Warum Tausende Familien auf wertvolle Pflegeleistungen verzichten

Benedikt Hübenthal
Pflegeleistungen ungenutzt: So verschenken Familien kein Pflegegeld mehr

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist für viele Familien eine enorme physische und emotionale Belastung. Dennoch zeigt sich in der Praxis ein überraschendes Bild: Zahlreiche Betroffene rufen die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse nicht in vollem Umfang ab. Oftmals geschieht dies aus reiner Unwissenheit oder aus der unbegründeten Sorge heraus, finanzielle Einbußen beim monatlichen Pflegegeld zu erleiden.

Die fatale Alles-oder-Nichts-Fehlannahme

Ein zentrales Problem ist die weit verbreitete Annahme, man müsse sich strikt zwischen dem Pflegegeld für pflegende Angehörige und den sogenannten Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste entscheiden. Branchenexperten wie Maxim Dorn von der ADG Seniorenservice GmbH beobachten regelmäßig, dass Familien lieber komplett auf entlastende professionelle Hilfe verzichten, um das dringend benötigte monatliche Pflegegeld nicht zu gefährden. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Das deutsche Pflegesystem bietet durchaus flexible Lösungen, um Angehörige zu entlasten, ohne den finanziellen Spielraum der Familie komplett zu beschneiden.

Kombinationsleistungen: Das Beste aus zwei Welten

Das Zauberwort für viele Pflegebedürftige lautet Kombinationsleistung. Diese gesetzlich verankerte Regelung erlaubt es, das Pflegegeld anteilig mit professionellen Pflegesachleistungen zu kombinieren. So funktioniert das Prinzip in der Praxis:

  • Wird die Pflegesachleistung (beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst) nur zu 60 Prozent des maximalen Budgets ausgeschöpft, verbleiben 40 Prozent des regulären Pflegegeldes, die weiterhin an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden.
  • Familien können somit gezielt schwere oder zeitaufwendige Pflegeaufgaben an Profis abgeben, behalten aber gleichzeitig einen Teil der finanziellen Unterstützung für ihr eigenes Engagement.

Weitere ungenutzte Budgets der Pflegekasse

Neben der Kombinationsleistung bleiben oft noch weitere wertvolle Töpfe unangetastet, weil der bürokratische Aufwand gescheut wird:

  • Der Entlastungsbetrag: Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 Euro zu. Dieses Geld kann für anerkannte Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsgruppen genutzt werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige krank werden oder in den Urlaub fahren, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 Euro monatlich gibt es für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Bürokratiehürden überwinden

Die Antragsformulare und das Fachchinesisch der Pflegekassen wirken auf den ersten Blick oft abschreckend. Doch der Verzicht auf Hilfe ist auf Dauer keine Lösung und führt nicht selten zur völligen Erschöpfung der pflegenden Angehörigen. Es lohnt sich, professionelle und oft kostenlose Pflegeberatungen in Anspruch zu nehmen, um Licht in den Leistungsdschungel zu bringen. Wer seine Ansprüche kennt und diese gezielt einsetzt, schont nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern vor allem die eigenen Kräfte im oft kräftezehrenden Pflegealltag.

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