Die Debeka BKK gehört zu den wachstumsstärksten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und betreut derzeit über 185.600 Versicherte sowie mehr als 77.000 Arbeitgeber. Als Betriebskrankenkasse bietet sie ihren Mitgliedern umfassende Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung und zeichnet sich durch persönliche Betreuung sowie einen attraktiven Zusatzbeitragssatz von 3,25 Prozent aus. Für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige stellt die Debeka BKK Pflegekasse einen zentralen Ansprechpartner dar, wenn es um die Beantragung und Organisation von Pflegeleistungen geht.
Die Pflegekasse der Debeka BKK ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt und übernimmt alle Aufgaben, die mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, der Gewährung von Pflegeleistungen und der Beratung von Versicherten zusammenhängen. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 profitieren insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Demenzerkrankungen von einem gleichberechtigten Zugang zu allen Pflegeleistungen.
Persönliche Beratung schafft Klarheit.
Gut vorbereitet: Unterlagen für den Pflegeantrag.
Als pflegebedürftig gelten Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten dauerhaft auf die Hilfe durch andere angewiesen sind. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und kann körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sein. Die Debeka BKK Pflegekasse prüft nach Antragstellung durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Einstufung erfolgt seit 2017 in fünf Pflegegrade, die sich nach einem Punktesystem richten. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet dabei sechs verschiedene Lebensbereiche und ermittelt auf dieser Grundlage die Gesamtpunktzahl, die über den jeweiligen Pflegegrad entscheidet.
Pflegegrad 1 liegt bei einer Punktzahl zwischen 12,5 und unter 27 Punkten vor und beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten vor allem Unterstützungsleistungen wie den Entlastungsbetrag und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, jedoch kein reguläres Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Punkten vergeben und kennzeichnet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ab diesem Pflegegrad haben Versicherte Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 347 Euro oder auf Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 3 liegt bei einer Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten vor und bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das monatliche Pflegegeld beträgt hier 599 Euro, die Pflegesachleistungen liegen bei maximal 1.497 Euro.
Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Punkten vergeben und beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Versicherte erhalten ein Pflegegeld von 800 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1.859 Euro.
Pflegegrad 5 gilt ab 90 bis 100 Punkten und kennzeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Das Pflegegeld beläuft sich auf 990 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen auf bis zu 2.299 Euro.
Mobilität ist ein zentrales Kriterium.
Grundsätzlich haben nur diejenigen pflegebedürftigen Personen Anspruch auf Leistungen der Debeka BKK Pflegekasse, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert waren. Diese sogenannte Vorversicherungszeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Leistungsbezug. Für versicherte Kinder gilt diese Vorversicherungszeit auch dann als erfüllt, wenn ein Elternteil die erforderliche Versicherungszeit nachweisen kann.
Die Pflegeversicherung folgt dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Das bedeutet, dass alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Bei der Debeka BKK ist die Pflegekasse organisatorisch in die Betriebskrankenkasse integriert, sodass Versicherte nur einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Gesundheit und Pflege haben.
Die Beantragung von Pflegeleistungen erfolgt bei der Debeka BKK Pflegekasse durch Einreichen eines Erstantrags auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Debeka BKK stellt hierfür ein spezielles Antragsformular zur Verfügung, das online heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden kann. Ein ärztliches Attest zur Pflegebedürftigkeit ist für die Antragstellung nicht erforderlich, kann aber unterstützend beigefügt werden.
Der Antrag kann schriftlich per Post an folgende Adresse gesendet werden: Debeka BKK Pflegekasse, 56048 Koblenz. Alternativ steht die Kontaktaufnahme per Telefon unter 0261 94143-0 (erreichbar täglich von 8 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an info@debeka-bkk.de zur Verfügung.
Im Antragsformular müssen folgende Angaben gemacht werden: die persönlichen Daten der pflegebedürftigen Person, Informationen zu einem eventuell vorhandenen Betreuer oder Bevollmächtigten, die gewünschte Pflegeform (Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationspflege, Tages- oder Nachtpflege oder vollstationäre Pflege) sowie Angaben zu den Pflegepersonen oder dem Pflegedienst. Zusätzlich müssen die Bankverbindung für die Auszahlung des Pflegegeldes und ein Ansprechpartner für die Terminabsprache zur Begutachtung angegeben werden.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Debeka BKK Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs, kann aber in bestimmten Fällen auch telefonisch oder nach Aktenlage durchgeführt werden.
