Leistungen & Schwerpunkte
- Grundpflege (Körperpflege, Betten und Lagern, An- und Auskleiden, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Unterstützung beim Toilettengang, Verwendung von Inkontinenzprodukten, Prävention von Dekubitus und Thrombose)
- Behandlungspflege (Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung, Medikamenteneinnahmehilfe, Kompressionsstrümpfe anziehen, Verbände anlegen, Wundversorgung, Injektionen wie Insulin und Thromboseprophylaxe)
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Arzt- und Kulturterminen, hauswirtschaftliche Unterstützung)
- Verhinderungspflege (Urlaubs- und Krankheitsvertretung, stundenweise Betreuung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten)
- Individuelle Serviceleistungen auf Anfrage
- Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Besondere Merkmale
Individuelle Pflegeplanung
Pflegeplanung maßgeschneidert auf persönliche Bedürfnisse und Wünsche der Patienten.
24-Stunden-Notfallservice
Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für Notfälle und dringende Anfragen.
Erfahrenes Fachteam
Langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung sichern hochwertige Pflegequalität.
Über Mia Vita
Preise
Hinweis: Die angegebenen Preise sind geschätzte Eigenanteile und dienen Ihrer Orientierung. Je nach individueller Situation und Pflegekasse kann der tatsächliche Betrag abweichen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu Mia Vita
Mia Vita bietet Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Verhinderungspflege an. Zudem sind individuelle Serviceleistungen möglich.
In Absprache mit Patienten, Angehörigen und Hausärzten wird ein individueller Pflegeplan erstellt, der auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ja, für Anfragen und Notfälle ist Mia Vita rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Ja, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden kostenfrei durchgeführt und mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ja, der Pflegedienst bietet professionelle Unterstützung bei Demenz, Diabetes und weiteren Krankheitsbildern.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026
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