Ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen professionelle Betreuung zu Hause statt im Pflegeheim. Ambulante Pflegedienste kommen in die vertraute Umgebung und übernehmen Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Voraussetzung ist meist ein Pflegegrad (2-5), dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten über Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.
Leistungen. Grundpflege (Waschen, Anziehen), medizinische Behandlungspflege (Verbände, Medikamente), hauswirtschaftliche Hilfe und soziale Betreuung.
Finanzierung. Bei Pflegegrad 2-5 über Pflegesachleistungen (689-1.500€/Monat je nach Grad) oder Pflegegeld (316-901€) für Angehörigenpflege.
Anbieter. Private Pflegedienste oder Wohlfahrtsverbände (DRK, Caritas, Diakonie, AWO) - wichtig ist die Zulassung durch die Pflegekasse.
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderer Angehöriger benötigt Unterstützung bei der Pflege? Ambulante Pflege bedeutet, dass pflegebedürftige Personen professionelle Hilfe zu Hause in Anspruch nehmen können. Ein ambulanter Pflegedienst kommt also in die vertraute Umgebung – ins eigene Hause – und übernimmt dort pflegerische Leistungen und Betreuungsmaßnahmen. Dies ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Der folgende Artikel erklärt, für wen ambulante Pflege geeignet ist, welche Pflegemaßnahmen und Dienste angeboten werden und wie die Finanzierung durch Pflegeversicherung und Pflegekasse funktioniert. Er richtet sich an Senioren, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Angehörigen in ganz Deutschland.
Unter ambulante Pflege (häusliche Pflege) versteht man die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit. Anstatt in einem Pflegeheim oder einer stationären Pflegeeinrichtung betreut zu werden, erhalten Betroffene die Hilfe, die sie brauchen, zu Hause. Ein ambulanter Pflegedienst – z.B. ein Dienst eines Wohlfahrtsverbandes wie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) oder ein privater Pflegedienst – kommt je nach Bedarf ein- oder mehrmals täglich ins Haus. Die Pflegekräfte unterstützen bei der Grundpflege, übernehmen medizinische Pflegemaßnahmen und helfen im Haushalt. Für pflegebedürftige Menschen bedeutet dies, in vertrauter Umgebung bleiben zu können und weiterhin am Leben im eigenen Haushalt teilzuhaben. Oft kann dank ambulanter Pflege ein Umzug in ein Heim oder ein längerer Krankenhausaufenthalt vermieden werden.
Ambulante Pflege können Personen in Anspruch nehmen, die aufgrund von Alter, gesundheitlichen Problemen oder Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sind und dennoch zu Hause wohnen möchten. Grundsätzlich kommen pflegebedürftige Menschen jeden Alters infrage – also nicht nur Senioren, sondern zum Beispiel auch jüngere Betroffene mit chronischer Krankheit oder Behinderung, sowie Kinder mit Pflegebedarf. Typische Personengruppen sind:
Ältere Menschen mit Pflegegrad (etwa infolge Altersgebrechlichkeit oder Demenz),
chronisch Kranke jeden Alters (z.B. Patienten mit langfristigen gesundheitlichen Einschränkungen),
kurzfristig Erkrankte nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt,
behinderte Menschen, die Unterstützung im Alltag brauchen,
und allgemein Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden möchten.
Auch wer vorübergehend Pflege braucht – zum Beispiel nach einer Operation – kann ambulante Pflegeleistungen erhalten. In solchen Fällen spricht man oft von häuslicher Krankenpflege: Ein Arzt kann Leistungen der häuslichen Krankenpflege verordnen, etwa wenn jemand nach dem Krankenhaus medizinische Versorgung (z.B. Wunden versorgen oder Injektionen) zu Hause benötigt. Diese Pflegemaßnahmen werden dann von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet. Generell gilt: Ambulante Pflege steht allen offen, die Hilfe im Alltag und bei der Grundpflege brauchen – sei es dauerhaft aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder vorübergehend zur Überbrückung einer Krankheit.
