Wenn die Mobilität im Alter nachlässt, ein plötzlicher Sturz den Alltag verändert oder eine fortschreitende Erkrankung die Pflege in den eigenen vier Wänden erforderlich macht, stehen Senioren und ihre Angehörigen in Hanau oft vor einer großen Herausforderung. Die gewohnte Umgebung, sei es in der Hanauer Innenstadt, in Steinheim, Großauheim oder in den umliegenden Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises, muss schnellstmöglich an die neuen Bedürfnisse angepasst werden. In dieser emotional und organisatorisch anspruchsvollen Phase spielen medizinische Hilfsmittel eine zentrale Rolle. Ein elektrisches Pflegebett, ein passgenauer Rollstuhl oder ein sicherer Patientenlifter können nicht nur die Lebensqualität des Pflegebedürftigen massiv verbessern, sondern auch die körperliche und psychische Belastung der pflegenden Angehörigen erheblich reduzieren.
Doch wie gelangt man an diese wichtigen Hilfsmittel? Viele Familien gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie teure Geräte wie ein Pflegebett oder einen Elektrorollstuhl aus eigener Tasche kaufen müssen. Die gute Nachricht ist: Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass die meisten großen Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen diese Geräte also in der Regel mieten statt kaufen. Der zentrale Ansprechpartner für die Beschaffung, Lieferung, Anpassung und Wartung dieser Geräte ist das örtliche Sanitätshaus. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie Sie das passende Sanitätshaus in Hanau finden, welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen, wie der bürokratische Weg der Beantragung abläuft und welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen.
In Zeiten des Internets mag es verlockend erscheinen, Hilfsmittel schnell online zu bestellen. Doch bei komplexen medizinischen Geräten, die maßgeblich für die Gesundheit, Sicherheit und Pflegequalität verantwortlich sind, ist ein anonymer Online-Kauf oft der falsche Weg. Ein lokales Sanitätshaus direkt in Hanau oder der unmittelbaren Umgebung bietet entscheidende Vorteile, die im Pflegealltag von unschätzbarem Wert sind.
Der erste und wichtigste Aspekt ist die persönliche Beratung vor Ort. Jeder Mensch ist anatomisch anders gebaut, und jede Wohnsituation in Hanau hat ihre eigenen Tücken. Ein Standardrollstuhl passt möglicherweise nicht durch die schmalen Türrahmen eines historischen Fachwerkhauses in Hanau-Kesselstadt, oder ein wuchtiges Pflegebett lässt sich nicht über das enge Treppenhaus einer Altbauwohnung transportieren. Ein kompetentes Sanitätshaus bietet in solchen Fällen Hausbesuche an. Ein erfahrener Reha-Techniker kommt zu Ihnen nach Hause, misst die Türen aus, begutachtet die Platzverhältnisse im Schlafzimmer und empfiehlt ein Hilfsmittel, das exakt zu Ihrer individuellen Wohnsituation passt.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Schnelligkeit und Erreichbarkeit im Notfall. Stellen Sie sich vor, der Elektromotor des Pflegebettes fällt an einem Freitagabend aus, und das Bett lässt sich nicht mehr in die Schlafposition absenken. Oder der Reifen des Rollstuhls platzt bei einem Spaziergang im Schlosspark Philippsruhe. Wenn Sie Ihr Hilfsmittel über einen bundesweiten Online-Versand bezogen haben, warten Sie oft Tage oder Wochen auf einen Techniker oder ein Ersatzteil. Ein lokales Sanitätshaus in Hanau verfügt hingegen über einen eigenen Fuhrpark, eine eigene Werkstatt und oft auch über einen Notdienst, der innerhalb weniger Stunden vor Ort ist, um das Problem zu beheben oder ein Ersatzgerät zu stellen.
Ein Techniker prüft die Platzverhältnisse direkt bei Ihnen zu Hause.
Eine der häufigsten Fragen, die Angehörige in der Pflegeberatung stellen, lautet: "Müssen wir das Pflegebett für 2.000 Euro selbst kaufen?" Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Nein. Das deutsche Sozialgesetzbuch, genauer gesagt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Krankenversicherung und das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Pflegeversicherung, regelt die Versorgung mit Hilfsmitteln sehr klar. Große, teure und wiederverwendbare Hilfsmittel werden in der Regel nicht gekauft, sondern über das Sanitätshaus gemietet.
