Betreutes Wohnen bietet eine Kombination aus privater Wohnung und bedarfsgerechter Unterstützung im Alltag. Die Begriffe „betreutes Wohnen“ und „Service Wohnen“ werden häufig synonym verwendet – beide stehen für Wohnformen mit zusätzlichem Service und Betreuung, aber ohne die Rundum-Versorgung einer klassischen Pflegeeinrichtung.
Kosten. Die meisten Einrichtungen kosten zwischen €2.500 bis €5.000 im Monat.
Zuschüsse. Beim Betreuten Wohnen gibt es die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung und Wohngeld zu beantragen.
Pflegekasse. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für das Notrufsystem. Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um bestimmte Hilfsleistungen zu finanzieren. Die Wohnkosten selbst bezuschusst die Pflegekasse nicht.
Die Bezeichnung betreutes Wohnen kann leicht missverstanden werden. Beim betreuten Wohnen handelt es sich nicht um eine Rundum-Pflege rund um die Uhr, sondern um ein Wohnkonzept, das unabhängiges Leben in einer eigenen Wohnung mit punktueller Hilfe kombiniert. Das Wort „betreut“ erweckt den Anschein einer sehr umfangreichen Versorgung – tatsächlich bietet betreutes Wohnen im Alltag ein Grundmaß an Unterstützung, ist aber keine Vollpflege. Typischerweise leben die Bewohner in einem barrierearmen oder barrierefreien Zuhause und können bei Bedarf verschiedene Dienste und Unterstützung in Anspruch nehmen. Vor allem für ältere Menschen, die noch relativ fit sind, ist betreutes Wohnen eine attraktive Alternative.
Wichtig zu wissen: Die Begriffe betreutes Wohnen (oft auch Service Wohnen genannt) sind nicht gesetzlich geschützt. Unterschiedliche Anbieter können daher sehr verschiedene Angebote darunter verstehen. So gibt es beispielsweise in einigen Bundesländern Qualitätssiegel für betreutes Wohnen (etwa die DIN-Norm 77800), welche ein bestimmtes Leistungsniveau garantieren. Die Angebote reichen von betreuten Apartments, die eng an ein Pflegeheim angegliedert sind, über barrierefreie Seniorenwohnungen in normalen Wohnanlagen (oft nur mit Hausmeisterdienst) bis hin zu eher hotelähnlichen Seniorenresidenzen mit Wellnessangeboten und Ausflugsprogrammen. Entsprechend unterschiedlich fallen auch die Kosten aus. Daher sollten Interessierte genau hinsehen, welche Leistungen ein Anbieter konkret im Rahmen des betreuten Wohnens bietet und diese mit den eigenen Bedürfnissen abgleichen. (Service Wohnen wird häufig synonym gebraucht, um den Dienstleistungscharakter dieser Wohnform zu betonen.)
Betreutes Wohnen richtet sich in erster Linie an ältere Menschen, die noch relativ gesund und selbstständig sind. Oft haben sie keinen oder nur einen geringen Pflegebedarf und keine erhebliche Pflegebedürftigkeit, benötigen aber etwas Hilfe im Alltag oder wünschen sich mehr Sicherheit im täglichen Leben. Vor allem alleinlebende ältere Personen oder Paare entscheiden sich für diese Wohnform, wenn das eigene Zuhause z. B. zu groß oder nicht barrierefrei ist oder wenn sich die Lebenssituation dahingehend verändert, dass man mit kleinen Hilfen besser leben kann. Ein weiterer Grund kann der Wunsch nach sozialem Anschluss und gemeinschaftlichen Aktivitäten sein, um Isolation im Alter vorzubeugen.
Beim betreuten Wohnen behalten die Bewohner ihre Eigenständigkeit und führen einen eigenen Haushalt. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, bei steigendem Bedarf an Unterstützung auf entsprechende Angebote zurückzugreifen. Diese Form des Wohnens ist in der Regel weniger geeignet für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz. In solchen Fällen ist oft eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine ambulant betreute Wohngruppe die bessere Wahl. Dennoch kann betreutes Wohnen in vielen Fällen bis ins hohe Alter eine Lösung bleiben, insbesondere wenn ein ambulanter Pflegedienst bei zunehmendem Pflegebedarf hinzugezogen wird.
