Streit um GOÄ: Bundesärztekammer weist Verbändekritik entschieden zurück

Benedikt Hübenthal
GOÄ-Novelle: Bundesärztekammer verteidigt Reform der Gebührenordnung

Die Reform der seit Jahrzehnten veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sorgt für neuen Zündstoff innerhalb der Medizinerschaft. Nachdem sich mehrere ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften mit einem offenen Brief an die Politik gewandt und substanzielle Nachbesserungen gefordert hatten, reagiert die Bundesärztekammer mit deutlichen Worten. Sie stellt sich schützend vor das Reformpaket und verweist auf die breite demokratische Legitimation des Vorhabens.

Fachverbände warnen vor wirtschaftlichen Risiken

In dem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium äußerten vor allem Vertreter technischer Disziplinen, wie Labormediziner und Radiologen, erhebliche Bedenken. Die Kritikpunkte wiegen schwer: Die Verbände bemängeln fehlende Transparenz bei Datengrundlagen sowie betriebswirtschaftlichen Kalkulationen. Einzelne Fachgruppen befürchten, dass die geplanten Neubewertungen von Einzelleistungen ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährden und die flächendeckende Versorgung belasten könnten.

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände könne daher keineswegs von einem innerhalb der gesamten Ärzteschaft konsolidierten Entwurf gesprochen werden. Sie forderten den Gesetzgeber auf, die betroffenen Fachgruppen ergebnisoffen einzubinden und praxistaugliche Anpassungsmechanismen für künftige Kostensteigerungen zu verankern.

Bundesärztekammer pocht auf demokratischen Beschluss

Die Bundesärztekammer weist diese Vorwürfe zurück und hebt hervor, dass die Neufassung das Resultat eines jahrelangen, intensiven Diskussionsprozesses sei. Der Deutsche Ärztetag habe dem Entwurf, der gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung ausgearbeitet wurde, mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Dabei betont die Bundesärztekammer folgende Kernpunkte:

  • Demokratische Legitimation: Der Deutsche Ärztetag fungiert als die gewählte und anerkannte Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
  • Keine Vetomacht von Minderheiten: Die unterzeichnenden Verbände repräsentieren laut Kammer weder die Mehrheit der Verbände noch die Mehrheit der Gesamtärzteschaft.
  • Umfangreiches Clearingverfahren: Über 160 medizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände seien im Vorfeld fortlaufend in Bewertungs- und Abstimmungsprozesse eingebunden worden.

Die Kammer stellte klar, dass ein gemeinsamer Entwurf nicht vom einseitigen Einverständnis einzelner Gruppierungen abhängig gemacht werden könne, da dies das Wesen demokratischer Kompromissfindung untergraben würde.

Warum das Gesundheitssystem eine moderne GOÄ benötigt

Die geltende Gebührenordnung stammt im Kern aus dem Jahr 1982 und wurde zuletzt vor fast drei Jahrzehnten in Teilbereichen angepasst. Viele moderne diagnostische Methoden, digitale Technologien und innovative Therapieverfahren lassen sich heute nur noch über umständliche Analogabrechnungen abbilden. Dies führt regelmäßig zu Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen Praxen, Patientinnen und Patienten sowie Kostenträgern.

Die neue Gebührenordnung zielt darauf ab, die Leistungsbeschreibungen an den aktuellen medizinischen Standard anzupassen und zugleich die sogenannte sprechende Medizin – also die persönliche Zuwendung, Beratung und Untersuchung – spürbar aufzuwerten.

Wie geht es politisch weiter?

Mit der Übergabe des Entwurfs liegt der Ball nun im Bundesgesundheitsministerium. Damit die neue Gebührenordnung Rechtskraft erlangen kann, bedarf es einer Verordnung der Bundesregierung sowie der Zustimmung des Bundesrates. Bis privatversicherte Patienten und Praxen nach dem neuen Gebührenverzeichnis abrechnen können, dürften die politischen und juristischen Abstimmungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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