Dieses System funktioniert über sogenannte Fallpauschalen. Wenn Ihr Arzt ein Pflegebett verordnet und die Krankenkasse dieses genehmigt, zahlt die Kasse dem Sanitätshaus in Hanau eine vertraglich festgelegte Pauschale. Diese Pauschale deckt in der Regel einen Zeitraum von einem bis zu drei Jahren ab. In dieser Zeit bleibt das Sanitätshaus der juristische Eigentümer des Hilfsmittels. Sie erhalten das Gerät leihweise (im Wiedereinsatz) für den Zeitraum, in dem es medizinisch notwendig ist.
Dieses Miet-System hat für Sie als Patient oder Angehöriger immense Vorteile:
Keine hohen Anschaffungskosten: Sie müssen keine Tausende von Euro vorstrecken. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung wird fällig.
Kostenlose Reparaturen: Da das Sanitätshaus Eigentümer bleibt und über die Fallpauschale für die Instandhaltung bezahlt wird, sind Reparaturen, Ersatzteile (wie ein neuer Rollstuhlschlauch oder ein neuer Bettmotor) und Wartungen für Sie in der Regel komplett kostenlos.
Kostenloser Austausch: Wenn sich der Gesundheitszustand ändert – zum Beispiel, wenn der Patient stark abnimmt und der Rollstuhl zu breit wird – kann das Gerät über das Sanitätshaus unkompliziert gegen ein passendes Modell ausgetauscht werden.
Rückgabe bei Nichtbedarf: Wenn das Hilfsmittel nach einer Rehabilitation (etwa nach einer Hüft-OP im Klinikum Hanau) nicht mehr benötigt wird oder der Pflegebedürftige verstirbt, holt das Sanitätshaus das Gerät einfach wieder ab. Sie haben kein sperriges Pflegebett im Keller stehen, das Sie mühsam selbst verkaufen müssten.
Das Sortiment eines gut ausgestatteten Sanitätshauses ist riesig und im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes genauestens katalogisiert. Jedes anerkannte Hilfsmittel besitzt eine spezifische, siebenstellige Hilfsmittelnummer. Im Bereich der häuslichen Pflege in Hanau sind vor allem die folgenden großen Hilfsmittel von zentraler Bedeutung:
Ein normales Seniorenbett reicht bei einer echten Pflegebedürftigkeit oft nicht mehr aus. Ein motorisch verstellbares Pflegebett ist das Herzstück der häuslichen Pflege. Es lässt sich in der Höhe verstellen, was für die pflegenden Angehörigen oder den ambulanten Pflegedienst in Hanau absolut essenziell ist, um rückenschonend arbeiten zu können (die sogenannte Arbeitshöhe). Zudem lassen sich das Kopf- und Fußteil elektrisch anheben, um das Essen anzureichen, das Atmen zu erleichtern oder die Beine hochzulagern.
Ein standardmäßiges Pflegebett verfügt zudem über Seitengitter, die vor dem Herausfallen schützen (Achtung: Hierbei kann es sich rechtlich um eine freiheitsentziehende Maßnahme handeln, wenn der Patient nicht zustimmen kann), sowie über einen Bettaufrichter (oft als "Galgen" bezeichnet), an dem sich der Patient selbstständig hochziehen kann. Wenn Ehepartner ihr gemeinsames Doppelbett nicht aufgeben möchten, gibt es auch die Möglichkeit eines sogenannten Einlegerahmens (Bett-in-Bett-System). Hierbei wird das Innenleben des bestehenden Bettes entfernt und durch ein elektrisches Hubsystem ersetzt. Von außen sieht das Bett weiterhin aus wie ein normales Möbelstück, bietet aber alle Funktionen eines Pflegebettes.
Ein elektrisches Pflegebett erleichtert den Alltag und die häusliche Pflege enorm.
