Volljährig mit Pflegebedarf: Was sich für Familien ändert

Djamal Sadaghiani
Pflegebedürftige Kinder werden 18: Rechtliche und finanzielle Hürden

In Deutschland leben mehr als 390.000 Kinder und Jugendliche, die auf regelmäßige Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Für ihre Eltern bedeutet der Alltag oft einen Spagat zwischen Fürsorge, bürokratischen Anträgen und medizinischer Betreuung. Doch während der 18. Geburtstag für gesunde Heranwachsende den Schritt in die Freiheit markiert, bringt die Volljährigkeit für Familien mit pflegebedürftigen Kindern oft neue rechtliche, finanzielle und organisatorische Hürden mit sich.

Rechtliche Vertretung: Eltern entscheiden nicht mehr automatisch

Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt die gesetzliche elterliche Sorge automatisch. Das bedeutet: Eltern dürfen ohne entsprechende Vollmacht keine rechtsverbindlichen Unterschriften mehr leisten, keine medizinischen Entscheidungen treffen und keine Behördengänge für ihr erwachsenes Kind erledigen. Sofern das Kind aufgrund einer kognitiven Beeinträchtigung keine Vorsorgevollmacht eigenständig erteilen kann, muss rechtzeitig beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Experten raten dazu, diesen Prozess bereits einige Monate vor dem 18. Geburtstag anzustoßen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Neubewertung des Pflegegrades und Gutachten

Auch bei der Pflegeversicherung ändert sich die Perspektive: Bei Kindern und Jugendlichen wird der Pflegegrad anhand des Entwicklungsstands von gleichaltrigen, gesunden Kindern bemessen. Ab dem 18. Lebensjahr gilt jedoch der standardisierte Begutachtungsmaßstab für Erwachsene. In der Regel führt dies nicht zwingend zu einer Schlechterstellung, dennoch sollten Angehörige auf eine mögliche Neubegutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereitet sein und ein genaues Pflegetagebuch führen.

Übergang in die Erwachsenenmedizin: Die Transition

Ein oft unterschätzter Aspekt ist der Wechsel in der medizinischen Versorgung. Spezialisierte Kinder- und Jugendärzte dürfen Betroffene nach dem Erreichen des Erwachsenenalters meist nicht mehr dauerhaft betreuen. Dieser Übergang – in der Fachsprache als Transition bezeichnet – gestaltet sich häufig schwierig, da spezialisierte Fachärzte und Zentren für Erwachsene mit angeborenen Behinderungen oder seltenen Erkrankungen rar sind. Folgende Schritte sollten Familien frühzeitig angehen:

  • Hausarzt einbinden: Frühzeitig einen Hausarzt suchen, der die gesamte Krankengeschichte übernimmt und als Koordinator fungiert.
  • Facharztpraxen anfragen: Termine bei Fachärzten für Erwachsene haben oft monatelange Vorlaufzeiten.
  • Hilfsmittelversorgung prüfen: Rollstühle, Pflegebetten und Orthesen müssen nun an die Maße und Bedürfnisse eines Erwachsenen angepasst werden.

Soziale Absicherung und finanzielle Leistungen

Für junge Erwachsene mit dauerhafter Erwerbsminderung besteht ab dem 18. Lebensjahr häufig ein Anspruch auf Grundsicherung. Zudem können weiterhin Leistungen der Eingliederungshilfe für Wohnen, Tagesstruktur oder den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beantragt werden. Auch das Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. und sogar über das 25. Lebensjahr hinaus weitergezahlt werden, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Unabhängige Beratung nutzen

Aufgrund der vielschichtigen gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich für betroffene Familien, rechtzeitig Beratungsangebote von Pflegestützpunkten oder unabhängigen Pflegeberatungen in Anspruch zu nehmen, um den Übergang in das Erwachsenenalter reibungslos zu gestalten.

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