Betreutes Wohnen ist eine von mehreren Wohnmöglichkeiten im Alter. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den Konzepten zu kennen. Vor allem der Grad an Selbstständigkeit und die Art der Betreuung unterscheiden sich deutlich:
Betreutes Wohnen vs. Pflegeheim: In einem Pflegeheim erhalten die Bewohner vollstationäre Versorgung und umfassende Pflege durch fachkundiges Personal. Der Tagesablauf dort wird stark von Pflege- und Hauswirtschaftstätigkeiten bestimmt. Betreutes Wohnen hingegen bedeutet, dass die Senioren in eigenen Wohnungen leben und ihren Alltag weitgehend selbst organisieren. Pflege und Unterstützung werden nur bei Bedarf – meist durch ambulante Dienste – erbracht. Die Bewohner im betreuten Wohnen genießen mehr Privatsphäre und Entscheidungsfreiheit. Ein Pflegeheim ist vor allem für Menschen mit deutlich höherem Pflegebedarf gedacht, während betreutes Wohnen eher eine Option für noch aktive Ältere ist.
Betreutes Wohnen vs. Senioren-WG: Eine Senioren-Wohngemeinschaft (Senioren-WG) ist eine weitere Alternative. Dabei teilen sich mehrere Senioren ein großes Haus oder eine Wohnung und organisieren ihren Alltag gemeinschaftlich. Häufig wird eine solche WG von einem ambulanten Pflegedienst oder Verein begleitet (ambulant betreute Wohngemeinschaft), um bei Bedarf Pflegeleistungen zu erbringen. Der Unterschied liegt darin, dass beim betreuten Wohnen jeder sein eigenes Apartment hat und überwiegend autonom lebt, während man in der WG Wohnräume (z. B. Küche, Wohnzimmer) teilt und Entscheidungen gemeinsam trifft. Beide Modelle haben Vorteile: Die WG bietet ein intensiveres Gemeinschaftsleben, während beim betreuten Wohnen mehr Rückzugsmöglichkeiten und Privatheit bestehen.
Betreutes Wohnen zu Hause (Ambulant betreutes Wohnen): Manche ältere Menschen möchten trotz steigendem Hilfebedarf nicht aus den vertrauten vier Wänden ausziehen. Für sie kann es eine Möglichkeit sein, ambulante Dienste und Pflegeleistungen im eigenen Zuhause zu organisieren – etwa durch einen mobilen Pflegedienst, Haushaltshilfen oder einen Hausnotruf. Dieses Konzept wird manchmal als ambulant betreutes Wohnen bezeichnet. Der Unterschied zum klassischen Betreuten Wohnen in einer Wohnanlage besteht darin, dass man in der bisherigen Wohnung bleibt. Allerdings muss diese möglichst barrierefrei sein, und man verzichtet auf die infrastrukturellen Angebote und die Gemeinschaft einer Wohnanlage. Ambulante Lösungen eignen sich in der Regel nur, solange genügend externe Unterstützung organisiert werden kann und kein hoher Pflegegrad vorliegt.
Egal ob betreutes Wohnen, Senioren-WG oder Pflegeheim – jede Option hat Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden müssen – je nach persönlichem Bedarf und Gesundheitszustand.
Erhält die Selbstständigkeit, da ältere Menschen in einer eigenen Wohnung leben.
Bietet zusätzliche Unterstützung und Sicherheit (z. B. durch Hausnotruf) im Alltag.
Fördert Kontakte zu anderen Menschen durch Gemeinschaftsräume und gemeinsame Aktivitäten.
Entlastet im Bedarfsfall die Angehörigen, da bei Bedarf professionelle Unterstützung organisiert wird.
Kann oft länger ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen als das Alleinleben im eigenen Zuhause.
