
Ambulante Krankenpflege & Seniorenbetreuung S. Geißler
Top bewerteter DienstÜber den Pflegedienst
Der Pflegedienst Ambulante Krankenpflege & Seniorenbetreuung S. Geißler begleitet seit über 25 Jahren alte, kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen in Grimma. Das erfahrene Team aus examinierten Pflegefachkräften, Altenpflegerinnen und Pflegehelfern unterstützt bei der Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft, um ein möglichst langes Leben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk liegt auf einer individuellen, ganzheitlichen Pflege orientiert an bewährten Pflegemodellen. Die Pflegekräfte verfügen über Qualifikationen in Wundmanagement und beraten pflegende Angehörige umfassend. Der Dienst ist Vertragspartner der Krankenkassen und bietet zahlreiche zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- und Verhinderungspflege, mobile Fußpflege sowie Hausnotruf mit 24h-Notbesuchen. Ein Höchstmaß an Privatsphäre und eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient und Pflegepersonal werden durch eine stabile Dienstplanung sichergestellt. Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter gewährleisten eine stets hochwertige Versorgung.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Über 25 Jahre Erfahrung
Langjährige Erfahrung in der ambulanten Pflege und Seniorenbetreuung in Grimma.
Ganzheitliche individuelle Pflege
Pflege nach bewährten Pflegemodellen mit Fokus auf persönliche Bedürfnisse.
Vertragspartner der Krankenkassen
Offizielle Partnerschaft mit Krankenkassen zur reibungslosen Abrechnung.
Leistungsübersicht
Qualitätsbewertungen
Gesamtbewertung
Kategorien
Befragung der Kunden
Sehr gut
Pflegerische Leistungen
Sehr gut
Dienstleistung und Organisation
Sehr gut
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Sehr gut
Vergleich mit anderen Anbietern
Ambulante Krankenpflege & Seniorenbetreuung S.Geißler GmbH ist um 0.7 Punkte besser als der Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter.
Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?
Pflegenoten einfach erklärt
Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.
Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.
Bewertete Bereiche
Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?
Sehr gut
Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.
Gut
Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.
Befriedigend
Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.
Mangelhaft Ausreichend
Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.
Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
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Häufig gestellte Fragen
Der Pflegedienst bietet Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Urlaubs- und Verhinderungspflege, Betreuung, Fußpflege, Hausnotruf und Beratungsleistungen an.
Die Pflegekräfte übernehmen Körperpflege, Mobilisation, Unterstützung bei Mahlzeiten und alltagsnahe Hilfe, damit Klienten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Ja, der Dienst ist Vertragspartner der Krankenkassen und Pflegekassen, wodurch die Abrechnung der Leistungen direkt erfolgt.
Ja, es gibt umfassende Beratung, Schulung und Begleitung für pflegende Angehörige sowie Hilfestellung bei Anträgen und Begutachtungen.
Die Mitarbeiter nehmen an stetigen Fort- und Weiterbildungen teil, arbeiten nach Pflegeleitlinien und dokumentieren professionell den Pflegeprozess zum Dialog mit Klienten.
Die Pflege passt sich an die Räumlichkeiten der Klienten an, Dienstplanung minimiert Wechsel der Pflegekräfte, um vertraute Beziehungen zu fördern.
Das Team verfügt über Qualifikationen im Wundmanagement und bietet fachgerechte Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung an.