Pflegeantrag in Ruhe ausfüllen.
Kurze Wege: telefonische Rückfragen klären.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist der zentrale Schritt zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des entsprechenden Pflegegrades. Der Gutachter, in der Regel ein Arzt oder eine erfahrene Pflegefachkraft, vereinbart einen Besuchstermin mit der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen. Der Hausbesuch dient dazu, sich ein genaues Bild vom individuellen Hilfebedarf, vom sozialen Umfeld und von der Wohn- und Pflegesituation zu verschaffen.
Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche nach bundeseinheitlich gültigen Richtlinien beurteilt. Modul 1 betrifft die Mobilität und wird mit 10 Prozent gewichtet. Hier wird bewertet, wie selbstständig sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern kann. Modul 2 erfasst die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, während Modul 3 die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen bewertet. Von diesen beiden Modulen fließt nur das mit der höheren Punktzahl mit einer Gewichtung von 15 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Modul 4 zur Selbstversorgung wird mit 40 Prozent am stärksten gewichtet und umfasst Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung. Modul 5 bewertet den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen mit einer Gewichtung von 20 Prozent. Modul 6 schließlich erfasst die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte und fließt mit 15 Prozent in die Bewertung ein.
Zur optimalen Vorbereitung auf den Begutachtungstermin sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen bereitgelegt werden, darunter Arztbriefe, Krankenhaus- und Reha-Berichte, eine Übersicht der behandelnden Ärzte, der Medikamentenplan sowie gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis oder die Pflegedokumentation eines Pflegedienstes. Es ist vorteilhaft, wenn bei der Begutachtung auch Angehörige oder andere Pflegepersonen anwesend sind, die Auskunft über den tatsächlichen Pflegebedarf geben können.
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse dient. Die Debeka BKK Pflegekasse teilt dann innerhalb weniger Wochen den Pflegegrad mit oder lehnt den Antrag ab. Bei Ablehnung oder Zuteilung eines zu niedrigen Pflegegrades besteht die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.
Begutachtung zu Hause: vertrauensvoll und strukturiert.
Wichtige Unterlagen für den Termin bereitlegen.
Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung erfolgte gemäß § 30 des Elften Sozialgesetzbuches und umfasst das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie die Leistungen für vollstationäre Pflege. Die nächste reguläre Erhöhung ist für Januar 2028 geplant.
Das Pflegegeld steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn sie ihre Pflege selbst organisieren und in der Regel durch Angehörige oder Freunde gepflegt werden. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld nun 347 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 800 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 990 Euro monatlich.
Die Pflegesachleistungen ermöglichen die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes und werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Debeka BKK Pflegekasse abgerechnet. Bei Pflegegrad 2 stehen maximal 796 Euro monatlich zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 sind es 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.299 Euro.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 gleichermaßen zu und kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, darunter Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, teilweise für ambulante Pflege und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Neue Beträge ab 2025 im Blick.
Die Kombinationsleistung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen besondere Flexibilität, da sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren können. Wer einen ambulanten Pflegedienst nur für bestimmte Tätigkeiten in Anspruch nimmt und die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, erhält für den nicht genutzten Anteil anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Die Berechnung erfolgt nach folgendem Prinzip: Der Prozentsatz der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen wird vom maximalen Anspruch abgezogen. Der verbleibende Prozentsatz wird dann auf das Pflegegeld angewendet. Werden beispielsweise bei Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen im Wert von 636,80 Euro genutzt, entspricht dies 80 Prozent des Gesamtanspruchs von 796 Euro. Es verbleiben somit 20 Prozent des Pflegegeldanspruchs, was 69,40 Euro entspricht.