Ermöglicht es auch Paaren, im Alter gemeinsam in einer angepassten Umgebung zu leben – selbst wenn ein Partner mehr Unterstützung braucht, können beide zusammenbleiben.
Mit zusätzlichen Kosten verbunden (z. B. Miete für die Service-Wohnung und Betreuungspauschale).
Bietet keine Rundum-Pflege: Bei sehr hohem Pflegebedarf kann ein Wechsel in ein Pflegeheim notwendig werden.
Erfordert einen Umzug in eine neue Umgebung, was für manche ältere Menschen eine Umstellung bedeutet.
Kein rechtlich geschützter Begriff – die Angebote unterscheiden sich je nach Einrichtung und Region teils erheblich.
Betreutes Wohnen zeichnet sich dadurch aus, dass die Wohnungen seniorengerecht ausgestattet sind. Die Bewohner mieten (oder kaufen) in der Regel ein Apartment, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Größe, Schnitt und Ausstattung der Wohnungen können variieren, jedoch sind sie meist barrierefrei oder zumindest barrierearm gestaltet. Typischerweise sind breite Türen, stufenlose Zugänge, ein Aufzug im Haus und ein altersgerechtes Bad vorhanden. Die gesamte Anlage (Gebäude und Außenanlagen) ist darauf ausgelegt, älteren Menschen ein komfortables und sicheres Zuhause zu bieten. Oft gehören Gemeinschaftsräume, wie ein Aufenthaltsraum, eine Cafeteria oder Gartenanlagen, zur Einrichtung, sodass Kontakte und gemeinsame Aktivitäten unter den Bewohnern gefördert werden können.
Zum Konzept betreutes Wohnen gehört, dass man seinen eigenen privaten Bereich hat: Die Apartments verfügen in der Regel über eine kleine Küche oder Kochnische, ein Bad und einen Wohn- bzw. Schlafraum (je nach Wohnungsgröße auch getrennte Räume). Bewohner können ihre vier Wände mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen einrichten. So bleibt das neue Zuhause individuell und vertraut. Vor allem der Erhalt der gewohnten Umgebung und Privatsphäre trägt zur Lebensqualität bei. Gleichzeitig bieten viele betreute Wohnanlagen Zusatzangebote direkt vor Ort: etwa einen Gemeinschaftssaal für Feste, Gymnastikräume, Bibliotheken oder sogar ein Gästezimmer für Besucher. Diese Angebote können je nach Betreiber unterschiedlich ausfallen – von einfachen Gemeinschaftsräumen bis zu umfassend ausgestatteten Seniorenresidenzen mit Restaurant und Wellnessbereich.
Betreutes Wohnen beinhaltet einen Grundservice an Leistungen, der allen Bewohnern zur Verfügung steht. Diese Grundleistungen sind meist in einer monatlichen Pauschale (Betreuungspauschale oder Servicepauschale) enthalten. Ziel ist es, den älteren Menschen im Alltag ein Sicherheitsnetz zu bieten, ohne ihre Eigenständigkeit unnötig einzuschränken. Folgende Leistungen zählen in der Regel zum Grundservice im betreuten Wohnen:
Ansprechperson vor Ort: In einer betreuten Wohnanlage gibt es üblicherweise eine feste Ansprechperson für die Bewohner, die regelmäßig in der Anlage erreichbar ist (z. B. mit einer wöchentlichen Sprechstunde). Diese Person hilft bei organisatorischen Fragen, koordiniert bei Bedarf Hilfen und Dienstleistungen und organisiert Freizeitangebote oder Ausflüge. Wichtig: Diese Ansprechperson leistet meist keine direkte Pflege, sondern vermittelt und organisiert Unterstützung im Alltag (etwa einen Pflegedienst oder Essen auf Rädern). Die Bewohner können sich mit ihren Anliegen an diese Kraft wenden, was ein großes Plus an Sicherheit und Orientierung bietet.