Wer viel liegt, läuft Gefahr, sich "wundzuliegen". Ein Druckgeschwür (Dekubitus) ist eine schwere und schmerzhafte Komplikation in der Pflege. Ein gutes Sanitätshaus in Hanau wird Ihnen zum Pflegebett niemals eine handelsübliche Schaumstoffmatratze liefern, sondern eine medizinische Antidekubitusmatratze. Bei leichtem Risiko reicht oft eine Weichlagerungsmatratze aus speziellem Kaltschaum mit Würfelschnitt-Technik. Bei hohem Risiko oder bereits bestehenden Wunden verordnet der Arzt ein Wechseldrucksystem. Hierbei pumpt ein leiser elektrischer Kompressor abwechselnd verschiedene Luftkammern in der Matratze auf, um den Auflagedruck des Körpers permanent zu verändern und die Durchblutung der Haut zu gewährleisten.
Rollstuhl ist nicht gleich Rollstuhl. Die Wahl des falschen Modells kann zu Haltungsschäden, Schmerzen und Frustration führen. Das Sanitätshaus unterscheidet primär zwischen folgenden Typen:
Standardrollstuhl: Das Basismodell. Robust, aber mit rund 20 Kilogramm sehr schwer. Er eignet sich eigentlich nur für den kurzzeitigen Transport, etwa vom Schlafzimmer ins Wohnzimmer oder für gelegentliche Arztbesuche in Hanau.
Leichtgewichtsrollstuhl: Der Standard für die meisten Senioren. Er ist aus Aluminium gefertigt, wiegt nur etwa 13 bis 15 Kilogramm und lässt sich von Angehörigen wesentlich leichter schieben und in den Kofferraum eines Autos heben. Er bietet zudem mehr Einstellmöglichkeiten (z.B. Sitzhöhe, Schwerpunkt).
Pflegerollstuhl (Multifunktionsrollstuhl): Für schwerstpflegebedürftige Menschen, die keine Rumpfstabilität mehr haben. Dieser Rollstuhl hat eine hohe, verstellbare Rückenlehne und Kopfstützen. Der Patient kann darin in eine liegende Position gekippt werden.
Elektrorollstuhl: Für Senioren, die geistig und motorisch in der Lage sind, ein Fahrzeug per Joystick zu steuern, aber keine Kraft in den Armen für einen manuellen Rollstuhl haben. Ein Elektrorollstuhl ermöglicht wieder echte Selbstständigkeit im Alltag.
Bei der Anpassung im Sanitätshaus in Hanau wird der Reha-Techniker die Sitzbreite, die Sitztiefe und die Unterschenkellänge exakt messen. Auch Details wie eine Trommelbremse für die Begleitperson (sehr wichtig, wenn Sie in Hanau an abschüssigen Straßen wohnen) oder eine Ankipphilfe (um Bordsteinkanten leichter zu überwinden) werden hier konfiguriert.
Das Umsetzen (der sogenannte Transfer) eines immobilen Patienten vom Bett in den Rollstuhl ist für Angehörige ein massiver Kraftakt, der oft zu chronischen Rückenbeschwerden führt. Ein Patientenlifter übernimmt diese schwere Arbeit. Man unterscheidet zwischen einem Aktivlifter (Aufstehlifter), der den Patienten, der noch etwas Restspannung in den Beinen hat, in den Stand zieht, und einem Passivlifter (Tuchlifter). Beim Passivlifter wird dem liegenden Patienten ein spezielles Hebetuch untergelegt. Der elektrische Lifter hebt den Patienten dann völlig mühelos an, sodass er schwebend in den Rollstuhl oder auf den Toilettenstuhl manövriert werden kann.
Der Prozess, um in Hanau ein Pflegebett oder einen Rollstuhl über das Sanitätshaus zu erhalten, folgt einem klaren bürokratischen Ablauf. Es ist wichtig, diesen Weg strikt einzuhalten, um nicht versehentlich auf den Kosten sitzen zu bleiben. Kaufen oder mieten Sie niemals ein Hilfsmittel privat, bevor die Kostenübernahme geklärt ist, da Krankenkassen im Nachhinein keine Rechnungen erstatten.