Die Kombinationsleistung muss bei der Debeka BKK Pflegekasse beantragt werden und ist für mindestens sechs Monate bindend, es sei denn, die Pflegesituation ändert sich wesentlich. Das anteilige Pflegegeld wird nicht wie üblich am Monatsanfang ausgezahlt, sondern etwa sechs Wochen später, da die Pflegekasse zunächst die Abrechnung der Pflegesachleistungen abwarten muss.
Aufgaben teilen und flexibel bleiben.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz deutlich vereinfachte Regelungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die beiden Leistungsarten wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengelegt, der flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden kann.
Die wichtigste Neuerung ist der Wegfall der Vorpflegezeit. Bisher musste die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson zu Hause betreut worden sein, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Voraussetzung entfällt nun vollständig, sodass die Leistung sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden kann.
Zudem wurde die Anspruchsdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert. Das Pflegegeld wird bei einer Ersatzpflege von mehr als acht Stunden täglich nun ebenfalls für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt, statt wie bisher nur für sechs Wochen.
Der Gemeinsame Jahresbetrag steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Nicht verbrauchte Beträge aus dem alten System vor Juli 2025 verfallen nicht, sondern können auch nach dem Stichtag noch genutzt werden. Zusätzlich steht ab dem 1. Juli 2025 der neue Gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung.
Kurzzeitpflege bietet sichere Auszeiten.
Die Tagespflege ist eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige und bietet der pflegebedürftigen Person gleichzeitig soziale Kontakte und fachliche Betreuung. Ein großer Vorteil der Tages- und Nachtpflege besteht darin, dass die Leistungen zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewährt werden, ohne auf diese angerechnet zu werden.
Die monatlichen Budgets für Tagespflege wurden zum 1. Januar 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht. Bei Pflegegrad 2 stehen nun 721 Euro monatlich zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 sind es 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.085 Euro. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die Tagespflege einsetzen.
Die Abrechnung der Tagespflege erfolgt in zwei Teilen. Die pflegerelevanten Kosten werden bis zum monatlichen Maximalbudget des jeweiligen Pflegegrades direkt mit der Pflegekasse verrechnet. Der zweite Kostenbereich betrifft die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann zur Finanzierung dieses Eigenanteils eingesetzt werden, sofern er nicht anderweitig genutzt wird.
Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Debeka BKK Pflegekasse pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse 805 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 steigt der Betrag auf 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.096 Euro. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.
Eine wichtige Entlastung stellen die Leistungszuschläge dar, die seit 2022 gelten und pflegebedürftige Personen vor übermäßigen Kosten schützen sollen. Diese Zuschläge werden zusätzlich zu den pflegegradabhängigen Leistungen gewährt und beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des Eigenanteils, nach zwölf Monaten steigt der Zuschlag auf 30 Prozent, nach 24 Monaten auf 50 Prozent und nach 36 Monaten auf 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils.
Wichtig ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil in einer vollstationären Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich ist. Bewohner mit Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege also denselben Eigenanteil wie Bewohner mit Pflegegrad 2. Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen jedoch weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an, die individuell von der Einrichtung festgelegt werden.
Professionelle Betreuung im Pflegeheim.
Ein Zuhause mit Pflege und Komfort.
Die Debeka BKK Pflegekasse unterstützt bauliche Veränderungen in der Wohnung, die die häusliche Pflege erleichtern oder erst ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 handelt.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören barrierefreie Zugänge wie Rampen oder verbreiterte Türen, die Anpassung des Badezimmers durch den Einbau einer ebenerdigen Dusche oder die Montage von Haltegriffen, die Installation von Treppenliften, die rollstuhlgerechte Anpassung der Küche oder die Anbringung von Notrufsystemen. Auch die Verbesserung der Beleuchtung, der Abbau von Stolperfallen oder der Einbau automatischer Türöffner können bezuschusst werden.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, können die Zuschüsse addiert werden, sodass für ein Ehepaar bis zu 8.360 Euro und in einer Wohngemeinschaft mit vier pflegebedürftigen Personen sogar bis zu 16.720 Euro zur Verfügung stehen. Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Debeka BKK Pflegekasse gestellt werden. Nach Genehmigung und Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen eingereicht und die Kosten erstattet.
Treppenlifte schaffen Bewegungsfreiheit.
Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Erhöhung ab Januar 2025). Zu diesen Hilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Diese Produkte dienen dem Schutz von Pflegepersonen und Pflegebedürftigen und können über spezialisierte Anbieter bezogen werden, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, im Notfall per Knopfdruck schnell Hilfe zu rufen. Die Debeka BKK Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Basisgerät mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruch auf Kostenübernahme besteht, wenn die Person mindestens Pflegegrad 1 hat, überwiegend allein lebt oder mit jemandem zusammenlebt, der im Notfall keine Hilfe rufen kann, und wenn aufgrund der Erkrankung oder Pflegesituation davon ausgegangen werden kann, dass jederzeit eine Notsituation eintreten könnte. Der Hausnotruf wird als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt und kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden.
Hausnotruf gibt schnelle Sicherheit.
Per Knopfdruck Hilfe rufen.
Seit 2022 haben Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzenden Unterstützungsleistungen. Die Debeka BKK Pflegekasse übernimmt hierfür Kosten von bis zu 53 Euro monatlich. Digitale Pflegeanwendungen umfassen Pflege-Apps, browserbasierte Webanwendungen oder Software für Desktop-Rechner, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei unterstützen, den pflegerischen Alltag besser zu bewältigen und zu organisieren.
Um eine Kostenübernahme zu erhalten, muss die DiPA im offiziellen DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein. Die erstmalige Bewilligung wird von der Pflegekasse auf maximal sechs Monate befristet. Nach Prüfung, ob die Anwendung genutzt wird und ihren Zweck erfüllt, erfolgt eine unbefristete Bewilligung.
Ein oft unterschätzter Anspruch ist die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Bei Pflegegrad 3 mit einem Sachleistungsbudget von 1.497 Euro können beispielsweise bis zu 598,80 Euro (40 Prozent) für Haushaltshilfen, Begleitdienste oder andere Unterstützungsleistungen umgewandelt werden. Dies bietet deutlich mehr Flexibilität, da der Entlastungsbetrag von 131 Euro oft nur wenige Stunden Unterstützung pro Monat ermöglicht.
Die Umwandlung erfolgt ohne gesonderten Antrag. Es genügt, die Rechnungen anerkannter Anbieter bei der Debeka BKK Pflegekasse einzureichen und zu vermerken, dass die Erstattung über den Umwandlungsanspruch erfolgen soll. Die Pflegekasse prüft dann automatisch, ob ein Anspruch besteht und erstattet die Kosten entsprechend.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und ausschließlich durch Angehörige oder Freunde gepflegt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Unterstützung der Pflegepersonen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungseinsatz halbjährlich, also zweimal im Jahr, durchgeführt werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungsbesuch vierteljährlich, also viermal im Jahr, verpflichtend. Für Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, aber ein Recht auf halbjährliche Beratung.
Der Beratungseinsatz wird in der eigenen Häuslichkeit durch einen ambulanten Pflegedienst, ein beauftragtes Unternehmen oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt. Die Kosten übernimmt die Debeka BKK Pflegekasse. Im Beratungsgespräch werden die Pflege- und Betreuungssituation eingeschätzt, Fragen beantwortet und Tipps gegeben, beispielsweise zu Hilfsmitteln, Lagerungstechniken oder weiterführenden Pflegeleistungen.
Personen, die Angehörige oder Bekannte pflegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert. Die Debeka BKK Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, Unfallversicherung und unter bestimmten Umständen auch zur Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass die Pflegeperson eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, der Pflegeumfang mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen beträgt, die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. Zusätzlich darf die Pflegeperson maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, um Rentenversicherungsbeiträge zu erhalten.
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und der bezogenen Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung). Bei Pflegegrad 3 und Bezug von Pflegegeld ergeben sich beispielsweise künftige Rentenzahlbeträge von etwa 15,81 Euro monatlich (West) beziehungsweise 15,72 Euro (Ost) basierend auf einer ganzjährigen Pflegetätigkeit im Jahr 2024.
Die Debeka BKK Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse anzubieten. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen und Fähigkeiten, die für die häusliche Pflege erforderlich sind, und helfen, körperliche und seelische Belastungen zu verringern.