Hausnotruf: Fast immer gehört ein Notrufsystem zur Grundausstattung im betreuten Wohnen. Über einen Hausnotruf können die Bewohner per Knopfdruck (meist über einen Funksender am Handgelenk oder um den Hals) Hilfe rufen. Die Notrufzentrale ist idealerweise rund um die Uhr besetzt. Im Ernstfall werden Angehörige, ein Bereitschaftsdienst vor Ort oder der Rettungsdienst alarmiert, sodass schnell Hilfe kommt. Allein das Wissen, dass im Notfall sofort jemand zur Stelle ist, gibt vielen älteren Menschen ein Gefühl von Sicherheit.
Hausmeisterdienste/Gebäudemanagement: Die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche übernimmt ein Hausmeister oder technischer Dienst. Dazu zählen Reinigung der Flure und Gemeinschaftsräume, Wartung der Anlagen, Gartenpflege, Schneeräumdienst im Winter und das Bereitstellen der Mülltonnen. Der Hausmeister ist in dringenden Fällen ansprechbar und kümmert sich um kleine technische Probleme im Haus. Kleinere Reparaturen innerhalb der eigenen Wohnung gehören allerdings in der Regel nicht zu den abgedeckten Grundleistungen, sondern müssen ggf. separat bezahlt werden.
Je nach Anbieter können weitere Grundleistungen dazugehören, etwa die Organisation von Freizeitangeboten, regelmäßige Informationsveranstaltungen oder ein 24-Stunden-Notdienst vor Ort. Entscheidend ist, dass im Betreuungsvertrag klar festgehalten wird, welche Leistungen als Grundservice garantiert sind.
Betreutes Wohnen bietet über den Grundservice hinaus zahlreiche optionale Angebote, die je nach Bedarf individuell genutzt werden können. Solche Wahl- oder Zusatzleistungen sind freiwillig und werden nur bezahlt, wenn man sie auch in Anspruch nimmt. Diese Dienstleistungen ermöglichen es, den Alltag bei steigendem Hilfebedarf angenehmer zu gestalten, ohne auf die eigene Selbstständigkeit verzichten zu müssen. Häufig angebotene Wahlleistungen sind zum Beispiel:
Haushaltshilfen: Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, beim Wäschewaschen und Bügeln oder bei der Besorgung von Lebensmitteln und Medikamenten.
Essensservice: Lieferung von warmen Mahlzeiten (z. B. durch Essen auf Rädern) oder die Möglichkeit, im Speiseraum der Anlage gemeinsam zu essen.
Ambulante Pflegeleistungen: Falls ein Bewohner pflegerische Unterstützung benötigt – etwa beim Duschen, Anziehen oder Verbände wechseln – kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Viele Einrichtungen arbeiten mit ambulanten Diensten zusammen, sodass die Vermittlung einfach ist. Die Kosten dafür können bei vorliegender Pflegebedürftigkeit teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden (je nach Pflegegrad).
Medizinische Dienste: Organisation der Medikamentenversorgung, regelmäßige Blutdruck- oder Blutzuckerkontrollen durch Fachkräfte oder die Vermittlung von Physiotherapie.
Hauswirtschaftliche Dienste: Zusätzlich zum Reinigungsdienst kann man oft auch Einkaufshilfen oder einen Einkaufsservice in Anspruch nehmen.
Betreuungsleistungen: Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen – solche Angebote werden teilweise durch ehrenamtliche Helfer oder besondere Betreuungsdienste abgedeckt.
Friseur- und Fußpflegeservice: Viele Einrichtungen organisieren, dass regelmäßig ein mobiler Friseur ins Haus kommt oder Fußpflege im Haus angeboten wird.
Freizeitangebote: Ausflüge, Gymnastikgruppen, Handarbeitskreise, Spielnachmittage oder Vorträge – diese Angebote fördern das soziale Miteinander und sorgen für Abwechslung. Sie sind meist freiwillig und können gegen einen kleinen Unkostenbeitrag genutzt werden.