Schritt 1: Die ärztliche Verordnung (Das Rezept) Der erste Weg führt immer zum Hausarzt oder Facharzt in Hanau. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit feststellen und ein Rezept (das rosafarbene Muster 16) ausstellen. WICHTIG: Die Formulierung auf dem Rezept muss so präzise wie möglich sein. Steht dort nur "Rollstuhl", wird die Krankenkasse nur das billigste, schwerste Standardmodell genehmigen. Besser ist eine detaillierte Diagnose und Spezifikation, zum Beispiel: "Leichtgewichtsrollstuhl mit Trommelbremse für Begleitperson, Sitzbreite 45 cm, wegen fortgeschrittener Arthrose und fehlender Rumpfstabilität, zur Sicherung der Mobilität im Wohnumfeld". Je genauer der Arzt die Notwendigkeit begründet, desto reibungsloser verläuft die Genehmigung.
Schritt 2: Der Gang zum Sanitätshaus in Hanau Mit diesem Rezept gehen Sie (oder ein Angehöriger) zu einem qualifizierten Sanitätshaus Ihrer Wahl. Sie haben in Deutschland das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Wahl des Leistungserbringers (§ 33 Abs. 6 SGB V). Die Krankenkasse darf Ihnen zwar Partnerbetriebe vorschlagen, Sie dürfen sich aber ein Sanitätshaus in Hanau aussuchen, dem Sie vertrauen. Das Sanitätshaus nimmt das Rezept entgegen, berät Sie, misst den Patienten aus und wählt das passende Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis aus.
Schritt 3: Der Kostenvoranschlag und die Genehmigung Das Sanitätshaus reicht nun elektronisch einen Kostenvoranschlag (eKV) bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ein. Sie müssen sich um diesen Schritt nicht kümmern, das übernimmt der Dienstleister für Sie. Nun prüft die Kasse den Antrag. Dies dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Bei sehr teuren Hilfsmitteln (wie einem Elektrorollstuhl) kann die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) beauftragen, die Notwendigkeit durch ein Gutachten zu überprüfen. Sobald die Genehmigung vorliegt, informiert das Sanitätshaus Sie umgehend.
Sonderfall: Hilfsmittel über die Pflegekasse Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse. Hilfsmittel, die der Krankenbehandlung oder dem Behinderungsausgleich dienen (z.B. ein Rollstuhl, ein Rollator oder Prothesen), fallen in die Zuständigkeit der Krankenkasse (§ 33 SGB V). Hilfsmittel, die primär die Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern (z.B. ein Pflegebett, ein Patientenlifter oder ein Pflege-Toilettenstuhl), fallen in die Zuständigkeit der Pflegekasse (§ 40 SGB XI). Für Pflegehilfsmittel der Pflegekasse ist oft nicht einmal ein ärztliches Rezept zwingend erforderlich, wenn bereits ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und eine Pflegefachkraft (z.B. der Gutachter des Medizinischen Dienstes) die Notwendigkeit in seinem Gutachten bestätigt hat. Weitere detaillierte Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie im Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Mit dem richtigen Rezept übernimmt die Krankenkasse meist die vollen Kosten.
Wenn die Kasse das Hilfsmittel genehmigt hat, übernimmt sie die Kosten für die Miete (Fallpauschale) oder den Kauf. Dennoch sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung der Versicherten vor.
Für Hilfsmittel der Krankenkasse (wie Rollstühle) gilt die gesetzliche Zuzahlungsregelung: Sie müssen 10 Prozent des Abgabepreises selbst tragen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Kostet ein Rollstuhl also fiktiv 500 Euro, zahlen Sie nicht 50 Euro, sondern die gesetzlich gedeckelten 10 Euro. Diese Zuzahlung entfällt komplett, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind (die sogenannte Zuzahlungsbefreiung). Diese Befreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Ihre jährlichen medizinischen Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent) überschreiten.
Für technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (wie das Pflegebett) gilt eine leicht abweichende Regelung: Hier beträgt die Zuzahlung ebenfalls 10 Prozent, jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. In der Praxis übernehmen viele Pflegekassen bei Vorliegen eines Pflegegrades die Kosten für das Pflegebett jedoch komplett, sodass gar keine Zuzahlung für Sie anfällt. Das Sanitätshaus in Hanau wird Sie im Vorfeld exakt über anfallende Eigenanteile aufklären.