Ein ambulanter Pflegedienst erbringt vielfältige Leistungen, die sich nach dem individuellen Pflegebedarf richten. Die Aufgaben der Pflegekräfte lassen sich in verschiedene Bereiche unterteilen:
Grundpflege: Dazu gehören pflegerische Tätigkeiten des Alltags wie Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege), Unterstützung beim An- und Ausziehen, Hilfe bei der Toilettengang und bei der Mobilität (z.B. Aufstehen, Zubettgehen, Begleitung beim Gehen). Auch Hilfe bei der Ernährung (Essen anreichen) fällt darunter. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege): Darunter versteht man medizinische Pflegemaßnahmen, die von speziell ausgebildeten Pflegefachkräften (z.B. examinierte Pflegefachkraft) durchgeführt werden. Beispiele sind Verbände wechseln bei Wunden, Medikamentengabe (Tabletten stellen, Injektionen verabreichen), Blutzuckermessung, Wundversorgung nach Operationen oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen werden oft vom Arzt verordnet. Ein ambulanter Pflegedienst kann also auch für die medizinische Versorgung zu Hause sorgen (man spricht dann von häuslichen Pflege im Rahmen der Krankenversicherung).
Hauswirtschaftliche Versorgung: Viele Pflegedienste unterstützen auch bei der Haushaltsführung und Alltagsorganisation. Das beinhaltet Hilfestellung beim Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen, Putzen und anderen Aufgaben im Haushalt. So wird sichergestellt, dass der Pflegebedürftige in einem sauberen, sicheren Zuhause leben kann und ausreichend versorgt ist. Diese Leistungen werden oft als Pflegesachleistungen über die Pflegekasse abgerechnet, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Betreuung und soziale Unterstützung: Neben der körperbezogenen Pflege spielt auch die seelische und soziale Betreuung eine Rolle. Ein Betreuungsdienst oder die Pflegekraft selbst kann Zeit mit dem Pflegebedürftigen verbringen, Gespräche führen, bei der Alltagsgestaltung helfen oder gemeinsame Spaziergänge unternehmen. Gerade bei dementen Senioren sind Betreuungsmaßnahmen wichtig – zum Beispiel Vorlesen, Spiele spielen oder einfach Gesellschaft leisten. Solche Dienste fallen unter die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Viele Pflegedienste (und Dienste von Wohlfahrtsverbänden) bieten diese Betreuung mit an oder arbeiten mit zusätzlichen Betreuungsdiensten zusammen.
Beratung und Anleitung: Ein guter ambulanter Pflegedienst berät sowohl pflegebedürftige Personen als auch deren Angehörigen. Bei einem Erstbesuch wird meist der individuelle Pflegebedarf eingeschätzt und ein Leistungsplan erstellt. Pflegedienste erklären, welche Pflegemaßnahmen sinnvoll sind, und schulen auf Wunsch auch pflegende Angehörige (z.B. wie man rückenschonend hebt oder kleinere Pflegemaßnahmen selbst durchführt). Zudem sind sie bei Fragen zu Pflegegrad, Antragstellung und Finanzierung behilflich. Beratung gehört also immer dazu und gibt Familien Sicherheit im Pflegealltag.
Damit die ambulante Pflege langfristig finanziert werden kann, ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad notwendig. Die Pflegeversicherung (als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung) unterscheidet fünf Pflegegrade. Ein Pflegegrad wird durch einen Gutachter (vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, oder einem anderen Begutachtungsdienst) festgestellt. Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung den Pflegegrad 1 bis 5. Pflegegrad 1 steht für eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit", Pflegegrad 2 bis 5 für erhebliche bis schwerste Beeinträchtigungen mit jeweils steigendem Hilfebedarf.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss man zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse, z.B. der AOK Plus, die als Pflegekasse fungiert) stellen. Nach dem Antrag prüft ein Gutachter den Pflegebedarf im Haushalt der betroffenen Person – es wird also begutachtet, wobei und in welchem Umfang jemand Hilfe benötigt (zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Haushalt etc.). Auf Basis dieses Gutachtens wird der Pflegegrad festgelegt. Sobald ein Pflegegrad zuerkannt wurde (ab Pflegegrad 2 spricht man von einer erheblichen Pflegebedürftigkeit), haben pflegebedürftigen Personen Anspruch auf finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Beispiel: Frau M. lebt allein und stellt einen Antrag auf einen Pflegegrad, da sie nach einem Schlaganfall Hilfe im Alltag braucht. Der MDK begutachtet ihre Situation und stuft sie in Pflegegrad 3 ein. Damit gelten sie als pflegebedürftig und können ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen – sei es durch Pflegedienste (als Sachleistung) oder durch Pflegegeld für die Familie, falls Angehörige sie versorgen.
Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause versorgt, übernimmt die Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad, verschiedene Leistungen. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (bzw. eine Kombination daraus). Pflegegeld ist eine Leistung, die ausgezahlt wird, wenn die Pflege im privaten Umfeld durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Personen erfolgt. Pflegebedürftige erhalten dann monatlich einen Geldbetrag, den sie frei für ihre Versorgung verwenden können – meist wird er an die pflegenden Angehörigen weitergegeben als Anerkennung für deren Hilfe. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad: Beispielsweise erhält man bei Pflegegrad 2 derzeit etwa 316–332 € monatlich, bei Pflegegrad 3 rund 545–572 € (die genauen Beträge wurden 2022 und 2023 leicht angehoben; ab 2025 sind weitere Erhöhungen geplant, z.B. ca. 347 € bei PG2).
Pflegesachleistungen dagegen sind Leistungen, die ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das heißt, anstatt Geld zu erhalten, nutzt der Pflegebedürftige professionelle Hilfe. Die Pflegedienste stellen ihre Rechnung für erbrachte Leistungen (Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, etc.) direkt der Pflegekasse, bis zu einem monatlichen Maximalbetrag. Auch dieser Betrag hängt vom Pflegegrad ab. Zum Beispiel übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 aktuell bis zu etwa 689–728 € pro Monat für Pflegesachleistungen (Stand bis 2024; ab 2025 ca. 770–796 €). Bei Pflegegrad 3 liegt das Budget höher (ca. 1.298–1.363 €, ab 2025 etwa 1.500 €). Wichtig: Diese Beträge werden nicht ausgezahlt, sondern können in Anspruch genommen werden, indem man einen ambulanten Pflegedienst beauftragt. Bleibt ein Teil des Budgets ungenutzt, verfällt es am Monatsende (bzw. kann in bestimmten Fällen zweckgebunden übertragen werden).
Pflegebedürftige können auch Kombinationsleistungen nutzen: Dabei wird ein Teil der möglichen Sachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht, und für den nicht genutzten Anteil erhält man anteilig Pflegegeld. So kann man die Pflege durch Angehörige und Pflegedienst flexibel kombinieren.
Pflegegrad 1 stellt einen Sonderfall dar: Hier gibt es noch kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, da der Unterstützungsbedarf als gering eingestuft. Allerdings haben auch Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro (seit 2025: 131 Euro). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann in Anspruch genommen werden, um z.B. Helfer für den Haushalt, einen Betreuungsdienst oder stundenweise Pflegehilfe zu finanzieren. Auch Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht dieser Entlastungsbetrag von 125 € zusätzlich zu den oben genannten Leistungen zur Verfügung. Damit können zum Beispiel extra Betreuungs- oder Unterstützungsangebote (wie eine Haushaltshilfe oder ein Besuchsdienst) bezahlt werden, die der Entlastung im Alltag dienen.
Ambulante Pflege bezieht die Familie und das Umfeld der Pflegebedürftigen mit ein. Viele Angehörigen – seien es erwachsene Kinder, der Partner oder andere Verwandte – übernehmen einen Großteil der Versorgung. Ein guter ambulanter Pflegedienst arbeitet immer mit den pflegenden Angehörigen zusammen: Man spricht sich ab, wer welche Aufgaben übernimmt, und die Profis stehen beratend zur Seite. Pflegedienste entlasten Familien, indem sie insbesondere die Pflegemaßnahmen übernehmen, die körperlich anstrengend oder fachlich anspruchsvoll sind (wie z.B. Wundversorgung oder Medikamentengabe). Angehörige können sich dann stärker auf die soziale Betreuung und Zuwendung konzentrieren. Zudem haben pflegende Angehörige Anspruch auf Beratung und praktische Schulungen. Die Pflegekasse finanziert z.B. kostenlose Pflegekurse, in denen man lernt, wie man einen pflegebedürftigen Menschen richtig lagert, Wunden versorgt oder Hilfsmittel anwendet. Auch Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft sind vorgesehen: Wer Pflegegeld bezieht (also ohne Pflegedienst pflegt), muss regelmäßig – halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei PG 4 und 5 – einen kostenlosen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft abrufen. Diese Beratungsgespräche dienen der Qualitätssicherung und der Unterstützung der Angehörigen.
Für die Entlastung der Familie gibt es außerdem zusätzliche Leistungen: Etwa die Verhinderungspflege, bei der die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt, wenn pflegende Angehörige einmal Urlaub machen oder selbst erkranken. Ebenso gibt es Kurzzeitpflege in Einrichtungen, Tagespflege-Angebote und Betreuungsangebote speziell für demenzkranke Senioren. Ambulante Pflege ist also eingebettet in ein ganzes System von Hilfen, damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bestmöglich unterstützt werden.