Welche Zusatzleistungen verfügbar sind, hängt von der jeweiligen Einrichtung bzw. dem Betreiber ab. Wichtig ist: Die Bewohner müssen diese Angebote nicht nutzen – sie stehen als Möglichkeit bereit. Die Kosten für Wahlleistungen werden entweder nach Nutzung abgerechnet oder in separaten Leistungspaketen vereinbart. Hier lohnt ein genauer Blick auf das Leistungsangebot und die Preise, um nur das auszuwählen, was man tatsächlich benötigt.
Diese Vielfalt an möglichen Zusatzangeboten macht betreutes Wohnen besonders flexibel und anpassbar an individuelle Bedürfnisse.
Die Kosten für betreutes Wohnen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst fallen – wie bei jeder anderen Wohnform – die normalen Wohnkosten an, also Miete (bzw. bei Eigentum ggf. Kaufkosten) und Nebenkosten (Betriebskosten für Heizung, Wasser, Müll etc.). Betreute Wohnungen sind aufgrund ihrer Ausstattung (barrierefrei, Aufzug) und der speziellen Zielgruppe oft etwas teurer als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt – Schätzungen sprechen von etwa 10 % Aufschlag. Das liegt nicht an den zusätzlichen Leistungen, denn die bezahlt man ja monatlich extra. Die Gründe für den höheren Preis sind eher die aufwendigere Ausstattung (Barrierefreiheit) und die steigende Nachfrage nach solchen Wohnungen.
Tipp: Es gibt auch Angebote für Betreutes Wohnen mit Wohnberechtigungsschein. So können auch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln die Vorteile des betreuten Wohnens in Anspruch nehmen.
Zu den reinen Wohnkosten kommen beim betreuten Wohnen weitere Kostenpunkte hinzu, z. B.:
Ein Abschlag für die Grundleistungen (Betreuungspauschale oder Servicepauschale), der jeden Monat anfällt.
Optionale Kosten für Wahlleistungen, die je nach Bedarf genutzt und separat berechnet werden.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Die Warmmiete für eine 50 m² Wohnung in einer Seniorenwohnanlage könnte etwa 600 € betragen. Dazu kommt eine Betreuungspauschale von z. B. 150 € monatlich (je nach Umfang der Grundleistungen). Nutzt man darüber hinaus beispielsweise wöchentlich eine Reinigungskraft und gelegentlich den Essensservice, könnten noch einmal rund 150 € im Monat anfallen. In diesem fiktiven Beispiel lägen die Kosten insgesamt bei etwa 900 € im Monat. Die tatsächlichen Preise unterscheiden sich jedoch je nach Region, Anbieter und individuellem Bedarf.
Betreutes Wohnen wird in der Regel privat finanziert, d. h. die Bewohner zahlen Miete und Servicekosten aus der eigenen Tasche (Rente, Ersparnisse). Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Unterkunft oder Grundbetreuung im betreuten Wohnen nicht, da es sich nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung handelt. Allerdings gibt es in einigen Bereichen Unterstützung oder Zuschüsse:
Leistungen der Pflegeversicherung: Hat ein Bewohner einen anerkannten Pflegegrad, können bestimmte Pflegeleistungen und Hilfen trotzdem von der Pflegekasse übernommen werden. Zum Beispiel kann die Pflegekasse die Gebühren für den Hausnotruf tragen oder einen Zuschuss für notwendige Wohnungsanpassungen (z. B. Umbauten zur Barrierefreiheit) gewähren, sofern Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ambulante Pflegesachleistungen (Körperpflege, Behandlungspflege) werden im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades bezahlt, wenn ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter: Können Ältere die Miete und Lebenshaltungskosten nicht aus eigenem Einkommen bestreiten, besteht unter Umständen Anspruch auf Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe). Diese kann helfen, die Wohnkosten zu tragen. Allerdings werden Service-Pauschalen für betreutes Wohnen von Sozialämtern nicht immer übernommen. Hier lohnt es sich, beim zuständigen Sozialamt nachzufragen. Eventuell kann auch Wohngeld (staatlicher Mietzuschuss) beantragt werden, gerade wenn es sich um anerkannte Seniorenwohnungen mit Wohnberechtigungsschein handelt.