Achtung vor wirtschaftlichen Aufzahlungen: Ein wichtiger Begriff im Sanitätshaus ist die wirtschaftliche Aufzahlung. Die Krankenkasse zahlt immer nur die Basisversorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Wenn Sie sich aus optischen oder komfortbedingten Gründen für ein Premium-Modell entscheiden (zum Beispiel ein Pflegebett mit edler Echtholzverkleidung anstelle des Standard-Dekors, oder einen Rollstuhl mit speziellen Leichtlauf-Aluminiumfelgen), müssen Sie die Differenz zwischen dem Kassenpreis und dem Preis des Premium-Modells selbst bezahlen. Das Sanitätshaus ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen immer mindestens ein aufzahlungsfreies Modell (abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung von max. 10 Euro) anzubieten. Lassen Sie sich also nicht zu teuren Extras drängen, wenn Sie diese nicht ausdrücklich wünschen.
Sobald die Genehmigung vorliegt, vereinbart die Disposition des Sanitätshauses einen Liefertermin mit Ihnen. Da Sanitätshäuser in Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis in der Regel regional agieren, sind die Lieferwege kurz, und Termine können oft sehr flexibel abgestimmt werden.
Die Auslieferung von Großhilfsmitteln wie einem Pflegebett ist logistische Schwerstarbeit. Die Techniker bringen die oft schweren Einzelteile des Bettes (Motorrahmen, Kopf- und Fußteile, Seitengitter, Matratze) bis in das gewünschte Zimmer – sei es im Erdgeschoss oder im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Wichtig für Sie: Räumen Sie am Tag der Lieferung den Platz im Schlafzimmer frei. Das alte Bett muss bereits abgebaut und aus dem Zimmer entfernt sein, da die Mitarbeiter des Sanitätshauses aus versicherungstechnischen Gründen in der Regel keine alten Möbel abbauen oder entsorgen dürfen.
Nach dem fachgerechten Aufbau des Bettes oder des Lifters folgt ein rechtlich sehr wichtiger Schritt: Die Einweisung. Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) dürfen medizinische Geräte nur von Personen bedient werden, die in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurden. Der Reha-Techniker wird Ihnen und den pflegenden Angehörigen genau erklären:
Wie die Fernbedienung des Pflegebettes funktioniert und wie man die Tasten sperrt (wichtig bei Demenzpatienten).
Wie die Seitengitter sicher arretiert und wieder gelöst werden, ohne dass Klemmgefahr besteht.
Wie man den Rollstuhl richtig zusammenklappt, die Fußstützen abnimmt und die Bremsen feststellt.
Wie das Hebetuch des Patientenlifters korrekt unter den Patienten gelegt wird, um Stürze zu vermeiden.
Am Ende der Einweisung müssen Sie ein Protokoll unterschreiben, das bestätigt, dass Sie das Gerät verstanden haben und es sicher bedienen können.
Das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel und baut es fachgerecht für Sie auf.
Ein großer Vorteil der Miete über die Fallpauschale ist der Rundum-Service. Sollte das Hilfsmittel im Laufe der Zeit einen Defekt aufweisen – der Motor des Bettes quietscht, die Bremse des Rollstuhls greift nicht mehr richtig oder der Akku des Patientenlifters ist schwach – rufen Sie einfach Ihr Sanitätshaus in Hanau an. Die Reparaturkosten sind durch die Pauschale der Krankenkasse abgedeckt. Sie müssen für Reparaturen, die durch normalen Verschleiß entstehen, nichts bezahlen. Lediglich bei mutwilliger Zerstörung oder grober Fahrlässigkeit könnten Kosten auf Sie zukommen.
Wenn sich der Gesundheitszustand des Patienten glücklicherweise so weit verbessert, dass das Pflegebett oder der Rollstuhl nicht mehr benötigt wird, oder wenn der Pflegebedürftige verstirbt, informieren Sie das Sanitätshaus. Das Gerät wird dann zeitnah bei Ihnen zu Hause in Hanau abgeholt. Es wird in der Werkstatt des Sanitätshauses hygienisch aufbereitet, desinfiziert, technisch gewartet und steht danach für den nächsten Patienten im Wiedereinsatz zur Verfügung. Das ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch sinnvoll.
