Über Evitas Service Gesellschaft für Senioren und Behinderte

Der Pflegedienst Evitas Service Gesellschaft für Senioren- und Behinderte bietet umfassende ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI und V. Das Leistungsspektrum umfasst Grundpflege wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen sowie hauswirtschaftliche Versorgung und haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Einkaufen, Verpflegung und Fahrdienste. Ab Pflegegrad 2 wird Verhinderungspflege angeboten, um Angehörige zu entlasten. Ebenso werden medizinisch verordnete Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentenmanagement und Kompressionstherapie durchgeführt. Beratung für Angehörige sowie Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegrade gehören ebenfalls zum Angebot. Ein Hausnotrufservice unterstützt die Sicherheit der Pflegebedürftigen rund um die Uhr. Evitas ist an sechs Standorten in Deutschland vertreten und legt großen Wert auf qualifizierte, fürsorgliche Mitarbeiter, die die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen stets in den Mittelpunkt stellen.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

170 geschätzte betreute Personen
Großer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.

Rund-um-die-Uhr Betreuung

Hausnotrufservice sichert schnelle Hilfe im Notfall, rund um die Uhr verfügbar.

Umfassende Pflegeleistungen

Angebot von Grundpflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und medizinisch verordneten Leistungen.

Individuelle Beratung und Unterstützung

Beratung bei Pflegegradeinstufung und Hilfestellung bei Anträgen für Pflegebedürftige und Angehörige.

Leistungsübersicht

  • Grundpflege nach §36 SGB XI (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Prophylaxen)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung und haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45b SGB XI (Einkaufen, Verpflegung, Fahrdienste)
  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
  • Medizinisch verordnete Leistungen nach SGB V (Wundversorgung, Medikamentenmanagement, Kompressionstherapie)
  • Beratung von Angehörigen in der Pflegebetreuung nach §37.3 SGB XI
  • Hausnotrufdienst in Kooperation mit Vitakt
  • Unterstützung bei Antragstellung für Pflegegrade und Sozialhilfe
  • Leistungen zur Förderung altersgerechten Wohnraums und sozialer Betreuung
  • Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen nach §38 SGB XI
  • Hausmeisterservice für Reparatur- und Pflegearbeiten im Wohnumfeld

Google Bewertungen

4.3 (16 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Andrea Hupach
vor 6 Monaten

Bin mega zufrieden. Meine Mutter wird regelmäßig sehr gut im Rahmen des Entlastungsbeitrags besucht und betreut. Tolles Team ! Sehr zuverlässig und liebevoll zu älteren Menschen...

Petra Leers
vor einem Monat

Fiese und unverschämte Personen arbeiten in der Verwaltung, Form von Höflichkeit und Anstand ein Fremdwort

Chriss Winter
vor 10 Monaten

Die einfachste Form der Höflichkeit " wir machen das unmögliche möglich" scheint bei diesem Dienst, ein Fremdwort zu sein! Mein Anruf Gespräch mit Frau Schilling, wurde mit de...

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Häufige Fragen zu Evitas Service Gesellschaft für Senioren und Behinderte

Die Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidungen, Prophylaxen sowie Förderung der Alltagsfähigkeiten und Kommunikation gemäß §36 SGB XI.

Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, um die Pflege zu übernehmen, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.

Der Hausnotrufservice bietet rund um die Uhr Sicherheit. Im Notfall genügt ein Knopfdruck, um sofort professionelle Hilfe zu erhalten.

Zum Angebot gehören Wundversorgung, Medikamentenmanagement, Kompressionstherapie und weitere Leistungen, die vom Arzt verordnet werden.

Ja, der Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der Beantragung und Höherstufung von Pflegegraden sowie bei Sozialhilfeanträgen.

Evitas ist an sechs Standorten in Deutschland präsent, mit Hauptsitz und Verwaltung in Dortmund.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Einkaufen, Verpflegung, Fahrdienste, Botengänge und weitere hauswirtschaftliche Aufgaben gemäß §45b SGB XI.

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