ich den Zuschuss bei der Pflegekasse?
Formlos und unbedingt vor Baubeginn: Antrag mit Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs bei der Pflegekasse einreichen, bei Bedarf mit kurzer Begründung (z. B. Sturzgefahr beim Einstieg in die Wanne). Wichtig ist es die schriftliche Genehmigung zuerst abzuwarten und erst dann den Auftrag erteilen. Die Bearbeitung dauert üblicherweise drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen aber länger.
Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse den Zuschuss ablehnt?
Widerspruch einlegen: schriftlich, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Fordern Sie die Begründung bzw. das Gutachten des Medizinischen Dienstes an und legen Sie eine Stellungnahme des Hausarztes oder des Pflegedienstes bei, warum der Umbau die Pflege erleichtert oder Stürze verhindert. Viele Ablehnungen gehen auf eine zu knappe Antragsbegründung zurück und werden im Widerspruchsverfahren korrigiert. Kostenlose Unterstützung bietet die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Muss ich beim Badumbau in Vorleistung gehen?
In der Regel ja: Die Pflegekasse zahlt meist nach Abschluss der Arbeiten gegen Rechnung. Manche Kassen stimmen einer Direktabrechnung mit dem Fachbetrieb oder einer Vorauszahlung zu. Daher lohnt es sich das vorab zu klären.
Bekomme ich den Zuschuss mehrfach?
Ja, pro Maßnahme. Dabei muss sich die Pflegesituation wesentlich verändert haben, so dass ein weiterer Umbau (z. B. erst Haltegriffe, später die bodengleiche Dusche) nötig ist. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person kann dann erneut beantragt werden.
Welche Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse?
Alles, was die Pflege erleichtert, Unfälle verhütet oder die selbstständige Lebensführung ermöglicht: bodengleiche Dusche, Wanne-zu-Dusche-Umbau, Haltegriffe, erhöhtes WC, unterfahrbarer Waschtisch, rutschhemmende Böden, Türverbreiterungen. Auch Maßnahmen außerhalb des Bads, etwa ein Treppenlift (mehr dazu unter pflege-helfer24.de/treppenlift), fallen unter denselben §40-Zuschuss.
Zahlt die Krankenkasse etwas zum Badumbau?
Die Krankenkasse zahlt keine Umbauten, aber verordnungsfähige Hilfsmittel, wie Duschhocker, Badewannenlifter oder Toilettensitzerhöhungen, gibt es per Rezept; die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 € pro Hilfsmittel. Fest verbaute Lösungen sind Sache der Pflegekasse.
Welche KfW-Förderung gibt es für das barrierefreie Bad?
Den Investitionszuschuss 455-B "Barrierereduzierung" (10 % bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen, 12,5 % bis 6.250 € für den Standard Altersgerechtes Haus) und den Kredit 159 bis 50.000 €. Gefördert werden Vorhaben ab 2.000 € Investitionssumme. Wichtig: Der Fördertopf für den Zuschuss 455-B wird unterjährig in Tranchen neu aufgelegt (zuletzt im April 2026 mit 50 Millionen Euro) und ist jeweils binnen weniger Wochen ausgeschöpft; Stand August 2026 ist keine Antragstellung möglich. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Planung auf kfw.de. Der zinsgünstige Kredit 159 ist davon unabhängig und lässt sich weiterhin beantragen. Dieselben Kostenpositionen können ohnehin nicht doppelt bei Pflegekasse und KfW abgerechnet werden.
Welche Landesförderung gibt es für den Badumbau?
Viele Bundesländer fördern die Wohnraumanpassung zusätzlich zur Pflegekasse über ihre Landesförderbanken, mit drei Mechanismen: Direktzuschüsse (z. B. WIBank Hessen bis 15.000 € je Wohnung, ILB Brandenburg bis 12.000 € für bauliche Maßnahmen bei GdB ab 80, IFB Hamburg, SAB Sachsen), Förderdarlehen (z. B. das leistungsfreie BayernLabo-Darlehen bis 10.000 €, das nach 5 Jahren nicht zurückgezahlt werden muss) und Darlehen mit Teilschulderlass (z. B. NRW.BANK: bei Pflegebedürftigkeit oder GdB ab 50 bis zu 50 % Tilgungsnachlass). Fast überall gelten eine strikte Vorab-Antragspflicht und teils Einkommensgrenzen. Die Übersicht aller 16 Bundesländer steht im Abschnitt Landesförderung auf dieser Seite.
