Rückschlag für Klinikärzte: Bundesregierung stoppt Pflicht zur Personalbemessung

Benedikt Hübenthal
Ärztliche Personalbemessung: Bundesregierung stoppt ÄPS-BÄK Pflicht

Es war als Meilenstein für die Entlastung des medizinischen Personals gedacht, doch nun zieht die Politik die Reißleine: Die Bundesregierung plant vorerst keine flächendeckende und verpflichtende Einführung der ärztlichen Personalbemessung in deutschen Krankenhäusern. Nach einer monatelangen Erprobungsphase des sogenannten ÄPS-BÄK-Instruments der Bundesärztekammer fallen die Ergebnisse ernüchternd aus.

Was ist das ÄPS-BÄK-Instrument?

Das "Ärztliche Personalbemessungssystem" (ÄPS-BÄK) wurde von der Bundesärztekammer entwickelt, um den tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf in Kliniken systematisch zu erfassen. Ziel war es, Transparenz zu schaffen: Wie weit klaffen der vorhandene Personalbestand und der eigentliche Bedarf auseinander? Dabei sollte das Instrument nicht nur die direkte Zeit am Patientenbett messen, sondern auch administrative Aufgaben, Fortbildungen und organisatorische Pflichten berücksichtigen.

Subjektive Schätzungen statt harter Fakten

Im Rahmen der Krankenhausreform hatte der Gesetzgeber eine bundesweite Testphase angeordnet. Die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wurde beauftragt, das System im vergangenen Herbst in zahlreichen Kliniken auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen. Der nun vorliegende Abschlussbericht, auf den sich die Bundesregierung in einer aktuellen Stellungnahme auf parlamentarische Nachfrage bezieht, deckt jedoch gravierende methodische Schwächen auf.

Laut Angaben der Bundesregierung basieren die mittels des Instruments erhobenen Personalbedarfe häufig auf rein subjektiven Schätzungen der jeweiligen Krankenhäuser. Es fehle an einheitlichen Zählweisen und standardisierten Messzeitpunkten. Aus diesem Grund sei das System in seiner jetzigen Form schlichtweg nicht für einen verpflichtenden, hausübergreifenden Vergleich geeignet.

Freiwillige Nutzung bleibt erlaubt

Trotz der Absage an eine gesetzliche Pflicht ist das Instrument damit nicht vollständig vom Tisch. Wie die Bundesregierung betont, steht es den Krankenhäusern frei, das Tool weiterhin auf freiwilliger Basis für interne Zwecke zu nutzen. So können Kliniken individuell versuchen, ihren Personalbedarf besser zu strukturieren und Engpässe aufzudecken.

  • Gesetzliche Pflicht bleibt bestehen: Unabhängig von einem standardisierten Messinstrument sind die Kliniken weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung sicherzustellen.
  • Interne Optimierung: Krankenhäuser können die bisherigen Erkenntnisse nutzen, um hausinterne Dienstpläne und Abläufe zu verbessern.
  • Politische Debatte: Die Entscheidung dürfte die Diskussion um die Arbeitsbelastung im ärztlichen Dienst und in der Pflege weiter anheizen.

Wie geht es nun weiter?

Für viele Ärztinnen und Ärzte, die auf verbindliche Personalvorgaben – ähnlich wie sie in der Pflege bereits existieren – gehofft hatten, ist diese Entscheidung ein herber Rückschlag. Die Bundesärztekammer hatte stets betont, dass das System von Ärzten für Ärzte entwickelt wurde und eine wichtige Grundlage zum Schutz vor Überlastung bilde. Ob das Instrument nun grundlegend überarbeitet wird oder ob das Bundesministerium für Gesundheit alternative Wege zur Personalbemessung suchen wird, bleibt vorerst offen. Klar ist jedoch: Die Debatte um faire Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern ist mit diesem Beschluss noch lange nicht beendet.

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