Ein elektrisches Pflegebett, ein Elektrorollstuhl, ein Wechseldruckkompressor für die Matratze oder ein Sauerstoffkonzentrator benötigen Strom. Im Dauerbetrieb können hier über das Jahr hinweg beträchtliche Stromkosten entstehen. Viele Familien in Hanau wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse haben.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Betriebskosten für ärztlich verordnete und genehmigte elektrische Hilfsmittel zu übernehmen. Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum § 33 SGB V. Sie können am Ende des Jahres (oder quartalsweise) einen formlosen Antrag auf Stromkostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Kasse berechnet die Erstattung anhand der Watt-Zahl des Gerätes, der durchschnittlichen Nutzungsdauer pro Tag und eines pauschalen Strompreises. Bei einem Sauerstoffgerät, das 24 Stunden am Tag läuft, können dies schnell über 100 bis 200 Euro im Jahr sein. Es lohnt sich also, diesen Antrag zu stellen!
Erhalten Sie monatlich zuzahlungsfreie Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen direkt nach Hause geliefert.
Jetzt kostenlose Pflegebox beantragen
Wenn wir über Sanitätshäuser sprechen, dürfen wir neben den großen technischen Hilfsmitteln die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht vergessen. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause in Hanau gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 besitzt, haben Sie nach § 40 Abs. 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.
Zu diesen Verbrauchsmaterialien gehören:
Einmalhandschuhe
Hände- und Flächendesinfektionsmittel
Saugfähige Bettschutzeinlagen (Einmal-Betteinlagen)
Schutzschürzen
Mundschutz (Masken)
Fast jedes Sanitätshaus in Hanau bietet hierfür einen bequemen Abo-Service an (oft als "Pflegebox" bezeichnet). Sie füllen einmalig einen Antrag aus, das Sanitätshaus rechnet die 40 Euro direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie erhalten jeden Monat ein Paket mit den benötigten Materialien direkt an Ihre Haustür in Hanau geliefert. Dies ist eine enorme finanzielle und organisatorische Entlastung für pflegende Angehörige.
Die Wahl des Sanitätshauses ist eine Vertrauensfrage. Sie gehen oft eine jahrelange Partnerschaft ein. Nutzen Sie diese Checkliste, um das richtige Sanitätshaus in Hanau und Umgebung für Ihre Bedürfnisse zu finden:
Präqualifizierung: Ist das Sanitätshaus von den Krankenkassen zertifiziert (präqualifiziert)? Nur dann darf es Rezepte mit den Kassen abrechnen.
Räumliche Nähe: Befindet sich das Sanitätshaus in Hanau oder im nahen Main-Kinzig-Kreis, sodass Techniker bei Problemen schnell vor Ort sein können?
Hausbesuche: Bietet das Unternehmen an, die Wohnsituation vor Ort in Hanau auszumessen, bevor ein großes Hilfsmittel wie ein Pflegebett geliefert wird?
Ausstellungsfläche: Gibt es ein Ladengeschäft, in dem Sie verschiedene Rollstühle oder Rollatoren vorab ansehen und auf einer Teststrecke ausprobieren können?
Transparenz bei Aufzahlungen: Werden Sie ehrlich und ungefragt darüber aufgeklärt, welche Modelle komplett kassenfinanziert (aufzahlungsfrei) sind, bevor man Ihnen teure Premium-Produkte anbietet?
Notdienst: Bietet das Sanitätshaus eine Notfall-Telefonnummer für technische Defekte an Wochenenden oder Feiertagen an?
Feste Ansprechpartner: Haben Sie einen festen Reha-Berater, der Ihre Akte kennt und den Sie bei Rückfragen direkt kontaktieren können?
1. Wie lange dauert es von der Verordnung bis zur Lieferung des Pflegebettes in Hanau? In akuten Fällen, beispielsweise wenn ein Patient aus dem Klinikum Hanau oder dem St. Vinzenz-Krankenhaus entlassen wird und zu Hause zwingend ein Pflegebett benötigt (sogenanntes Entlassmanagement), kann die Lieferung innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Das Krankenhaus faxt in diesem Fall eine Eil-Verordnung direkt an das Sanitätshaus. Bei regulären Verordnungen durch den Hausarzt dauert der Prozess inklusive Genehmigung durch die Krankenkasse meist zwei bis drei Wochen.