Die Schulungen stehen sowohl als Präsenzkurse in der Region als auch als flexible Online-Pflegekurse zur Verfügung. Themen umfassen unter anderem praktische Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln, Hebe- und Lagerungstechniken sowie den Umgang mit besonderen Pflegesituationen wie Demenz. In einigen Bundesländern ist der Abschluss eines solchen Kurses sogar Voraussetzung, um als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden.
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Wenn Sie mit der Entscheidung der Debeka BKK Pflegekasse über die Ablehnung eines Pflegegrads oder die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids, weshalb schnelles Handeln erforderlich ist.
Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine fundierte Begründung entscheidend. Sie sollten zunächst das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes anfordern, falls es nicht bereits mit dem Bescheid zugesandt wurde. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig darauf, wo es von der tatsächlichen Pflegesituation abweicht oder welche Aspekte nicht angemessen berücksichtigt wurden.
Unterstützende Dokumente wie Arztbriefe, Krankenhausberichte, Pflegedokumentationen oder Stellungnahmen von behandelnden Ärzten können die Begründung stärken. Der Widerspruch kann formlos schriftlich eingereicht werden und sollte neben einer klaren Begründung auch die persönlichen Daten und das Aktenzeichen des Bescheids enthalten. Die Debeka BKK Pflegekasse hat bis zu drei Monate Zeit, um über den Widerspruch zu entscheiden.
Die Debeka BKK legt großen Wert auf persönliche Betreuung und ist über verschiedene Kanäle erreichbar. Die telefonische Hotline ist täglich von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer 0261 94143-0 erreichbar. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse info@debeka-bkk.de zur Verfügung. Postalisch erreichen Sie die Pflegekasse unter Debeka BKK Pflegekasse, 56048 Koblenz.
Zusätzlich bietet die Debeka BKK einen Live-Chat auf der Website sowie einen Chatbot namens "Debby" für schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen. Über die Service-App und die Online-Geschäftsstelle können Versicherte ihre Anliegen digital und unkompliziert übermitteln, was eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
Für umfassende Pflegeberatung können Versicherte auch auf externe Beratungsstellen wie compass private pflegeberatung zurückgreifen, die bundesweit tätig ist und kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen anbietet. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht allen Versicherten zu und umfasst individuelle Beratung zur Organisation der häuslichen Pflege, zur Auswahl geeigneter Pflegeformen und zur Beantragung von Leistungen.
Anliegen bequem digital einreichen.
Die Debeka BKK Pflegekasse bietet ihren über 185.000 Versicherten umfassende Leistungen im Bereich der Pflege. Die fünf Pflegegrade reichen von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und bestimmen die Höhe der Pflegeleistungen. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, sodass das Pflegegeld nun zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) liegt, während die Pflegesachleistungen von 796 Euro bis 2.299 Euro reichen.
Wichtige zusätzliche Leistungen umfassen den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich sowie Zuschüsse für Hausnotrufsysteme von 25,50 Euro. Seit Juli 2025 steht ein Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, wobei die Vorpflegezeit entfallen ist.
Die Beantragung von Pflegeleistungen erfolgt durch Einreichung eines Erstantrags bei der Debeka BKK Pflegekasse, gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse ist täglich von 8 bis 17 Uhr telefonisch unter 0261 94143-0 erreichbar und bietet zusätzlich digitale Kontaktmöglichkeiten über E-Mail, Chat und eine Service-App.
Pflegende Angehörige profitieren von sozialer Absicherung durch Beiträge zur Renten-, Unfall- und gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung, haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und können bei der Kombinationsleistung sowie dem Umwandlungsanspruch mehr Flexibilität in der Pflegeorganisation nutzen. Bei Unzufriedenheit mit dem Pflegegrad-Bescheid besteht innerhalb eines Monats die Möglichkeit zum Widerspruch.
Die Debeka BKK Pflegekasse zeichnet sich durch persönliche Betreuung, umfassende Leistungen und einen attraktiven Zusatzbeitragssatz von 3,25 Prozent aus und unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in allen Phasen der Pflege mit kompetenter Beratung und flexiblen Leistungsangeboten.
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