Ambulante Pflegedienste gibt es in jeder Region Deutschlands. Träger können private Unternehmen sein oder gemeinnützige Organisationen wie die großen Wohlfahrtsverbände. Zu den bekanntesten gemeinnützigen Anbietern zählen das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und andere. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes etwa sorgen bundesweit dafür, dass Hilfe und Pflege zu Hause, in vertrauter Umgebung, stattfinden kann. Sie bieten Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung an und beraten auch bei Fragen der Finanzierung. Auch viele private Pflegedienste vor Ort übernehmen kompetent die Versorgung. Wichtig ist, dass der ambulante Pflegedienst zugelassen und von den Pflegekassen anerkannt ist – dann kann er direkt mit der Kasse abrechnen, und die Pflegesachleistungen können genutzt werden.
Bei der Auswahl eines Pflegedienstes helfen Pflegestützpunkte oder Beratungsstellen. Man kann mehrere Pflegedienste zu einem Beratungsgespräch nach Hause einladen, um Angebote zu vergleichen. Achten Sie darauf, dass der Dienst flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingeht und Vertrauen schafft. Gute Pflegekräfte nehmen sich Zeit für die Betroffenen und haben auch ein offenes Ohr für die Angehörigen. Im Zweifel kann man den Pflegedienst wechseln, wenn etwas nicht passt. Das Angebot ist groß, besonders in städtischen Orten gibt es viele Dienste, während auf dem Land teilweise größere Wohlfahrtsverbände wie das DRK die Versorgung sicherstellen.
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Suche starten →Wie geht man praktisch vor, wenn man ambulante Pflege in Anspruch nehmen möchte? Hier einige Schritte und Informationen im Überblick:
Pflegegrad beantragen: Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (oft bei der Krankenkasse, z.B. der AOK Plus für Sachsen/Thüringen). Die Einstufung ist wichtig, um finanzielle Leistungen zu erhalten. Wenn möglich, holen Sie sich frühzeitig Beratung – zum Beispiel vom kostenlosen Pflegestützpunkt oder direkt von Ihrer Kasse – damit der Antrag vollständig ist und Ihr Pflegebedarf korrekt eingeschätzt wird.
Passenden Pflegedienst finden: Erkundigen Sie sich nach Pflegediensten vor Ort. Die Pflegekasse und Verbände wie das DRK haben oft Listen zugelassener Pflegedienste in Ihrer Region. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Viele Pflegedienste bieten an, Betroffene zu Hause zu besuchen, um den Hilfebedarf kennenzulernen und ein Angebot zu erstellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Vertrauen aufzubauen und alle Fragen zu stellen (zu Leistungen, Zeiten, Kostenübernahme etc.).
Leistungsauswahl und Vertrag: Gemeinsam mit dem Pflegedienst legen Sie fest, welche Pflegeleistungen erbracht werden sollen – z.B. morgens Hilfe beim Waschen und Anziehen, dreimal wöchentlich Haushaltsführung (Putzen, Wäsche) und abends Medikamentengabe. Der Pflegedienst erstellt daraus einen Kostenvoranschlag bzw. einen Vertrag. Darin steht, welche Kosten durch die Pflegesachleistungen gedeckt sind und ob ggf. ein Eigenanteil anfällt (wenn das Sachleistungs-Budget der Pflegekasse überschritten wird). Stellen Sie sicher, dass Sie alles verstehen – bei Unklarheiten fragen Sie nach Informationen und lassen Sie sich beraten.
Pflege nutzen und anpassen: Sobald alles organisiert ist, beginnen die vereinbarten Pflegemaßnahmen. Eine feste Pflegekraft oder ein Team kommt zu den verabredeten Zeiten. Wichtig ist die Kommunikation: Geben Sie Rückmeldung, wenn etwas nicht passt oder Sie Änderungen wünschen. Die meisten Pflegedienste sind dankbar für Hinweise, damit sie optimal helfen können. Sollte sich der Pflegebedarf erhöhen (oder verringern), kann der Leistungsumfang angepasst und ggf. ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Auch zusätzliche Angebote wie Tagespflege oder Betreuungsangebote können im Laufe der Zeit sinnvoll werden – Ihr Pflegedienst oder Beratungsstellen können Sie dazu beraten.
Notfallplan und Kontakt halten: Klären Sie, wer außerhalb der festen Zeiten kontaktiert werden kann, falls ein Notfall oder dringendes Problem auftritt. Viele Pflegedienste bieten einen 24-Stunden-Kontakt oder arbeiten mit Hausnotruf-Systemen zusammen. Halten Sie wichtige Kontaktdaten (Pflegedienstleitung, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Angehörige) bereit. So fühlen sich alle Beteiligten sicher.
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