Förderprogramme: In einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme oder kommunale Zuschüsse für alternative Wohnprojekte im Alter, teils auch speziell für betreute Wohngruppen oder Wohnanlagen. Angehörige können sich bei Beratungsstellen erkundigen, ob es regionale Angebote gibt.
Wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, welche finanziellen Hilfen in Frage kommen, damit das Leben im betreuten Wohnen langfristig gesichert ist. Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle (z. B. der örtlichen Seniorenberatung oder einem Pflegestützpunkt) kann helfen, alle Leistungen auszuschöpfen.
RATGEBER
Barrierefreier Badumbau: Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen
Mehr erfahren →Wer sich für betreutes Wohnen entschieden hat und dort einziehen möchte, muss in der Regel zwei wichtige Verträge abschließen: einen Mietvertrag (bzw. Kaufvertrag) für die Wohnung und einen separaten Vertrag über die Betreuungs- bzw. Dienstleistungen (Betreuungsvertrag). Diese klare Trennung ist wichtig, da Wohnraum und Serviceleistungen rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Folgende Punkte gilt es dabei zu beachten:
Im Miet- bzw. Kaufvertrag sollten die Wohnung und alle dazugehörigen Räume genau beschrieben sein (Wohnungsnummer, Größe in m², Lage und Ausstattung). Achten Sie darauf, dass allgemeine Formulierungen wie „altersgerecht“ genauer definiert oder – besser – durch „barrierefrei nach DIN 18040-2“ ersetzt werden. So ist klar, welchen Standard die Wohnung erfüllen muss. Auch die Einhaltung der DIN-Norm 77800 für betreutes Wohnen ist nicht verpflichtend vorgeschrieben, kann aber vereinbart werden. Die Miete und Nebenkosten müssen transparent aufgelistet sein. Wichtig: Nebenkosten, die eigentlich dem Wohnbereich zuzurechnen sind (Heizung, Wasser, Hausreinigung usw.), sollten nicht im Betreuungsvertrag versteckt werden, sondern im Mietvertrag bleiben.
Außerdem sollte im Mietvertrag geregelt sein, dass der Vermieter die Wohnung nicht einfach kündigen kann, nur weil z. B. ein höherer Pflegebedarf eintritt. Ein lebenslanges Wohnrecht oder zumindest der Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarf schafft zusätzliche Sicherheit. Einige Betreiber gewähren solche Klauseln. Es empfiehlt sich, den Mietvertrag vor Unterschrift ggf. von einer fachkundigen Person (z. B. Mieterverein oder Anwalt) prüfen zu lassen, damit alle Rechte der Bewohner gewahrt sind.
Der zweite Vertrag betrifft die Grund- und Zusatzleistungen des betreuten Wohnens. Vertragspartner ist hier meist der Träger oder das Unternehmen, das den Service anbietet (oft eine Wohlfahrtsorganisation oder eine private Firma). Im Betreuungsvertrag sollte detailliert aufgeführt sein, welche Leistungen die Bewohner für ihre Betreuungspauschale erhalten und welche optionalen Dienste zu welchen Konditionen hinzugebucht werden können.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen klar aufgeschlüsselt sind und nicht in einem undurchsichtigen Paket gebündelt werden. Es sollte genau festgehalten werden, wie weit die Unterstützung im Falle steigender Pflegebedürftigkeit gehen kann: Gibt es eine Obergrenze an Pflegeleistungen, die vor Ort erbracht werden können? Kann der Anbieter auch bei hohem Hilfebedarf alle notwendigen Dienste abdecken, oder müsste ein Umzug in eine andere Einrichtung erfolgen? Solche Vereinbarungen sollten im Vertrag stehen. Idealerweise wird zugesichert, dass man auch bei höherem Hilfe- oder Pflegebedarf in der Wohnanlage verbleiben kann und nicht gekündigt wird.