Kann ich den Badumbau von der Steuer absetzen?
Ja: 20 % der Arbeitskosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG (max. 1.200 €/Jahr), oder bei medizinischer Notwendigkeit mit Attest die vollen Kosten als außergewöhnliche Belastung. Beides zusammen für dieselben Kosten geht nicht. Wichtig: Der Handwerkerbonus nach § 35a EStG ist für öffentlich geförderte Maßnahmen ausgeschlossen (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Wer für den Umbau den Pflegekassen-Zuschuss, ein Landesprogramm oder den zinsverbilligten KfW-Kredit nutzt, kann ihn für dieselbe Maßnahme nicht ansetzen. Bei der außergewöhnlichen Belastung werden erhaltene Zuschüsse dagegen nur von den absetzbaren Kosten abgezogen; sie ist bei geförderten, medizinisch notwendigen Umbauten meist der richtige Weg.
Darf ich als Mieter das Bad umbauen?
Ja. Nach § 554 BGB haben Mieter bei berechtigtem Interesse (Alter, Krankheit, Behinderung) grundsätzlich Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann eine Rückbau-Vereinbarung für den Auszug verlangen. Oft lässt sich stattdessen schriftlich festhalten, dass der Umbau bleibt, denn ein barrierefreies Bad steigert den Wohnungswert.
Wie lange dauert der Umbau von der Wanne zur Dusche?
Spezialisierte Betriebe schaffen den Teilumbau in 8 bis 24 Arbeitsstunden, also ein bis zwei Tagen: alte Wanne raus, bodengleiche Duschwanne rein, Wandpaneele statt neuer Fliesen. Das Bad bleibt währenddessen weitgehend benutzbar. Das ist der wichtigste Unterschied zur mehrwöchigen Komplettsanierung.
Was bedeutet barrierefrei nach DIN 18040-2 konkret?
Die wichtigsten Werte: 120 x 120 cm Bewegungsfläche vor den Sanitärobjekten (150 x 150 cm für Rollstühle), bodengleiche Dusche mit maximal 2 cm Absatz und rutschhemmendem Belag (Klasse R10/B), Türbreite mindestens 80 cm (für Rollstühle 90 cm) und nach außen öffnend, tragfähige Wände für Haltegriffe und Duschsitze sowie Thermostatarmaturen als Verbrühschutz.
Muss ein Fachbetrieb den Umbau machen?
Vorgeschrieben ist es nicht, aber dringend zu empfehlen: Die Pflegekasse verlangt einen Kostenvoranschlag, die Gewährleistung greift nur bei fachgerechter Ausführung, und Abdichtung sowie Rutschklassen sind Gewerke-Wissen. Für den Zuschuss reicht am Ende die Rechnung, auch über Eigenleistungs-Material, dann allerdings ohne Lohnkosten-Steuerbonus. Wer mit Familie oder Freunden selbst umbaut, bekommt von der Pflegekasse nur die per Beleg nachgewiesenen Materialkosten erstattet, keine Arbeitszeit; lediglich der Verdienstausfall pflegender Angehöriger kann in Ausnahmefällen übernommen werden.
Was ist, wenn ich mir den Eigenanteil nicht leisten kann?
Reichen Pflegekassen-Zuschuss, KfW und Steuerbonus nicht aus, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege (§ 61 ff. SGB XII) einspringen; das ist abhängig von Einkommen und Vermögen und muss ebenfalls vor Baubeginn beantragt werden. Hilfe bei den Anträgen ist kostenlos: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auch die kommunalen Wohnberatungsstellen beraten unentgeltlich.