2. Kann die Krankenkasse meinen Antrag auf einen Rollstuhl ablehnen? Ja, das ist möglich. Häufige Ablehnungsgründe sind eine unzureichende medizinische Begründung auf dem Rezept oder die Ansicht der Kasse, dass ein einfacheres, günstigeres Hilfsmittel ausreichend sei. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen. Ihr Arzt oder das Sanitätshaus in Hanau können Sie dabei unterstützen, eine detailliertere medizinische Begründung für den Widerspruch zu verfassen. Sehr oft sind gut begründete Widersprüche erfolgreich.
3. Darf ich mein Sanitätshaus wechseln, wenn ich unzufrieden bin? Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl. Wenn Sie jedoch ein Hilfsmittel (wie einen Rollstuhl) bereits über eine Fallpauschale von Sanitätshaus A erhalten haben, gehört dieses Gerät dem Sanitätshaus A. Sie können nicht einfach mit dem Gerät zu Sanitätshaus B wechseln. Ein Wechsel ist meist nur dann sinnvoll, wenn eine neue Verordnung für ein neues Hilfsmittel ansteht, oder nach Ablauf der mehrjährigen Fallpauschale.
4. Wer haftet, wenn ich mit dem gemieteten Elektrorollstuhl in Hanau einen Unfall verursache? Elektrorollstühle und Elektromobile, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten, sind in der Regel über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert (bitte prüfen Sie Ihre Police). Fährt das Gerät schneller (z.B. 15 km/h), benötigt es eine eigene Versicherung mit einem Versicherungskennzeichen (ähnlich wie bei einem Mofa). Schäden am Gerät selbst, die durch normalen Gebrauch entstehen, deckt das Sanitätshaus. Mutwillige Zerstörung müssen Sie selbst verantworten.
5. Kann ich ein Pflegebett auch privat mieten, ohne Rezept? Ja, fast alle großen Sanitätshäuser in Hanau bieten die Möglichkeit an, Hilfsmittel auf private Rechnung zu mieten. Dies ist sinnvoll, wenn Sie das Bett nur für wenige Wochen zur Überbrückung benötigen (z.B. Besuch der pflegebedürftigen Mutter) oder wenn Sie keinen Pflegegrad haben und der Arzt kein Rezept ausstellen möchte. Die privaten Mietkosten für ein Pflegebett liegen in der Regel zwischen 60 und 120 Euro pro Monat, zuzüglich einer einmaligen Pauschale für Lieferung, Aufbau und anschließende hygienische Aufbereitung.
Die Diagnose einer Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Umgestaltung des heimischen Wohnraums in Hanau ist für alle Beteiligten ein Kraftakt. Doch Sie müssen diese organisatorische Hürde nicht alleine meistern. Ein professionelles, lokales Sanitätshaus ist weit mehr als nur ein Lieferant für medizinische Geräte. Es ist ein unverzichtbarer Partner, der Sie durch den Dschungel der Anträge navigiert, Sie vor finanziellen Fehltritten bewahrt und durch passgenaue Hilfsmittel dafür sorgt, dass die Pflege zu Hause sicher, würdevoll und rückenschonend gelingt.
Nutzen Sie das System der Krankenkassen und Pflegekassen, lassen Sie sich ärztliche Verordnungen präzise ausstellen und bestehen Sie auf eine umfassende Beratung vor Ort. Ob ein wendiger Leichtgewichtsrollstuhl für den Ausflug in die Hanauer Altstadt, ein elektrisches Pflegebett für erholsame Nächte oder der monatliche Bezug der 40-Euro-Pflegehilfsmittelbox – mit der richtigen Ausstattung wird der Pflegealltag für Senioren und ihre Angehörigen in Hanau spürbar entlastet. Nehmen Sie sich die Zeit, das Sanitätshaus Ihres Vertrauens sorgfältig auszuwählen, denn gute Beratung ist der erste Schritt zu mehr Lebensqualität im Alter.
Wichtige Antworten rund um die Hilfsmittelversorgung im Main-Kinzig-Kreis