Über SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst
Leistungen des SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst
Der SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst bietet eine breite Palette an ambulanten Pflege- und Hilfsleistungen für Menschen jeden Alters, die Unterstützung im Alltag benötigen. Die Dienstleistungen reichen von der Grundpflege über hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zu individuellen Betreuungsangeboten.
- Grund- und Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Betreuung und Begleitung im Alltag
- Unterstützung bei Behördengängen und Arztbesuchen
- Individuelle Beratung und Begleitung
Tagespflege im SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst
Die Tagespflege des SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst richtet sich an Menschen, die tagsüber professionelle Pflege und Betreuung benötigen, aber nachts in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten. Die Tagespflege bietet eine strukturierte Tagesgestaltung mit pflegerischer, sozialer und therapeutischer Unterstützung.
- Professionelle Pflege und Betreuung während des Tages
- Soziale Aktivitäten und Gruppenangebote
- Therapeutische Maßnahmen und Förderung der Selbstständigkeit
- Individuelle Anpassung der Betreuung an den Bedarf
- Regelmäßige Beratung und Austausch mit Angehörigen
Kontakt und Standort
SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst
Häberlstr. 18, 80337 München
Weitere Informationen und Kontaktaufnahme unter: SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst
Besondere Merkmale
Individuelle 24-Stunden-Pflege für Demenzpatienten
SHD bietet maßgeschneiderte 24-Stunden-Betreuung für Menschen mit Demenz, die auf den individuellen Bedarf der Patienten abgestimmt ist und Angehörige gezielt entlastet.
Anerkannter Dienstleister mit Kostenvorteilen
Als anerkannter Dienstleister nach § 45 a SGB XI profitieren Kunden von Leistungen der Pflegekasse, wodurch die Betreuung oft günstiger als auf dem Schwarzmarkt ist.
Erfahrene Pflegekräfte im Alltagseinsatz
Die Pflegekräfte unterstützen nicht nur bei der medizinischen Versorgung, sondern auch bei der Pflege des eigenen Wohnraums und der Erhaltung sozialer Beziehungen.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- 24h Unterstützung
- Demenzbetreuung
- Beratungseinsatz
- Kurzzeitpflege
- Entlastung für Angehörige
Preisübersicht
Häufige Fragen zu SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst
SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst ist ein ambulanter Pflegedienst, der in München Menschen mit Pflegebedarf Unterstützung im Alltag bietet. Er informiert über die neuen Pflegegrade und hilft bei der Orientierung im Bereich der Pflegehilfe.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, die meist bei Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause, bei der die Selbstständigkeit im Alltag geprüft wird, bevor die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt.
SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst ist in München tätig und bietet seine Dienstleistungen vor allem in der Stadt und ihren Stadtteilen an. Die genauen Einsatzgebiete können direkt beim Dienst erfragt werden.
Der Pflegedienst bietet ambulante Pflege und Hilfsdienste für Menschen mit Pflegebedarf direkt zu Hause an. Dazu gehören Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und der Bewältigung von Alltagsaufgaben.
Die Pflegeberatung erfolgt individuell und direkt bei den Betroffenen zu Hause, um auf deren spezifische Bedürfnisse einzugehen. Dabei werden Fragen zu Pflegegraden, Leistungen und der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin geklärt.
Beim SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst arbeiten Pflegefachkräfte und Hilfsdienstmitarbeiter, die speziell auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf ausgebildet sind.
Sie können den SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst über die Adresse Häberlstr. 18 in 80337 München kontaktieren. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite SHD - München Sozialer Pflege- und Hilfsdienst.
Für die Beantragung eines Pflegegrads muss die betroffene Person mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Kinder erfüllen die Voraussetzung, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.
Bei der Begutachtung werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie die Bewältigung von Alltagsleben und sozialen Kontakten geprüft.
Die Pflegekasse entscheidet spätestens nach 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad und informiert schriftlich über das Ergebnis.