Des Weiteren sollte geklärt sein, wer die Vermittlung von externen Diensten (z. B. Pflegedienst, Essenslieferung) übernimmt – häufig macht das die Betreuungskraft vor Ort, aber die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt separat zwischen Bewohner (bzw. dessen Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad) und dem Dienstleister. Transparenz und klare Zuständigkeiten im Betreuungsvertrag schützen davor, später böse Überraschungen zu erleben. Auch hier gilt: Bei Unklarheiten ist es ratsam, den Vertrag vorab von einer unabhängigen Stelle (z. B. Verbraucherzentrale oder Jurist) prüfen zu lassen.
Schon ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Hilfsmittel im Wert von €42 pro Monat zu.
Jetzt beantragenDer Schritt ins betreute Wohnen will gut überlegt und vorbereitet sein. Hier sind einige Tipps, worauf Ältere und Angehörige achten sollten:
Frühzeitig planen: Da betreute Wohnungen oft begehrt sind, gibt es nicht selten Wartelisten. Wer einen Umzug in Betracht zieht, sollte sich zeitig informieren und sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen lassen. So kann man im richtigen Moment zugreifen, wenn eine passende Wohnung frei wird.
Bedarf klären: Überlegen Sie in Ruhe, welche Angebote Ihnen wichtig sind. Brauchen Sie unbedingt eine Einrichtung mit täglicher Ansprechperson vor Ort, oder reicht ein Hausmeister-Modell mit Notrufsystem? Möchten Sie an vielen Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen, oder legen Sie mehr Wert auf Ruhe? Je klarer Sie Ihre Wünsche und Prioritäten kennen, desto gezielter können Sie eine geeignete Wohnanlage finden.
Mehrere Einrichtungen vergleichen: Schauen Sie sich idealerweise mehrere Angebote an. Achten Sie auf die Atmosphäre, sprechen Sie mit Bewohnern und Mitarbeitern, um einen Eindruck zu bekommen. Fragen Sie nach der Möglichkeit, zur Probe zu wohnen oder einen Tag als Gast zu verbringen. Vergleichen Sie Leistungen und Kosten der Anbieter. Lassen Sie sich Prospekte, Leistungsbeschreibungen und Musterverträge geben. So können Sie die Unterschiede in Ruhe zu Hause durchgehen.
Vertraglich alles fixieren: Stellen Sie sicher, dass alle Zusagen schriftlich im Vertrag festgehalten sind – egal ob es um die Barrierefreiheit der Wohnung, die Höhe der Miete oder bestimmte Serviceleistungen geht. Mundpropaganda ist hilfreich, aber am Ende zählt das, was im Vertrag steht. Nutzen Sie Checklisten (z. B. von Verbraucherzentralen) als Hilfe, um nichts Wichtiges zu übersehen.
Einbeziehung der Angehörigen: Für Bewohner wie Angehörige ist ein offenes Gespräch im Vorfeld wichtig. Wünsche, Erwartungen und eventuelle Ängste sollten besprochen werden. Angehörige können unterstützen, indem sie bei Besichtigungen dabei sind, Fragen stellen und beim Verträge-Prüfen helfen. Das gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit beim Schritt ins neue Zuhause.
Nach dem Einzug Eingewöhnung ermöglichen: Ist der Umzug erst einmal geschafft, braucht es etwas Zeit, bis man sich im neuen Zuhause eingelebt hat. Nehmen Sie aktiv an Gemeinschaftsangeboten teil, um Anschluss zu finden, gönnen Sie sich aber auch Ruhephasen, um sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. Für Angehörige gilt: Zeigen Sie Interesse am neuen Alltag Ihrer Eltern oder Verwandten, helfen Sie in der Anfangsphase (z. B. beim Einrichten) und freuen Sie sich gemeinsam über die Vorteile, die das betreute Wohnen bietet.
So gibt es zum Beispiel in NRW und Baden-Württemberg spezielle Qualitätssiegel für betreutes Wohnen, die Mindeststandards garantieren.
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